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Blätter für Architektur und Kunsthandwerk (Public Domain) Ausgabe 24.1911 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Blätter für Architektur und Kunsthandwerk (Public Domain) Ausgabe 24.1911 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Ermeler, Wilhelm
Titel:
Briefe aus Italien : für meine Familie und deren Nachkommen als Geburtstagsgabe / dargebracht von Wilhelm Ermeler
Erschienen:
Berlin: Hoffschläger, 1861
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
VI, 416 S.
Fußnote:
In Fraktur
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-105454
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 252 Erme 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Neapel, 7. December 1840

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Blätter für Architektur und Kunsthandwerk (Public Domain)
  • Ausgabe 24.1911 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • No. 1, Januar 1911
  • No. 2, Februar 1911
  • No. 3, März 1911
  • No. 4, April 1911
  • No. 5, Mai 1911
  • No. 6, Juni 1911
  • No. 7, Juli 1911
  • No. 8, August 1911
  • No. 9, September 1911
  • No. 10, Oktober 1911
  • No. 11, November 1911
  • No. 12, Dezember 1911
  • Abbildung: Tafel 1
  • Abbildung: Tafel 2
  • Abbildung: Tafel 3
  • Abbildung: Tafel 4
  • Abbildung: Tafel 5
  • Abbildung: Tafel 6
  • Abbildung: Tafel 7
  • Abbildung: Tafel 8
  • Abbildung: Tafel 9
  • Abbildung: Tafel 10
  • Abbildung: Tafel 11
  • Abbildung: Tafel 12
  • Abbildung: Tafel 13
  • Abbildung: Tafel 14
  • Abbildung: Tafel 15
  • Abbildung: Tafel 16
  • Abbildung: Tafel 17
  • Abbildung: Tafel 18
  • Abbildung: Tafel 19
  • Abbildung: Tafel 20
  • Abbildung: Tafel 21
  • Abbildung: Tafel 22
  • Abbildung: Tafel 23
  • Abbildung: Tafel 24
  • Abbildung: Tafel 25
  • Abbildung: Tafel 26
  • Abbildung: Tafel 27
  • Abbildung: Tafel 28
  • Abbildung: Tafel 29
  • Abbildung: Tafel 30
  • Abbildung: Tafel 31
  • Abbildung: Tafel 32
  • Abbildung: Tafel 33
  • Abbildung: Tafel 34
  • Abbildung: Tafel 35
  • Abbildung: Tafel 36
  • Abbildung: Tafel 37
  • Abbildung: Tafel 38
  • Abbildung: Tafel 39
  • Abbildung: Tafel 40
  • Abbildung: Tafel 41
  • Abbildung: Tafel 42
  • Abbildung: Tafel 43
  • Abbildung: Tafel 44
  • Abbildung: Tafel 45
  • Abbildung: Tafel 46
  • Abbildung: Tafel 47
  • Abbildung: Tafel 48
  • Abbildung: Tafel 49
  • Abbildung: Tafel 50
  • Abbildung: Tafel 51
  • Abbildung: Tafel 52
  • Abbildung: Tafel 53
  • Abbildung: Tafel 54
  • Abbildung: Tafel 55
  • Abbildung: Tafel 56
  • Abbildung: Tafel 57
  • Abbildung: Tafel 58
  • Abbildung: Tafel 59
  • Abbildung: Tafel 60
  • Abbildung: Tafel 61
  • Abbildung: Tafel 62
  • Abbildung: Tafel 63
  • Abbildung: Tafel 64
  • Abbildung: Tafel 65
  • Abbildung: Tafel 66
  • Abbildung: Tafel 67
  • Abbildung: Tafel 68
  • Abbildung: Tafel 69
  • Abbildung: Tafel 70
  • Abbildung: Tafel 71
  • Abbildung: Tafel 72
  • Abbildung: Tafel 73
  • Abbildung: Tafel 74
  • Abbildung: Tafel 75
  • Abbildung: Tafel 76
  • Abbildung: Tafel 77
  • Abbildung: Tafel 78
  • Abbildung: Tafel 79
  • Abbildung: Tafel 80
  • Abbildung: Tafel 81
  • Abbildung: Tafel 82
  • Abbildung: Tafel 83
  • Abbildung: Tafel 84
  • Abbildung: Tafel 85
  • Abbildung: Tafel 86
  • Abbildung: Tafel 87
  • Abbildung: Tafel 88
  • Abbildung: Tafel 89
  • Abbildung: Tafel 90
  • Abbildung: Tafel 91
  • Abbildung: Tafel 92
  • Abbildung: Tafel 93
  • Abbildung: Tafel 94
  • Abbildung: Tafel 95
  • Abbildung: Tafel 96
  • Abbildung: Tafel 97
  • Abbildung: Tafel 98
  • Abbildung: Tafel 99
  • Abbildung: Tafel 100
  • Abbildung: Tafel 101
  • Abbildung: Tafel 102
  • Abbildung: Tafel 103
  • Abbildung: Tafel 104
  • Abbildung: Tafel 105
  • Abbildung: Tafel 106
  • Abbildung: Tafel 107
  • Abbildung: Tafel 108
  • Abbildung: Tafel 109
  • Abbildung: Tafel 110
  • Abbildung: Tafel 111
  • Abbildung: Tafel 112
  • Abbildung: Tafel 113
  • Abbildung: Tafel 114
  • Abbildung: Tafel 115
  • Abbildung: Tafel 116
  • Abbildung: Tafel 117
  • Abbildung: Tafel 118
  • Abbildung: Tafel 119
  • Abbildung: Tafel 120
  • Abbildung: Nebentafel 1
  • Abbildung: Nebentafel 2
  • Abbildung: Nebentafel 3
  • Abbildung: Nebentafel 4

Volltext

jährlich 12 Nummern 
mit 120 Lichtdrucktafeln, 
BLATTER 
Anzclgto 
SO Pf. fflt die Spaltecztil» oder deren Raum. 
