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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1957, II. Wahlperiode, Band III, 51.-74. Sitzung (Public Domain)

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Monograph

Author:
Kux, Johann Peter
Title:
Berlin : eine aus zuverlässigen Quellen geschöpfte genaue und neueste Charakteristik und Statistik dieser Residenz und ihrer Umgebungen / Johann Peter Kux
Publication:
Berlin: Cornelius, 1842
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Scope:
VIII, 342 S.
Note:
In Fraktur
Berlin:
B 22 Berlinführer bis 1945
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-105355
Collection:
General Regional Studies
Shelfmark:
B 22/89
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Zweiter Abschnitt. Lage, Größe, Charakter und Lebensart der Berliner; Zahl der Einwohner von Berlin und des ganzen Preußischen Staats; und Behörden, welche in Berlin ihren Sitz haben

Chapter

Title:
Deputationen des Magistrats

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1957, II. Wahlperiode, Band III, 51.-74. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (51), 10. Januar 1957
  • Nr. 2 (52), 7. Februar 1957
  • Nr. 3 (53), 21. Februar 1957
  • Nr. 4 (54), 7. März 1957
  • Nr. 5 (55), 21. März 1957
  • Nr. 6 (56), 4. April 1957
  • Nr. 7 (57), 2. Mai 1957
  • Nr. 8 (58), 16. Mai 1957
  • Nr. 9 (59), 17. Mai 1957
  • Nr. 10 (60), 17. Mai 1957
  • Nr. 11 (61), 13. Juni 1957
  • Nr. 12 (62), 4. Juli 1957
  • Nr. 13 (63), 2. September 1957
  • Nr. 14 (64), 5. September 1957
  • Nr. 15 (65), 15. September 1957
  • Nr. 16 (66), 19. September 1957
  • Nr. 17 (67), 3. Oktober 1957
  • Nr. 18 (68), 10. Oktober 1957
  • Nr. 19 (69), 17. Oktober 1957
  • Nr. 20 (70), 19. Oktober 1957
  • Nr. 21 (71), 7. November 1957
  • Nr. 22 (72), 21. November 1957
  • Nr. 23 (73), 5. Dezember 1957
  • Nr. 24 (74), 19. Dezember 1957

