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Schulqualität in Berlin (SQIB) 1999 -2004 / Stryck, Tom [Hrsg.] (Rights reserved)

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Bibliographic data

fullscreen: Wie Hilde Simon mit Gott und dem Teufel kämpfte / Landsberger, Artur (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Monograph

Author:
Klöden, Karl Friedrich von
Title:
über die Entstehung, das Alter und die früheste Geschichte der Städte Berlin und Kölln : ein Beitrag zur Geschichte der Germanisirung slavischer Gegenden ; [Elektronische Ressouce] / von K. F. Klöden
Publication:
Berlin: Lüderitz, 1839
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Scope:
X, 361 S.
Note:
In Fraktur
Berlin:
B 114 Geschichte: 1237 - 1539
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-104493
Collection:
History,Cultural History
Shelfmark:
B 114/24
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
II. Warum Kölln und Berlin vor 1238 und 1244 nicht erwähnt werden

Contents

Table of contents

  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1865 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Ausgabe 1865,1 No. 1, 1. Januar 1865
  • Ausgabe 1865,2 No. 2, 8. Januar 1865
  • Ausgabe 1865,3 No. 3, 15. Januar 1865
  • Ausgabe 1865,4 No. 4, 22. Januar 1865
  • Ausgabe 1865,5 No. 5, 29. Januar 1865
  • Ausgabe 1865,6 No. 6, 5. Februar 1865
  • Ausgabe 1865,7 No. 7, 12. Februar 1865
  • Ausgabe 1865,8 No. 8, 19. Februar 1865
  • Ausgabe 1865,9 No. 9, 26. Februar 1865
  • Ausgabe 1865,10 No. 10, 5. März 1865
  • Ausgabe 1865,11 No. 11, 12. März 1865
  • Ausgabe 1865,12 No. 12, 19. März 1865
  • Ausgabe 1865,13 No. 13, 26. März 1865
  • Ausgabe 1865,14 No. 14, 2. April 1865
  • Ausgabe 1865,15 No. 15, 9. April 1865
  • Ausgabe 1865,16 No. 16, 16. April 1865
  • Ausgabe 1865,17 No. 17, 23. April 1865
  • Ausgabe 1865,18 No. 18, 30. April 1865
  • Ausgabe 1865,19 No. 19, 7. Mai 1865
  • Ausgabe 1865,20 No. 20, 14. Mai 1865
  • Ausgabe 1865,21 No. 21, 21. Mai 1865
  • Ausgabe 1865,22 No. 22, 28. Mai 1865
  • Ausgabe 1865,23 No. 23, 4. Juni 1865
  • Ausgabe 1865,24 No. 24, 11. Juni 1865
  • Ausgabe 1865,25 No. 25, 18. Juni 1865
  • Ausgabe 1865,26 No. 26, 25. Juni 1865
  • Ausgabe 1865,27 No. 27, 2. Juli 1865
  • Ausgabe 1865,28 No. 28, 9. Juli 1865
  • Ausgabe 1865,29 No. 29, 16. Juli 1865
  • Ausgabe 1865,30 No. 30, 23. Juli 1865
  • Ausgabe 1865,31 No. 31, 30. Juli 1865
  • Ausgabe 1865,32 No. 32, 6. August 1865
  • Ausgabe 1865,33 No. 33, 13. August 1865
  • Ausgabe 1865,34 No. 34, 20. August 1865
  • Ausgabe 1865,35 No. 35, 27. August 1865
  • Ausgabe 1865,36 No. 36, 3. September 1865
  • Ausgabe 1865,37 No. 37, 10. September 1865
  • Ausgabe 1865,38 No. 38, 17. September 1865
  • Ausgabe 1865,39 No. 36, 24. September 1865
  • Ausgabe 1865,40 No. 40, 1. Oktober 1865
  • Ausgabe 1865,41 No. 41, 8. Oktober 1865
  • Ausgabe 1865,42 No. 42, 15. Oktober 1865
  • Ausgabe 1865,43 No. 43, 22. Oktober 1865
  • Ausgabe 1865,44 No. 44, 29. Oktober 1865
  • Ausgabe 1865,45 No. 45, 5. November 1865
  • Ausgabe 1865,46 No. 46, 12. November 1865
  • Ausgabe 1865,47 No. 47, 19. November 1865
  • Ausgabe 1865,48 No. 48, 26. November 1865
  • Ausgabe 1865,49 No. 49, 8. Dezember 1865
  • Ausgabe 1865,50 No. 50, 10. Dezember 1865
  • Ausgabe 1865,51 No. 51, 17. Dezember 1865
  • Ausgabe 1865,52 No. 52, 24. Dezember 1865
  • Ausgabe 1865,53 No. 53, 31. Dezember 1865
  • Summarische Uebersicht der Berliner Civil-Bevölkerung am 3. December 1864, verglichen mit dem Bevölkerungsstande am 3. Dezember 1861
  • (Beilage zum Communal-Blatt.)
  • Alphabetisch geordneter Arbeitsplan der Straßen-Reinigung von Berlin für das Jahr 1865
  • Bekanntmachung des königl. Finanz-Ministeriums vom 4. Juni 1865
  • Zur Kanalisirungsfrage
  • Zur Kanalisirungsfrage

