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Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 20.1913 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 20.1913 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

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Monografie

Verfasser:
Stieber, Wilhelm
Titel:
Die Prostitution in Berlin und ihre Opfer : nach amtlichen Quellen und Erfahrungen ; in historischer, sittlicher, medizinischer und polizeilicher Beziehung beleuchtet / [Wilhelm Johann Carl Eduard Stieber]
Erschienen:
Berlin: A. Hofmann, 1846
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
210 S.
Fußnote:
In Fraktur
Schlagworte:
Berlin ; Geschichte 1846 ; Prostitution ; Online-Publikation
Berlin:
B 704 Gesellschaft: Prostitution
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-107287
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 704 Prostitution
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Sechszehntes Capitel. Die Gelegenheitsdirnen

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  • Nr. 306, 31.12.1913

Volltext

m Nr. 246 M 
nessnaNer 
Sonntag, den 19. Oktober 1913. 
. ' 
Adressbuchfür Friedenau 
hm«: M (11. üahrg.) W/L" 
TT Mit aiXam für den neuen Jahr- 
gan 8 (1914) worden 
w schon jetzt ange 
nommen. Die Preise sind billig, weshalb 
wir auch diesesmal wieder eine rege 
Beteiligung am Reklameteil des so gut 
eingeführten „Adressbuch für Friedenau* 
erwarten. Verlangen Sie uns. Vertreter. 
Sitzung der Gemeindevertretung 
vom Donnerstag, dem 16. Oktober 1913. 
(Schluß.) 
G.-V. Ott erhält nun das Wort zur Berichterstattung 
über die.Jahresrechnung für 1911, Ausgabe Abteil. 1—V. 
Er führt aus, daß wie bekannt, in jedem Jahre am 15. Mai 
der Finalabschluß der Kasse erfolge. Aber es dürfte nicht 
bekannt sein, daß der Landrat schon am 2. Juni kommt, 
und um Erledigung der Abrechnung des verflossenen Jahres 
ersucht. Der Landrat scheint nicht zu wissen, daß die Rech 
nungsprüfung nicht so einfach zu erledigen ist, daß die Be 
lege bis in die 20 und 30 Tausend gehen und daß der 
Rechnungspriifungsausschuß erst im November an die Prü 
fung der Rechnungen gehen kann. Bis Oktober liegen die 
Rechnungen im Rechnungsbüro zur Vorprüfung und dann 
erst kommen sie an den Prüfungsausschuß. Er möchte doch 
bitten, daß dem Landrat einmal klar geinacht werde, was 
eine Rechnungsprüfung in Friedenau bedeute, damit nicht 
fortwährend von ihm die Fragen eingehen und ihm ge 
antwortet werden müsse, die Sache sei noch nicht so weit. 
Den Herren, die im Ehrenamt die Prüfung zu erledigen 
haben, müffe doch Zeit gelassen werden. Man habe oft bis 
in die Nacht hinein seine Zeit für die Rechnungsprüfung 
zu opfern. So schnell läßt sich das doch nicht erledigen. 
Er bitte, daß der Gemeindevorstand dem Landrat mal Auf 
klärung gibt, damit er uns in Zukunft mit den Erinnerungen 
verschont. Bürgermeister Walger bemerkt hierzu: Es handelt 
sich hier darum, wie soll die Rechnung geprüft werden. 
Wenn es wie bisher geschehen soll, dann gehört viel Zeit 
dazu. Aber es fragt sich, ob die Prüfung in dieser Weise 
wirklich notwendig ist. Es wird in anderen Gemeinden 
auch geprüft, aber mit mehr Schitelligkeit. Es fragt sich, 
ob die außerordentliche Arbeit, die die Herren des Rechnungs- 
prüfungsäNsschuffes aufwenden, wirklich notwendig ist. Ob 
da der Effekt bei heraus kommt. Er glaube, daß sich die 
Herren viel zu viel Arbeit machen. Der Vorstand sei der 
Ansicht, daß bis zum Ablauf des folgenden Jahres die 
Rechnung erledigt sein muß. Es fragt sich nun, wie könne 
man die Zeit der Rechnungslegung abkiirzen. Es ist möglich, 
den Jahresabschluß vom 15. Mai auf den 27. April zurück 
zulegen, sodaß die Rechnungen früher zur Vorprüfung kommen. 