FÜR ARCHITEKTUR UND 
KUNSTHANDWERK. 
Anzeigen-Annahme und 
Geschäftstelle: Berlin W.57, Steinmetzstr. 46. 
Verlag der Blätter für Architektur und Kunsthandwerk 
G. m. b. H„ Berlin W. 57, Steinmetzstraße 46. 
Leitung: Paul Qraef, Steglitz, Albrechtstr. 113. 
Preis jährlich bei freier Zusendung 
Deutschland u. Österreich 24 Mk. Ausland 28 Mk. 
Preis des Einzelheftes: 3 Mk. 
Jahrgang XXIV. 
Berlin, November 1911. 
Nr. II. 
ZU DEN TAFELN. 
T a f. ioi u. 102. Die neue Handelskammer in Dresden, 
Albrechtstraße 4. — 4. B 1 i c k in das Sitzungzimmer. 
— 5. Blick in den Sitzungsaal. (s. den Text auf 
Seite 39.) 
Tafel 103. Der Schönborner Hof in Aschaffenburg. Bespr. 
von A. v. Behr. 
Als stumme Zeugen einer vergangenen Kulturzeit stehen 
die großen vornehmen „Höfe" alter Geschlechter, geistlicher Ge 
nossenschaften oder der Kaufleute großer Städte noch vielfach 
an bevorzugten Plätzen und Straßen unserer Großstädte. Sie 
sind die vornehmen Ahnen unserer heutigen großen Hotels; Ab 
steigequartiere, in denen man den gewohnten häuslichen Luxus 
auch in der Fremde geniessen konnte, wo sich die dort Berech 
tigten wie zu Hause fühlten. Nur wenige vereinzelte dienen noch 
heute ihrem früheren Zweck, wie die einsamen, meist leer stehenden 
Residenzschlösser regierender Fürsten, in denen auf kurze Zeit, 
vielleicht gelegentlich einer Besichtigungsreise in entlegenen 
Landesteilen, für wenige Tage der schimmernde Glanz einer 
„Hofhaltung“ aufleuchtet, um dann wieder auf Jahrzehnte der 
träumerischen Stille hinter verhängten Fenstern mit über 
zogenen Prachtmöbeln Platz zu machen. Aschaffenburg hat 
noch mehrere solcher „Höfe", die an die Zeiten der Kurfürstlich- 
Erzbischöflichen Regierung erinnern. Der Schönborner 
Hof breitet sich stattlich am oberen Ende der Löherstraße aus, 
wo diese am Zusammentreffen mit der Landingstraße einen 
freien Platz bildet. Er beherrscht in seiner hohen Lage und mit 
dem zweitürmigen Portalbau das Stadtbild in ruhig ernsten 
Formen. Zwei Kurfürsten schenkte das Geschlecht derer 
v. Schönborn, dem der Hof sein Dasein verdankt, dem geist 
lichen Kurstaat Mainz, Joh. Philipp v. Schönborn, der 1643 bis 
1672 und gleichzeitig auch in Würzburg, und Lothar Franz 
v. Schönborn, der 1695 bis 1729 und zugleich in Bamberg regierte. 
Zwei andere bedeutende Kirchenfürsten desselben Geschlechtes, 
Franz Georg v. Schönborn 1729—56 und Philipp Franz v. Schön 
born 1720—44 regierten als Erzbischöfe, der erste in Trier, der 
zweite in Würzburg. Der Bruder des an erster Stelle genannten 
Joh. Philipp, der Erzschenk von Mainz und Erbtruchsess von 
Würzburg Philipp Erwin (fi668), Vater des Mainzer Erz 
bischofs Lothar Franz, ist wahrscheinlich der Erbauer des auf 
Tafel 103 abgebildeten Hofes, dessen drei Ecken das Alliancewappen 
Schönbom-Greiffenclau tragen. Der Erbauer war verheiratet mit 
Maria Ursula v. Greiffenclau zu Vollrad (f 1682). 
