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Städtebau (Public Domain) Ausgabe 2.1905 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Städtebau (Public Domain) Ausgabe 2.1905 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Fidicin, Ernst
Titel:
Die Chronik der Cölner Stadtschreiber von 1542 - 1605 / Fidicin
Erschienen:
Berlin: Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins, 1865
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2012
Umfang:
104 Seiten
Fußnote:
Enthält: Die Wendland'sche Chronik von 1648 - 1701 / Fidicin
In Fraktur
Schriftenreihe:
Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins ; Heft 1
Schlagworte:
Kölln <Berlin> ; Geschichte 1542-1605 ; Quelle ; Online-Publikation
Berlin:
B 90 Geschichte: Quellensammlungen. Quellenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-138356
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Veröffentlichungen des Vereins für die Geschichte Berlins
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Enthaltenes Werk

Verfasser:
Fidicin, Ernst
Titel:
Die Wendland'sche Chronik von 1648 bis 1701
Erschienen:
, 1865
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Anno 1648 den 13. July ...

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  • Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1905 (Public Domain)
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Volltext

DER STÄDTEBAU 
5 
für den kleinen Mann wird sich dabei grundsätzlich nicht 
von dem besseren Bürgerhause unterscheiden. Beispiele 
dafür hat die Städteausstellung im vorigen Jahre mehrfach 
gebracht. Weiträumig kann man aber auch bei geschlosse 
ner Bauweise bauen, wie ich bei Besprechung der Druck 
schrift von Dr, Abele „Weiträumiger Städtebau und die 
Wohnungsfrage“ in der Deutsch. Bauztg. von 1900 ausge 
führt habe. — Die offene Bauweise Ist dazu kein unbe 
dingtes Erfordernis. 
Was wir für Stadterweiterungen also gebrauchen, ist 
der Schutz der offenen Bauweise in Landhausvierteln 
mit geschlossen durchgehender Bebauung an den Hauptver 
kehrstraßen als den natürlichen Geschäftstraßen und mit 
Gruppenbau zur Förderung der Eigenhäuser. Die Bau 
höhe bedarf grundsätzlich keiner Beschränkung, soweit 
es sich um Einfamilienhäuser, nicht nur sogenannte 
Landhäuser, die noch Mietwohnungen enthalten, handelt. 
Warum soll nicht einmal ein mehrgeschossiges Schloß 
oder ein Turmhaus errichtet werden können, z. B. eine 
Burg, wie sie unlängst Professor Pützer vor den Toren 
Aachens geschaffen hat?! Der Abstand der Häuser von der 
Nachbargrenze — Bauwich — ist von der wirklichen Bau 
höhe abhängig zu machen — wie Professor Nußbaum vor 
geschlagen hat. Auch erscheint die Forderung eines Vor 
gartens an Straßen, die zwischen den Fluchten ohnehin zum 
Einlaß von Luft und Licht breit genug sind, unnötig. Es mag 
dem individuellen Behagen überlassen bleiben, ob das Haus 
hinten ans Ende des Grundstückes, mitten in den Garten 
oder vorn an die Straße gesetzt wird. Dann entsprechen der 
offenen Bauweise auch am besten geschlungene Park 
straßen. Die Gartenflächen müssen möglichst zusammen 
gehalten werden, denn nichts sieht langweiliger aus, als 
freistehende Häuser in Reih und Glied ausgerichtet. 
Sonst hat die geschlossene Bauweise als Regel 
zu gelten, für die in Bezug auf die Bauhöhe wohl ein 
Höchstmaß festzusetzen ist, für die es jedoch keiner Ab 
stufung nach der Bauhöhe bedarf, da diese allein durch 
die Straßenbreite geregelt werden kann, vorausgesetzt, daß 
die Gemeinden die Kraft und den Willen haben, den Be 
bauungsplan mit verschieden breiten Straßen, dem Verkehrs 