Es wäre dann auch nötig, die Rechnungen schon im 
August, September an den Ausschuß zu bringen. Er glaube 
dann, daß es auch nicht möglich ist, daß der Rechnungs 
prüfungsausschuß die kleinsten Rechnungsfehler schriftlich 
moniert. Es ließe sich so wie anderswo auch hier 
dadurch erledigen, daß der betreffende Beamte mündlich 
um Aufklärung ersucht wird. Dann märe vielleicht 
zu erwägen, ob sich die Herren nicht öfter mit Stichproben 
begnügen könnten, als daß sie jede Rechnung und jeden 
Belag durchsehen. Die Herren arbeiten jetzt monatelang 
an der Durchsicht und es kommt doch höchst selten vor, 
daß moniert werde: es wäre etwas zuviel gezahlt geworden. 
Meistens dürfte es sich doch wohl daruni handeln, ob aus 
dieser oder jener Position die Zahlung erfolgen mußte. 
Er frage dcr, ob die Prüfung nicht mit einer geringeren 
Sorgfalt als bisher gemacht werden könnte. Die 
Beamten seien wohl dazu da, daß sie genau die Sache 
machen, aber den ehrenamtlich tätigen Herren so viel Arbeit 
aufzubürden, halte er nicht für richtig. Es dürfte wenig 
darauf ankommen, ob mal 20 Pfg. zurückgezahlt oder um 
gebucht werden müffen, sondern nur darum, ob es aus 
diesem oder jenem Abschnitt zu zahlen ist. Uud wenn die 
Versammlung darauf- hingewiesen wird, wird .sie den Fehler 
das nächste Mal nicht mehr machen. Man kann da oft 
sehr verschiedener Meinung sein. Die meisten Erinnerungen 
werden ja erledigt durch Mückfragen. Er führt dann an, 
daß in anderen Gemeinden (Steglitz, Lichterfelde) anders 
und schneller gearbeitet werde. Er habe auch gehört, daß 
bei einem Rechnungsprüfer die SachenJahr lagen. 
Dann müsse der Herr doch zu sehr mit anderen Arbeiten 
belastet sein. In den anderen Gemeinden geht die Sache 
also schneller, es wird da entweder nicht mit der großen 
Sorgfalt vorgegangen wie hier oder es werden viele Rück 
fragen mündlich erledigt. (G.-V. Kunow und Ott: Oder es 
wird von den Beamten mit mehr Sorgfalt gearbeitet.) Er 
bittet, zunächst mal den Schöffen Bache zu hören, wie im 
Kreise die Rechnungsprüfung vor sich geht. Schöffe Bache 
bemerkt, daß im Kreise die Rechnungsprüfung viel einfacher 
vor sich gehe. Die Rechnungen werden vom Kreisausschuß 
vorgearbeitet und jedes Mitglied des Kreisausschusses macht 
ein Protokoll. Dann gehen die Rechnungen an den Prü 
fungsausschuß des Kreistages. Der teilt die Rechuungen 
unter sich und jedes Mitglied macht noch seinerseits ein 
Protokoll (G.-V. Kalkbrenner: Wie hier). Ja, wie hier, 
aber dann kommen die Ausschußmitglieder nicht wie hier 
nochmals zusammen und nehmen alles noch mal durch. 
Er müsse ja sagen, daß er bisher immer sehr leichte Rech 
nungen bekam, mit denen er in 4—5 Tagen fertig wurde. 
Die Rechnungen im Kreise sind auch sehr gut gelegt; der 
Kreis habe ja auch gute Beamte (G.-B. Ott: Die haben 
wir auch). Es ließe sich wohl einfacher arbeiten, wenn 
nicht jede Kleinigkeit zu Papier gebracht würde. Er nehme 
im Kreise oftmals Rücksprache mit den betr. Beamten 
und die Sache wird aufgeklärt. G.-V. Ott, möchte 
doch nicht, daß die Prüfung anders ausgeführt werde wie 
jetzt. Der Ausschuß müsse die Erinnerungen doch dem 
Plenum vorlegen. Die mündliche Erledigung ist nicht 
möglich, da man hier die englische Tischzeit eingeführt 
habe. Die Beamten sind nur Vormittags zu erreichen und 
Vormittags habe niemand Zeit. (Bürgermeister Walger: 
Sagen Sie, Sie möchten den oder jenen Beamten um die 
oder die Zeit sprechen, dann muß der Beamte da sein.) 
