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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 74.1924 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 74.1924 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. unter Mitwirkung der Kgl. Technischen Bau-Deputation u. des Architekten-Vereins zu Berlin
Unterreihe:
Ingenieurbauteil
Weitere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / Ingenieurbauteil
Erschienen:
Berlin: Ernst & Korn 1927
Erscheinungsverlauf:
74.1924 - 77.1927
ZDB-ID:
2586451-8 ZDB
Frühere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1924
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13992939
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
H. 1-3

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe 74.1924 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalt des vierundsiebzigsten Jahrganges
  • H. 1-3
  • H. 4-6
  • H. 7-9
  • H. 10-12

Volltext

1 
74. JAHRGANG. 1924. ZEITSCHRIFT FÜR BAUWESEN 1. bis 3. HEFT (Ingenieurbauten). 
Die Kanalisierung der oberen Oder von der Neissemündung bis oberhalb Breslau. 
Vom Oberbaurat i. R., Geheimen Baurat Dr.-Ing. e. h. Schulte in Breslau. 
(Mit Abbildungen auf Einlegetafeln 1 bis 4.) 
Abb. 1. Schleppzugschleuse Ohlau, Unterhaupt. 
I. Allgemeine«. 
(Tafel 1 u. 2 Lageplan.) 
Während die obere Oder von Cosel bis zur Glatzer Neiße seit dem 
Ende des vorigen Jahrhunderts mit 12 Staustufen kanalisiert war, 
waren im Bezirke des Wasserbauamts Brieg von altersher bei 
Brieg und Thiergarten bei Ohlau feste Wehre vorhanden, die 
eine gewisse Kanalisierung des Stromes von der Neißemündung 
bis oberhalb Breslau bewirkten. Neben den Wehren befanden sich 
auch je zwei Schleusen, so daß die auf der oberen kanalisierten Oder 
fahrenden Schiffe hier durchkommen konnten. Unterhalb der Mündung 
der Glatzer Neiße sind auch die Wasserverhältnisse andere als oberhalb. 
Dort ist die notwendige Schiffahrttiefe nur bei Hochwasser, unterhalb 
der Neißemündung schon bei mittleren Wasserständen vorhanden, so 
daß die Wehre, den Wasserständen nach gerechnet, hier früher gelegt 
werden können. Der Zeitunterschied ist jedoch meist nicht groß, da 
die Oder beim Durchgänge durch Mittelwasser rasch zu hohen Wasser 
ständen aufsteigt. 
In den Entwurf Zeichnungen, die dem Wasserstraßengesetze vom 
1. 4. 1905 zugrunde lagen, waren für die neu anzulegenden Staustufen 
nur einschiffige Schleusen vorgesehen. Ein Zusatz zum Kostenilber- 
schlage hatte die Geldmittel für Verlängerung der Schleusen vorgesehen, 
so daß die Mittel zum Bau von Schleppzugschleusen bereitstanden. Es 
war daher selbstverständlich, daß gleichzeitig mit dem Bau von Schlepp- 
zugschleusen an der oberen Oder auch die im Wasserbauamte Brieg 
herzustellenden neuen Schleusen als solche ausgeführt wurden. Für 
Brieg und Ohlau waren im Gesetz Mittel für neue Schleusen überhaupt 
nicht vorhanden. Sie wurden aber durch Bewilligungen im Extra- 
ordinarium später bereitgestellt. 
Hiernach ergaben sich folgende Ausführungen: 
In der Strecke zwischen Neißemündung und Brieg waren zwei 
Staustufen, eine oberhalb der Stobermündung bei Schwanowitz und eine 
oberhalb der Mündung des Schönauer Wassers bei Paulau vorgesehen. 
Es war aber bereits erwogen, ob nicht die Ausführung eines Seiten- 
kanals von Koppen bis zum Schönauer Wasser der Ausführung zweier 
Staustufen vorzuziehen sei. Wirtschaftliche Erwägungen und der Um 
stand, daß die beiden Staustufen, besonders Paulau, für die Abführung 
der Hochfluten nicht günstig gelegen waren und die Wasserführung 
sich durch die Verlängerung der Schleusen noch weniger günstig ge 
stalten würde, führten dazu, dem Seiteekanale den Vorzug zu geben. 
Bestimmend war aber die Höhenlage des Staues oberhalb der Paulauer 
Staustufe, Durch diesen würden Grundstücke in der Gegend von 
Groß-Neudorf der Gefahr der Versumpfung ausgesetzt, und das Gebiet 
nach Smortave hin würde unter einer Erhöhung des Grundwasser 
standes voraussichtlich erheblich gelitten haben, so daß zur Beseitigung 
hier etwa entstehender Schäden Grabensysteme von großer Länge hätten 
ausgeführt werden müssen. Der Seitenkanal wurde also mit nur einer 
Staustufe, der Schleuse Schwanowitz und dem Wehr Koppen, berge - 
stellt und hiermit für die Schiffahrt eine Verkürzung des Weges und 
die Ersparnis einer Schleusung erreicht. Ferner wurde für gewisse 
Wasserstände die gleichzeitige Fahrt auf der Oder und dem Seitenkanal 
ermöglicht, und zwar die Bergfahrt durch den Kanal und die Talfahrt 
auf der Oder. Dies ist für die Bergfahrt von besonderer Bedeutung, 
da Krümmungen der Oder bis dahin zur Teilung der Schleppzüge an 
einzelnen Stellen zwangen. 
Für die bestehenden Brieger Schleusen war im Gesetzentwurf ein 
neuer Unterkanal vorgesehen, Dieser ist im großen ganzen auch so 
ausgeführt, die Schleusenanlage ist aber durch eine Schleppzugsdileuse 
ergänzt. Der alte Brieger Unierkanal mußte gesperrt werden, da die 
Erfahrung zeigte, daß sonst ungünstige Strömungen entstehen würden, 
die die Schiffahrt behindert und eine Versandung des neuen UnteT- 
kanals mit sich gebracht hätten. Zwischen Brieg und Thiergarten 
bei Ohlau ist nur eine Staustufe vorgesehen. Diese lag nach 
dem ursprünglichen Plane quer zum Hochwasserslrome und hätte 
bei Verlegung auf die andere Seite in die Ausführungen, die nach dem 
Odergesetze vom 12. August 1905 dort zu machen waren, störend eiaj- 
gegriffen. Hier war nämlich für den Bergei-Ottager Ueberlaufpolder 
der Einlauf vorgesehen, der durch die Dämme des Schleusenkanals 
teilweise verbaut worden wäre. Die scharfen Krümmungen bei km 206 
und 208 ermöglichten, den Schleusenkanal so anzulegen, daß die Aus-
	        

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