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Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

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Contents: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Ledebur, Leopold von
Title:
Das Königliche Museum vaterländischer Alterthümer im Schlosse Monbijou zu Berlin / beschrieben von Leopold von Ledebur
Publication:
Berlin: Dr. der Königl. Akad. der Wiss., 1838
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Scope:
X, 226 S.
Keywords:
Altes Museum <Berlin> ; Geschichte 1838 ; Online-Publikation
Berlin:
B 574 Museen. Archive: Einzelne Museen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-106857
Collection:
History,Cultural History
Education,School,Science,Research
Shelfmark:
B 574 Früh 6
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Corrigenda

Title:
Folgende Druckfehler bittet man vor dem Gebrauche des Verzeichnisses zu verbessern:

Contents

Table of contents

  • Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1965,1 Nummer 1, 5. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,2 Nummer 2, 8. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,3 Nummer 3, 14. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,4 Nummer 4, 15. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,5 Nummer 5, 20. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,6 Nummer 6, 22. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,7 Nummer 7, 26. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,8 Nummer 8, 28. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,9 Nummer 9, 29. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,10 Nummer 10, 30. Januar 1965
  • Ausgabe 1965,11 Nummer 11, 2. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,12 Nummer 12, 4. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,13 Nummer 13, 5. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,14 Nummer 14, 12. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,15 Nummer 15, 19. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,16 Nummer 16, 26. Februar 1965
  • Ausgabe 1965,17 Nummer 17, 5. März 1965
  • Ausgabe 1965,18 Nummer 18, 12. März 1965
  • Ausgabe 1965,19 Nummer 19, 17. März 1965
  • Ausgabe 1965,20 Nummer 20, 19. März 1965
  • Ausgabe 1965,21 Nummer 21, 26. März 1965
  • Ausgabe 1965,22 Nummer 22, 2. April 1965
  • Ausgabe 1965,23 Nummer 23, 8. April 1965
  • Ausgabe 1965,24 Nummer 24, 9. April 1965
  • Ausgabe 1965,25 Nummer 25, 15. April 1965
  • Ausgabe 1965,26 Nummer 26, 23. April 1965
  • Ausgabe 1965,27 Nummer 27, 30. April 1965
  • Ausgabe 1965,28 Nummer 28, 7. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,29 Nummer 29, 13. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,30 Nummer 30, 14. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,31 Nummer 31, 19. Mai 1965