Der Herr Bürgermeister sagte, daß cs sich doch meist um 
Kleinigkeiten handle. Das ist richtig, große Sachen werden 
auch hoffentlich nicht vorkommen. Aber es handelt sich 
nicht um das Objekt, sondern um Fragen grundsätzlicher 
Bedeutung. G.-V. Schultz führt an, daß er früher auch 
Mitglied des Prüfungsausschusses war und daß man damals 
die Sache einfacher gemacht habe. Aber man erhielt damals 
auch die Rechnungen früher. AIs dann die Rechnungen sich 
immer später einstellten, habe er sein Amt im Prüfungs 
ausschuß aufgegeben. Es brauchte ja schließlich nicht jede 
Kleinigkeit envähnt zu - werden. Aber nachgeprüft müsse 
alles werden. Es ist schon manchmal Wertvolles dadurch 
für die Gemeinde herausgekommen. Ec erinnert dabei an 
einen Vorgang, den er mit dem Rendanten Echoen hatte, 
wo es sich um den Ankauf von Papieren handelte. G.-V. 
Kalkbrenner meint, er habe auss den Ausführungen des 
Herrn Bache nur entnommen, daß die Prüfung im Kreise 
genau so geschähe wie hier. Daß zum Schluß im Ausschüsse 
die ganze Sache nochmals schnell durchgesprochen werde, 
verzögere sie nicht und diene im Gegenteil zur Herbei 
führung einer Einheitlichkeit und Verständigung. Viele 
Sachen werden auch hier schon durch Rücksprachen erledigt, 
aber schriftlich festlegen müsse man die einzelnen Er 
innerungen ja doch. Er weist darauf hin, daß ja auch der 
Vorstand nicht schneller arbeite, das sähe man aus der 
soeben beschlossenen Nachbewilligungsliste. Wenn der 
Vorstand jetzt erst mit dieser Liste für 1912 komme, wie 
könne da jetzt schon die Rechnungsprüfung erledigt sein? 
Bei der Rechnungsprüfung kenne er nur eine Sorgfalt und 
keine größere oder geringere. G.-V. Richter hat ebenfalls 
aus der Rede des Herrn Bache nichts herausgefunden, das 
für eine andere Handhabung der Rechnungsprüfung spricht, 
als sie hier geübt wird. Es ist eine Riesenarbeit, die hier 
geleistet werden muß und die von ehrenamtlich tätigen 
Herren geleistet wird. Er verstehe nicht, warum da der 
Landrat immer immerfort mahnt. Er weist auf Schöneberg 
und andere Orte hin, die noch viel weiter mit der 
Rechnungslegung im Rückstände sind. Der Landrat sollte 
sich freuen, daß hier so sorgfältig gearbeitet wird. Er 
betont ebenfalls, daß cs sich nicht um 20 oder 30 Pfg., 
sondern um das Prinzip handle. Große Sachen werden ja 
hoffentlich nicht vorkommen. Es werde ja immer gesagt, 
wir hätten so tüchtige Beamte. Wenn die Vorprüfung da 
immer genau erfolge, werde dem Ausschuß viel Arbeit 
erspart. Bürgermeister Walger erklärt, er habe dem 
Ausschüsse keinen Vorwurf gemacht, sondern dessen Tätigkeit 
stets anerkannt. Der Gemeindevorstand habe das größte 
Interesse an einer genauen Prüfung, aber es gäbe auch eine 
Grenze, wo Wohltat zur Plage wird. Der Landrat scheidet 
hier ganz aus, er bitte, den Landrat aus dem Spiel zu 
lasten und ihm das zu überlassen. Er habe, wenn die 
Gemeindevertretung beschließt, daß die Prüfung auch ferner 
so sorgfältig erfolgen soll, den Vorschlag zu machen, den 
Ausschuß zu vergrößern, damit die einzelnen Herren entlastet 
werden. Daß wie jetzt erst nach l'/z Jahren Rechnung 
gelegt werde, gehe nicht an. Er könne die einzelnen 
Termine noch um etwa 4 Wochen zurücklegen. Dann erhalte 
der Ausschuß August-September die Rechnungen und müsse 
damit zum Februar fertig sein. G.-V. Ott ist der Ansicht, 
daß durch eine Vermehrung des Ausschusses auch nicht mehr 
erreicht werde, da man die Rechnungen doch nicht zerschneiden 
könne. Darnach bringt G.-V. Ott die einzelnen Erinnerungen 
vor. Drei Sachen sind in der geheimen Sitzung zu er 
ledigen. Einige 40 Erinnerungen, die der Ausschuß gezogen 
hatte, sind zur Zufriedenheit erledigt worden. Es blieben nur 
noch wenige Sachen übrig, die hier vorzutragen sind. So ist 
1911 der Gemeindebeamtentag in München durch den Büro 
direktor Sudau beschickt worden. Der Ausschuß ist der An 
sicht, daß die Gemeinde hierfür das Geld nicht bewilligen 
durfte, sondern daß die Beamtcnvereinigung, wenn sie einen 
Vertreter entsenden wollte, ihm auch die Spesen geben 
müßte. Es handelte sich hier um eine Interessenvertretung. 
