Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Edinger, Dora
Titel:
Das öffentliche Leben in Berlin im Jahr vor der Märzrevolution / von Dr. phil. Dora Meyer
Erschienen:
Berlin: Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins, 1912
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Umfang:
116 Seiten
Fußnote:
In Fraktur
Hochschulschriftenvermerk:
Zugleich: Heidelberg, Univ., Diss., 1912
Schriftenreihe:
Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins ; Heft 46
Schlagworte:
Berlin ; Geschichte 1847 ; öffentlichkeit ; Online-Publikation
Berlin:
B 120 Geschichte: 1809 - 1848
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-140183
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Weitere Materialien zur Deutschen Revolution 1848/1849
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
IV. Formen des öffentlichen Lebens

Kapitel

Titel:
a) Berliner Vereine

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1979 (Public Domain)
  • Nr. 1, 31. Januar 1979
  • Nr. 2, 20. Februar 1979
  • Nr. 3, 2. März 1979
  • Nr. 4, 16. März 1979
  • Nr. 5, 26. April 1979
  • Nr. 6, 17. Mai 1979
  • Nr. 7, 14. Juni 1979
  • Nr. 8, 20. Juni 1979
  • Nr. 9, 21. Juni 1979
  • Nr. 10, 7. August 1979
  • Nr. 11, 16. August 1979
  • Nr. 12, 29. August 1979
  • Nr. 13, 30. August 1979
  • Nr. 14, 30. Oktober 1979
  • Nr. 15, 30. November 1979
    Nr. 15, 30. November 1979

