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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1910 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1910 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Heine, Heinrich
Titel:
Berlin : Herbstmährchen in 27 Kapiteln / von H. Heine. Hrsg. von Friedrich Steinmann
Editor:
Steinmann, Steinmann, Friedrich Arnold
Erschienen:
Amsterdam: Binger, 1861
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
VI, 159 S.
Fußnote:
In Fraktur
Berlin:
B 326 Literatur: Gedichte über Berlin
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-106097
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Signatur:
B 326 Stein 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1910 (Public Domain)
  • Verzeichnis der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
  • No. 1 (1-14), 31. Dezember 1909
  • No. 2 (21-29), 8. Januar 1910
  • No. 3 (34-46), 15. Januar 1910
  • Anlage: ad No. 3 (47-50), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 15. Januar 1910
  • No. 4 (51), 19. Januar 1910
  • No. 5 (52-73), 29. Januar 1910
  • No. 6 (79), 31. Januar 1910
  • No. 7 (80-88), 5. Februar 1910
  • No. 8 (91), 12. Februar 1910
  • No. 9 (92-108), 12. Februar 1910
  • No. 10 (110), 14. Februar 1910
  • No. 11 (111-121), 19. Februar 1910
  • No. 12 (192), 26. Februar 1910
  • No. 13 (193-209), 26. Februar 1910
  • No. 14 (211), 5. März 1910
  • No. 15 (212-220), 5. März 1910
  • No. 16 (222), 8. März 1910
  • No. 17 (223), 12. März 1910
  • No. 18 (224-238), 12. März 1910
  • No. 19 (244), 15. März 1910
  • No. 20 (245), 19. März 1910
  • No. 21 (246-267), 19. März 1910
  • No. 22 (320-328), 26. März 1910
  • No. 23 (335-355), 2. April 1910
  • No. 24 (358-371), 9. April 1910
  • No. 25 (373-392), 16. April 1910
  • No. 26 (398-419), 30. April 1910
  • No. 27 (463-472), 7. Mai 1910
  • No. 28 (475-496), 21. Mai 1910
  • No. 29 (508-516), 28. Mai 1910
  • No. 30 (546-549), 4. Juni 1910
  • No. 31 (553), 11. Juni 1910
  • No. 32 (554-578), 11. Juni 1910
  • No. 33 (584), 18. Juni 1910
  • No. 34 (585-605), 18. Juni 1910
  • No. 35 (648-671), 25. Juni 1910
  • No. 36 (682), 29. Juni 1910
  • No. 37 (683-742), 3. September 1910
  • No. 38 (766-767), 7. September 1910
  • No. 39 (768-776), 10. September 1910
  • No. 40 (780-802), 24. September 1910
  • No. 41 (914), 28. September 1910
  • No. 42 (915-917), 1. Oktober 1910
  • No. 43 (921-966), 15. Oktober 1910
  • No. 44 (974-987), 22. Oktober 1910
  • No. 45 (1029), 24. Oktober 1910
  • No. 46 (1030-1055), 29. Oktober 1910
  • No. 47 (1057-1062), 5. November 1910
  • Anlage: ad No. 47 (1063-1065), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. November 1910
  • No. 48 (1066), 8. November 1910
  • No. 49 (1067-1092), 12. November 1910
  • No. 50 (1098), 19. November 1910
  • No. 51 (1099-1106), 19. November 1910
  • Anlage: ad No. 51 (1107-1110), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 19. November 1910
  • No. 52 (1111), 22. November 1910
  • No. 53 (1112-1128), 26. November 1910
  • No. 54 (1132), 28. November 1910
  • No. 55 (1133), 29. November 1910
  • No. 56 (1134-1143), 3. Dezember 1910
  • No. 57 (1149-1169), 10. Dezember 1910
  • No. 58 (1216-1226), 17. Dezember 1910
  • Anlage: ad No. 59 (1227-1229), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Dezember 1910

Volltext

743 
1* 
Die Gesamtkosten des Umbaues werden sich nach dem beigefügten 
Kostenanschlag auf 103000 JC stellen. 
Berlin, den 8. August 1910. 
Städtisches Hochbauamt IV a. 
Tietze, Magistratsbaurat. 
1221. »Vorlage (J.-Nr. 20 275 8 1/10) — zur Kenntnisnahme—, 
betreffend die Bauabnahme des Kletterhauses auf dem 
Grundstück der Feuerwache Wilmsstratze 19. 
Der Stadtverordnetenversammlung übersenden wir nachstehend 
die Verhandlung vom 21. November d.Js., betreffend die Abnahme 
und Uebergabe des Kletterhauses auf dem Grundstück der Feuerwache 
Wilmsstraße 19 zur Kenntnisnahme. 
Berlin, den 8. Dezember 1910. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
K i r s ch n e r. 
Zu 1221. 
Abnahme des Kletterhauses auf dem Grundstück der Feuerwache 
Wilmsstraße 19. 
