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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

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fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1924 (Public Domain)

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Monograph

Creator:
Verein für die Geschichte Berlins
Title:
Erforschtes und Erlebtes aus dem alten Berlin : Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Vereins für die Geschichte Berlins
Publication:
Berlin: Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins, 1917
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Scope:
X, 620 Seiten
Note:
In Fraktur
Series:
Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins ; Heft 50
Keywords:
Berlin ; Geschichte ; Aufsatzsammlung ; Online-Publikation
Berlin:
B 12 Allgemeines: Sammelwerke. Festschriften. Kongressschriften
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-140248
Collection:
General Regional Studies
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 12/1 b:50
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Accessibility:
Free Access

Chapter

Author:
Voigt, Christoph
Title:
Die Lustschiffe König Friedrichs I. (III.) von Preußen (1688-1713)

Illustration

Title:
Die Luftjacht "Friedrich"

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1924 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 44. Jahrgangs, 1924.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Full text

486 
ZENTRALBLATT DER BAU VERWALTUNG 
31. Dezember 1924 
des Tunnels über und unter Tage auf 24 Seiten sehr eingehend 
mit Wiedergabe der Dreieckmessungen für verschiedene größere 
Tunnel in der Schweiz und Oesterreich. Weiterhin wird die 
Inangriffnahme eines Tunnelbaues (6 S.), sodann das Lösen des 
Gebirges, und zwar das Böhren auf 58, das Sprengen auf 19 Seiten 
erörtert. Auch hier bereichern wie in allen Abschnitten wertvolle 
Zahlentafeln den Text. Die neueren Bohrmaschinen sind mit ihren 
Neuerungen unter Beigabe klarer Abbildungen und Angabe ihrer 
Leistungen eingehend abgehandelt. Von Bedeutung ist die Be 
urteilung der Bohrweisen. Bei der Stoßbohrmaschine der Demag 
(Deutsche Maschinenfabrik A.-G. Duisburg) und denjenigen von 
vorm. Rud. Meyer, Mühlheim a. Ruhr (jetzt auch Demag) und den 
Bohrhämmern wäre ein Hinweis auf die 2. Auflage des Demag- 
Taschenbuches von 1923 über Preßluft erwünscht. 
Der Abschnitt über Tunnel- und Schachtförderung (38 S.) er 
streckt sich auf die Förderweisen, die Zwischenförderung, die Förder 
wagen und -gefäße und Maschinen sowie den Betrieb (Fahrzeiten) 
und die Sicherheitsmaßnahmen in gründlichster Weise. 
Den Gegenstand des Abschnittes 5 bildet der vorläufige Ausbau 
(23 S.) der Stollen, bei dem im drückenden Gebirge an Stelle des 
Holzes zum Eisen gegriffen wird. Erfreulich ist die eingehende 
Darstellung der Getriebezimmerung, die, geeignete Handwerker 
vorausgesetzt, im drückenden Gebirge immer noch ihre Bedeutung 
neben dem Schildbau behalten wird, besonders auch zur Anwendung 
für kürzere Druckstrecken, Ein eingehenderer Literaturnachweis 
wird wohl für den Schluß des Werkes Vorbehalten sein. 
Wir hoffen, daß es dem vor kurzem in den Ruhestand getretenen 
Verfasser vergönnt sei, das ausgezeichnete, gut ausgestattete Werk 
bald zu vollenden. 
Darmstadt. Wegele. 
Recknagels Kalender für Gesundheits- und Wärmetechnik. 
Taschenbuch für die Anlage von Lüftungs-, Zentralheizungs- und 
Badeeinrichtungen. Herausgegeben von* Dipl.-Ing. Otto Gins- 
