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Geschichte der ersten städtischen höheren Töchterschule, der Luisenschule in Berlin / Muret, Eduard (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Geschichte der ersten städtischen höheren Töchterschule, der Luisenschule in Berlin / Muret, Eduard (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Vogt, Hermann
Titel:
Die Strassen-Namen Berlins / von Hermann Vogt
Erschienen:
Berlin: Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins, 1885
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Umfang:
IV, 172 Seiten
Fußnote:
In Fraktur
Schriftenreihe:
Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins ; Heft 22
Schlagworte:
Berlin ; Stra»̂enname ; Online-Publikation
Berlin:
B 92 Geschichte: Orts- und Straßennamenforschung
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-138599
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 12/1 b:22
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
H

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  • Geschichte der ersten städtischen höheren Töchterschule, der Luisenschule in Berlin / Muret, Eduard (Public Domain)
  • Abbildung: Prof. Dr. Mätzner
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Kurze Uebersicht über die Entwickelung des Berliner Mädchenschulwesens bis zum Jahre 1838
  • 2. Die Gründung der "Ersten städtischen höheren Töchterschule" im Spandauer Viertel
  • 3. Die Entwickelung der ersten städtischen höheren Töchterschule in den ersten 25 Jahren ihres Bestehens
  • 4. Die Gründung einer zweiten städtischen höheren Töchterschule und die Verhandlungen über die Organisation des Berliner höheren Mädchen-Schulwesens
  • 5. Die weitere Entwickelung der Luisenschule und die Verlegung derselben in ein neues Schulgebäude
  • 6. Das Lehrkollegium
  • 7. Die Schulfeierlichkeiten
  • 8. Stiftungen
  • 9. Der Lehrapparat und die Sammlungen
  • 10. Die öffentlichen Prüfungen und die Schul-Programme
  • Farbkarte

Volltext

144 — 
je notwendiger es ist, daß im wohlverstandenen Interesse der Stadt— 
gemeinde den Privat-Anstalten durch öffentliche Töchterschulen eine 
Norm für das weibliche Unterrichts- und Erziehungswesen überhaupt 
gegeben werde. Es ist hierbei wohl kaum in Abrede zu stellen, daß 
weibliche Privat-Erziehungs-Anstalten von einem geringen Umfange, 
in welchen sich der für Mädchen nötige Einfluß von gebildeten Erziehe— 
rinnen besonders geltend macht, für einen bestimmten Teil des Publi— 
kums ein Bedürfnis bleiben werde, welches immer seine Abhülfe 
fordern und finden wird. Es ist aber hier nicht von solchen Anstalten, 
sondern von Schulen größeren Umfangs die Rede, wie sie die lokalen 
und persönlichen Verhältnisse des größten Teils unsers gebildeten 
Publikums verlangen, und wenn es sich auch für jetzt noch nicht ent— 
scheiden lassen wird, ob in allen Gegenden der Stadt öffentliche höhere 
Töchterschulen zu errichten sind, so läßt es sich doch unzweifelhaft voll— 
ständig rechtfertigen, wenigstens einige solcher Lehranstalien noch in 
das Leben zu rufen, damit durch sie die Privatschulen derselben Kate— 
gorie bestimmte Normen für eine richtige, dem weiblichen Organismus 
und Berufe entsprechende unterrichtliche und erziehliche Thätigkeit, wie 
sie in einer öffentlichen Töchterschule stattfinden soll und kann, 'serhalten. 
Hiernach erachten wir die Errichtung neuer Töchterschulen aus 
den Mitteln der Stadtgemeinde für gerechtfertigt, wenn auch eine ab— 
— 
Die zweite Frage, in welcher Weise solche Schulen hinsichtlich des 
Lehrplans einzurichten sind, dürfte sich durch eine nähere Angabe der 
Normen für eine richtige, dem weiblichen Organismus und Berufe 
entsprechende erziehliche und unterrichtliche Thätigkeit beantworten lassen. 
Als Normen bezeichnen wir: 
ieinen durch die ganze Anstalt und ihre Einrichtungen gehenden 
religiös-sittlichen Sinn, wie ihn die vorherrschend, empfängliche, 
darum auf der Unmittelbarkeit des Gefühls ruhende, sinnige 
Natur des Mädchens, dessen künftiger Beruf in Selbftverleug— 
nung, Geduld und Ergebung geübt sein will, fordert; 
die Richtung der Schülerinnen auf eine intellectuelle Thätigkeit, 
welche sie aus ihrer Sphäre nicht herausreißt, und nicht Gelehr— 
famkeit erzielen will, bei welcher vielmehr die Wissenschaften, in 
welchen sie unterrichtet werden, ihnen uͤnter Anwendung einer 
gesunden Methode nur einen Stoff gewähren sollen, an welchem 
sich die Klarheit ihres Verstandes zu üben, und ihr Herz sich 
zu nähren hat, in welchem sie gleichzeitig eine Grundlage ge— 
winnen zur eigenen weiteren Fortbildung, wenn sie dazu Nei— 
gung oder Bedürfnis treibt; 
die Belebung des Bewußtseins von dem Werte und der Bedeu— 
tung der Nationalität, die Erregung eines lebendigen National— 
gefühls, bei welchem die Schuͤlerinnen in der Sprache und 
Geschichte ihres Volkes die wichtigsten Elemente wahret echter 
weiblicher Bildung finden und lernen sollen, edle Sitten und 
Tugenden zum Segen des Hauses und der Familie zu pflegen 
und zu fördern, und sich hierdurch selbst vor fremden, der naño— 
nalen Entwickelung verderblichen Einflüssen zu schützen.
	        

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