Full text

Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang 31. Dezember 1965 IX 
Seite Seite 
Bausparvertrag Beförderungsteuergesetz 
—, wer einen — nur formell im eigenen Namen, in Wirklich- —, Gesetz zur Änderung des — ..... . EG 
keit aber im Auftrag und für Rechnung eines anderen ab- 
schließt, hat keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämien. Beförderungsunternehmen 
Zur Frage, wer erhaltene Prämien an das FA zurückzu- —, die Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift des 8 3 Abs. 1 
gewähren hat. Urt. BFH, WoPG ........ ‚560 Nr. 2 BefStG 1955 richtet sich danach, ob ein Unternehmen 
als Ganzes ein — ist; auf die einzelnen Betriebe (Betriebs- 
Bauunternehmer zweige, Betriebsabteilungen) eines Unternehmens kann 
. wird ein Gebäude durch einen — auf einem Grundstück nicht abgestellt werden. Urt. BFH. BefStG .............. 1243 
des Betriebs und im Rahmen des Betriebs erstellt, so be- 
steht eine Beziehung des Gebäudes zu dem Betrieb, die Beihilfe 
seine Aufnahme in die Bilanz des Unternehmers als ge- —, 8, Außergewöhnliche Belastung 
willkürtes Betriebsvermögen rechtfertigt. Urt. BFH, EStG 672 
Beleuchtungsanlage 
Beamter —, für die Schaufensteranlage und die — zum Schaufenster 
—, wird einem —, der eine Wehrübung ableistet, das Gehalt eines Ladengeschäfts ist (auch bei Neubauten) eine geson- 
um den Wehrsold gekürzt, so ist nur das gekürzte Gehalt derte AfA zuzulassen, wenn sie von dem Gebäude klar ab- 
dem Lohnsteuerabzug zugrunde zu legen. Der Wehrsold ist grenzbar sind, einen eigenen Rentabilitätsfaktor darstellen 
auch bei — gem. $ 3 Ziff, 5 EStG 1961. steuerfrei. Urt. BFH, und somit nach der Gesamtheit der tatsächlichen Umstände 
EStG, Arbeitsplatzschutzgesetz ..... 1234 bei wirtschaftlicher Betrachtung ein selbständiges Wirt- 
schaftsgut gegeben ist. Urt. BFH, EStG ..... „:.= 1760 
Bearbeitung 
—, Anbringen des Wandhalters eines Feuerlöschgeräts durch Berichtigung 
den Lieferer ist keine steuerlich schädliche —, die die An- —, S. Gewinnfeststellung u. Neue Tatsache 
wendung des ermäßigten Steuersatzes nach $ 7 Abs, 3 —, Antrag auf — des Tatbestandes eines Urteils des BFH ist 
UStG ausschließt. Die Annahme einer Nebenleistung wird jedenfalls dann unzulässig, wenn der BFH an die Feststel- 
nicht dadurch ausgeschlossen, daß dafür ein Entgelt be- lung des Sachverhalts durch die Vorinstanz gebunden ist. 
rechnet wird. Urt. BF UStG, UStDBRA N ‚40. 1342 Beschl. BFH, AO, ZPO, VwGO ...... „.-. 1500 
AU 0 EHE berichtigt das FA die einheitliche Gewinnfeststellung einer 
die Großhandelsvergünstigung des $ 7 Abs. 3 UStG aus- erspnengeseMSchaft In der Weise, daß bei Eleichbleiben. 
schließende — des Liefergegenstahndes. Urt. BFH, UStG, Gem Gewinn eh! bisher als Imlender Gewinn Pezeichneler 
UStDB 1341 Teil des Gewinns nunmehr als Veräußerungsgewinn behan- 
An HT deit wird, so ist der Gewerbesteuermeßbescheid von Amts 
Aufstellen eines Waren-Standautomaten und Aufhängen wegen nach 8 35 b GewStG zu ändern. Eine solche Änderung 
eines Waren-Hängeautomaten an der Wand oder an der hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung des 8 34 EStG, 
Tür des Ladens des Käufers durch den Warenautomaten- sondern beeinflußt (anders als im UrteilI 206/61 U vom 
Großhändler sind in der Regel keine die Großhandels- 18. 9. 1962) auch die Höhe des Gewerbeertrags. Urt. BFH, 
vergünstigung des $ 7 Abs. 3 UStG ausschließende — des GewStG 752 
Liefergegenstandes. Urt. BFH, UStG, UStDB .......... 1340 7 x | FG a & 218 Abs. 4 AO führt 
$ 12 UStDB gilt auch für eine —- und Verarbeitung i.5S. > einer VErANAEUNS AU Tun von S U 
des 8 71 Abs. 1 Ziff, 3 UStDB. Werden Emballagen lediglich EEE CE AD EN RER, GERIET RUE vn 
befüllt, so stellt dies keine — oder Verarbeitung dar. Urt. m ) * . © 
BFH, UStG, UStDB:............ Wa aniele 1802 nach 8 222 Abs.1 Ziff.1 AO kann hinsichtlich einzelner 
werden Gegenstände teils bearbeitet und teils unbearbeitet Punkte auch in anderen Fällen ausnahmsweise unzulässig 
im Großhandel geliefert, so ist der Nachweis der Nicht- sein, Wenn z, B. ein Privatbankier bei seiner eigenen Bank 