berg. 29. Jahrgang 1925. München u. Berlin. R, Oldenbourg. 
XVI u. 315 S. in kl. 8° mit 66 Abb. und 132 Tafeln, mit Uebersichts- 
und Schreibkalender sowie 80 S. Bezugsquellenverzeichnis. In 
Leinen geb. 4 G.-M. 
Der Kalender liegt zum 29. Male vor; wie immer behandelt 
Ginsberg mit Gründlichkeit und Sachkenntnis alle in das Gebiet 
des Gesundheitstechnikers fallenden Fragen. Der Kalender bildet 
für den Feuerungs- und Wiärmetechniker ein wertvolles Nach- 
schlagebuch. Durch den Ausbau des Kapitels über Abdampf 
verwertung in Vakuumdampfheizungen und Hinzufügung einiger 
Abschnitte über Abhitzeverwertung industrieller Feuerungen, Oel- 
heizung zur Erzielung sehr hoher Temperaturen, Gußschweißung 
usw. hat der Kalender einen wertvollen Ausbau erfahren. 
Amtliche Mitteilungen. 
Erlaß, betreffend terminmäßige Anmeldung der Bauaus 
gaben für den Haushaltsplan, 
Berlin, den 13. Dezember 1924. 
Bei den Anmeldungen von Baukosten, welche ganz oder als 
Jahresteilbeträge in die einmaligen Ausgaben des nächsten Haus 
haltsplanes aufzunehmen sein würden, sind die Bestimmungen des 
§ 282 der Dienstanweisung für die Ortsbaubeamten und des darin 
erwähnten Ministerialerlasses vom 1. Juni 1892 — III. 9387 — in 
den letzten Jahren nicht immer beachtet worden. Sie werden daher 
in Erinnerung gebracht mit dem Ersuchen, die Anmeldungen — für 
jede Bauanlage auf einem besonderen Bogen — bestimmt bis zum 
1. Juli j. J. an die Hochbauabteilung des Finanzministeriums einzu 
reichen oder Fehlanzeige zu erstatten. 
Die Entscheidung, ob die zur Ausführung von Bauarbeiten 
erforderlichen Mittel als „einmalige“ Ausgaben für den Haushalts 
plan anzumelden sind, oder ob ihre Bereitstellung bei den „dauern 
den“ Ausgaben zu Lasten der zuständigen Bauunterhaltungsfonds zu 
beantragen ist, die Behandlung der Anträge im letzteren Falle und 
die Begriffsbestimmung des Wortes „Bauanlage“ ergibt sich aus 
dem Runderlaß vom 9. April 1923, Ziff. 13, 12a und 7 1 ). Sollten 
wesentliche Aenderungen am Baubestande oder andere gleichwertige 
Gründe etwa eine dauernde Erhöhung der Bauunterhaltungsmittel 
für eine Bauanlage unvermeidlich erscheinen lassen, so sind be 
gründete Anträge mit den erforderlichen Berechnungen (vgl. § 267 
der Dienstanweisung), wie die eingangs erwähnten Anmeldungen für 
den nächsten Haushaltsplan, spätestens bis zum 1. Juli j. J., hier 
vorzulegen. Durch diese Regelung ist die Uebersicht über die tech 
nische und finanzielle Lage der Landbauten sowie der Unterhaltungs 
arbeiten (fällig zum 1. November j. J.) entbehrlich geworden. Die 
hierauf bezüglichen Runderlasse des früheren Ministers der öffent 
lichen Arbeiten vom 6. Juli 1895 — III. 14 344 — und vom 
21. Februar 1907 — III. 376 — sind, soweit sie sich auf die Hoch 
bauten beziehen, durch die Anordnungen meines Runderlasses vom 
18. November 1922 — III. 3. 842, Abs. 1 — außer Kraft gesetzt. 
Dagegen haben die halbjährlichen Nachweisungen über die 
finanzielle Lage aller Staatsbauten (§ 281 der Dienstanweisung) nach 
Rückkehr beständigerer Währungsverhältnisse und bei der Not 
wendigkeit sparsamster Wirtschaft ihre alte Bedeutung in erhöhtem 
Maße wieder gewonnen. Sie können ihren wichtigen Zweck aber 
nur dann erfüllen, wenn sie jedesmal in knapper Form ein klares 
Bild über die Geldlage, den Stand und die beabsichtigte Weiter 
führung der Bauten geben. Hierzu ist unerläßlich, daß die An 
ordnungen im § 154 der Dienstanweisung aufs genaueste erfüllt 