Die Namen der Genannten sind mit den Namen der be 
deutendsten Architekten ihrer Zeit eng verbunden, insbesondere 
der Trierer Erzbischof Franz Georg und dessen Bruder in Wikz- 
burg Philipp Franz gaben dem Barockmeister Balthasar Neu 
mann durch bedeutende Bauten Gelegenheit zu den großartigsten 
Schöpfungen, die noch heute ungeteilte Bewunderung erwecken. 
Als Beispiele seien nur genannt die Paulinuskirche in Trier, die 
Residenz in Würzburg, zu denen noch das Schloss in Bruchsal 
kommt, welches derselbe Meister für den Bischof von Speier 
Damian Hugo v. Schönborn errichtete. 
Nennt man hierzu noch die Residenz in Bamberg und das 
.Schloss in Pommersfelden, welches der Architekt Welsch und die 
Gebrüder Dinzenhofen für den vorgenannten Erzbischof von 
Mainz Lothar Franz v. Schönborn errichteten, so schaut man in 
eine solche Fülle künstlerischer Tätigkeit und fürstlicher 
Schöpfungsfreudigkeit hinein, wie mau sie kaum in Jahrhunderten 
vorher und niemals mehr später wiederfindet. Es hatte in der 
Tat ein krankhafter Bauwetteifer bei den Großen dieser Welt 
Platz gegriffen, und man riss sich um die Künstler, die sich in 
den kühnsten Phantasieschöpfungen überboten, um der Ruhm 
sucht der geistlichen und weltlichen Machthaber Genüge zu tun. 
Das Geschlecht der Schönborn nimmt in diesem übertriebenen 
und kostspieligen Wettstreite eine hervorragende Stelle ein. 
Bei der eindringenden Erforschung dieser fruchtbaren Bau 
periode der Barockzeit ist es dem Verfasser des Aufsehen er 
regenden Buches über den Hofarchitekten und Generalbau 
direktor Friedrich Joachim Stengel, Carl Lohmeyer, gelungen, 
als Architekten des Schönborner Hofes den Pater M a t h i a r 
aus Saarburg i. L. (fi68i) festzustellen*, der nach eines 
zeitgenössischen Angabe** „in der Baukunst wetteiferte mit den 
Baumeistern ersten Ranges, weshalb hochgestellte Persönlich 
keiten ihn weit und breit bei Errichtung von Palästen, Kirchen 
und Gebäuden um seine Mitwirkung und sein Urteil ersuchten“. 
Nach der gleichen Quelle hat jener geistliche Architekt einen 
Teil des kurfürstlichen Palastes und die Altmünsterkirche in 
Mainz, in Franken den Sternberger Palast, in Bassenheim die 
Liebfrauenkapelle ausgeführt. Soweit die Bauart auf der zu 
gehörigen Tafel sich darstellt, zeichnet sie sich aus durch einen 
wirkungsvollen Gegensatz zwischen den einfachen, ernsten 
Formen des Gebäudes selbst und dem reicher behandelten und 
bewusst dekorativ gehaltenen Portaleinbau, dessen Haupt 
schmuck in dem die quadratische Toröffnung bekrönenden 
Doppelwappen besteht. Die Kolossalmasken auf den Sockeln 
der Säulen und auf dem Schlusstein des wagerechten Torsturzes 
sind ein kennzeichnendes Merkmal des Spätbarock gegen Ende 
des 17. Jahrhunderts. 
Der „Schönborner Hof“ in Aschaffenburg diente 
später als Justizpalast, als Sitz des Königl. Appellationsgerichts 
für Unterfranken und Aschaffenburg; danach in den 70er bis 
90er Jahren des vorigen Jahrhunderts als Königl. höhere weib 
liche Bildungsanstalt und ist jetzt von der Stadtverwaltung für 
gesundheitliche und gemeinnützige Zwecke verwendet. In 
einem Teil der Säle hat die städtische Volksschule ihren Platz 
gefunden. — Von der künstlerischen Ausstattung des Innern ist 
ausser einem wertvollen kräftigen Treppengeländer nichts Be 
deutendes mehr erhalten. 
Inschriftliche Angaben über die Erbauung fehlen. Die im 
inneren Hofe eingelassene lateinische Inschrift vom Jahre 1766, 
die über eine infolge Wolkenbruches entstandene Überschwem 
mung des Hauses bis zu 7 Fuß Höhe berichtet, ist höchst wahr 
• Brüder: Das Kapuzinerkloster in Bingen, Zeitschr. d. V. z. 
Erforschung d. rhein. Gesch. u. Altertüm., Bd. III, S. 424 {. 
** Hierotheus Provinzia Rhenana Fratrum Minorum Capuzinoruni 
Heidelberg 1702.
	        

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