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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1980/81, 8. Wahlperiode, Band II, 1980/1981, 19.-53. Sitzung (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1980/81, 8. Wahlperiode, Band II, 1980/1981, 19.-53. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Other:
Architektenverein zu Berlin
Preußen. Technische Bau-Deputation
Title:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Subseries:
Atlas
Publication:
Berlin: Ernst 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Dates of Publication:
1.1851 - 70.1920
Note:
Berlin, Ernst & Korn, anfangs
ZDB-ID:
2424542-2 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1909
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-91460
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Illustration

Title:
Bl. 41

Contents

Table of contents

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1980/81, 8. Wahlperiode, Band II, 1980/1981, 19.-53. Sitzung (Public Domain)
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 19, 24. Januar 1980
  • Nr. 20, 31. Januar 1980
  • Nr. 21, 14. Februar 1980
  • Nr. 22, 28. Februar 1980
  • Nr. 23, 13. März 1980
  • Nr. 24, 20. März 1980
  • Nr. 25, 24. April 1980
  • Nr. 26, 8. Mai 1980
  • Nr. 27, 22. Mai 1980
  • Nr. 28, 29. Mai 1980
  • Nr. 29, 12. Juni 1980
  • Nr. 30, 26. Juni 1980
  • Nr. 31, 3. Juli 1980
  • Nr. 32, 7. Juli 1980
  • Nr. 33, 24. Juli 1980
  • Nr. 34, 18. September 1980
  • Nr. 35, 25. September 1980
  • Nr. 36, 5. Oktober 1980
  • Nr. 37, 9. Oktober 1980
  • Nr. 38, 23. Oktober 1980
  • Nr. 39, 13. November 1980
  • Nr. 40, 27. November 1980
  • Nr. 41, 10. Dezember 1980
  • Nr. 42, 11. Dezember 1980
  • Nr. 43, 12. Dezember 1980
  • Nr. 44, 15. Januar 1981
  • Nr. 45, 22. Januar 1981
  • Nr. 46, 23. Januar 1981
  • Nr. 47, 12. Februar 1981
  • Nr. 48, 26. Februar 1981
  • Nr. 49, 5. März 1981
  • Nr. 50, 12. März 1981
  • Nr. 51, 16. März 1981
  • Nr. 52, 26. März 1981
  • Nr. 53, 9. April 1981

