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Berliner Gerichte / Hoeniger, Franz (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner Gerichte / Hoeniger, Franz (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hoeniger, Franz
Titel:
Berliner Gerichte / von Franz Hoeniger
Ausgabe:
2. Aufl.
Erschienen:
Berlin [u.a.]: Hermann Seemann Nachf., [1907]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2014
Umfang:
86 S.
Fußnote:
In Fraktur
Schriftenreihe:
Großstadt-Dokumente ; 24
Berlin:
B 810 Recht. Justiz: Gerichte. Rechtspflege
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-5938477
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 810/6 b
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Neuorganisation

Schnellzugriff

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  • Berliner Gerichte / Hoeniger, Franz (Public Domain)
  • Farbkarte
  • Einband
  • Titelblatt
  • Einführung
  • Moabit
  • Kammergericht
  • Gerichtsgebäude
  • a.) Moabit
  • b.) Das Reichsversicherungsamt
  • c.) Patentamt
  • Neuorganisation
  • Richterstand
  • Rechtsanwaltschaft
  • Verteidiger
  • Karriere
  • A. Der Anwalt
  • B. Der Richter
  • Geselligkeit
  • Winkeladvokatur
  • Gerichtspresse
  • Gerichtshumor
  • Inhaltsverzeichnis
  • Benutzte Literatur
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Buchrücken

Volltext

Neuorganisation. 
Die Organisation der sogenannten ordentlichen bürger¬ 
lichen Gerichte erleidet in kurzem eine Umwälzung, wie 
sie Berlin noch nicht erfahren hat. 
1879 wurde das alte Stadtgericht durch das Amts- 
bzw. Landgericht I ersetzt, das alte Kreisgericht durch 
das Amts- und Landgericht II. Es war eigentlich nur 
ein Namenswechsel. Berlin blieb seinem Stadtgericht, 
jetzt Amts- bzw. Landgericht I zugeteilt, die Vororte dem 
Kreisgericht, welches nunmehr Amts- und Landgericht II 
hieß. Die Gebäude wurden, wenigstens was die Zivil¬ 
rechtspflege anlangt,- im wesentlichen beibehalten. Das 
Stadtgerichtsgebäude in der Iüdenstraße beherbergte fortan 
die Prozeszabteilungen des Amtsgerichts I, für das Land¬ 
gericht I wurde dicht dabei das ehemalige Kadettenhaus 
in der Neuen Friedrichstraße eingerichtet, welches nun¬ 
mehr dem neuen Iustizpalast Platz gemacht hat. Das 
alte Kreisgericht an der Ecke Charlotten- und Zimmer- 
straße nahm die Zivilabteilungen des Amts- und Land¬ 
gerichts II auf, und erst 1885 fand diese Behörde am 
Halleschen User ein neues Heim. 
Die heutige Umwälzung ist von alledem grundver¬ 
schieden. An Stelle der bisherigen beiden Amts- und 
Landgerichte sollen vom 1. Juni 1906 ab die Land¬ 
gerichte I, II und III und die Amtsgerichte Berlin-Mitte,
	        

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