Full text

789 
827. Referent: Hr. Stadtverordn. Kunz. 107. in der Breite von ver Bordkante bis zur Vorgartenlinie zu pfla- 
- Vorstellung von Stadtbewohnern, stern, und in der Nichtung der Granitbahn mit einem erhobenen Ueber» 
wegen Herstellung einer Passage für Fußgänger Über das gang in Quadratsteinen zu versehen. 
Grundstü> Linienstraße Nr. 90. zur Erzielung einer directen 9. An der Carlsbadstraße ist vas ungepflasterte Straßenterrain in 
Verbindung 'der Aerstraße mit der großen Hamburgerstraße, ver Breite des ganzen Bürgersteiges in der Potsdamerstraße von der 
und zwar mit Rücksicht auf die Berlegung des Wochenmarktes Bordkante bis an die Vorgartenfluc<ht vur<weg zu pflastern, und in Ver- 
vom Rosenthaler Thox nach dem Pappel-Platze. bindung ver beiven Granitbahnen ein erhöhter Ueberweg in Quadrat- 
Beigefügt ist eine Zusammenstellung der von dem betreffenven Haus- steinen herzustellen. 
besiter gestellten Bedingungen. 10. Ueber vie Grabenstraße fehlt auß an dieser östlihen Seite der 
| Potsdamerstraße der erhöhte Ueberweg in Quadratsteinen in ver Rich- 
828. Referent: Hr. Stadtverordn. Winkelmann. tung ver Granitbahn. 
Der Stapdtverorpneten-Versammlung übersenden wir in Berfolg un- 11. Ueber die Eichhornstraße ist in ver Nichtung der Granitbah»- 
seres Schreibens vom 21. Januar c. ein Eremplar ver I]. und leßten nen ein erhöhter Ueberweg in Quadratsteinen herzustellen, und vas vor- 
Lieferung der von Rappard'schen topographisch - statistischen Karte ves handene ausgefahrene Pflaster zu repariren, 
Regierungsbezirks Potsdam, enthaltend vie Sectionen Nr. 4., 8., 12., Da diese Arbeiten keinem der Grundstüksbesiker an der Potsvamer- 
15. und 16. in sieben Blättern, anliegend ergebenst. straße auferlegt werden können, im öffentlichen Interesse aber dringend 
Berlin, den 17. September 1865. geboten erscheinen, wird ver Magistrat ergebenst ersucht, für vie Ausfüh- 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. rung derselben bald gefälligst Sorge tragen zu wollen. 
gez. Seydel. Mit Rücksicht auf ven lebhaften Verkehr vortselbst wird sich eine 
thunlic<ste Beschleunigung ver Angelegenheit empfohlen. 
829. Referent: Hr. Stavdtverordn. Schäffer. - Geldb.-Dep. Berlin, den 2. Sm 1865, 
Auf den gefälligen Beschluß vom 31. August cr. benachrichtigen wir Königl. Polizei-Präsivium, 1, Abtheilung. 
vie Stadtverordneten - Versammlung ergebenst, daß wir den Nuntius Im Auftrage. 
Masc<ner angewiesen haben, am 1. October cr. den dortigen Dienst gez. Scabell. ; 
anzutreten und die Dienstwohnung zu beziehen. Für denselben würden An 
wir einen Hülfsdiener annehmen und. die dadurch entstehende Ueberschrei- vas Königl. Polizei-Präsivium, 111. Abth. 
tung des Diätenfonds am Jahresschluß vurch Wohlderselben Beschluß Dem 2c. erwidern wir auf das gefällige Schreiben vom 2. v. Mis. 
motiviren. (1586. IL, 210. E.), vie Erzielung einer geeigneteren Fußpassage und 
Berlin, ven 15. September 1865. einer vollständigen Entwässerung der Bürgersteige bei nasser "Witterung 
Magistrat hiesiger Königliher Häupt- und Residenzstadt. in der Botsvamerstraße betreffend, rücksichtlich ver Ausführung der hierzu 