bearbeitung im Rahmen des Buchnachweises eine unerläß- Spareinlagen gemacht und dafür jahrelang vom FA unbe- 
liche Voraussetzung für die Gewährung des ermäßigten anstandet eine Steuerbegünstigung erhalten hat, so kann 
Steuersatzes. Lassen sich die Lieferungen der Gegenstände, es unzulässig sein, daß das FA bei Berichtigungsveran- 
die nicht bearbeitet worden sind, von den anderen nicht lagungen, die aus anderen Gründen zulässig sind, die Frage 
eindeutig und leicht trennen, so ist die Großhandelsvergün- der Steuerbegünstigung anders beurteilt als vorher, Urt, 
stigung zu versagen. Urt. BFH, UStG, UStDB ..... „. 1498 BFH, AO, EStG .....- ‚+ 827 
werden Kabeljaufilets zu Blöcken gefrostet angelandet, - von Bescheiden über Lastenausgleichsabgaben nach 8 222 
so stellt das durch Eintauchen der Ware in infolge der Abs. 1 Ziff. 3 AO ist zulässig. Urt. BFH, AO... 902 
Eigenkälte der Blöcke gefr. jerendes Wasger grreichte „Gla- -— das FA kann einen zu Unrecht auf 8 222 Abs.1 Ziff. 1 AO 
sieren“ keine steuerlich schädliche — i.5S. des 8 12 UStDB tützten Berichti Descheid im Rechtemitteiverfah 
dar. Für die Ausfuhr der Ware steht deshalb keine Aus- SH A AAO AL Sn OHREN 
NE Ei weil eine Danktahr 18. 808 8 MW. am auf Grand eher Srawi len Stolsien PehlaaaMe eng 
Abs. 2 Ziff. 3 UStDB vorliegt. Urt. BFH, UStG, UStDB .... 755 durch die Aufsichtsbehörde eine nochmallge — nach 5 228 
Beauftragte Stell Abs, 1 Ziff. 3 AO mit dem gleichen Inhalt durchzuführen. 
z1e 016 Urt. BFH, AO er „1895 
—-, Änderung der Firmenbezeichnung einer bei der Verwaltung San N 
der Hypothekengewinnabgabe im Lande Berlin mitwirken- der Bescheid über einen Erstattungsanspruch aus Rechts- 
den“ Nr SD) ZA ww seinen I gründen ($ 235 Ziff. 5 AO) kann nur nach $ 94 Abs.1 AO, 
nicht dagegen nach $ 96 AO zurückgenommen oder geändert 
Befangenheit werden. Urt. BFH, AO ... 1695 
—, Ablehnung von Richtern der Steuergerichte wegen —. Urt. der Grundsatz von Treu und Glauben wird nicht dadurch 
BFH, FGO-Saar, AO; Dee 427 verletzt; daß im Verlaufe einer Berichtigungsveranlagung 
nach $ 222 Abs. 1 Ziff.1 bzw. 2 AO ein FA den Steuerfall neu 
ns aufrollt bzw. ein Stpfl. die Wiederaufrollung des Steuer- 
Beförderung x % : falles verlangt, obwohl die durch die neuen Tatsachen und 
—-, abzugsfähige ‚Auslagen „für die Versendung des Gegen- die durch die Wiederaufrollung sich ergebenden Mehr- 
stands der Lieferung sind nur solche Unkosten, die für steuern zahlenmäßig stark voneinander abweichen. Urt. 
HG De Vorgang der — anfallen. Urt. BFH, a BFH, A0 5384 
der Senat bleibt bei seiner im Urteil I 294/62 U vom 7. Okto- 
Beförderungsteuer EHE ae at 4° durch NG A 
erklärung einer Rechtsnorm, auf der ein unanfechtbarer 
U N Er Oh DT TIGE EL CALO Se Steuerbescheid beruht, kein Merkmal der Besteuerung i. S. 
Erl Da ? 816 des $ 4 Abs. 3 Ziff. 2 StAnpG nachträglich mit Wirkung für 
x Te SE . We die Vergangenheit wegfällt. Urt. BFH, BVerfGG, GewStG, 
erhöhte Besteuerung des nicht genehmigten Güterfernver- StAnpG \ 1338 
kehrs auf Grund der Vorschrift des $ 11 Abs.1 Nr.2 Buch- . SEE 
stabe b BefStG 1955 verstößt derzeit nicht gegen das GG. der Senat hält an der in ständiger Rechtsprechung ver- 
Urt. BFH, BeistG .. 729 Sa er EOS den 9 die RK ie ze Sn 
ns . n n «a unanfechtbar gewordenen, Eingangsabgaben betreffenden 
N den“ Begriff des „Tonnenkilometers de S. des $ 11 . Steuerbescheides dann nicht ermessensmißbräuchlich ist, 
s. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 ist hinsichtlich der Ent- a Stpfl terlas, hat, die Gründe, die die 
fernung die Länge der tatsächlich durchfahrenen Straßen- WE GET ER UNE ASSCN \ En 
strecke maßgebend. Urt, BFH. Beistg Z 729 ze des Bescheides rechtfertigen, alsbald, d.h. wenn er sie 
während des Laufes der Rechtsmittelfrist erkannt hat oder 
a den Umständen nach hätte erkennen müssen, auch inner- 
Beförderungsteuererklärung halb dieser Frist der .Zollverwaltung mitzuteilen, und 
—, 8. Steuererklärung Nachsichtsgründe nicht vorliegen. Urt. BFH, AO .......... 620
	        

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