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Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins (Rights reserved) Ausgabe 1.1884 (Public Domain)

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Calendar: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins (Rights reserved) Ausgabe 1.1884 (Public Domain)

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Monograph

Title:
Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststrassen
Publication:
Berlin, 1834
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Scope:
111 S.
Note:
Berolinensien
Keywords:
Preußen ; Preußen ; Straßenbau ; Direktive ; Straßenmeisterei ; Online-Publikation
Classification:
B 917 Verkehr: Verkehrsbau
DDC Group:
710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-108200
Collection:
History,Cultural History
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), Haus Berliner Stadtbibliothek
Shelfmark:
B 917 Str 33
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Illustration

Title:
Abbildung: Tafel I. Profile einer XL Fuss breiten Kunststrasse

Contents

Table of contents

  • Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins (Rights reserved)
  • Ausgabe 1.1884 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Ausgabe 1884,1 No. 1
  • Ausgabe 1884,2 No. 2
  • Ausgabe 1884,3 No. 3
  • Tagesordnungen der nächsten Sitzungen (Public Domain)
  • Veränderungen im Mitgliederbestande (Public Domain)
  • Vermehrung der Sammlungen des Vereins (Public Domain)
  • Bericht über die Sitzungen des Vereins (Public Domain)
  • Bericht über die Thätigkeit der Geschichtsvereine der Provinz Brandenburg und der Altmark (Public Domain)
  • Besprechung von Büchern etc., welche auf Berlin und die Provinz Brandenburg einschließlich der Altmark Bezug haben (Public Domain)
  • Kleine Abhandlungen und Notizen (Public Domain)
  • Zusammenstellung der in Zeitungen und Zeitschriften erschienen Aufsätze zur Geschichte Berlins (Public Domain)
  • Anfragen (Public Domain)
  • Ausgabe 1884,4 No. 4
  • Ausgabe 1884,5 No. 5
  • Ausgabe 1884,6 No. 6
  • Ausgabe 1884,7 No. 7
  • Ausgabe 1884,8 No. 8
  • Ausgabe 1884,9 No. 9
  • Ausgabe 1884,10 No. 10
  • Ausgabe 1884,11 No. 11
  • Ausgabe 1884,12 No. 12

