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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Vollmer, Carl Gottfried Wilhelm
Titel:
Alexander von Humboldt : eine Darstellung seines Lebens und wissenschaftlichen Wirkens sowie seiner persönlichen Beziehung zu drei Menschenaltern / gewidmet von W. F. A. Zimmermann
Weitere Titel:
Das Humboldt-Buch
Erschienen:
Berlin: Verlag von Gustav Hempel, 1859
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
128, 124, 116 S.
Fußnote:
Enth.: Das Humboldt-Buch Abt. 1 - 3
In Fraktur
Schlagworte:
Humboldt, Alexander ́voń ; Online-Publikation
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-105619
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Signatur:
B 252 Humb A 44
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (45), 14. Januar 1965
  • Nr. 2 (46), 4. Februar 1965
  • Nr. 3 (47), 18. Februar 1965
  • Nr. 4 (48), 4. März 1965
  • Nr. 5 (49), 11. März 1965
  • Nr. 6 (50), 18. März 1965
  • Nr. 7 (51), 1. April 1965
  • Nr. 8 (52), 6. Mai 1965
  • Nr. 9 (53), 20. Mai 1965
  • Nr. 10 (54), 3. Juni 1965
  • Nr. 11 (55), 1. Juli 1965
  • Nr. 12 (56), 19. September 1965
  • Nr. 13 (57), 23. September 1965
  • Nr. 14 (58), 7. Oktober 1965
  • Nr. 15 (59), 21. Oktober 1965
  • Nr. 16 (60), 4. November 1965
  • Nr. 17 (61), 18. November 1965
  • Nr. 18 (62), 2. Dezember 1965
  • Nr. 19 (63), 15. Dezember 1965
  • Nr. 20 (64), 16. Dezember 1965
  • Nr. 21 (65), 17. Dezember 1965

