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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Full text: Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Monograph

Title:
Neue Häuser-Administrations-Ordnung : für die Stadt Berlin und deren Umgegend
Publication:
Berlin: Deckersche Geh. Ober-Hofbuchdruckerei, 1840
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Scope:
75 S., 6 Bl.
Note:
In Fraktur
Keywords:
Berlin ; Geschichte 1840 ; Zwangsverwaltung ; Quelle ; Online-Publikation
Berlin:
B 807 Recht. Justiz: Einzelne Rechtsgebiete
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-107584
Collection:
History,Cultural History
General Regional Studies
Shelfmark:
B 807 Priv 3
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Section

Title:
A. Formular zum Kassenbuche

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • Title page
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek und der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht über die Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung der städtischen hospitäler und Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeindefriedhöfe
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses und des Arbeitshaus-Hospitals in Rummelsburg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des städtischen Obdachs, der Desinfektionsanstalt II, der Hilfsaktion für geschlechtskranke Frauen und des Obdachhospitals
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biedersee-Stiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht der Abteilung für Invalidenversicherung und des Magistratskommissars für Invalidenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof, über die städtische fleischbeschau sowie über die Fleischvernichtungs- und Verwertungsanstalt bei Rüdnitz
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die Kanalisationswerke und Güter Berlins
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuersozietät
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch
  • No. 48. Bericht über die Tätigkeit des städtischen Untersuchungsamtes für hygienische und gewerbliche Zwecke zu Berlin
  • No. 49. Berliner Rettungswesen