und Wohnbedürfnisse entsprechend festzusetzen. Je nie- 
EIN VORSCHLAG ZUR 
WILHELMPLATZES IN 
Von JOHANNES BARTSCHAT, Posen. 
Bei dem großen Interesse, das jetzt allerwärts unserer 
Ostmark entgegengebracht wird, dürfte es nur eine For 
derung des guten Rechts sein, auch der Entwicklung des 
Städtebaues in diesen als rückständig verschrieenen Landes 
teilen etwas mehr Beachtung zu schenken. 
Zumal Posen, die Provinzialhauptstadt, verdient es, daß 
ihr der Ruf einer langweiligen, uninteressanten Stadt ge 
nommen wird. Posen ist eine moderne, kräftig aufstrebende 
Großstadt, die sich dank der eifrigen Bemühungen ihres 
vorigen Oberbürgermeisters in den letzten Jahren ganz 
ungeahnt entfalten konnte. Die Entfestigungsfrage ist gelöst 
driger die Bebauung ausfällt, eine um so viel größere Bau- 
fläche ist zuzulassen, wodurch die Erbauung von Eigen- 
und Einfamilienhäuser gefördert wird. 
Wie sich dabei die Entstehung kahler Brandgiebel ver-. 
meiden läßt, ist eine Sache für sich, deren Schwierigkeit 
jedoch lösbar erscheint, worauf ich noch ein andermal 
zurückzukommen gedenke. 
Industriebauten sind in den Landhausvierteln zu ver 
bieten, im übrigen an dazu besonders geeigneten Stellen — 
Wasserstraßen, Eisenbahnen usw. — durch Gewährung 
einer etwas größeren Baufläche zu begünstigen, mitten in 
den Wohngegenden aber durch Herabsetzung der sonst zu 
lässigen normalen Baufläche zu erschweren. In der Nähe 
der Industrieviertel muß Gelegenheit zur Errichtung 
von Arbeiterwohnungen, nicht über drei Geschosse hoch 
und ohne Hinterhäuser geboten werden, unter Umständen 
in halboffener Bauweise zur Durchlüftung und mit Wirt 
schaftswegen mitten durch den Baublock* 
Demnach ist in der Hauptsache eine Regelung durch 
den Bebauungsplan anzustreben, wozu einige ergänzende 
Bestimmungen in der Bauordnung zu treten haben. Dies, 
ist aber nur möglich im Neulande, im Erweiterungsgebiete, 
wo entsprechende Bebauungspläne noch aufgestellt werden 
können oder erst aufgestellt werden sollen. Anders liegt 
es in alten Stadtteilen und in denjenigen Erweiterungs 
gebieten, in denen bereits nach anderen Grundsätzen die 
Bebauungspläne bearbeitet sind. Hier wird die Zonenbau 
ordnung nicht zu entbehren sein, als Aushilfsmittel, um 
eine zu weit gehende Wohndichtigkeit zu verhüten und 
nichts anderes übrig bleiben, um dabei einem unerwünschten 
Schematismus zu entgehen, als eine Teilung mit zahlreichen, 
den örtlichen Verhältnissen möglichst angepaßten, Unter 
stufen. Daneben aber erscheint es dann erwünscht, für 
die Nachsuchung der Bauerlaubnis ein mündliches Verfahren 
nach Münchener Muster einzuführen, weil dabei Gelegen 
heit gegeben ist auf Bauherren, sowohl als Bauausführende 
belehrend einzuwirken, um möglichst der Verhäßlichung 
unserer Städte vorzubeugen. Wird dann noch der Baupolizei 
ein künstlerischer Beirat zur Seite gesetzt, so dürfte auch 
auf diesem Wege wieder eine künstlerische Ausgestaltung 
der Städte herbei zu führen sein. 
UMGESTALTUNG DES 
POSEN. 
und rüstig wird schon an der Beseitigung der Wälle und 
Gräben gearbeitet. 
Lange Zeit war ja Posen ein Stiefkind staatlicher Für 
sorge; Posen galt nichts und hatte auch nichts, wodurch 
es anziehend und beachtenswert erscheinen konnte. Ab 
gesehen von einigen alten Kirchen und dem schönen Rat 
hause waren Kunstwerte kaum aufzufinden. Die neueren 
Bauten boten mit wenigen Ausnahmen ein Bild schema 
tischer Architekturauffassung, wie es, ein Charakteristikum 
des 19. Jahrhunderts, wol an allen Orten zu finden ist. 
Ein tieferes Eingehen, Liebe und Verständnis für seine
	        

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