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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 9.1882 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 9.1882 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Architektenverein zu Berlin
Preußen. Technische Bau-Deputation
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Unterreihe:
Atlas
Erschienen:
Berlin: Ernst 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 70.1920
Fußnote:
Berlin, Ernst & Korn, anfangs
ZDB-ID:
2424542-2 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1916
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-92159
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst

Abbildung

Titel:
Bl. 39

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 9.1882 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichnis
  • No 1, 5. Januar 1882
  • No 2, 12.Januar 1882
  • No 3, 19. Januar 1882
  • No 4, 26. Jnuar 1882
  • No 5, 2.Februar 1882
  • No 6, 9. Februar 1882
  • No 7, 16. Februar 1882
  • No 8, 23. Februar 1884
  • No 9, 2. März 1884
  • No 10, 9. März 1882
  • No 11, 16.März 1882
  • No 12, 23. März 1882
  • No 13, 28. März 1882
  • No 14, 30. März 1882
  • No 15, 13. April 1882
  • No 16, 20. April 1882
  • No 17, 27. April 1882
  • No 18, 4. Mai 1882
  • No 19, 11. Mai 1882
  • No 20, 17. Mai 1882
  • No 21, 25. Mai 1882
  • No 22, 1. Juni 1882
  • No 23, 8. Juni 1882
  • No 24, 15. Juni 1882
  • No 25, 22. Juni 1882
  • No 26, 29. Juni 1882
  • No 27, 7. September 1882
  • No 28, 14. September 1882
  • No 29, 21. September 1882
  • No 30, 26. September 1882
  • No 31, 28. September 1882
  • No 32, 12. Oktober 1882
  • No 33, 27. Oktober 1882
  • No 34, 2. November 1882
  • No 35, 9. November 1882
  • No 36, 16. November 1882
  • No 37, 23. November 1882
  • No 38, 30. November 1882
  • No 39, 7. Dezember 1882
  • No 40, 14. Dezember 1882
  • No 41, 21. Dezember 1882
  • No 42, 28. Dezember 1882

