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Carl Gottlieb Svarez / Stölzel, Adolf (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Carl Gottlieb Svarez / Stölzel, Adolf (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Kossak, Ernst
Titel:
Berlin und die Berliner : Humoresken, Skizzen und Charakteristiken / von Ernst Kossak
Erschienen:
Berlin: Hofmann, 1851
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
IV, 248 S.
Fußnote:
In Fraktur
Berlin:
B 329 Literatur: Humoristische Literatur über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-106255
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Signatur:
B 329 Koss 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Von den Berliner Kellern

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Schnellzugriff

  • Carl Gottlieb Svarez / Stölzel, Adolf (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Widmung
  • Verzeichnis der benutzten Druckschriften in alphabetischer Ordnung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Erstes Buch. Familiennamen und Voreltern
  • Zweites Buch. Lehrjahre. 1755 - 1780
  • Erstes Kapitel. Die Schulzeit in Schweidnitz.
  • Zweites Kapitel. Die Universitätszeit in Frankfurt. 1762 - 1765
  • Drittes Kapitel. Die Amtszeit in Breslau. 1765- 1780
  • Drittes Buch. Meisterjahre. Berlin 1780 . 1795
  • Erster Abschnitt. Die Arbeitsstätte, der Arbeitsplan, die Arbeitskräfte
  • Zweiter Abschnitt. Arbeitsfrüchte
  • Erstes Capitel. Die Prozeßordnung und die Allgemeine Gerichtsordnung
  • Zweites Capitel. Das Allgemeine Gesetzbuch
  • Drittes Capitel. Die dem Kronprinzen gehaltenen Vorträge. 1791, 1792
  • Viertes Capitel. Die Umwandlung des Allgemeinen Gesetzbuchs in das Allgemeine Landrecht
  • Viertes Buch. Letzte Lebensjahre. Berlin 1795 - 1798
  • Schluß
  • Berichtigungen
  • Abbildung: Stammtafel
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

204 
Drittes Buch. 2. Abschnitt. 1. Capitel. 
volle Erörterungen hinzu: die oben bereits erwähnte Parallele 
zwischen der Cocceji'schen und der Carmer'schen Reform, sodann 
aber auch eine Entwicklung der bei Bearbeitung des Landrcchts 
zu befolgenden Principien, über welche einer der nächsten Abschnitte 
Weiteres berichten wird. 
Jene Parallele und der in ihr liegende Tadel Cocceji's war 
für den Kammergerichtspräsidenten von Rebeur der willkommene 
Anlaß, mit aller Heftigkeit Carmer anzugreifen. Rebeur gehörte 
nicht zu den „seichten Schwätzern", welche der Briefwechsel schilderte, 
wohl aber zu den lcidcnschastlichsten Gegnern des Großkanzlers 
und seiner Mitarbeiter. Er hatte bei Jariges und Fürst eine 
ähnliche Vertrauensstellung wie Svarez bei Carmer eingenommen 
und war im Anfang der 1760er Jahre als Kammergerichtsmitglied 
an den Arbeiten über den ooclox roviorm betheiligt gewesen?) Im 
Jahre 1774 zog ihn Fürst heran bei Begutachtung des Carmer'schen 
Planes der Prozeßreform. Rebeur bekämpfte diesen Plan damals 
aus rein sachlichen Gründen, denen das schließliche Schicksal der all 
gemeinen Gerichtsordnung ihre Berechtigung zusprach, und wurde 
dann, wie wir gesehen haben, zu den Conferenzen im Januar 
1776 zugezogen, welche Carmer's Niederlage zur Folge hatten?) 
Nach des letzter» Berufung zum Großkanzler verpflanzte sich aber 
der Widerstand des Kammergerichtspräsidenten in das Kammer- 
gericht selbst und führte zu unliebsamen Erörterungen. Als bei 
Mittheilung des „vorläufigen Unterrichts für sämmtliche Justiz 
bediente" die Collegien veranlaßt wurden, ihre Bedenken gegen die 
aufgestellten Grundsätze anzuzeigen, berichtete sofort das Kammer- 
gericht, cs liege kein genügender Grund vor, die bei ihm bestehende 
Einrichtung der Appellation von einem Senat an den andern zu 
beseitigen und statt dessen für die Entscheidung in höherer Instanz 
jedesmal ein vom ersten verschiedenes Collegium zu verlangen 
(6. Sept. 1780)?) Nach wenig Tagen erfolgte aber der sehr 
1) Er votirte 1761, 1762 und 1763 darüber nach den Materialien des 
Cod. rev. Bd. II Vorrede fol. 2, Bd. I Vorrede fol. 8v, Bd. III Index toi. 6. 
2 ) Siehe oben S. 140. 
3 ) Der Bericht ist abgedruckt in „Aufstellung 12 falscher Behauptungen" 
S. 49 flg.
	        

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