Bürgermeister Walger erklärte, daß die Gemeinde selbst 
ein Interesse daran hatte, zu erfahren, was auf dem Ge 
meindebeamtentag vor sich ging. Dann aber sei die Reise 
des Herrn Sudau aus dem Dispositionsfonds des Gemeinde 
vorstandes gezahlt worden. Und er müsse der Gemeinde 
vertretung daher das Recht bestreiten, an den Ausgaben aus 
diesem Fonds Kritik zu üben. In anderen Gemeinden gibt 
es das nicht, daß an den Ausgaben aus dem Dispositions 
fonds gekritelt wird. ' G.-V. Dtt v gibt zu, daß der Ge 
meindevorstand ein gewisses Recht au dem Fonds habe. 
Aber es feistem Fonds über den nicht Rechnung gelegt werden 
brauche, also kein Geheimfonds. Und da Rechnung gelegt 
werde, stehe der Gemeindevertretung auch das Recht der 
Kritik zu. G.-V. Schultz spricht auch seine Verwunderung 
über diese Bewilligung aus. Genau so könne die Ge 
meinde dann auch Gelder bewilligen für Beschickutrg anderer 
Jntereffenversammlungen, beispielsweise der Techniker, der 
Gewerkschaften usw. Bürgermeister Walzer bemerkt, daß 
ihm z. B. auch ein Fonds für Unterstützungen zur Ver 
fügung stehe und er würde daraus doch nie wieder etwas 
zahlen, wenn man eine Ausgabe daraus bekriteln wollte 
(G.-V. Ott: Das ist doch ganz was anderes). Es ist auch 
noch niemals eine Ausgabe aus dem Dispositionsfonds be 
anstandet worden (G.-V. Ott: Es ist eben das erste Mal). 
G.-V. Richter betont ebenfalls, daß der Dispositionsfonds 
kein Geheimfonds und auch kein Unterstützungsfonds sei. 
Es ist über ihn Rechnung zn legen und folglich auch über 
die Ausgaben daraus Kritik gu üben. Die Grenzen für die 
Ausgaben aus diesem Fonds sind gesetzlich festgelegt und 
auch durch den Brauch gegeben. G-.V. Kalkbrenner 
meint, daß es kein Mißtrauen sein sott gegen den Gemeinde 
vorstand. Aber es dürften für den Besuch einer Jnteressen- 
vereinigung keine Mittel gegeben werden, genau so, wie 
man auch nicht Mittel zum Besuch von Lehrer- und Ober- 
lehrcrtagcn bereit stellt. Schöffe Wossidlo erwähnt, daß 
die Gemeinde ein Interesse an der Tagung hatte und daher 
Herrn Sudau entsandte. Es wäre ja aber vielleicht richtiger 
gewesen, wenn die Gemeindevertretung gefragt worden märe. 
Er erwähpt noch, daß die Oberrechnungskammer nur formelle, 
niemals materielle Ausgaben aus solchen Fonds beanstandet. 
Bürgermeister Walger erklärt, er würde niemals wieder 
etwas dem Fonds entnehmen, wenn man etwa beschließen 
würde, daß der Gemeindevorstand die Kosten zu ersetzet! 
hätte (Oho), ganz abgesehen davon, daß er solchen Beschluß 
natürlich beanstanden würde. Der Fonds stehe dem Ge 
meindevorstand zur Verfügung und er könne daraus Lack 
stiefel kaufen, wenn er das wolle (Unruhe). Das werde 
natürlich niemand tun. Eine Grenze besteht aber nirgends, 
ist auch im Gesetz nicht gegeben. Es kommt hier eben auf 
Vertrauen an. G.-V. Ott spricht nochmals gegen diese 
Ansicht des Bürgermeisters. Der Herr Bürgermeister habe 
ja oftmals eine Ansicht, die sich nicht mit der der Ver 
tretung decke und das sei ja auch gut. Bürgermeister 
Walger schlägt vor, die Sache zu vertagen bis zur Etats 
beratung, er werde sich noch erkundigen, wie in anderen 
Gemeinden die Handhabung sei. Daß die Ansicht des 
Herrn Ott von seiner Ansicht oftmals abweiche, sei richtig, 
es frage sich mir, welche Ansicht aber die richtige 
sei. G.-D. Schultz erklärt sich nochmals gegen die 
Verwendung von Gemeindegeldern zur Beschickung von 
Jnteressenversammlungen und meint dann, daß er der 
Ansicht des Bürgermeisters nicht zustimmen könne betr. die 
Verfügung über den Dispositionsfonds, dann könnte dcr 
Herr Bürgermeister ja schließlich daraus auch die Kosten 
decken, wenn sein Dienstmädchen oder seine Köchin er 
krankt. Auf Antrag Ott beschließt darauf die Gemeinde 
vertretung, den Betrag nachträglich zu bewilligen, jedoch 
mit der Maßgabe, daß er vom Gemeindevorstand s. Zt. 