Volltext

etwa erwarten vom Magistrat, worin über jedes einzelne Schlachthaus 
und jede einzelne Ablösung die eingehendsten Berechnungen angestellt 
werden und nun jeder einzelne von uns sich der Prüfung hingeben 
soll. Ich weiß auch nicht, ob es wünschenswerth ist, daß, wenn eine 
Einigung nicht erzielt werden kann, wir uns in 200 Prozessen von 
unseren Mitbürgern verklagt sehen,-wollen. Ich muß doch sagen, dieses 
außergewöhnliche Verhältniß einer Einigung der Stadtverwaltung mit 
einer großen Anzahl von Mitbürgern erfordert in der That auch 
außergewöhnliche Maßregeln, die ich hier allerdings in einer ganz glück 
lichen Weise gelöst sehe durch die Vorlage des Magistrats und die mir 
noch verbessert zu sein scheinen durch die Anträge des Kollegen Stryck. 
Ich kann mir nicht denken, daß die Stadtverordneten-Versammlung 
sich auf die Prüfung einer jeden einzelnen Vorlage einlassen wird, 
und der Vorschlag des Kollegen Karsten, dann erst eine Kommission 
zu ernennen, welche zum Abschluß ermächtigt werden soll, würde die 
Vortheile aufgeben und die Nachtheile beibehalten. 
Auch dem Herrn Kollegen Horwitz kann ich nicht zustimmen, wenn 
er sagt, das sei ein Unikum eines Antrages vom Magistrat, wir haben 
so etwas noch nicht erlebt. M. H.! Unsere ganze Arbeit an der Ver 
waltung geht doch auf eine großartige Vollmachtertheiluug der Stadt 
verordneten-Versammlung an die Verwaltungs-Deputationen hinaus, 
ich meine damit nicht etwa in diejenigen Vorlagen, die, vorbereitet 
von den Verwaltungs-Deputationen, an den Magistrat und schließlich 
an die Stadtverordneten-Versammlung zur Entscheidung kommen, 
sondern in der Selbständigkeit unserer großen Verwaltungen — ich 
nenne nur die eine, das Erleuchtungs - Kuratorium, welches die aus 
gedehnteste Vollmacht über Millionen und Millionen des Stadtsäckels 
besitzt und darüber befinden kann für Zwecke des Ankaufs und des 
Verkaufs. Ich kann nur erklären, daß diese Schlachthausablösung 
durch eine Deputation keineswegs eine größere Vollmacht für diese 
wäre, als wir sie jedes Jahr dem Gaskuratorium bei der Feststellung 
des Etats geben, indem wir ihm sagen: kaufe so und so viel Millionen 
Zentner Kohlen für einen Preis so billig, wie Du sie bekommst, und 
verkaufe so und so viel Hunderttausend Tonnen Koaks, Theer, Amoniak- 
wasser u. s. w. für den besten Preis, den Du erhalten kannst. Es 
ist das eine Vollmacht, die das Erleuchtungskuratorium hat, bei der 
nicht die geringste Rückfrage an den Magistrat stattfindet; lediglich die 
Mitglieder, die Sie an das Erleuchtungskuratorium abordnen, haben 
darüber zu bestimmen, ob der Stadtsäckel zu diesem Preise belastet 
werden soll, oder Werthe, die der Stadt gehören, zu einem solchen 
Preise verschlossen werden sollen. 
Nun würde es das Naturgemäßeste sein, daß das Kuratorium für 
den Zentralviehhof diejenige Stelle wäre, die sich mit der Ablösung 
der Schlachthausgerechtigkeit abzugeben hätte, aber aus leicht begreif 
lichen Gründen will man nicht diejenigen Personen, die für späteres 
Handeln auf einander angewiesen sind, zu Gegnern machen; ich würde 
das für sehr bedenklich halten. Und nun, m. H., kommen wir zu dem 
eigentlichen Resultat. M. H.! Ist denn das, was hier vorgeschlagen 
wird, etwas Anderes, als was jeder billig denkende Kaufmann alle 
Tage einschlägt? Es ist lediglich ein Schiedsgericht, welches wir ein 
setzen. Betrachten Sie die Stadtverwaltung als die eine Partei und 
unsere Mitbürger, welche die Schlachthausgerechtigkeit besitzen, als die 
andere Partei und da setzen Sie ein unabhängiges Schiedsgericht aus 
unserer Mitte ein, dem Sie das Vertrauen schenken, daß es beiden 
Theilen Gerechtigkeit erweisen werde, — nichts weiter als das. Ich 
sehe darin keine Schädigung der Rechte der Stadtverordneten-Ver 
sammlung, ich weiß, daß die Herren dabei die Mittel der Stadt in 
bester Weise wahren und so ökonomisch verfahren werden, wie nur 
möglich. Ich halte es aber für außerordentlich nützlich für unsere 
Mitbürger, von denen viele diese Einigung gewiß gern acceptiren und 
gewiß schnell zugreifen werden, wenn ihnen das Geeignete geboten wird. 
Glauben Sie denn, der langsame Apparat der verschiedenen Instanzen, 
die darüber befinden sollen, glauben Sie, daß das alles so glatt 
durchgeht? Und noch weiter, wenn Sie alle diese Instanzen zur Be 
gutachtung beibehalten wollen, so müssen Sie auch erwarten, daß jede 
einzelne Instanz ihre eigene Meinung hat und andere Bedingungen stellt, 
der Magistrat wird einen anderen Satz für den richtigen halten, als 
etwa der Dezernent des Magistrats, die Stadtverordneten-Versammlung 
wird wiederum einen anderen Satz für den richtigen halten und 
schließlich die Kommission nach dem Vorschlage des Kollegen Karsten. 
Da muß ich doch sagen, das wäre ein Apparat, den wir in Bewegung 
setzen wollen, der weit über das hinaus geht, was wir eigentlich in 
der Sache bezwecken. Wir wollen eine schnelle Einigung aus billiger 
Grundlage haben. M. H., beschließen Sie nach dem Antrage Stryck, 
— ich glaube, wir thun wohl daran. 