Verhandelt Berlin, den 21. November 1910. 
Anwesend waren: 
seitens des Magistrats: 
Stadtrat Mugdan, 
seitens der Baudeputation: 
Stadtverordneter Berger, 
. - Bracke, 
seitens der Bauverwaltung: 
Stadtbauinspektor Broniatowski, 
Bauleitender Architekt Schmidt II, 
Vertreter der Abteilung für Feuerwehr: 
Brandmeister von Borch. 
Behufs Abnahme und Uebergabe des Kletterhauses auf dem 
Grundstücke der Feuerwache Wilmsstraße 19 stand auf heute Vor- 
mittag 91/2 Uhr Termin an, zu dem die obenstehend aufgeführten 
Herren erschienen waren. 
Nachdem die Zeichnungen und Kostenanschläge eingesehen waren, 
wurde zur eingehenden Besichtigung des Kletterhauses geschritten und 
wurde hierbei festgestellt, daß gegen die Bauausführung keinerlei Ein 
wendungen erhoben worden sind. 
Veränderungen gegen die genehmigten Bauzeichnungen sind nicht 
erfolgt. 
Hierauf wurde der Bau abgenommen und von dem Herrn 
Kommissar des Magistrats Herrn Stadtverordneten Bracke als Mit- 
glied der Grundeigentumsdeputation übergeben, welcher ihn seinerseits 
dem Herrn Brandmeister von Borch als Vertreter der Abteilung für 
Feuerwehr übergab. 
V. g. u. 
gez. Mugdan. Richard Berger. Bracke, von Borch. 
Broniatowski. Schmidt II. 
1222. Vorlage (J.-Nr. 4405 1'arll 10) — zur Veschluh- 
faffung —, betreffend den Entwurf zur Ausgestal 
tung des Geländes des ehemaligen botanischen 
Gartens an der Potsdamer Straffe. 
Dem Beschlufle der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Januar 
1908 — Protokoll 19 — Gemeindeblatt 2/08, gemäß legen wir hier- 
neben den Entwurf zur Ausgestaltung des Geländes des ehemaligen 
botanischen Gartens vor. 
Ehe wir auf den Entwurf selbst zu sprechen kommen, teilen wir 
unter Bezugnahme auf die anderen einzelnen Punkte des vorgenannten 
Beschluffes folgendes mit: Die Mittel für den Ankauf des Geländes 
sind wie beschlossen, aus dem Reservefonds der Sparkaffe entnommen 
worden. Ferner sind für die Grunewaldstraße neue Fluchtlinien so 
wohl auf der Nordseite wie auf der in Schöneberg liegenden 
Südseite dem Beschluffe gemäß endgültig festgesetzt worden. Auch 
haben unsere Vorstellungen beim Finanzminister hinsichtlich Reklame- 
einrichtungen und Bauwiche den Erfolg gehabt, daß der Minister sich 
bereit erklärt hat, dafür zu sorgen, daß keine Einrichtungen erstgenannter 
Art angebracht werden dürfen. Eine „förmliche Verpflichtung", „daß 
für eine genügende Anzahl von Bauwichen in der Pallasstraße und 
in der Grunewaldstraße werde Sorge getragen werden", hat nach der 
Mitteilung des Herrn Ministers uns allerdings nicht gegeben werden 
können, doch steht wohl zu erwarten, daß wie beim Kammergerichts 
gebäude in der Elsholzstraße so auch vor anderen Gebäuden Bau- 
wiche entstehen werden. 
Zu dem Entwürfe selbst ist folgendes zu sagen: Die Eigenart 
der vorliegenden Ausgabe hat es mit sich gebracht, daß außer der 
Parkverwaltung gleichzeitig auch die Hoch- und Tiefbau- sowie die 
Kanalisationsverwaltung bei der Aufstellung des Gesamtprojektes mit 
wirken mußten, ein Umstand, der die Vorlegung des Entwurfes etwas 
verzögert hat. Dafür ermöglicht das jetzt vorhandene Entwurfs- 
material eine genaue Uebersicht über alle Arbeiten und Kosten, die 
für die Anlage erforderlich sind. Es liegen nunmehr vor: 
1. ein Plan für die gärtnerischen Anlagen nebst 
Erläuterungsbericht und Kostenanschlag im Be 
trage von: 
a) für die eigentliche innere Parkanlage . . . 1,4 400 JC, 
b) für die Seitengärten nebst den Kolonnaden. 9 OM - 
o) für die Wasserleitung 13 400 - 
d) für Aufstellen plastischer Schmuckstücke . . 4 5M - 
zusamnien 201 900 JC. 