Volltext

196 
51. Sitzung vom 1. April 1965 
Reif 
Wir kommen damit zur lfd. Nr. 19, Drucksache 897: 
Antrag der Fraktion der SPD über Zusammen 
arbeit zwischen dem schulärztlichen Dienst und der 
Berufsberatung. 
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: 
Die Ergebnisse der schulärztlichen Unter 
suchungen (.Schülerkartenvordrucke) sind der Be 
rufsberatung des Landesarbeitsamtes durch Über 
sendung der Unterlagen im Rahmen der Amts 
hilfe wieder rechtzeitig zugängig zu machen. Die 
Zustimmung des Erziehungsberechtigten zu die 
sem Verfahren ist durch die Berusfberatung des 
Landesarbeitsamtes einzuholen. 
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete 
Fleischmann. 
Fieischmann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Wir haben unserem Antrag eine schrift 
liche Begründung beigegeben, auf die ich zunächst ver 
weisen darf. Gestatten Sie mir aber noch eine mündliche 
Ergänzung dieser Begründung vorzunehmen. 
Ich möchte nämlich die Frage stellen: Was bezweckt 
der sechste Abschnitt des Jugendarbeitsschutzgesetzes 
in den §§45 bis 52? - Er bezweckt, durch eine ärzt 
liche Untersuchung bei der Schulentlassung feststellen 
zu lassen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zur 
Durchführung des erwünschten Berufes tatsächlich vor 
handen sind. Man will damit unter allen Umständen 
Fehlentscheidungen in der Frage der Berufswahl ver 
meiden; denn letzten Endes bedeutet jede derartige 
Fehlentscheidung Unkosten für die Eltern und für die 
Wirtschaft und verlorene Zeit für den jungen Menschen. 
Wenn ich von dieser Tatsache ausgehe, ist es aber 
auch Aufgabe der Berufsberatung, Fehlentscheidungen 
in bezug auf die Berufswahl zu verhindern. Die Berufs 
beratung soll den Versuch machen, den jungen Men 
schen einmal seinen Wünschen entsprechend unterzu 
bringen, darüber hinaus aber auch sicherzustellen, daß 
er später den Erfordernissen des Berufes gesundheitlich 
gerecht werden kann. 
Wenn dann aber die Berufsberatung behindert wird, 
bei ihrer Beratung gerade vom Gesundheitlichen her be 
stimmte Unterlagen zu benutzen, kann es passieren, daß 
Fehlvermittlungen erfolgen, die eben zu den von mir 
vorhin angedeuteten Folgen führen. Nun sagt das 
Jugendarbeitsschutzgesetz in den von mir schon er 
wähnten Paragraphen nichts über die Durchführung der 
ärztlichen Untersuchung. Aber der Senat von Berlin hat 
am 31. Oktober 1961 bei Inkrafttreten des Gesetzes 
Richtlinien über die Durchführung der ärztlichen Unter 
suchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz be 
schlossen. Nach diesen Richtlinien werden die seit Jahr 
zehnten im Rahmen der Schulgesundheitspflege üblichen 
Schulentlassungsuntersuchungen und die nach § 45 Ab 
satz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom August 
1960 vorgeschriebenen Einstellungsuntersuchungen, so 
fern die Eltern keine Einwendungen erheben, zu einer 
Untersuchung verbunden. Diese Regelung hat den un 
verkennbaren Vorteil, daß am Ende der Schulzeit beim 
Eintritt in das Arbeitsverhältnis nur eine Untersuchung 
steht, andererseits aber den Nachteil, daß das Material 
über die körperliche Eignung des Jugendlichen der Be 
rufsberatung der Arbeitsämter nicht mehr rechtzeitig 
zur Verfügung steht. Die Berufsberatungen der Arbeits 
ämter sind aber nach § 45 AVAVG auch verpflichtet, 
bei ihrer Beratung den körperlichen Zustand des Jugend 
lichen zu berücksichtigen. Dieser Nachteil für die Be 
rufsberatung des Jugendlichen erklärt sich aus der 
Tatsache, daß die Einstellungsuntersuchung nach den 
Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht 
länger als ein Jahr vor der Schulentlassung zurückliegen 
darf. Diese Einstellungsuntersuchung kann also höch 
stens im letzten Schuljahr erfolgen, und das bedeutet, 
daß eventuelle Rückgriffe auf diese Einstellungsunter 
suchung durch die Berufsberatung nicht mehr erfolgen 
können, weil die ja schon am Beginn des letzten Schul 
jahres ihre Beratungen durchführt. 
Man kann nun verschiedener Auffassung darüber sein, 
ob der jetzt in Berlin durchgeführte Weg der einzig 
richtige ist - er unterscheidet sich im wesentlichen von 
der Durchführung des Gesetzes im übrigen Bundes 
gebiet -, aber ich bin der Auffassung, daß versucht 
werden muß, eine Lösung zu finden, die es der Berufs 
beratung ermöglicht, bei ihrer Arbeit die ärztlichen 
Untersuchungsergebnisse mit auszuwerten, wenn die 
ganze Beratung überhaupt einen Sinn haben soll und 
für die Berufsanwärter und die Wirtschaft untragbare 
Fehlvermittlungen vermieden werden sollen. Auf wel 
chem Wege dieses Ziel erreicht werden kann und ob 
dazu erforderlich ist, daß die Arbeitsämter zur Ver 
wendung des überall in der Bundesrepublik sonst im 
Wege der Amtshilfe zugängigen ärztlichen Materials 
der Einwilligung der Eltern bedürfen, sollte in einer 
Ausschußberatung festgestellt werden. 
Ich würde deswegen im Aufträge meiner Fraktion 
beantragen, unseren Antrag an den Ausschuß für Arbeit 
und soziale Angelegenheiten federführend, gemeinsam 
dann aber mit dem Ausschuß für Gesundheitswesen, zu 
überweisen, um ln den Ausschußberatungen noch einmal 
den Versuch zu machen, eine für beide Teile befriedi 
gende Lösung zu finden, die nach meiner Auffassung im 
Interesse der Wirtschaft, aber auch, meine Damen und 
Herren, im Interesse der jungen Menschen liegt, ein 
Material, mit dem wir heute sehr sparsam umgehen 
müssen. - Ich danke. 
(Beifall bei der SPD.) 
Stellv. Präsident Dr. Reif: Ich eröffne die Beratung. 
Das Wort hat Herr Abgeordneter Lischewski. 
Lischewski (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Mit der von dem Antrag der SPD-Fraktion 
aufgeworfenen Frage haben wir uns ja schon einmal so 
nebenher im Ausschuß für Arbeit und Soziales unter 
halten, und es ist zu begrüßen, daß nun jetzt hier ein 
mal die Grundlage für eine offizielle Behandlung der 
Frage geschaffen worden ist. Sicherlich ist der ganze 
Fragenkomplex nicht sehr einfach, und es wird einer 
sehr eingehenden Ausschußberatung bedürfen, um sich 
über alle Fragen, die damit Zusammenhängen, klar und 
einig zu werden. Wenn es möglich ist, sollte zugleich 
hiermit eine Verbesserung der Berufsberatung durch die 
Arbeitsämter erreicht werden. Wenn das möglich ist, 
dann ist es um so besser. 
Der Antrag nimmt im übrigen mit Recht Bezug auf 
die wichtige Frage, in welcher Weise die erste Unter 
suchung in Berlin durchgeführt wird. Ohne den Aus 
schußberatungen vorgreifen zu wollen, möchte ich aber 
doch darauf hinwelsen, daß das Gesetz jedem Arzt die 
Möglichkeit gibt, Untersuchungen durchzuführen. Die 
Ausschußberatungen sollen sich deshalb auch darauf er 
strecken, in welcher Weise man erreichen kann, daß 
ein möglichst großer Teil der Ärzteschaft an diesen 
Untersuchungen beteiligt wird. Die Ärztekammer Berlin 
hat unseres Erachtens mit Recht in einer der letzten 
Sitzungen des Gesundheitsausschusses auf diese Proble 
matik hingewiesen. Besonders werden sich die Aus 
schüsse auch damit zu befassen haben, wie man die 
Bedenken ausräumen kann, die gegen eine Übermittlung 
der Untersuchungsergebnisse an die Berufsberatung in 
rechtlicher Hinsicht sprechen, und das scheint mir eins 
der heikelsten Probleme zu sein, wo die ärztliche 
Schweigepflicht aufhört oder wo man sie vielleicht in 
einer anderen Form an den nächsten weitertragen kann. 
Stellv. Präsident Dr. Reif: Wird das Wort noch ge 
wünscht? - Bitte, der Herr Senator für Gesundheits 
wesen!
	        

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