Full text

29 
Professor des Staatsrechts und der Geschichte an Entscheidung erforderlich ist, unmittelbar an Seine 
der Fürsten- und Ritterakademie zu Berlin. Majestät zu berichten, diese Berichte jedoch vor dem 
In einer Zeit, wo die vornehmsten Provinzen Abgange dem - Minister des Röniglichen «Zauses 
der Monarchie noc nicht lange vereinigt waren und vorzulegen zur Mitzeichnung, oder bei abweichender 
Manches sich no< mit Leichtigkeit ermitteln ließ, Ansicht zur Krstattung eines Beiberichts. Die Aller- 
hätte die neue Behörde wohl ein geeignetes Gebiet höchsten BKrlasse wegen Standeserhöhungen und 
ihrer Thätigkeit finden sollen und unter den da- PLramensveränderungen sind, wo es nothwendig, 
maligen Verhältnissen, welche genauere Adelsproben vom Minister des Innern neben der Rontrasignatur 
oft notwendig machten, hätte sie dem Adel selbst des Ministers des Königlichen Zauses gegenzuzeichnen, 
die greifbarsten Vortheile gewähren können, wen und wo es erforderlich erscheint, wie 3. B. bei 
sie nur in volle Wirksamkeit getreten wäre. Bald Adoptionen, ist das Gutachten des Justizministers 
aber, wie wir sahen, wurde der Ober-Zeroldsmeister einzuholen. 
zu anderen Aufgaben berufen, die Fürsten- und Ritter- Der Geschäftskreis des «Zerolds-Amtes besteht in 
akademie, an der die meisten der Ober-Zeroldsräthe der Rontrolle über den bestehenden Adel 
als Lehrer angestellt waren, geriet) schon im Jahre und in 
vor dem Tode Friedrichs I. ins Sto>en, bis endlich den laufenden Standeserhöhungs-Angelegen- 
mit dem Kintritt dieses BKreignisses auch das Ober-. heiten, welche das „Zerolds-Amt bis zur EBr- 
Zerolds-Amt in Vergessenheit verfiel. stattung der Immediatberichte selbstständig 
Die Adelsangelegenheiten wurden seitdem, bearbeitet. 
ohne Konstituirung einer besondern Amtsstelle für Die erforderlichen Lrachrichten persönlichen und 
solche, von verschiedenen Behörden bearbeitet, zulezt sachlichen Inhalts hat es unmittelbar von den Ober- 
bis 1848 von dem Ministerium des Röniglihen präsidenten und der Geheimen Rriegs-Ranzlei ein- 
Zauses. Infolge der damaligen Verfassungsänderung zyziehen; seine Rorrespondenz mit anderen Ministern 
wurden diese Angelegenheiten den Ministerien des «als dem des Innern geht durch die „Zand des «Zaus- 
Innern und der Justiz gemeinschaftlich übertragen ministers; die Benutzung der Archive steht ihm auf 
durch Allerhöchste Rabinets-Ordre vom 3. Oktober1848 inem kurzen geschäftlichen Wege zu. 
. , tae 
NEN Atlan = Ni Die Bureaugeschäfte werden von einem Dutt 
bald den Gedanken der Errichtung einer besondern, vorstande CG: efs 7 NENNEN SH . 
wie die Zofstaatsbehörden außerhalb des verfassungs- Rss SEE 5250 durch m e von Beamten 
mäßigen Staatsministeriums stehenden unmittelbar ge 3. =D ien: s verwaltete eigene Rasse. 
und lediglich dem Rönige untergebenen Behörde für EG . . ; 
Adelsangelegenheiten wieder auf. Die Verhandlungen Für Malerei und Ralligraphie zur Zerstellung 
hierüber führten zunächst zu der Allerhöchsten der Fünstlerisch ausgestatteten Diplome sind eigene 
Rabinets-Ordre vom 16. August 1854 CGesetz- Beamte nicht angestellt, vielmehr werden dazu Privat- 
sammlung 1854 S. 516), wodurch die Bearbeitung Fünfiler benugzt. 
der Standessachen wiederum. dem Minister des Die Mitglieder, sowie die Kassenverwalter er- 
Königlichen «Zauses unter Rontrasignatur derjenigen halten fixirte Remunerationen, die Beamten festen 
RKöniglichen Erlasse, welche das verfassungsmäßige Gehalt, und Beides, sowie die Bureaukosten, werden 
Ressort der Ministerien des Innern und der Justiz Ws den eingehenden Gebühren und den Zinsen des 
berührten dürch diese "Minister" übertragen wude, 1üesammeiten! "Rapitalvermögens bestritten und 
und sodann zu der Allerhöchsten Rabinets-Ordre vom würden, falls Beides sich als unzureichend ergeben 
14. März 1855, wodurch das jetzt bestehende RKönig- sollte, aus dem Rronfideikommißfonds gede>t werden. 
liche «Zerolds-Amt als eine dem „Zausministerium Die Bureauräume des „Zerolds-Amtes befanden 
untergebene Behörde zur Bearbeitung der Standes- sich bis 1873 mit der Wohnung des Vorstandes, 
und Adels-Angelegenheiten ins Leben gerufen wurde. Grafen v. Stillfried, vereinigt und wurden dann 
Dasselbe bildet ein Rollegium und besteht aus einem in das zweite Sto>werk des zum Geh. Staats- 
Vorstand, zwei Mitgliedern und einem Justitiar, ar<ive benutzten sogen. hohen «Zauses (Rloster- 
welcher Letztere zugleich als Staats-Rommissar den straße 76) verlegt, Seit Anfang Dezember 1883 ist 
Minister des Innern zu vertreten hat, soweit die das Amt in die bisherige Wohnung des verstorbenen 
zu bearbeitenden Angelegenheiten das Ressort desselben WGrafen v. Stillfried im Erdgeschoß des »3auS- 
berühren. Es bat in Sällen, wo die Allerhöchste ministeriums (Wilhelmstraße 73) übergesiedelt.
	        

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