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Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen
Erschienen:
Berlin, 1834
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
111 S.
Fußnote:
Berolinensien
Schlagworte:
Preußen ; Preußen ; Straßenbau ; Direktive ; Straßenmeisterei ; Online-Publikation
ZLB-Systematik:
B 917 Verkehr: Verkehrsbau
Dewey-Dezimalklassifikation:
710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-108200
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Signatur:
B 917 Str 33
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Königl. Preuss. Ober-Praesidium der Provinz Brandenburg
  • [Handschriftliche Anmerkungen]
  • [Einleitung]
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten. § 1 - § 6a
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung. § 7 - § 9
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften. § 10 - § 46
  • I. Allgemeine Vorschriften. § 10 - § 21
  • II. Einzelvorschriften. § 22 - § 46
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen. § 47 - § 56
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser. § 57 - § 66
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten. § 67 - § 72
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen. § 73 - § 78
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin am 30. Januar 1912
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • III. Kreis Osthavelland
  • IV. Kreis Zauch-Belzig
  • Anhang I.
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Anhang II. Polizeiverordnung betreffend die Arbeiterfürsorge auf Bauten
  • Erster Nachtrag zur Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912. Polizeiverordnung vom 27. März 1912
  • Titelblatt
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • Dritter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Vierter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Sechster Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Siebenter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Farbkarte

Volltext

mit Ausnahme des Gebiets, welches von 
der Gemeindegrenze gegen Rosenthal, 
Blankenfelde, Schönerlinde, Buch, Karow 
und Blankenburg und einer fortlaufenden 
Linie umschlossen wird, die an der Ge— 
meindegrenze gegen Rosenthal beginnt, die 
Mitte des Rosenthaler Weges und der die 
Verlängerung dieses Weges bildenden 
Trift bis zu deren Einmuͤndung in die 
Prenzlauer Chaussee hält, demnächst auf 
der Mitte dieser Chaussee bis zum Schnitt— 
punkte des Bucher Weges und auf der 
Mitte des Bucher Weges bis zu dem etwa 
600 m von der Chaussee entfernten Haupt— 
abzugsgraben der Rieselfelder entlang 
führt und längs des Grabens bis zur 
Panke (Gemeindegrenze) läuft. In diesem 
Gebiete findet die Bauklasse Anwendung. 
Freersdors, Gemeinde. 
Bauklasse 0: 
Die Anlage störender Betriebe (8 48) ist 
verboten. 
sdorf, Gutsbezirk. 
—XR 
Die Anlage störender Betriebe (8 48) ist 
verboten. 
Fra eichsfelde, Gemeinde. 
1 Geschlossene Bauweise: 
in dem Gebiete, welches von der Gemeinde— 
grenze gegen Biesdorf, Marzahn, Hohen— 
Schönhausen, Lichtenberg und Rummels— 
burg und einer fortlaufenden Linie um— 
schloössen wird, die an der Gemeindegrenze 
gegen Rummelsburg beginnt, die Mittel-⸗ 
achsen der Rummelsburger Straße, der 
Straßen 9 und 38, der Schloß-, Wilhelm⸗, 
Ir
	        

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