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mirador

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Monografie

Verfasser:
Reinhard, Marianne von
Titel:
Berlin : ein Buch für junge und alte Preussen / Marianne von Reinhard
Erschienen:
Berlin: Verl. von Alexander Duncker, 1852
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
XL, 207 S.
Fußnote:
In Fraktur
Berlin:
B 22 Berlinführer bis 1945
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-105149
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Signatur:
B 22/12 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Die Königliche Kunstkammer

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Verwaltungsbericht der Stadt Berlin ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1932/1936 (Public Domain)
  • Verwaltungsbericht der Allgemeinen Hauptverwaltung, 1. April 1932 bis 31. März 1936 mit kurzem Rückblick auf die Jahre seit 1928
  • Verwaltungsbericht der Hauptfinanzverwaltung für die Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1936 mit kurzem Rückblick auf die Zeit vom 1.4.1924 ab
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Finanzwirtschaft
  • B. Aufgabenkreis und Regelung
  • C. Grundstückswesen
  • Verwaltungsbericht der Hauptsteuerverwaltung für die Zeit vom 1. April 1932 bis zum 31. März 1936 mit kurzem Rückblick auf die Zeit vom 1. April 1928 bis zum 31. März 1932
  • Verwaltungsbericht Rechnungsprüfungsamt, Sparkasse und Stadtbank, Pfandbriefamt (Aufsicht), Leihamt, Hypothekenamt, Hypothekenbankverein (Aufsicht)
  • Bericht über die Tätigkeit des Landes-Wohlfahrts- und -Jugendamts in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 31. Dezember 1934
  • Bericht über die Tätigkeit des Landes-Wohlfahrts- und -Jugendamts in der Zeit vom 1. Januar 1935 bis 31. März 1936
  • Verwaltungsbericht der Hauptschulverwaltung der Stadt Berlin und der Allgemeinen Hauptverwaltung Kunst und Bildungswesen für die Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1936 mit kurzem Rückblick seit 1928
  • Bericht der Haupttiefbauverwaltung für die Zeit vom 1. April 1928 bis 30. September 1936
  • Verwaltungsbericht der Stadtgüterverwaltung und Forstverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1928 bis 30. Juni 1936
  • Verwaltungsbericht der Baupolizei für die Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1936
  • Verwaltungsbericht der Feuerlöschpolizei, 1. April 1932 bis 31. März 1936 mit kurzem Rückblick auf die Jahre seit 1928
  • Verwaltungsbericht der Städtischen Feuersozietät von Berlin für die Zeit vom 1.10.1931 bis 30.9.1936 mit kurzem Rückblick auf die Zeit vom 1.10.1927 bis 30.9.1931
  • Verwaltungsbericht des Wirtschaftsamts, des Beschaffungsamts, der Hauptverwaltung und der Verwaltung des Vieh- und Schlachthofes für die Zeit vom 1. April 1932 bis zum 31. März 1936 mit kurzem Rückblick auf die Zeit vom 1. April 1928 bis zum 31. März 1932
  • Verwaltungsbericht 1932-1935 ... Verkehrswesen
  • Verwaltungsbericht 1932-1935 ... Hauptreinigungs- und Fuhramt
  • Verwaltungsbericht 1932-1935 ... Müllbeseitigungsanstalt
  • Verwaltungsbezirk Charlottenburg
  • Verwaltungsbezirk Friedrichshain
  • Verwaltungsbezirk Köpenick
  • Verwaltungsbezirk Kreuzberg
  • Verwaltungsbezirk Lichtenberg
  • Verwaltungsbezirk Mitte
  • Verwaltungsbezirk Neukölln
  • Verwaltungsbezirk Pankow
  • Verwaltungsbezirk Prenzlauer Berg
  • Verwaltungsbezirk Reinickendorf
  • Verwaltungsbezirk Schöneberg
  • Verwaltungsbezirk Spandau
  • Verwaltungsbezirk Steglitz (1928-1936)
  • Verwaltungsbezirk Steglitz (1936-1937)
  • Verwaltungsbezirk Steglitz (1927-1938)
  • Verwaltungsbezirk Tempelhof
  • Verwaltungsbezirk Tiergarten
  • Verwaltungsbezirk Treptow
  • Verwaltungsbezirk Wedding
  • Verwaltungsbezirk Weißensee
  • Verwaltungsbezirk Wilmersdorf
  • Verwaltungsbezirk Zehlendorf