Full text

54. Sitzung vom 7. März 1957 
105 
Kielinger 
Stellung werden spielen das Theater am Kurfürsten 
damm, das Renaissance-Theater, die Komödie, die 
Tribüne, das Hebbel-Theater, daneben noch einige an 
dere kleine Bühnen, die Vaganten, auch die Freilicht 
bühne Rehberge wird vorhanden sein, und das „Berliner 
Ballett“ wird zur Verfügung stehen. An Orchestern 
werden in dieser Zeit spielen das Berliner Symphonie- 
Orchester unter dem Dirigenten Bünte und das Berliner 
Mozart-Orchester. 
Präsident Brandt: Zu einer weiteren Anfrage, und 
zwar betreffend Altersversorgung der Hebammen, er 
teile ich das Wort der Frau Abgeordneten Mannstaedt. 
Frau Mannstaedt (FDP): Herr Präsident! Meine Her 
ren und Damen! In der Sitzung vom 2. März 1956 hat 
der Herr Senator für Gesundheitswesen auf meine 
Mündliche Anfrage wegen der Altersversorgung der 
Hebammen geantwortet, er werde bemüht sein, „so 
schnell wie möglich eine Bundesregelung im Sinne 
einer Behebung der Notlage herbeizuführen, die tat 
sächlich vorhanden ist, die niemand bestreitet und deren 
Schwere und Bedeutung niemand verkennt“. 
Nachdem durch die Vorlage zur Kenntnisnahme in 
der Sitzung vom 10. Januar 1957 über die Erste Ver 
ordnung zur Änderung der Verordnung über die Ge 
währung eines Mindesteinkommens an Hebammen vom 
9. 5. 1952 das Mindesteinkommen der Hebammen mit 
Niederlassungsbefugnis auf 1800 DM jährlich erhöht 
wurde, frage ich den Senat: Was wurde veranlaßt, um 
diejenigen Hebammen, die Infolge Erreichung der 
Altersgrenze ihren Beruf nicht mehr ausüben können 
und dürfen, ausreichend zu versorgen? 
Präsident Brandt: Zur Beantwortung Herr Senator 
für Gesundheitswesen! 
Dr. Schmiljan, Senator für Gesundheitswesen; Herr 
Präsident! Frau Abgeordnete Mannstaedt! Wie ich in 
der Sitzung am 2. März vorigen Jahres bereits aus 
führen konnte, beschäftigt die Gesundheitsverwaltungen 
Berlins und der Länder diese Frage schon seit länge 
rem. Es war strittig — das habe ich damals auch aus 
geführt —, wer für eine Regelung auf diesem Gebiet 
zuständig sei, der Bund oder die Länder. Auf Grund 
des Umstandes, daß das Reichshebammengesetz jetzt 
Bundesrecht ist, haben die Länder den Standpunkt ver 
treten, daß hier der Bund zuständig sei. Ich habe da 
mals ausgeführt, daß Berlin sich beim Bund bemühen 
werde, um möglichst bald eine Regelung dieser auch 
uns so dringend und notwendig erscheinenden Frage 
herbeizuführen. Nach längerem Hin und Her hat sich 
der Bund dahin geäußert, daß er sich für eine Regelung 
dieser Frage nicht für zuständig erachte, weil zwar 
die Zulassung der Heilberufe Sache des Bundes sei, aber 
nicht die Altersversorgung der Hebammen, also die 
auf Grund der Ländergesetze über das Hebammen 
wesen zu erlassenden Maßnahmen nicht vom Bund be 
einflußt oder geregelt werden könnten. Wir haben dar 
aufhin entsprechend meiner Ankündigung am 2. März 
1956 mit sämtlichen Ländern Fühlung genommen, ein 
mal um festzustellen, wie die Situation in den einzelnen 
Ländern geregelt ist, und sodann, welche Pläne etwa 
in dieser Hinsicht von den Ländern gehegt werden bzw. 
welche Ansichten sie über ein Eingreifen der Länder, 
das ja finanzielle Auswirkungen haben würde, auf die 
sem Gebiet hegen. Die Antworten der Länder haben 
ergeben, daß mit Ausnahme von zwei Ländern in kei 
nem Lande der Bundesrepublik eine Sonderregelung auf 
diesem Gebiete besteht und daß die Länder auch nicht 
beabsichtigen, hier Sonderregelungen zu treffen, um so 
weniger — darauf haben die meisten Länder überein 
stimmend hingewiesen —, als sie sich dazu nicht in der 
Lage sehen, bevor nicht die Reform der Rentenversiche 
rung in Kraft getreten ist und einen überblick über 
die zukünftige Gestaltung der Rentenversorgung der 
Hebammen gestattet. 
Wie Sie wissen und wie ich am 2. März 1956 auch 
bereits ausgeführt habe, sind die Hebammen auf Grund 
des Reichshebammengesetzes in der Angestelltenver 
