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Vom Berliner Hofe zur Zeit Friedrich Wilhelms I. / Stratemann, Wilhelm (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Monografie

Verfasser:
Stratemann, Wilhelm
Titel:
Vom Berliner Hofe zur Zeit Friedrich Wilhelms I. : Berichte des Braunschweiger Gesandten in Berlin ; 1728 - 1733 / herausgegeben und erläutert von Dr. Richard Wolff, Assitent am Kgl. Geheimen Staatsarchiv
Editor:
Wolff, Richard
Erschienen:
Berlin: Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins, 1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Umfang:
XI, 310 Seiten
Fußnote:
Literaturangaben
In Fraktur
Schriftenreihe:
Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins ; Heft 48/49
Schlagworte:
Berlin ; Geschichte 1728-1733 ; Hof ; Quelle ; Online-Publikation
Berlin:
B 207 Kulturgeschichte: Hof. Militär
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-140230
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 12/1:48/49
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
[1729. Nr. 23-61]

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  • Vom Berliner Hofe zur Zeit Friedrich Wilhelms I. / Stratemann, Wilhelm (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Reihenfolge der Berichte
  • Verzeichnis der abgekürzt angeführtern Literatur
  • [1728. Nr. 1-22]
  • [1729. Nr. 23-61]
  • [1730. Nr. 62-115]
  • [1731. Nr. 116-172]
  • [1732. Nr. 173-187]
  • [1733. Nr. 188-190]
  • Index
  • Impressum

Volltext

23. 
1. Januar 1729. 
Berlin, den 1. Januarij 1729. 
Der König kam mit dem Cron Prinzen am ersten Weynachts 
Tage, und also eher, von Pot3damm anhero, als man vermuthet ge- 
habt hat. Die Ankunfft geshahe nach 4. Uhr Nachmittag3, da Se. 
Majestät bald darauf denen Kindern Kostbahre Heyl. Christ-Geschenke, 
so größesten Theils in Jouslen und Silber-Geschirr bestanden, ausge- 
theilet. Die 3 jüngste Prinkeßinnen, ob Selbige zwarn noch starc> auf 
der Brust mit Schnupfen und Husten incommodiret seyn, hatten auf 
der Königinn Verlangen, sich star> machen und herunter kommen 
müßen; Sie haben es aber nicht lange aushalten können, und sind auch 
daher nachhero nicht wieder aus der Cammer kommen. 
. . . Der Kayserliche Gesandte Graf von Seckendorff ging am 
vergangenen Sonntage den 26. passato wieder von hier nach Dre3den 
ab, und kan seyn: daß er, Nahmen3 seine3 allerhöchsten Principals3, 
in pto. der Jülich-Bergischen Succeßion, zum faveur des hiesigen 
Hofes, sich beym Könige Augusto intereßiren und Se. Majestät ad 
renuneiandum juri zu disponiren, suchen muß, so aber dem hiesigen 
Fisch Marckte noch woll beständig ein verdecktes Gerichte bleiben und 
noch dahin stehen wird: ob Se. Königl. Pohlnische Majestät überall 
nach Verlangen condescendiren werden? welches doch woll, wegen der 
beständig continuirenden sehr intimen Freundschafft beyder benachbar- 
ten Höfe, zu vermuthen stehen mögte.!) 
Sonsten erwartet man an dem hiesigen Hofe auch nächstens einen 
Envoye Extraordinair von der Cron Engelland und zwarn! wie 
man sagt, würde derselbe mit importanten Commißionen <argiret 
seyn. Soviel will verlautet: daß die Königinn mit Dero Herrn Bruder 
dem Groß Britannischen Könige eine Zeit her in einer starken Corre- 
Spondence stehe, und praerogiret man: von viel erfolgenden guten 
Dingen, so im bevorstehenden Sommer zur Richtigkeit kommen und, 
!) Am 23. Dezember hatte Seckendorff für den Kaiser und Bor> und Knyp- 
hausen für den König in Berlin den Allianztractat zwischen beiden Herrschern 
unterzeichnet, dex die Politik des Königs für die nächsten Jahre im Gegensaß zur 
biSherigen englisch -französischen Alliang im Sinne der Ostmächte Österreich 
und Sachsen-Polen festlegte. Der Text des Vertrages liegt in authentischer 
Edition vor bei V. Loewe, Preußens Staatsverträge aus der Regierungszeit 
König Friedrich Wilhelms 1. (Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven, 
Bd. 87), Leipzig 1913, S. 357 ff. 
3
	        

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