Full text

Verwaltungsbericht 
des 
Magistrats zu Berlin 
für 
das Ctatsjahr 1908. 
H 
WerichL 6er städtischen Uotizeiverwattung. 
Abteilung l. 
Das Dezernat des im Berichtsjahre in den Ruhestand getretenen 
Stadtrats Friede! übernahm Stadtrat Düring. 
Das Geschäftsverfahren wurde dadurch vereinfacht, daß die aus 
Anlaß eines Neu- oder Umbaues erforderlich werdende Bürger 
steigregulierung nicht mehr in besonderen, je eine Slraße umfassenden 
Akten (mit dem Buchstaben Q) sondern in den Grundstücksakten ver 
folgt wird; dadurch wird nicht nur die Herübergabe dieser Akten zu 
den Bürgersteigakten, sondern auch der bisher stets erforderlich ge- 
wesene Verfolg der Bürgersteigangelegenheit unter einer neuen Tage 
buchnummer erspart. Das gleiche Verfahren ist für die im Verkehrs 
interesse nötigen Bürgersteigregulierungen, welche bisher ebenfalls 
zu besonderen, für jede Straße angelegten Akten mit dem (Buchstaben D) 
gingen, eingeführt. Handelt es sich dagegen um noch unbebaute 
Grundstücke, für welche also Bauakten noch nicht angelegt sind, so 
wird die Bürgersteiganlegung in den Straßenakten mit dem Buch 
staben D) verfolgt. 
Mit dem Inkrafttreten der Polizeiverordnung über die Anlegung 
und Unterhaltung der Bürgersteige vom 30. November 1907 konnte 
eine Verminderung des Schreibwerks und eine Vereinfachung des 
Verfahrens für den Fall eintreten, daß ein Neubau an einer neuen 
Straße mit noch nicht in voller Breite regulierten Bürgersteigen (ge- 
wöhnlich sind diese nur in 2 m Breite mit Mosaiksteinen befestigt) 
errichtet wird. Während nach der Polizeiverordnung vom 17. Ja 
nuar 1873 die Verpflichtung zur Bürgersteigregulierung erst durch 
eine „Anordnung" der Polizei eintrat, entsteht jetzt nach § 10 Abs. 1 
der neuen Polizeiverordnung diese Verpflichtung, „sobald auf dem an 
liegenden Grundstück ein Neu- oder Umbau beendet wird." Da also 
eine polizeiliche Anordnung nicht mehr erforderlich ist, geht in dem 
Falle, daß der Bürgersteig noch unreguliert oder nur mit einem 2 m 
breiten Mosaikstreifen befestigt ist, keine Nachricht mehr an den Eigen 
tümer. Unzuträglichkeiten haben sich daraus nicht ergeben: im eigenen 
Jntcrefle läßt kaum ein Eigentümer den Bürgersteig vor seinem neu 
erbauten Hause unbefestigt liegen. 
Dieser Einschränkung des Schreibwerks auf der einen Seite steht 
auf der anderen Seite eine sehr erhebliche Mehrarbeit in _ denjenigen 
Fällen gegenüber, daß Neu- oder Umbauten auf Grundstücken aus 
geführt werden, deren Bürgersteig schon nach der alten Polizeiverord 
nung angelegt ist. Die Prüfung der Frage, ob in solchen Fällen nur 
eine Verbesserung des bestehenden Zustandes oder ob eine völlige Um 
gestaltung des Bürgersteiges nach den Vorschriften der neuen Polizei- 
verordnung zu fordern ist, bedarf in jedem Falle einer sorgfältigen 
Abwägung, je nach deni Umfange des ausgeführten Umbaues und 
nach dem Zustande des Bürgersteiges. Einen Anhalt dafür, was als 
„erheblicher" Umbau anzusehen ist, gibt eine durch den Herrn Polizei 
präsidenten herbeigeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts 
vom 22. Oktober 1889. 
Ist durch diese Entscheidung einerseits eine gewisse Gewähr für 
eine gleichmäßige Behandlung der Eigentümer geschaffen, so war doch 
andererseits zur Erreichung dieses Zieles notwendig, daß auch alle 
Baugesuche, welche Umbauten betrafen, hierher gelangten; nicht etwa 
nur die größeren Umbauten oder gar nur die, welche die teilweise 
Neubebauung des Grundstücks betrafen. Dieses Ergebnis konnte erst 
durch langwierige Verhandlungen mit dem Polizeipräsidenten, Ab 
teilung III, erzielt werden, so daß also jetzt im großen und ganzen 
alle Baugesuche hier vorgelegt werden. 
Wenn nun die Zahlen in den nachfolgenden Zusammenstellungen 
ersichtlich machen, daß — obgleich die Bautätigkeit gegen das Voriahr 
Straßenbau. 
um 250 Bauten zurückgeblieben ist. und obwohl die Bürgersteig, 
anlegung im allgemeinen unter derselben Tagebuchnummer verfolgt 
wird, welche der Bauschein erhält — sich dennoch die Geschäfte um 
745 Tagebuchnummern vermehrt haben, so liegt dies zum großen Teil 
daran, daß sich in vielen Fällen aus der Aufforderung zur Bürger- 
steigherstellung ein längerer Schriftwechsel entwickelte, weil die Eigen 
tümer ein größeres Entgegenkommen wünschten, sei es durch noch ge 
ringere Forderungen, sei es durch längeren Aufschub. Ein Aufschub 
wurde bis zu zwei Jahren gewährt. 
Diese erhebliche Zunahme der Geschäfte auf dem Gebiete der 
Bürgersteigregulierungen machte eine Entlastung des Dezernenten 
wünschenswert, so daß für den Bereich der Straßenbaupolizei, noch 
bevor die für die gesamte städtische Verwaltung vom Magistrat er- 
lassene Verfügung vom 1. März 1909 diese Frage regelte, zwecks 
schnellerer Abwicklung der Geschäfte und zur Entlastung des De 
zernenten vom Oberbürgermeister unterm 24. November 1908 folgende 
Anordnung getroffen wurde: 
Zur Vereinfachung und größeren Beschleunigung des Geschäfts- 
Verfahrens, sowie zur Entlastung der Dezernenten der Städtischen 
Polizeiverwaltung, Abteilung I (Straßenbau) ist es erforderlich, daß 
der Expedient über den bisherigen Rahmen hinaus alle zur Vor- 
bereitung der später von ihm zu entwerfenden Verfügungen not- 
wendigen Rückfragen, Ermittelungen und Feststellungen selbstständig 
vornimmt, also auch die mit der Städlischen Polizeiverwaltung, 
Abteilung I im ständigen Geschäftsverkehr stehenden städtischen Ver 
waltungsstellen, sowie die für sie tätigen Beamten ohne Mitwirkung 
des Dezernenten befragt. 
Diese Verwaltungsstellen und Beamten, nämlich die Bau 
inspektionen, die Plankammer, das Vermessungsamt, sowie die Ober- 
aufseher und Aufseher der städtischen Straßenreinigung haben daher 
den zur Vorbereitung der Verfügungsentwürfe im Aufträge des 
Dezernenten an sie auf Grund dieser allgemeinen Ermächtigung 
ergehenden Anfragen des Expedienten zu entsprechen. 
Soweit ein Bureaudiätar eine Expedientenstelle inne hat, sind 
seine Anfragen vom Bureauvorsteher oder einem Sekretär mitzu 
zeichnen. 
1. Tagebuch-Nummern. 
Nach den. vorstehend gemachten Mitteilungen läßt sich eine 
Trennung der eingegangenen Sachen nach Bauten. Bürgersteig- 
anlegungen und nach sonstigen Sachen nicht mehr machen, weil für 
die ersten beiden jetzt ein gemeinsames Tagebuch geführt wird. 
Es ergeben sich Tagebuchnummern: 
im Jahre 1904 1905 1906 1907 1908 
7 273 7 714 7136 6 800 6 545 
Davon entfielen 
im Verwaltungsjahre 1904 1905 190« 1907 1908 
auf die Grundstücksabteilung (ein- 
schließlich der Bürgersteig. 
angelegenheiten) 6 386 6 639 6 098 4 792 5 200 
auf die Abteilung für sonstige Sachen 887 1 075 1 038 1 008 1 345 
zusammen 7 273 7 714 7136 5 800 6 545 
2. Bauten. 
Von den in früheren Jahren erteilten Bauscheinen wurden 
verlängert: 
1
	        

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