Full text

Abgeordnetenhaus von Berlin - 8. Wahlperiode 
49. Sitzung vom 5. März 1981 
Schneider, Gerhard 
4A) bei der Vergabe dieser Grundstücke das Verhältnis von Grund 
stückswert und Kaufpreis außer acht gelassen wird; und es 
kann nicht angehen, daß eine städtische Gesellschaft in eigener 
Verantwortung darüber entscheidet, welche Bevölkerungs 
schichten dieser Stadt sie subventionieren will und welche nicht. 
[Allgemeiner Beifall] 
Der Ausschuß hat ferner festgestellt, daß auch bei der An 
sprache des in Frage kommenden Personenkreises schwer 
wiegende Mängel Vorlagen. Selbst wenn mit der Benachrichti 
gung des zuständigen Bezirksamts, des Büros des Regierenden 
Bürgermeisters, der IHK und der GSG Wohnen durchaus die 
wichtigsten Informationsträger in diesem Bereich angesprochen 
wurden, muß doch die Art und Weise, wie diese Ansprache 
erfolgte, die Zeitfolge der Benachrichtigung, äußerst befremden. 
Beiläufige Informationen am Rande von Aufsichtsratssitzungen, 
eine beiläufige Ansprache, wenn man sich zufällig einmal bei 
einer anderen Veranstaltung traf, und dann die Annahme, nun 
werde das, was die Angesprochenen in anderer Funktion er 
fahren hätten, von ihnen im Rahmen des üblichen Dienstweges 
weitergegeben - diese Verhaltensweisen sind lediglich geeig 
net, Mißverständnisse und Pannen von vornherein einzuplanen. 
Es hätte sicherlich den Apparat der GeSoBau nicht überfordert, 
wenn bereits am Tage nach dem Beschluß des Aufsichtsrats 
die in Frage kommenden Stellen schriftlich und unter klarer 
Benennung der Kriterien und Einzelheiten informiert worden 
wären. 
Bei der weiteren Durchführung dieses Projekts sind unseres 
Erachtens dann Fehler bei der grundsätzlich falschen Anlage 
nur folgerichtig. Fehlender politischer Instinkt - hier decken 
wir uns in unserer Bewertung, Herr Kollege Rastemborski - 
und die Nichtberücksichtigung politisch-moralischer Vorstel 
lungen sind unseres Erachtens ein Mangel, der sich vor allen 
Dingen in den folgenden Punkten bemerkbar machte: Das 
frühzeitige Angebot an den damaligen leitenden Beamten der 
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen und späteren 
Senatsdirektor und die allzu schnelle Bereitschaft, auf Vermitt 
lungsbemühungen eines Bezirksstadtrats einzugehen, machen 
deutlich, daß die notwendige Distanz zu Vertretern der Berliner 
Verwaltung beziehungsweise zu politischen Mandatsträgern 
quer durch die Parteien nicht gewahrt wurde - ein Vorgang, 
der angesichts der Konstruktionen des Aufsichtsrats unseres 
Erachtens auch kein Wunder ist. Gerade die Beteiligung von 
im politischen Leben dieser Stadt stehenden Funktionsträgem 
hätte auch für die GeSoBau Anlaß sein müssen, die Modali 
täten des Geschäfts einer kritischen Prüfung zu unterziehen, 
um allein schon den Anschein einer möglichen Begünstigung 
im Kern auszuschalten. Dies ist aber von seiten der GeSoBau 
nicht geschehen. Schließlich ist diese kritische Überprüfung 
aber auch von den übrigen Beteiligten nicht vorgenommen 
worden, und insofern geht auch an sie der Vorwurf des fehlenden 
politischen Instinkts. Von einem leitenden Beamten der Senats 
bauverwaltung - und erst recht vom ersten politischen Beamten 
dieser Verwaltung - muß erwartet werden können, daß er 
peinlich korrekt darauf achtet, daß bei privaten Geschäften, 
die eine Beziehung zu seinem Dienstbereich haben können, 
auch jeder Anschein einer möglichen Begünstigung vermieden 
wird. Die Information über Grundstückswert und übliche Ge 
schäftsbedingungen gehören nach meiner Auffassung dazu, 
ebenso allerdings, daß sie auch einem Bezirksstadtrat - immer 
hin auch politischer Mandatsträger, der zugleich noch Kreis 
vorsitzender der CDU ist - bekannt ist und dieser sich bei der 
Vermittlung eines offensichtlich nicht den ihm bekannten Kri 
terien entsprechenden Bewerbers aus der eigenen Partei der 
notwendigen Zurückhaltung befleißigt hätte. 
[Beifall der Abgn. Adler (CDU) und Striek (SPD)] 
Das Verhalten von politischen Funktionsträgern ganz allge 
mein - egal, welcher politischer Richtung - unterliegt unseres 
Erachtens in der Öffentlichkeit zu Recht einem besonderen Maß 
stab. Die Ausübung staatlicher Autorität wird nicht zuletzt mit 
dem hohen moralischen Anspruch der zugrunde liegenden 
Ziele gerechtfertigt. Dieser moralische Wert der Zielvorstellung 