gez. Seydel. erforverlihen Arbeiten ergebenst Folgendes: 
ad 1. Da ein Theil des Pflasters vor ver Potsvamer Brücke von der 
830. Referent: Hr. Stadtverordn. Pätel. Geldb.-Dep. Königl. Ministerial- Bau-Commission angelegt und auc< zu un- 
- Um bis zu der in Aussicht genommenen durchgreifenden Regulirung terhalten ist, so wird vie Anlage ves auf diese Pflasterung fal- 
ver Straßenverhältnisse in ver Potsvamerstraße, eine geeignetere Fuß- lenden Tyeil8s ves Nebenganges von 28 Fuß von derselben 
passage daselbst und eine vollständigere Entwässerung der Bürgersteige auszuführen sein. In gleicher Weise wird 
bei-nasser Witterung zu erzielen, ist sämmtlichen dortigen Grundstü>s- ad 2. die Regulirung des Bürgersteiges des fiskalischen Grundstücks 
besizern aufgegeben worden, die Bürgersteige in den noc<h ungepflasterten zwischen der Potspamer Brücke und dem Caffe Boulevard von 
Stellen vom Damm bis zum Vorgarten mit gleihmäßigem Gefälle nach derselben zu bewirken sein. 
vem Graben pflastern, vor den Einfahrten Pflaster von Quadratsteinen ad 3. Die Brücke über den jetzt verschütteten Abflußgraben gehört vem 
legen, und wo es erforderlich ist, vie innere Grabenbordseite erhöhen zu Fiskus, und wird demnach die Chausseeverwaltung die Beseiti- 
lassen. . gung ver Stirnmauern zu übernehmen haben. . . 
Wenn Unterbrechungen in ver Passage over Entwässerung vermieden ad 4. Der Uebergang für Fußgänger auf der westlihen Seite ver 
werden sollen, so ist es noh erforderlich, vie nachstehend aufgeführten ver Lützowerwegstraße wird auf 24 Fuß Länge unsererseits her» 
Arbeiten auszuführen. zustellen sein, wogegen der bis zu den nächsten Granitplatten 
- 1, Ueber die Grabenstraße in der Richtung der Fußgängerpassage noch unbefestigte Theil von 16 Fuß von dem betreffenden Ad» 
an vem Sclieder'shen Hauze bis zur Potsdamerbrüde ist ein Ueber- jacenten auszuführen sein wird. 
gang in Quadratsteinen herzustellen. ad 5. In ver Teltower- und Kurfürstenstraße wird die benöthigte 
9. Vor dem fiskalishen GrundstüF zwischen ver. Potsdamerbrüce Pflasterung ves no<h ungepflasterten Straßenterrains an beiven 
und vem Cafe Boulevard ist ver ungepflasterte Theil ves Bürgersteiges Seiten des Fahrpammes der Potsdamerstraße „unsererseits be- 
mit einem Seitengefälle von 5% der Breite einzuebnen und zu pflastern. wirkt werden. | 
3. Vor vem Grundstü> Nr. 32., sowie auf vem gegenüberliegenden ad 6. Die Entwässerung vor ven Grundstücken 69--74. ist Sache der 
Bürgersteige sind die Sternmauern der massiven Brücke über den jeßt Adjacenten, da der bereits vor 2 Jahren gepflasterte Entwässe- 
verschütteten Äbflußgraben zu beseitigen und der Bürgersteig in seiner rungsgraben auf der übrigen Stre>e der Potsdamer Straße 
ganzen Breite einzuebnen. | | | auf Kosten der Grundbesiber ausgeführt ist. 
4. Auf der westlichen Seite ver Straße ist in der Richtung der ad 7 Die Brücke zwischen 87. und 88. gehört vem Fiscus; es dürfte 
Fußgängerpassage der Uebergang über die Lützowerwegstraße in Quadrat- vemnach die Chaussee - Verwaltung zur Herstellung der zu bei- 
steinen herzustellen. ven Seiten des Straßendammes einzulegenden Granitbahn ver- 