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr.11 16. August 1979 
bis 24.00 Uhr sowie die am Tag vor Ostern und Außergewöhnlich schmutzige Reparatur- 
Pfingsten ab 17.00 Uhr und am Tage vor Weihnach- arbeiten .............. ame Oo: 
ten und Neujahr ab 13.00 Uhr geleistete Arbeit. Sandsirahlarbeiten 
Bei Einführung und Wechsel der Schichten hat eine Im Werk run Kran HE KERNE KU RK EEE rs 15%, 
arbeitsfreie Zeit von mindestens 8 Stunden voraus- 0 
zugehen. auf Baustellen ...... 25 %. 
Bei Schichtarbeit ist regelmäßig das Auswechseln Arbeiten mit Säuren oder gesundheitsschäd- 
der Schichtbelegschaft vorzunehmen. lichen Fluatiermitteln, die länger als eine 
Stunde täglich dauern .................... 20%. 
Zuschläge Arbei © 
rbeiten auf Rüstungen, deren Bohlenbelag 
Für Mehrarbeit (Überstunden), Nachtarbeit, Schicht- weniger als 90 cm breit ist, solange der Ar- 
arbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ausschließlich beitnehmer in mehr als 20 m Höhe über der 
folgende Zuschläge zu zahlen: Erdoberfläche, bei Innenarbeiten und Dach- 
= ° 
Für Mehrarbeit (Überstunden) .............. 25%, ba ag Le a 
i ist di che, e- 
für Nachtarbeit, die keine Schichtarbeit und rüst aufgebaut ist 
auch nicht Mehrarbeit ist .................. 25%, . SE N 
En eG ; - Schutzvorrichtungen, z. B. Bohlenbeläge, 
für Nachtarbeit, die gleichzeitig Schutzdächer, Netze, gelten nicht als Arbeits- 
Mehrarbeif IS? 4000: 00rı RE Era SO Vo, boden. 
für Nachtschichtarbeit .................... 10%, Arbeiien, bei denen der Arbeimehmer im 
für Arbeit an Sonntagen .................. 50%, Wasser oder im Schlamm oder in flüssiger 
für Sonn? beit, die gleichzeiti {nicht stampffähiger) Betonmasse steht oder 
MehrarBEit If zerreres tr rem rer ter ee ce TEN sonst in erheblichem Maße mit Wasser oder 
* ; : „ ' Schlamm in Berührung kommt .............. 
für Arbeit an Feiertagen, die auf einen Werk- bei Stell dichter Schutzkleid 
tag fallen .uu.s.uu re EKE ET He ı Ku 150 00, Sof Sn rn WO: ler ö WizKIEl x. + 
& . . 7 ofern es sich um flüssige Betonmasse han- 
für NT ne NER UT 4 delt, entfällt bei Stellung wasserdichter Stie- 
“ 1. M BSSIEOG NEON UN 150% fel und geringerer Tiefe als 25 cm der Zvu- 
am 1. N vn 0. schlag ganz. 
Bei vorübergehender Wasser- und Schlamm- 
bildung infolge Niederschlages oder Tau- 
wetters besteht kein Anspruch auf den Zu- 
schlag. 
Berechnung der Zuschläge 
Die vorgenannten Zuschläge werden nach den Be- 
stimmungen des 8 4 Ziffer 3 berechnet 
2.1 
2.2 
2.3 
2.4 
2.5 
2.6 
4 
27 
2.8 
3 
Berechnung der Zuschläge 
Die Berechnung der Zuschläge erfolgt bei Stunden- 
lohnarbeiten aus dem Tarifstundenlohn, bei Akkord- 
arbeit und Prämienentlohnung aus dem tariflich fest- 
gelegten Akkordrichtsatz. 
Für Wochenlohnempfänger sind die Zuschläge auf 
der Grundlage des Wochenlohnes, geteilt durch die 
Zahl der tariflichen Wochenarbeitsstunden zu er- 
rechnen. 
3.1 
3.2 
85 
Erschwerniszuschläge 
Zuschläge 
Der Arbeitnehmer hat für die Zeit, in der er mit 
einer der folgenden Arbeiten beschäftigt wird, An- 
spruch auf den. nachstehend jeweils aufgeführten 
Erschwerniszuschlag: 
Be- und Entladen von losem Zement oder 
sonstigen staubentwickelnden Materialien von 
Hand, 
Mischen und Zementeinfüllen mit erheblicher 
Staubentwicklung, 
Herstellen von farbigen Mischungen außer 
maschinellem Mischen ohne Staubentwicklung, 
Arbeiten an Zerkleinerungsanlagen mit er- 
heblicher Staubentwicklung ohne wirksame 
Entstaubung er rkker er ee ek sam 19% 
Maschinelle Trockenschleif- und Trockensäge- 
arbeiten mit Staubentwicklung an Betonteilen 20 %. 
1.3 Anstreichen von Betonfertigteilen 
1.31 mit gesundheitsschädlichen Anstrichmitteln .. 15°%o, 
1.32 mit Teer bzw. Bitumen .................. , 10%, 
1.32.1 sofern eine zweckdienliche Schutzkleidung zur 
Verfügung gestellt wird, beträgt der Zuschlag 6°%o. 
ı.4 Kesselreinigung (Klopfen) .................. 20%. 
86 
Arbeitsausfall 
Lohn wird nur für die Zeit gezahlt, während der 
Arbeit geleistet wird, soweit nicht nachstehend et- 
was anderes bestimmt ist. 
Bei Betriebsstörungen, die aus Mangel an elektri- 
schem Strom, Gas; Wasser, Kohle, Ol, durch Ma- 
schinenschaden oder ähnliche Umstände verursacht 
sind und die der Arbeitgeber nicht verhindern oder 
alsbald beseitigen kann, ist ein Verdienstausfall im 
Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten durch Zu- 
weisung anderer Arbeiten oder durch Nachholen 
der ausgefallenen Arbeitszeit innerhalb von 18 
Werktagen abzuwenden. Das Nachholen erfolgt 
ohne Mehrarbeitszuschlag. 
Soweit ein Nachholen oder die Zuweisung: anderer 
Arbeit nicht möglich ist, ist für die ausgefallene 
Arbeitszeit der bisherige Lohn bis zu 4 Werktagen 
weiterzuzahlen. 
In diesen Fällen kann das Arbeitsverhältnis mit 
ltägiger Frist, frühestens am Ende des 4. Tages der 
Betriebsstörung gelöst werden. 
Das Kündigungsrecht gemäß 8 16 Ziffer 1 Abs. 1 
bleibt davon unberührt. 
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, andere ihm zu- 
gewiesene Arbeit für die Zeit der Betriebsstörung 
1.2
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Suchtreffer

Suchtreffer

Band
11 / 38.722
Band
Zurück zur Trefferliste Zurück zur Trefferliste

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.