Volltext

Bei den Streitfällen handelt es sich in der Hauptsache um die Auslegung der 
Grundsäße über Tragung der Kosten für Veränderungen, welche infolge von Bau- 
ausführungen an Anlagen auf öffentlihen Straßen, Plägen und Brücken 
erforderlich werden, vom 27. Oktober 1928 --- Dbl. 1928 Teil IV Nr. 96 -- und um 
die Auslegung des Zustimmungsvertrages zwischen der Stadt Berlin und der BVG 
vom 12. April 1930. Nach Umwandlung der meisten städtischen Gesellschaften in 
Eigenbetriebe wird diese Tätigkeit sich in Zukunft wesentlich verringern. 
C. Grundstüswesen. 
1. Allgemeines. 
1. Beim städtischen Grundbesitz wurden bisher unterschieden: 
a) Die Zwegrundstüke, das sind die bereits bestimmten städtischen Zwecken 
(3. B. Krankenhäuser, Schulen, Rieselfelder, Forsten, Straßenland usw.) 
dienenden Grundstüde, 
b) die Vorratsgrundstüke, die noch nicht bestimmten städtischen Zwecken gewidmet, 
vielmehr für künftigen städtischen Bedarf bestimmt und im Grunderwerbssto> 
zusammengefaßt sind, ferner 
*) die Grundstücke des Kapitel X; das sind diejenigen, die weder unmittelbaren 
städtischen Zwecken dienen, noch Vorratsgrundstü>ke sind, die aber in anderer 
Weise zwe>gebunden sind, 3. B. die mit fiskalischen Amtsgerichts- oder Finanz- 
amtsgebäuden besetzten oder im Erbbaurecht vergebenen bzw. an gemeinnüßige 
Wohnungsbaugesellshaften zur Bebauung mit Wohnhäusern verpachteten 
städtischen Grundstü>e usw. 
Die Zwedgrundstüke werden durch die zentralen Verwaltungen und die 
Bezirksämter, deren Zweden sie dienen, verwaltet, die Einnahmen und Ausgaben 
hieraus haushalismäßig bei den betreffenden Sachkapiteln nachgewiesen; etwaige 
Verkaufserlöse fließen dem allgemeinen Kapitalvermögen zu. 
2. Die Verwaltung der Grundstücke des Grunderwerbssto>s (s. IV) wurde dem 
von der Finanz- und Steuerdeputation eingesezten Grundeigentumsausschuß über- 
tragen. Die Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung oder Verpachtung, aus 
dem An- und Verkauf und aus dem Kapital- und Zinsendienst der Hypotheken und 
Restkaufgelder wurden in der Anlage „Grunderwerbssto>“ zum Stadthaushaltsplan 
nachgewiesen. Die laufende Verwaltung (Vermietung und Verpachtung) erfolgte 
auftragsweise durch) die mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Bezirksämter im 
Rahmen der den Bezirkshaushalten als Anhang beigefügten Unterpläne, deren 
Einzelergebnisse in der vorerwähnten Anlage „Grunderwerbssto>“ zum Stadt- 
haushaltsplan (als Gesamthaushaltsplan) zusammengefaßt sind. Die Verwaltung 
des Kapital- und Zinsendienstes verblieb dem zentralen Grundeigentumsausschuß. 
Die Grundstüke des Haushaltskapitels X wurden durch die Bezirksämter 
selbständig verwaltet, etwaige Verkaufserlöse beim allgemeinen Kapitalvermögen 
vereinnahmt. . 
3. Ab 1. April 1392 wurde (s. 1V 1) das Kapitel X aufgelöst und die betreffen- 
den Grundstücke mit dem Grunderwerbssto> zum „Grundeigentum“ vereinigt. Die 
Verwaltung (Vermietung und Verpachtung) erfolgte auch weiterhin auftragsweise 
60
	        

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