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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XXXVIII.1888 (Public Domain)

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fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XXXVIII.1888 (Public Domain)

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Monograph

Creator:
Verein für die Geschichte Berlins
Title:
Erforschtes und Erlebtes aus dem alten Berlin : Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Vereins für die Geschichte Berlins
Publication:
Berlin: Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins, 1917
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Scope:
X, 620 Seiten
Note:
In Fraktur
Series:
Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins ; Heft 50
Keywords:
Berlin ; Geschichte ; Aufsatzsammlung ; Online-Publikation
Berlin:
B 12 Allgemeines: Sammelwerke. Festschriften. Kongressschriften
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-140248
Collection:
General Regional Studies
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 12/1 b:50
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Accessibility:
Free Access

Chapter

Author:
Wenck, Karl
Title:
König Ludwig I. von Ungarn, Kaiser Karl IV. und die Mark Brandenburg im Jahre 1371

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe XXXVIII.1888 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. I-III
  • H. IV-VI
  • H. VII-IX
  • H. X-XII

Full text

447 
Neuhaus, Die Kaiser "Wilhelm-Straße in Berlin. 
448 
Bei der inneren Ausstattung muTsten die Anforderungen 
erfüllt werden, welche gegenwärtig an Gebäude in guten Stadt- 
gegenden gestellt werden. Dabei wurde aber ein Aufwand, wie 
er zur Zeit vielfach bei ‘Wohngebäuden im Westen Berlins mit 
echtem oder Stuck-Marmor oder Stuccolustro, mit echten Holz 
decken und dergleichen getrieben wird, vermieden. Dagegen 
ging man da, wo durch eine Mehraufwendnng eine gröfsere 
Gediegenheit und eine bessere Erhaltung zu erreichen war, viel 
fach über das in Berlin übliche Durchschnittsmafs hinaus. Dies 
empfahl sich schon aus geschäftlichen Rücksichten, denn bei 
der grofsen Zahl der Gebäude wird vielleicht eine längere Reihe 
von Jahren vergehen, bis alle vortheilhaft veräufsert werden 
können; für eine vortheilhafte Veräußerung ist aber ein guter 
Erhaltungszustand der Gebäude nothwendig. Hiernach haben 
die Gebäude in den Vorderzimmern und Speisezimmern der 
Wohnungen Parkettfußboden, in den Vorderräumen der Ge 
schäfte und den Läden eichenen Stabfußboden, im übrigen 
gespundete, 33 mm starke Fußböden aus schmal getrennten 
Brettern, im Keller Asphaltfufsboden auf doppelter Flachschioht 
erhalten. In den durchweg überwölbten Kellern sind die Wände 
und Gewölbe nicht geputzt, sondern aus hellfarbenen Mauer 
steinen aasgeführt oder mit solchen verblendet und mit Gement 
gefugt. Die Thüren und Fenster sind in reichlichen Holz 
stärken, erstere mit verstärkten Kehlstöfsen hergestellt; alle 
Schaufenster im Erdgeschoß, wie auch die grofsen Fenster im 
ersten Stockwerk sind in Eichenholz ausgeführt. Zwischen der 
Burg-Strafse und Heiligen Geist-Strafse haben alle Fenster an 
■den Strafsenseiten Spiegel Verglasung erhalten; im übrigen ist 
diese auf die beiden untersten Geschosse beschränkt worden, 
während die Fenster in den oberen Stockwerken große Scheiben 
aus rheinischem Glase erhalten haben. Die Vorderzimmer und 
Speisezimmer der Wohnungen haben weiße oder farbige feine 
Oefen erhalten, die Wände der Speisezimmer sind mit Holz 
täfelungen versehen. Die Treppen sind -sämtlich entweder aus 
Eisen oder aus Stein hergestellt; hölzerne Treppen sind nicht 
ausgeführt. Für die steinernen Treppen wurde jo nach ihrer 
Form und ihren Abmessungen Granit oder Sandstein verwendet, 
oder dieselben wurden zwischen eisernen Trägern gewölbt. Alle 
Haupttreppen haben eichene Trittstufen erhalten. Die Geländer 
derselben sind meist aus Holz rait gestochenen, eichenen Traillen, 
hei den Bauten zwischen der Burg-Strafse und der Heiligen 
Geist-Strafse aber aus Eisen in Kunstscbraiedearbeit ausgeführt. 
Polizeilicher Anforderung entsprechend mußten alle von den 
Haupt- und Neben - Treppenhäusern nach den Geschäftsräumen 
führenden Thüren aus Eisen hergestellt werden. 
Die Bauleitung wurde für die Bauten zwischen der Burg- 