2. ein Kostenanschlag für die Anlegung und Be 
festigung der Einfahrt, des Umfahrlweges und 
der diese beiden begrenzenden Bürgersteigflächen 
im Betrage von 120000 JC, 
3. ein Kostenanschlag nebst 2 Zeichnungen für die 
architektonischen Abschlüffe des sogenanntenEliren- 
hofes gegen den Park sowie der Seitengärten 
gegen die Kolonnaden einschließt. der erforderlichen 
Futtermauern und L-Iufenzugänge im Betrage 
von 33 500 • 
4. ein Kostenüberschlag für eine Reihe von kleineren 
Baulichkeiten im Betrage von 55 000 - 
5. eine Kostenberechnung über die auf das Parkgebiet 
entfallenden Enlwäflernngskosten im Betrage von 43 OM - 
Die Gesamtkosten belaufen sich darnach also auf 453 4M Je. 
Die Kosten für die Beleuchtungsanlage, die bei Verwendung von 
elektrischem Bogenlicht auf 12 8M JC veranschlagt worden sind, sind 
der bisherigen Gepflogenheit entsprechend nicht angesetzt worden. 
Zu den einzelnen Punkten bemerken wir folgendes: 
Zu 1a: Bei Aufstellung des Entwurfes für die eigentliche Garten 
anlage ist Bedacht darauf genommen worden, hier nicht lediglich eine 
gärtnerische Schmuck- und Zieranlage entstehen zu lassen, sondern eine 
reichlich mit Spielflächen für die Jugend versehene parkartige Erholungs 
stätte zu schaffen, wie dies aus dem Erläuterungsbcricht näher hervorgeht. 
Ueberdies sind für die Aufstellung plastischer Kunstwerke geeignete 
Stellen vorgesehen worden. Die Auswahl der Standorte für die ein 
zelnen Stücke wird beffcr erst dann getroffen werden, wenn die Garten- 
anlagen bis zu einem gewissen Punkte angelegt sein werden. 
Bei Id handelt es sich in der Hauptsache um Anpflanzung 
großer Bäume, da Wert darauf gelegt werden muß, den Kolonnaden 
wieder wie zur Zeit ihrer ersten' Erbauung einen Hintergrund von 
grünem Laubwerk zu schaffen. Es ist diese Anordnung hier ein 
dringendes Erfordernis, da einmal die Kolonnaden, um zu einer 
ihrem Kunstwert angemessenen Wirkung zu kommen, von der Archi 
tektur der beiden Seitengebäude unbedingt losgelöst werden müssen, 
und da es zum andern erwünscht erscheint, die dem Parkeingang 
gegenüberliegenden Häuser der Potsdamer Straße beim Blick aus dem 
Park heraus möglichst zu verdecken. 
Zu Id. Es sind der Stadt in dankenswerter Weise seitens des 
Staates eine Anzahl aus der Mitte des 18. Jahrhunderts stammen 
der Figuren vom ehemaligen Kunstakademiegebäude unentgeltlich über 
eignet worden, die mit der Eigenart der Kolonnaden und der Park 
anlage künstlerisch vorzüglich übereinstimmen. Es kommen lediglich 
Transport, und Aufstellungskosten sowie Kosten für Beschaffung ein 
facher Steinsockel in Betracht. 
Zu 2. Die Pflasterart für die neben den Kolonnaden gelegenen 
Bürgersteigflächen ist im Einverständnis mit der Hochbauverwaltung 
so ausgewählt worden, daß sie zu dem Bauwerk paßt. 
Zu 3. Die Angelegenheit betreffend Aufstellung der Kolonnaden 
einschließlich ihrer Verbindung mit den beiden Seitengrundstücken 
findet bereits durch unsere Vorlage vom 3. Dezember d. Js. — 
20808 B. 1/10 — ihre Erledigung. Der hier vorliegende Entwurf 
betrifft die Verbindung und den Abschluß zwischen den Kolonnaden 
und den gärtnerischen Anlagen, sowohl nach dem Parkinnern wie nach 
den Seitengärten hin. Auch diese Ausführung wird natürlich dem 
Charakter der Kolonnaden angepaßt werden. 
Unter Punkt 4 sind zwei öffentliche Bedürfnisanstalten, ein 
Parkwärterhäuschen mit Unterstand für Geräte und mit einer Abort 
anlage für das Personal, sowie bei den Spielplätzen ein Laubengang 
mit 2 Schutzdächern, eine gedeckte Brunnenhalle mit einer kleinen 
Brunnenanlage und ein gedeckter Unterstand vorgesehen, um die Park 
anlage gleich möglichst vollständig einrichten zu können. Auch diese 
Einrichtungen werden dem Ganzen in jeder Hinsicht harmonisch ein 
gefügt werden. 
Beim Punkt 5 ist Wert darauf gelegt worden, die durch die 
Mitte führenden Hauptvcrkehrswege nebst den sich anschließenden be 
festigten Wegeflächen so zu entwässern, daß sie gegen Wasseransamm 
lungen geschützt und stets gut gangbar bleiben. 
Von der obigen Gesamtsumme von 453400 JC 
sind durch den Etat der Parkverwaltung für das Jahr 1910 20 OM JC 
für Vorarbeiten bereits zur Verfügung gestellt worden, 
so daß noch ... - 433 400 JC
	        

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