wird aber gefährdet, wenn die handelnden Personen diesen 
moralischen Ansprüchen für sich nicht gerecht werden, wenn sie 
mit ihrem tatsächlichen politischen Handeln ihre eigene poli 
tische Glaubwürdigkeit gefährden. Insoweit muß übrigens auch 
unseres Erachtens dem damaligen zuständigen Senator der 
Vorwurf gemacht werden, daß er nach Vorliegen schwerwiegen 
der Bedenken seines zuständigen Generalreferenten nicht zu 
gleich die Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet hat, 
[Landowsky (CDU): Richtig!] 
die dann im Sommer 1980 zur Erstellung und Vorlage des soge 
nannten Münn-Berichtes geführt haben. Vielleicht hätte man 
auch dann noch über die von ihm getroffene Entscheidung 
streiten können. Zumindest aber wäre dann jedoch einwandfrei 
gewesen, daß ein solcher Bericht die notwendige Entschei 
dungsbasis dargestellt hätte. 
Die Diskussion des vorgelegten Berichts wäre überflüssig, 
wenn sie allein der Aufklärung der Vergangenheit diente. Der 
Wert von Vergangenheitsbewältigung liegt darin, daß man 
Rückschlüsse für die Zukunft zieht. Deshalb tragen wir die drei 
Punkte, die in dem Änderungsantrag der drei Fraktionen nieder 
gelegt sind, voll mit. Uns kommt es insbesondere darauf an, 
daß bei künftigen Geschäften dieser Art sichergestellt wird, 
daß einmal Chancengleichheit besteht für alle möglichen Inter 
essenten, daß ferner Chancengleichheit für jeden Interessenten 
hinsichtlich der Information über die Möglichkeit derartiger Käufe 
besteht. Der Senat hat bereits bei Vorlage seines damaligen 
Programms zum Verkauf von Grundstücken zur privaten Eigen 
tumsbildung gezeigt, daß er für seinen Bereich diesen Weg der 
größeren Objektivität und Chancengleichheit einzuschlagen 
bereit ist. Die Festlegung von Ausschreibungsbedingungen und 
ihre Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit sind objektive 
Kriterien, die zudem vom Parlament her kontrolliert und ein 
gesehen werden können. Es wäre gut, wenn der Senat dar 
legen könnte, wie die Ausdehnung dieser Bestimmung auch auf 
die städtischen Gesellschaften sichergestellt werden kann, und 
es muß dabei auch verhindert werden, daß die Kriterien und 
Vorstellungen des Landes Berlin von anderen Stellen unter 
laufen werden können. 
Ich hoffe, daß wir möglichst bald zu Beginn der neuen 
Legislaturperiode über diese Vorstellungen des Senats, über 
den Vollzug der Punkte, die wir hier gemeinsam in dem Drei- 
Parteien-Änderungsantrag verabschieden werden, hören und 
sprechen können. 
[Beifall bei der SPD] 
Stellv. Präsident Sickert: Das Wort hat jetzt der Abgeordnete 
Vetter. 
Vetter (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 
Die ersten Sätze des verehrten Kollegen Rastemborski haben 
deutlich gemacht, wie problematisch es ist, einen Unter 
suchungsausschuß so in etwas Wahlkampfatmosphäre zu be 
handeln. 
[Vereinzelter Beifall bei der SPD] 
Niemand von uns erwartet von den städtischen Gesellschaften, 
daß sie sich an die Spitze der Bodenspekulation setzen, aber 
niemand in dieser Stadt kann rechtfertigen, daß ein Grundstück 
noch zu etwa 160 DM pro Quadratmeter verkauft wird, wenn 
es zum Zeitpunkt dieses Verkaufs bereits 320 oder 340 DM pro 
Quadratmeter wert ist. Insofern hat hier die GeSoBau in ekla 
tanter Weise versäumt, ihre Preisvorstellungenden tatsächlichen 
Wertentwicklungen am Berliner Grundstücksmarkt anzupassen. 
[Elsner (CDU): Das war doch Absicht!] 
Auch die Definition der Anspruchsberechtigten durch die 
Gremien der GeSoBau ist unbefriedigend: die unbestimmte 
Fassung des Begriffs „Führungskraft" und dessen vor allen 
Dingen dauernd, von Mal zu Mal wechselnde Handhabung im 
Geschäftsverlauf mußte zwangsläufig zu Widersprüchlichkeiten 
führen und damit Ungerechtigkeiten auslösen. Diese Definition 
oder diese Nicht-Definition von „Führungskraft“ ließ Spielraum 
für persönlich motiviertes Verhalten und leistete letztendlich 
einer möglichen Vergünstigung Vorschub. Kritisiert werden muß 
unsererseits auch, daß die Festsetzung der Auswahlkriterien 
offensichtlich nicht verhindern konnte, daß aufgrund sach- 
fremder Überlegungen die Berücksichtigung eines Mitarbeiters 
der GeSoBau und sogar eines Grundschullehrers möglich wurde. 
2132
	        

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