Strafse und der Heiligen Geist-Straße den Architekten Cremer 
und Wolffenstein übertragen. Für die anderen Bauten 
wurden zwar auch die erforderlichen Einzelzeichnungen meist 
von den Architekten geliefert, welche die Entwürfe bearbeitet 
hatten, im Übrigen besorgte aber die Baugesellschaft die Bau 
leitung und die Ueberwachung der Ausführung durch ihre An 
gestellten. Als Haupt-Unternehmer sind beschäftigt worden: 
die Actiengesellschaft für Bau-Ausführungen bei acht 
Gebäuden, Ende und Böckmann bei sieben, Maurermeister 
F. A. Metzing bei fünf, Bnssee und Gansow bei fünf, 
Maurermeister W. Koch bei vier, Hof- und Rathsmaurermeister 
Jacob bei zwei, Blumberg und Schreiber bei zwei, Maurer 
meister Land6 bei zwei, Baumeister. Guthmann bei zwei Ge 
bäuden. Die auf Blatt 54 bis 56 dargestellten Bauten zwischen 
der Burg- und der Heiligen Geist-Straße auf der Nordseite 
der Kaiser Wilhelm-Strafse sind von der Actiengesellschaft 
für Bau*Ausführungen, diejenigen auf der Südseite von 
W, Koch, die Steinmetzarbeiten bei denselben von Wimmel 
u. Co. ausgeführt, mit Ausnahme des südlichen Eckgebäudea 
an der Burg-Strafse mit Kuppel, für welche C. Schilling 
diese Arbeiten lieferte. Unternehmer für das Hotel-Gebäude 
am Neuen Markt war der Hofmanermeister Jacob. 
Bei dem Alter des Stadttheüs hätte man voraussetzen 
dürfen, daß sich beim Abbruch der alten Gebäude und den 
zur Gründung der neuen Baulichkeiten auszuffthrenden Aus 
grabungen zahlreiche Gegenstände von geschichtlichem Werthe 
finden würden. Die Ausbeute war indessen nicht sehr groß. 
Es wurden in der Nähe der Burg-Strafse aufser einem weiter 
unten zu erwähnenden Schiffsgefilße einige Hirschgeweihe, in 
der Nähe der Kloster-Straße einige mittelalterliche Töpfe und 
Urnen, welche theils im Erdboden lagen, theils in alte Mauern 
eingefügt waren, ferner an der Spandauer Strafse der wohl 
erhaltene Eimer eines Ziehbrunnens mit Stange, wie sie auf 
dem Lande üblich sind, endlich an verschiedenen Punkten 
Kanonenkugeln, mittelalterliche Schlüssel und Münzen aus ver 
schiedenen Zeiten gefunden. Zu den neubebauten Grundstücken 
gehörte auch der alte Kalandshof, im Mittelalter der Sitz 
der Kalandsbrüderschaft, an der Ecke der Kloster-Strafse und 
Kalandsgasse. Doch wurde hier nichts bemerkenswerthes ge* 
fanden, als in den Kellermauem einige Krammen und Ringe. 
Dieselben stammten wohl aus der Zeit her, in welcher der 
Kalandshof als städtisches Gefängniß benutzt wurde, und dien 
ten vermuthlich zur Befestigung der Ketten, an welche die 
Gefangenen angeschlossen wurden. Alle diese Gegenstände sind 
an das Märkische Provincial-Museum abgeliefert worden. 
Die Bauausführung hatte mit mancherlei Schwierigkeiten zu 
kämpfen. Bei den Bauten zwischen der Burg-Strafse und der 
Heiligen Geist-Straße, bei denen wegen der in Sandstein her 
gestellten Fanden und Kuppeln an den Ecken eine besonders 
sorgfältige Gründung nothwendig war, fand sich ein sehr ungün 
stiger Baugrund vor, indem der tragfähige Boden auf den Grund 
stücken an der Burg-Strafse und zum Theil auch noch auf den 
Mittelgrundstücken erst in einer Tiefe von etwa 7 m unter dem 
Kellerfufsboden der geplanten Gebäude angetroffen wurde. Es 
mußte daher zu künstlichen Gründungen, theils durch Senk 
kasten, theils mittels Beton zwischen Spundwänden geschritten 
werden. Diese Arbeiten wurden erschwert durch allerhand 
Hindernisse, als Pfähle, Hölzer jeder Art usw., welche sich im 
Grunde vorfanden. Auf einem Grundstück wurde in großer 
Tiefe sogar der vollständige Boden und ein Theil der Seiten 
wände eines zweifellos schon in mittelalterlicher Zeit hier ver 
sunkenen, in seiner Bauart von den jetzt Üblichen Fahrzeugen 
wesentlich abweichenden Schiffsgefäßes gefunden, dessen Holz 
werk noch gut erhalten war. 
Bei dem Umfange der Neubobauung und dem Alter des 
Stadttheües war es nicht zu verwundern, dafs die Bauausfüh 
rung vielfach durch uralte, theils auf Eintragungen in den 
Hypothekenbüchern, theils auf alten Verträgen, theils nur auf 
Ersitzung beruhende Rechte der Nachbarn behindert und er 
schwert wurde. In einigen Fällen gingen diese Rechte dahin, 
daß die Bangesellschaft verpflichtet war, gewisse Flächen ihrer 
Grundstücke zu Gunsten der benachbarten Grundstücke unbebaut
	        

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