5. In der Teltower- und Kurfürstenstraße muß an beiven Seiten pflichtet sein; wogegen die Pflasterung ves Terrains auf beiven 
ves Fahrdammes der Potsdamerstraße in der Breite vom Straßenbord- Seiten des Straßendammes und die Anlage eines Fußgänger- 
stein bis an den alten Graben, das ungepflasterte Straßenterrain ge- weges über den Querweg längs des Entwässerun z8grabens in 
pflastert und in ver Richtung Granitbahnen, ein erhobener Ueberweg in einer Breite von durchschnittlich 15 Fuß und in einer Länge 
Quadratsteinen, hergesteüt werden. | 4 . von zusammen 36 Fuß von uns ausgeführt werden wird.: | 
6. Vor ven Grundstücken 69 bis 74 fehlt vie Entwässerung; zum ad 8. Die Pflasterung in ver Steglitzer Straße, zwischen Nr. 106, 
Theil ist nur ein verschlammter Graben vorhanden. Es ist erforderlich, und 107. der Botsdamer Straße, wird unsererseits auf 60 Fuß 
einen gepflasterten Rinnstein an der Vorgartengrenze entlang anzulegen Länge und 12 Fuß Breite, einschließlich ves Fußgängerweges, 
und denselben in den Graben zwischen Nr. 68 und 69 zu entwässern, hergestellt werden, wogegen zur Herstellung ves vor dem Grund- 
wie dies auf der östlichen Seite bereits Feidehen ist. Auch andrerorts, stüfe Nr. 107. noh fehlenden Pflasters und Trottoixs auf vem 
wie 3. B. zwischen der Brücke und ver Cichhornstraße, vor den Grund- Bürgersteige der betreffende Adjacent verpflichtet erscheint. 
stücken Nr. 87., 88., 89., befindet sich der gepflasterte Graben in Repa- ad 9. Die Pflasterung des noch ungepflasterten Terrains an der Karls- 
ratur bedürftigem Zustande, namentlich ist sein Gefälle mannigfach unter- badstraße in der Breite ves Bürgersteiges in der Potsdamer- 
brochen und hat dieser Uebelstand bereits Beschwerden der Bewohner straße von der Borpfkante bis an vie Vorgartenfluc<ht, so wie 
veranlaßt. . ad 10. der Uebergang über die Grabenstraße an der östlihen Seite 
7. Zwischen Nr. 87. und 88. ist auf der Brücke zu beiven Seiten ver PBotsdamerstraße und endlich 
ves Straßendammes eine 3 Fuß breite Granitbahn im Anschluß an die ad 11. der über vie Eichhornstraße benöthigte Uebergang 
nachträglihen Granitbahnen mit demselben Gegenpflaster und Seiten- werden unsererseits ausgeführt werden, 
gefälle zu legen, über ven Querweg ist auf beiden Seiten ves Straßen- Wir werden hiernach sofort die nöthigen Einleitungen zur Herstellung 
dammes in der Breite von ver Bordkante bis zur Vorgartenflucht des ver uns obliegenven Arbeiten treffen und stellen dem Königlichen Polizei- 
ungepflasterte Terrain zu pflastern und in der Verlängerung der Granit- Präsidium ergebenst anheim, rüdsichtlih ver Ausführung der übrigen, uns 
bahn ein erhobener Fußgängerweg in Quadratsteinen herzustellen. nicht obliegenden Arbeiten das Weitere gefälligst zu veranlassen. 
- 8. Zwischen Nr. 10623. und 107. fehlt die Pflasterung über die Berlin, ven 10. Zuli 1865. 
Steglitzerstraße. | Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Dieselbe ist von ver Granitbahn von 1063. bis an den Zaun vor gez. Seydel. 
135
	        

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