Vorsteher: Herr Kollege Frentzel hat mir jetzt seinen Antrag 
schriftlich eingereicht: 
Jedesmal bei Vorlegung dieses Berichts soll die Deputation 
durch Neuwahl ihrer Mitglieder in Bezug auf die Personen 
neu konstituirt werden. 
(Die zweite Berathung wird auf Antrag der Stadtv. 
Spinola, Liebermann und Bauke geschlossen.) 
386 
Stadtv. Dr. Horwitz (Zur persönlichen Bemerkung): Da ich zu 
meinem lebhaften Bedauern verhindert bin, auf die gegen mich gerichteten 
Argumente sachlich zu erwidern, so will ich wenigstens ein persönliches 
Moment in der Diskussion richtigstellen. 
Herr Kollege Moses hat mich in ausgezeichneter Weise miß 
verstanden. Es ist mir nicht in den Sinn gekommen zu sagen, der 
Magistrat taste das Recht der Versammlung an; ich habe dieses 
Entgegenkommen des Magistrats als ein sehr bedenkliches bezeichnet, 
dem die Tendenz zu Grunde liegt, eine Verantwortlichkeit, die ihm zu 
schwer fällt, auf uns mit abzuwälzen. 
Ein Mchrcrcs darf ich loyaler Weise nicht sagen, ich bedauere aber 
lebhaft, daß die erheblichen Bedenken rechtlicher Natur durch den Schluß 
der Debatte aus dem Kreis todterer Erörterungen ausgeschlossen sind. 
(Bei der Abstimmung werden die Anträge der Stadtv. 
Stryck und Solon angenommen, der Antrag des Stadtv. 
Frentzel wird abgelehnt; mit den beschlossenen Antrügen 
wird der Magistratsantrag angenommen.) 
Vorsteher: Ich möchte mir erlauben, an bett Herrn Kämmerer 
eine Anfrage zu richten. Es fehlt in dem dritten Absatz des Magistrats- 
antrages die Bezeichnung der Anleihe und es kann wohl nicht so von 
der Versammlung beschlossen werden, daß gesagt wird: „und die Ent 
schädigung aus der Anleihe gezahlt wird." 
Kämmerer Runge: Das ist allerdings nicht hinzugesetzt worden; 
es soll heißen: „aus der neu kreirten Anleihe". 
Vorsteher: Dann würde ich das also in den Beschluß hinein 
bringen. 
(Der Beschluß lautet hiernach: 
Die Versammlung erklärt sich vorbehaltlich des jederzeitigen 
Widerrufs damit einverstanden, daß auf Grund des §. 59 der 
Städteordnung eine gemischte Deputation, bestehend aus drei 
Magistratsmitgliedern, sechs Stadtverordneten und einem 
Bürgerdeputirten gebildet wird, um mit denjenigen Eigenthümern 
und Nutzungsberechtigten der in Berlin vorhandenen Privat- 
Schlachtanstalten, die nach Maßgabe der Schlachthausgesetze 
einen Entschädigungsanspruch erheben können, mit alleinigem 
Ausschluß der hiesigen Viehmarkts-Actiengesellschaft zu ver 
handeln und, womöglich, eine Einigung zu Stande zu bringen. 
Die gemischte Deputation soll berechtigt sein, Sachverständige 
heranzuziehen und zu hören. Sie ist nur beschlußfähig bei 
Anwesenheit von 7 Mitgliedern. 
Die Versammlung genehmigt ferner, daß, wenn zwischen 
der gemischten Deputation und den Eigenthümern und Nutzungs 
berechtigten von Schlachtanstalten eine Einigung über die 
Höhe der zu leistenden Entschädigung zu Stande kommt, dann 
sofort ein definitives Abkommen abgeschlossen und die Ent 
schädigung aus der neu kreirten Anleihe gezahlt wird, ohne 
daß ein Beschluß der Versammlung eingeholt werden muß. 
Die gemischte Deputation soll verpflichtet sein, nach Ablauf 
jedes Vierteljahres über ihre Thätigkeit den städtischen Behörden 
zu berichten.) 
Es folgt: 
Vorlage — zur Beschlussfassung —, betreffend die Festsetzung 
des Schlachtgeldtarifs und des Tarifs der Gebühren für die 
Untersuchung des Schlachtviehs auf dem Zentralfchlachthof. 
— Vorlage 505. 
Ich eröffne die erste Berathung. Das Wort hat Herr Kollege 
Talke. 
Stadtv. Talke: M. H.! Die Versammlung kann wirklich von 
Glück sagen, daß es ihr gelungen ist, für die Verwaltung des städtischen 
Viehhofs derartige passende Persönlichkeiten zu finden, wie sie tu der 
That im Kuratorium sitzen; sie arbeiten wirklich mit einem Geschäfts 
eifer, der anzuerkennen ist, und suchen jede Gelegenheit, die sich nur 
irgend ergreifen läßt, heraus, um dieses Jnstistnt so rentabel wie 
möglich zu machen. Beweis dafür ist die Ihnen vorliegende Vorlage. 
Wenn ich ttttn gegen den ersten Theil des Magistratsantrages, 
betreffend die Normirung des Schlachtgeldtarifs, in keiner Weise etivas 
einzuwenden habe, so muß ich doch entschieden gegen den zweiten Theil, 
betreffend die Einführung von Schaugebühren für Rinder und Schafe, 
sprechen. M. H., wir erheben eine Schaugebühr für die Untersuchung 
der Schweine und zwar lassen wir uns dafür 1 Jt. zahlen. Dieser 
Preis ist insofern gerechtfertigt, als zur Untersuchung der Schweine 
eine gewisse Kenntniß gehört, da es sich darum handelt, dem bloßen 
Auge nicht sichtbare Krankheiten durch Instrumente zu ermitteln, was 
eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt. Ganz anders verhält es sich 
aber mit der Untersuchung der Rinder und Schafe. M. H., kein einziges 
Stück Vieh darf in Berlin eingeführt werden, ohne ein sogenanntes 
Ursprungs- resp. Gesundheitsattest; dieses Attest muß von der Orts 
behörde bescheinigt werden. Ferner befindet sich das Vieh zwei Tage, 
bevor es zum Verkauf gestellt wird, in Berlin, es wird in dieser Zeit
	        

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