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Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Charlottenburg
Titel:
Übersicht über die Gemeinde-Verwaltung in Charlottenburg / herausgegeben vom Magistrat
Erschienen:
Charlottenburg 1919
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1894-1914; 1919
Fußnote:
Titelzusatz anfangs: nebst den mit derselben in Verbindung stehenden Anstalten, Verwaltungen und Aemtern
ZDB-ID:
2900289-8 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10913155
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

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  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1935 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-21), 1935/01/18
  • Nr. 2 (23-64), 1935/02/22
  • Nr. 3 (65-111), 1935/03/21
  • Nr. 4 (112-119), 1935/03/28
  • Nr. 5 (120-139), 1935/04/24
  • Nr. 6 (140-160), 1935/05/22
  • Nr. 7 (161-216), 1935/06/20
  • Nr. 8 (211-269), 1935/09/19
  • Nr. 9 (270-297), 1935/10/10
  • Nr. 10 (298-338), 1935/11/07
  • Nr. 11 (339-370), 1935/12/05

Volltext

Ratsh. — Straßenbau. 
252 
138. Vorlage (Tief I A 3) an die Ratsherren über den Aus 
bau der Zubringerstraße an die Reichsautobahn Ber 
lin—Stettin im Verwaltungsbezirk Weißensee. 
Ich beabsichtige, folgende Entschließung zu fassen: 
Dem Ausbau der Zubringerstraße im Zuge der Ber 
liner Allee zwischen Bernkastler Straße und Weichbildgrenze 
zur Reichsautobahn Berlin—Stettin im Verwaltungsbezirk 
Weißensee wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von 
3100 000 RM sind im Haushalt 1935 bei der AOV. ein 
gesetzt. Gemäß Z 66 des GemFinGes. wird von einer Er 
stattung des Gegenwertes für das in Anspruch zu nehmende 
Rieselfeldgelände abgesehen. 
* 
Begründung: 
Der Generalinspektor für das Deutsche Strahenwesen 
hat der Stadtverwaltung mitgeteilt, daß die Reichsautobahn 
Berlin—Stettin voraussichtlich im Spätherbst d. I. bzw. im 
Frühjahr 1936 fertiggestellt ist und die Erwartung aus 
gesprochen, daß zum gleichen Zeitpunkt die in Betracht 
kommende Zubringerstraße auf Berliner Gebiet ausgebaut ist. 
Die in Frage kommende Anschlußstraße — vgl. Plan — 
führt zunächst durch die Greifswalder Straße — Ver 
waltungsbezirk Prenzlauer Berg — und Berliner Allee — 
Verwaltungsbezirk Weißensee —, verläuft in einem Abstand 
von etwa 300 m westlich um das Dorf Malchow, nähert sich 
nördlich des Dorfes in schwacher Kurvenführung der alten 
Chaussee und wird neben dieser bis an die Weichbildgrenze 
der Stadt in Richtung Lindenberg weitergeführt. Außerhalb 
der Ortslage wird im wesentlichen Rieselfeldgelände berührt. 
Die Berliner Allee ist bis zur Falkenberger Straße mit 
zwei Fahrdämnlen fertig ausgebaut. Auf der Strecke bis 
zur Bernkastler Straße liegen Gleise der Straßenbahn. Hier 
wird der Fahrdamm von 11 m auf 17 m mit den Gleisen 
in der Mitte verbreitert. Da zum Teil die Gehbahnen 
wegen der vorhandenen Bebauung nur schmal sind, so sind 
auf dieser Strecke besondere Radfahrwege nicht geplant. 
Auf der nordwärts der Bernkastler Straße gelegenen Strecke 
soll der Fahrdamm 12 m breit und zu beiden Seiten mit 
Radfahrwegen in 2 m Breite angelegt werden. Die Breite 
der Gehbahnen richtet sich nach der vorhandenen Bebauung. 
Außerhalb der Ortslage sind diese 4 m breit. Zur Anlegung 
der erforderlichen Böschungen und Gräben sind 5 m vor 
gesehen, so daß im ganzen 34 m in Anspruch genommen 
werden; das ist die bebauungsplanmähige Breite innerhalb 
der Ortslage. 
Im bebauten Ortsteil, von der Bernkastler Straße bis 
zur Grenze gegen Malchow, wird Landerwerb in nur ge 
ringem Umfange erforderlich. Würde für den Ausbau auf 
dieser Strecke die ganze bebauungsplanmäßige Breite von 
34 m in Anspruch genommen, so müßten viele Grundstücke 
angekauft und eine erhebliche Anzahl von Wohnhäusern 
abgerissen werden. Es ist angenommen, daß das Rieselfeld 
gelände ohne Entschädigung von der Stadtentwässerung 
hergegeben wird. 
Die Kosten für die Strecke zwischen Falkenberger und 
Bernkastler Straße sind bei der OB. im Haushalt 1935 vor 
gesehen. Die Kosten der Strecke zwischen Bernkastler Straße 
und Weichbildgrenze betragen 3 100 000 RM, die irn Haus 
halt 1935 bei der AOV. bereitgestellt werden sollen. Mit 
dem Straßenbali wird begonnen, sobald die Aufnahme der 
Darlehen gesichert ist. Eine Vorlage hierüber wird seinerzeit 
zur Beratung gestellt werden. 
Beigeordneter: Dr. K ö l z o w. 
Berlin, den 16. April 1935. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. Sahm.
	        

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