nicht zurecht bewilligt morden sei. — Weiter bemängelt 
G.-V. Ott, daß Eintrittsgelder bei Reisen besonders be 
willigt wurden. Der Ausschuß sei der Ansicht, daß diese 
Beträge aus den Tagegeldern zu zahlen seien. Bürger 
meister Walgcr, Schöffe v. Wrochem, G.-V. Franzelius, 
Haustein uud Berger halten es für richtig, daß die Ein 
trittskarten besonders bezahlt werden, da doch im andern 
Falle ganz erhebliche Beträge von den Tagegeldern dadurch 
abfallen. G.-V. Richter dagegen hält die Tagegelder für so 
reichlich bemessen, daß daraus diese Kosten bestritten werden 
können. Es werden solche Beträge an Abgesandte von Ver 
einen oder Verbänden auch nicht besonders gezahlt. Es wird 
beschlossen, daß Eintrittsgelder in Zukunft nicht besonders 
einzufordern sind. 
Der Rechnungsprüfung-ausschuß hat ferner die An 
schaffung eines Obsttellers für das Amtszimmer des Bürger 
meisters bemängelt. Der Betrag von 55 Pfennig sei 
zwar gering, aber es müsse der grundsätzliche Stand 
punkt gelten. Der Ausschuß kann sich nicht der auf die 
Erinnerung gegebenen Erklärung anschließen, daß der Obstteller 
zum Inventar des Amtszimmers gehöre, genau so wie 
Sofa, Teppich, Blumen usw. Bürgermeister Walger er 
widert, daß nicht er, sondern einer seiner Vertreter den 
Obstteller beschafft habe. Er habe später noch ein Obst 
messer dazu gekauft, zuerst die Anweisung dazu auch unter 
schrieben, dann aber das Messer selbst bezahlt, da er sich 
sagte, er kenne doch seine Rechnungsprüfer! (Heiterkeit.) 
Man sehe daraus, wie genau der Prüfungsausschuß arbeite 
und er bitte zu bedenken, ob man ihm nicht doch vermehrt 
oder ob er auch ohne dem seiner Arbeit gerecht werde. 
G.-V. Ott wendet sich gegen den letzten Satz des Bürger 
meisters, der in einer eigenartig ironischen Weise ge 
sprochen wurde; das lassen sich die Mitglieder des Ausschusses 
nicht gefallen (G.-V. Richter: sehr richtig), daß eine Sache 
so ins Lächerliche gezogen werde. Ec möchte Verwahrung 
dagegen einlegen (G.-D. Richter: Sehr richtig). G.-V. 
Berger meint, man komme dazu, den Rechnungsprüfungs 
ausschuß in Schutz nehmen zu müssen. Es handelt sich 
hier nicht um den Betrag, sondern um die Sache. Solche 
Sachen sind nicht aus Gemeindemitteln zu beschaffen. 
Bürgermeister Walger bemerkt, er hätte längst den Betrag 
erstattet, wenn er den Teller beschafft hätte. Es wird 
beschlossen, daß Obstteller nicht zum Inventar des Bürger 
meisterzimmers gehören. 
G.-V. Ott trägt ferner vor, daß Richtigkeitsbescheini 
gungen bisher 2 lliiterschriflen tragen. Das sei nicht not 
wendig im Interesse der Vereinfachung des Geschäftsganges. 
Bürgermeister Walger antwortet, daß dies noch eine Ein 
führung seines Amtsoorgängers sei. Er wolle aber mit 
dem nächsten Etatsjahr hier eine Aenderung eintreten lassen- 
Dann ist vom Ausschuß noch beanstandet morden, daß 
ein Faksimili mit dem Namen Borck beschafft wurde, da der 
Obersekretär Borck etwa 40 Unterschriften täglich zu leisten 
hätte. Der Ausschuß war der Meinung, daß diese Schrift 
stücke auch mit dem Stempel des Bürgermeisters versehen 
werden könnten oder daß die Unterschrift handschriftlich er 
folge. Bürgermeister Walger erklärt, daß er seinen Stempel 
doch nicht aus der Hand geben könnte und daß man die 
Anschaffung des Stempels für Herrn Borck genehmigte, weil 
man der Ansicht war, den Herrn, der eine ganze Anzahl
	        

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