werden. Von allen bauleitenden und prüfenden Beamten wird 
erwartet, daß sie hierauf besonders achten und dafür sorgen, daß 
diese Nachweisungen in sachgemäßer Form pünktlich zum 1. Mai 
und 1. November j. J. der Hochbauabteilung des Finanzministeriums 
und den sonst zuständigen Dienststellen vorgelegt werden. Erforder 
lich sind die finanziellen Nachweisungen bei allen Neubauten und 
Hauptinstandsetzungen, deren Kosten für das Hauptgebäude 
30 000 RM übersteigen (Runderlaß vom 27. Dezember 1923)*) 
Der preußische Finanzminister. 
III. 4.1177. Im Aufträge 
Herrmann. 
*) Zentralblatt der Bauverwaltung 1923, S. 287; *) ebenda 1924, 
S. 24. 
Bekanntmachung. 
Die Regierungsbaumeister, die im Jahre 1919 die Staatsprüfung 
im Hochbaufache und im Jahre 1922 in den übrigen Fachrichtungen 
bestanden haben, sowie die Regierungsbauführer, die in dieser Zeit 
die häusliche Probearbeit eingereicht, nachher die Staatsprüfung 
jedoch nicht bestanden haben oder in die Prüfung nicht eingetreten 
sind, werden aufgefordert, die Rückgabe ihrer für die Prüfung ein 
gereichten Zeichnungen nebst Mappen und Erläuterungsberichten 
usw. zu beantragen. 
Die Probearbeiten, deren Rückgabe bis zum 31. März 1925 nicht 
beantragt worden ist, werden vernichtet werden. 
In dem schriftlich an uns zu richtenden Anträge sind die Vor 
namen und Tag, Monat und Jahr des Prüfungszeugnisses anzugeben. 
Die Rückgabe wird entweder an den Verfasser der Probearbeit oder 
an dessen Bevollmächtigten erfolgen; auch kann die kostenpflichtige 
Rücksendung durch die Post beantragt werden. 
Berlin C 2, den 9. Dezember 1924. 
Am Festungsgraben 1. 
Technisches Oberprüfungsamt. 
Herrmann. 
Dienst-Nachrichten. 
Preußen. 
Lehrkörper der staatlichen Baugewerk 
schulen. Versetzt sind: die Studienräte Regierungsbaumeister 
Anger von Buxtehude nach Magdeburg, Anton von Rendsburg 
nach Neukölln, Böttcher von Magdeburg nach Höxter, Elfers 
von Nienburg nach Königsberg i. Pr., Hoppe von Höxter nach 
Breslau, Dr.-Ing. Le mp von Idstein nach Münster i. Westf., Neu 
mann von Görlitz nach Essen, Ribbentrop von Eckernförde 
nach Magdeburg, Schröder von Deutsch-Krone nach Königs 
berg i. Pr., Schütz von Königsberg i. Pr. nach Köln (als Hilfs 
arbeiter an die dortige Regierung), Stange von Essen nach 
Breslau und Wissemann von Eckernförde nach Magdeburg; 
die Studienräte Professor Esch er von Rendsburg nach Köln, 
Dipl.-Ing. Graupner von Aachen nach Magdeburg, Quttmann 
von Essen nach Deutsch-Krone, Dipl.-Ing. Hankel von Idstein 
nach Köln, Dr.-Ing. Heinz von Aachen nach Essen, Schöne- 
mann von Stettin nach Kassel, Dipl.-Ing. Schneemann von 
Köln nach Hildesheim und der Dipl.-Ing. Giese von Bannen 
nach Beuthen. 
Der Studienrat Professor S c r i b a in Frankfurt a. Main ist 
in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden, der Studienrat 
Professor Dr. Ul brich in Königsberg i. Pr. ist in den Ruhestand 
getreten. 
Der Studienrat Professor Becker in Aachen ist gestorben. 
Baden. 
Der Regierungsbaumeister Fridolin Bosch beim Finanz 
ministerium ist zum Bezirksbauamt Lörrach versetzt worden. 
Mecklenburg-Schwerin. 
Der Bauassessor Dietrich Hamann in Schwerin ist zum 
Regierungsbaumeister bestellt worden. 
Ende des Jahrgangs 1924. 
Schriftleitung: Berlin W 66, Wilhelmstraße 89. Für den nichtamtlichen Teil verantwortlich: R. Bergiua, Berlin. 
Druck und Verlag: Guido Hackebeil A.-G«, Berlin SW68, Lindenstraße 26. 
Nr. 52
	        

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