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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Stieber, Wilhelm
Titel:
Die Prostitution in Berlin und ihre Opfer : nach amtlichen Quellen und Erfahrungen ; in historischer, sittlicher, medizinischer und polizeilicher Beziehung beleuchtet / [Wilhelm Johann Carl Eduard Stieber]
Erschienen:
Berlin: A. Hofmann, 1846
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
210 S.
Fußnote:
In Fraktur
Schlagworte:
Berlin ; Geschichte 1846 ; Prostitution ; Online-Publikation
Berlin:
B 704 Gesellschaft: Prostitution
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-107287
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 704 Prostitution
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1989 (Public Domain)
  • Nr. 1, 26. Januar 1989
  • Nr. 2, 29. März 1989
  • Nr. 3, 28. April 1989
  • Nr. 4, 16. Juni 1989
  • Nr. 5, 28. Juli 1989
  • Nr. 6, 14. September 1989
  • Nr. 7, 3. November 1989
  • Nr. 8, 29. Dezember 1989

Volltext

Senatsbiblig. ct 
Berlin ; 
Dienstblatt des Senats von Berlirk_ B im RI | N 
zz 
Teil IV — Arbeit, Soziales, Frauen, 
Jugend, Familie, Sport, 
Gesundheit 
Nr. 6 Berlin, den 14. September 1989 
INHALT 
Seite Seite 
Zweite Verwaltungsvorschriften zur Änderung lische Anwendungen in Krankenhäusern für 
der Entgeltordnung für die städtischen Bäder Selbstzahler ......... - ws 26 
BerlinS ......0.000 x 25 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Fami- bene reeium EC SH 0S für 96 
lienpflegegeldvorschriften .................. 25 g ya 
Rundschreiben über eine Änderung der Preise Zweite Verwaltungsvorschriften. zur Änderung 
für Bäder, Packungen und andere physika- der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften .... 26 
Der Senat von Berlin c) Nummer 23 Buchstabe h erhält nachstehende Fassung: 
“ „h) Ferienkarten für Kinder und Jugendliche 10 DM 
An die Bezirksämter ABI. S. 1721 Ferienkarten für Kinder und Jugendliche bei 
hrichtlich Kauf der Karte nach den Sommerferien 
HACHTICHLEG oder Vorlage einer gültigen Badesaisonkarte 6 DM“ 
an die Senatsverwaltung für Finanzen 
den Präsidenten des Rechnungshofs 2. Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
15. Juli 1989 in Kraft. 
Zweite Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Entgeltordnung Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie 
für die städtischen Bäder Berlins 
Vom 1 August 1089 An die Bezirksämter ABI. S. 1818 
nachrichtlich 
SchulSport VI B 3 an den Präsidenten des Rechnungshofs 
Tel.: 2122-2104 oder 2122-1. intern 979-2104 das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen 
z . Verwaltungsvorschriften 
Auf Grund d 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: % a “ 
ur Grund-des$ 8 AA ASS zur Anderung der Familienpflegegeldvorschriften 
1. Die Entgeltordnung für die städtischen Bäder Berlins vom 
24. Februar 1987 (ABl. S. 418/DBL IV S. 16), geändert Vom 15. August 1989 
durch Verwaltungsvorschriften vom 26. April 1988 (ABl. 
S. 754/DBl. IV S. 14), wird wie folgt geändert: FrauJugFam IV A 12 
a) Nummer 9 Abs. 5 erhält nachstehende Fassung: Tel.: 26 04-2726 oder 26 04 - 1, intern 976-2726 
„©) Ferienkarten gelten für Kinder und Jugendliche Aufgrund des 8 66 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des 
bis einschließlich 18 Jahre vom Beginn der amtlich fest- Gesetzes für Jugendwohlfahrt und: zur Regelung der öffent- 
gesetzten Sommerferien der allgemeinbildenden Schu- j;chen Jugend- und Familienhilfe (AGJWG) in der Fassung 
len an bis zum Ablauf der darauf folgenden Osterferien, vom 18. September 1972 (GVBl. S. 1919) wird bestimmt: 
Sie berechtigen während der in diesen Zeitraum fallen- 
den Schulferien, wenn zwischen dem Ablauf des letzten L 
und dem Beginn des ersten Schultages mindestens eine + . 
Woche liegt, zum Besuch der Schwimmhallen während In den Familienpflegegeldvorschriften (FPGV) vom 18. Januar 
der öffentlichen Badezeiten bis 13 Uhr sowie zum belie=- 1979 (ABl. S. 142/DBI. IV S. 20), zuletzt geändert durch Ver- 
bigen Besuch der Frei- und Sommerbäder während der waltungsvorschriften vom:22. Juni 1989 (ABl. S. 1402/DBI. IV 
Sommerferien.“ S. 24), wird in Nummer 1 Buchstabe e der Betrag 410 DM in 
h) Nummer 20 Buchstabe f erhält nachstehende Fassung: >°°0 DM geändert. 
„f) Ferienkarten für Kinder und Jugendliche 10 DM In 
Ferienkarten für Kinder und Jugendliche bei ) 
Kauf der Karte nach den Sommerferien Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Juli 
oder Vorlage einer gültigen Badesaisonkarte 6 DM“ 1989 in Kraft. 
25
	        

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