sicherung pflichtversichert. Sie werden also, soweit sie 
ihren Beruf heute nicht mehr ausüben — und um diese 
Hebammen geht es ja bei der Anfrage der Frau Abge 
ordneten Mannstaedt — auch von der Rentenreform, 
d. h. der Erhöhung und Neugestaltung der Renten durch 
die eben verabschiedeten Gesetze berührt. Wir werden 
im Frühjahr dieses Jahres, also etwa Anfang April, 
übersehen können, wie sich die neuen Renten auf die 
Hebammen, die in Berlin davon betroffen sind, aus 
wirken. Erst dann werden wir in Übereinstimmung mit 
den Ländern abschließend zu der Frage Stellung neh 
men können, ob und welche Maßnahmen zu einer Ver 
besserung der Altersversorgung zu treffen sein werden. 
Ich möchte aber jetzt schon darauf hinweisen, daß 
die beiden Länder Hamburg und Bremen, wie ich vor 
hin bereits andeutete, zwar eine Zusatzversorgung für 
die Hebammen getroffen haben, aber auf der Basis des 
Versicherungsprinzips. Das heißt, die Hebammen haben 
dort besondere Beiträge zu leisten. Auf Grund dieser 
Leistungen erhalten sie dann im Falle der Altersrente 
auch eine Zusatzversorgung durch das Land Bremen 
oder durch das Land Hamburg, wobei die Versiche 
rungsleistungen aus der Rentenversicherung auf diese 
Zusatzversorgung angerechnet werden. Es ergibt sich 
in Bremen, im Schnitt gesehen, eine Zusatzversorgung 
von etwa 50 DM monatlich. In Hamburg hängt es von 
der Situation der einzelnen Hebamme ab. Die Gesamt 
versorgung beläuft sich auf einen Höchstbetrag von 
120 DM monatlich. 
Wir haben im Benehmen mit den übrigen Stellen 
erwogen und geprüft, ob auch für Berlin eine solche 
Zusatzregelung ln Frage käme, nachdem die Situation 
klargestellt ist, wie sie sich aus der Rentenreform er 
gibt. Wir möchten darauf hinweisen, daß eine derartige 
zusätzliche Regelung nur die Hebammen betreffen 
würde, die im Beruf stehen, d. h. ihre Niederlassungs 
erlaubnis auch praktisch noch betätigen, daß also ge 
rade das Problem, um das es uns hier geht, von einer 
solchen zusätzlichen Maßnahme nicht betroffen würde. 
Damit soll nicht gesagt sein, daß wir diese Frage etwa 
ad acta legen, sondern wir haben ja auch alles Inter 
esse, in Zukunft die Versorgung der Hebammen so zu 
gestalten, daß sie ihren Beruf ohne besondere Sorgen 
um ihr Alter ausüben können. Aber die Hebammen, die 
heute bereits aus dem Beruf ausgeschieden sind, wür 
den — wie gesagt — von einer solchen Regelung nicht 
betroffen. Ich halte nach allem für den Fall, daß die 
Renten aus der Neuregelung etwa doch unzureichend 
sein sollten, was im Augenblick aber noch nicht be 
urteilt werden kann, zurZeit nur eine Landesmaßnahme, 
also eine Maßnahme auf der Basis einer besonderen 
finanziellen Regelung durch Berlin für möglich. Wir 
werden diese Frage dann prüfen, können aber nicht an 
der Stellungnahme und der Haltung der übrigen Länder 
ohne weiteres vorübergehen, da wir mit den übrigen 
Ländern in der Ministerkonferenz für Gesundheitswesen 
verbunden sind und schon auf Grund dieser Zusammen 
arbeit nicht ohne weiteres allein von hier aus derartige 
Maßnahmen treffen sollten. 
Ich möchte daher in Aussicht stellen, daß die Frgge 
nicht dilatorisch behandelt wird, daß sie mit dem ge 
botenen Ernst weiter verfolgt wird, in ein abschließen 
des Stadium aber erst treten kann, sobald sich die Aus 
wirkungen der Rentenreform für die Hebammen, die 
hiervon betroffen sind, übersehen lassen. 
Präsident Brandt: Ich erteile das Wort dem Herrn 
Abgeordneten Dr. Runge zu einer Anfrage betreffend 
Umbauarbeiten im Rundfunkhaus in der Masurenallee. 
Dr. Runge (fraktionslos —■ FVP): Herr Präsident! 
Meine Damen und Herren! Herr Senator für Bau- und 
Wohnungswesen, ich frage Sie, ob Sie bereit sind, die 
Umbauarbeiten im Rundfunkhaus in der Masurenalleo 
frei schaffenden Architekten zu übertragen. Oder sollen 
diese Arbeiten von einer Dienststelle des Senats bzw. 
der Bundesbauverwaltung durchgeführt werden?
	        

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