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Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain) Ausgabe 1.1899 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Leben : Zeitschrift für Schönheit und Kunst
Other titles:
Die Damen-Illustrierte
Die Frauen-Illustrierte
Publication:
Berlin: Oestergaard 1928
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Dates of Publication:
1.1898/99 - 31.1928,20
ZDB-ID:
2692447-X ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
Collection:
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1925
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11117447
Location:
Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsbibliothek
Shelfmark:
Ri 20010
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Newspapers and Journals

Periodical part

Title:
Band 2

Issue

Title:
H. 33

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Berlin-Schöneberg (Public Domain)
  • Ausgabe 1.1899 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Aus der Geschichte Schönebergs
  • Zweites Kapitel. Annahme der Städte-Ordnung und Bildung der städtischen Körperschaften
  • Drittes Kapitel. Chronik des Berichtsjahres
  • Viertes Kapitel. Stadtgebiet
  • Fünftes Kapitel. Ausscheiden der Stadt Schöneberg aus dem Verbande des Landkreises Teltow
  • Sechstes Kapitel. Bevölkerung
  • Siebentes Kapitel. Städtische Körperschaften und Vertretungen
  • Achtes Kapitel. Gemeinde-Vermögen
  • Neuntes Kapitel. Steuerwesen
  • Zehntes Kapitel. Handel, Gewerbe und Verkehr
  • Elftes Kapitel. Bauwesen
  • Zwölftes Kapitel. Schulwesen
  • Dreizehntes Kapitel. Armenwesen, Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen
  • Vierzehntes Kapitel. Feuerwehr
  • Fünfzehntes Kapitel. Sparkasse
  • Sechszehntes Kapitel. Sonstige städtische Anstalten und Einrichtungen
  • Siebenzehntes Kapitel. Polizei-Verwaltung
  • Achtzehntes Kapitel. Militär-Angelegenheiten
  • Anhang

Full text

4- Das Landbuch Kaiser Karls IV. 
7 
nur gering waren, —- wie Bischof Heinrich von Brandenburg sich aus 
drückte, — so werden ihnen die Erträgnisse der fünf Schöneberger Hufen 
recht willkommen gewesen sein. 1 ) 
4. Das Landbuch Kaiser Karls IV. 
Mehr als hundert Jahre vergehen, ohne dass der „villa Sconenberch“ 
Erwähnung geschieht. Das ruhmreiche Geschlecht der Askanier war 1320 
ausgestorben, die bairischen Markgrafen folgten ihnen in der Regierung. 
Nach einer Herrschaft, die nur ein halbes Jahrhundert währte, traten sie die 
Mark im Jahre >373 an Kaiser Karl IV. aus dem Luxemburgischen Hause 
ab. Zahlreiche und kostspielige Kriege waren während dieser Periode geführt 
worden, die Hofhaltung besonders der Baiern hatte Unsummen verschlungen, 
die Aufnahme von Schulden war erforderlich gewesen. Da die Annahme 
von Zinsen damals verboten war, wurden an Stelle unserer verzinslichen 
Darlehne viele Geschäfte zur Erlangung von barem Gelde in der Form von 
Kauf auf Wiederkauf abgeschlossen. Die Markgrafen verfuhren, wenn sie 
Darlehne aufnahmen, häufig so, dass sie dem Darlehnsgeber die Erhebung 
von Abgaben oder die Ausübung des Rechts auf ihnen zustehende bäuerliche 
Dienste abliessen, — sie ihnen „liehen", sie damit „belehnten“. Es entstand 
dadurch keine direkte Verschlechterung in der Lage der Bauern, wohl aber 
bildete sich, wie Droysen sagt, die Vorstellung von einem Rechte, das der mit 
den Abgaben Belehnte an den Bauern, und von einer Pflichtigkeit, die der 
Bauer ihm gegenüber habe. Den Niederschlag dieser ganzen Entwickelung 
haben wir im Landbuche Karls IV. vor uns. Im Jahre 1375 zusammen 
gestellt, bietet es eine bis ins Einzelne gehende Uebersicht über die Ver- 
theilung des Grundbesitzes in der Mark und ist so ein Denkmal der landes 
väterlichen Fürsorge Karls IV. Nach Fidicins Vermuthung sind die landes 
herrlichen Beamten von Ort zu Ort gereist und haben mit Zuziehung des 
Kreisvogtes ihre Nachforschungen angestellt und die grundliegenden Auf 
zeichnungen für das Landbuch gemacht. 2 ) Die Angaben der Besitzer der 
Güter waren gewiss zuverlässig, wurde ihnen doch damit gedroht, dass die 
verschwiegenen Hufen dem Landesherrn verfallen würden. 3 ) Ein nicht aus 
gesprochener, aber unverkennbar hervortretender Zweck dieser Zusammen 
stellung scheint die nach den wüsten Zeiten bairischer Herrschaft gewiss 
sehr nothwendige Prüfung der Rechtmässigkeit des Besitzes von Gütern 
gewesen zu sein. 
Ueber Schöneberg bringt das in lateinischer Sprache geschriebene 
Landbuch folgende Angaben 4 ): „Das Dorf hat 50 Hufen. Der Pfarrer hat 
l) Vgl. Kuntzenmüller: Urkundliche Geschichte der Stadt und Festung Spandau. S. 205f. — Der 
Name Jungfernheide erinnert noch heute an diese Nonnen. 
3) Ausgabe des Landbuches nach den drei im Geheimen Staats - Archiv auf bewahrten Handschriften. 
Berlin, 1856. 
3 ) Ausgabe des Landbuches von Hertzberg, 1781, S. 44. 
4 ) Vgl. die älteste Handschrift I, welche nach Fi di ein aus den Jahren 1375/6 stammt. — Fidicins Ab 
druck weist bez. Schönebergs einige kleine Irrthümer auf. So sagt er bei der weiter unten erwähnten Stelle über 
das servitium curruum, sie wäre in Handschrift IT ausradirt, während dies bei Handschrift I der Fall ist.
	        

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