Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Dates of Publication:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Note:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Succeeding Title:
Drucksache
Keywords:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1969
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibibliothek Berlin, 2024
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502631
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 832, 19. September 1969

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1972 (Public Domain)
  • 3. Februar 1972
  • 29. Februar 1972
  • 6. April 1972
  • 9. Mai 1972
  • 26. Mai 1972
  • 3. August 1972
  • 17. August 1972
  • 22. August 1972
  • 4. Dezember 1972
  • 14. Dezember 1972
  • 30. Dezember 1972

Full text

M/1972 
Seite 217 
Nr. 67 
I. Allgemeines 
(1) Die Musikschulen nehmen im Bereich der Jugend- 
und Erwachsenenbildung Aufgaben der Musikerziehung 
wahr. Sie tragen durch Unterricht und gemeinsames 
Spiel zur Pflege der Musik und zum Verständnis musi- 
kalischer Werke bei. 
(2) Die Musikschulen wirken bei der Auswahl und 
Förderung musikalisch Begabter mit. Hierzu gehört 
bei entsprechenden Leistungen die Heranführung an ein 
Musikstudium. 
(3) Die Musikschulen sind bestrebt, Begegnungen und 
gemeinsames Musizieren mit Gruppen aus dem In- und 
Ausland sowie Besuche von musikkundlichen Tagungen 
und Ferienkursen für ihre Musikschüler zu ermög- 
lichen. 
II. Aufgaben der Musikschulen 
Die Aufgaben der Musikschulen umfassen folgende 
Gebiete der Musikerziehung: 
a) Musikalische Grundbildung und vorinstrumentale 
Lehrgänge; 
b) Instrumental- und Vokalunterricht; 
c) Sing- und Spielkreise; 
d) Musikkundliche Vorträge und Lehrgänge; 
e) Öffentliche Sing- und Musizierstunden und andere 
Veranstaltungen mit Lehrkräften, Teilnehmern der 
Sing- und Spielkreise. und Musikschülern; 
Begabtensuche und -förderung im Zusammenwirken 
mit der Berliner Schule und den Einrichtungen der 
Jugendpflege. 
III. Leiter der Musikschulen 
(1) Der Leiter der Musikschule wird von dem zustän- 
digen Bezirksamt berufen. 
(2) Für die Beschäftigung des Musikschulleiters sind 
die Richtlinien über Auswahl und Beschäftigungsver- 
hältnisse der Bearbeiter der Volksmusikschulangelegen- 
heiten (Leiter) (Dbl. 111/1957 Nr. 85) anzuwenden. 
In allen Fragen, die die Aufgaben der Musikschule be- 
treffen, steht der Leiter der Musikschule beratend zur 
Verfügung. 
IV. Musiklehrer, Musikschüler 
Der Instrumental- und Vokalunterricht wird von Lehr- 
kräften, die die staatliche Prüfung für Musiklehrer ab- 
gelegt haben, oder von fachlich gleichwertigen Lehr- 
kräften erteilt. 
(1) Die Musikschüler werden dem Musiklehrer auf 
Grund des Vermittlungsvertrages (Anlage 1) durch die 
Musikschule vermittelt. 
(2) Für Instrumentalschüler soll aus pädagogischen 
Gründen eine untere Altersgrenze von sechs Jahren 
eingehalten werden. 
(1) Der Unterricht wird auf Grund des zwischen dem 
Musiklehrer und dem:  Musikschüler abgeschlossenen 
Unterrichtsvertrages (Anlage 4) erteilt. 
(2) Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während 
der Ferien der Berliner Schule sowie an gesetzlichen 
Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Die Honorar- 
zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. 
(3) Tag und Ort der Unterrichtserteilung werden zwi- 
schen dem Musiklehrer und dem Musikschüler geson- 
dert vereinbart. 
Die Musikschüler sollen zur Gewährleistung einer um- 
fassenden musikalischen Ausbildung einen Kurs bzw. 
einen Sing- oder Spielkreis besuchen, dessen Inhalt 
ihrem Ausbildungs- und Leistungsstand entspricht. Die 
Teilnahme ist kostenlos. 
V. Dozenten 
Für besondere Ausgaben, z. B. Kurse der musikalischen 
Grundbildung, kann der Leiter der Musikschule im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. freie Mit- 
arbeiter als Dozenten heranziehen. 
7 
3. 
+ 
5 
MA 
7 
R 
5 
VI. Förderungsleistungen 
10. Musikschüler können durch Gewährung von Stipendien 
und Teil- oder Vollfreistellen bis zur Höhe des mit dem 
Musiklehrer vereinbarten Honorars nach Maßgabe der 
folgenden Nummern gefördert werden. Ein. Rechts- 
anspruch auf Förderung besteht nicht: 
(1) Minderjährigen Musikschülern, die ein Orchester- 
instrument erlernen, kann ein Stipendium bis zur Höhe 
von monatlich 15,— DM bewilligt werden. 
(2) Im Rahmen der verfügbaren Mittel kann auch den 
übrigen Instrumental- und Vokalschülern ein Stipen- 
dium in gleicher Höhe gewährt werden, soweit dadurch 
die Förderungsmaßnahmen zur Erlernung von Or- 
chesterinstrumenten nicht beeinträchtigt werden. 
(1) Musikschülern, die eine überdurchschnittliche Be- 
gabung für die gewünschte Ausbildung zeigen, kann 
eine Teil- oder Vollfreistelle gewährt werden, wenn 
a) mehrere Unterrichtsfächer belegt werden oder 
b) mehrere Angehörige einer Familie Unterricht bei 
der Musikschule nehmen oder 
c) ein Instrument erlernt werden soll, für das in Spiel- 
kreisen und Orchestern ein besonderer Bedarf be- 
steht. 
(2) Darüber hinaus kann Musikschülern, die der wirt- 
schaftlichen Hilfe bedürfen, eine solche Förderungs- 
leistung gewährt werden. Der wirtschaftlichen Hilfe 
bedarf ein Musikschüler, der weder allein noch mit 
Hilfe seiner Unterhaltspflichtigen in der Lage ist, das 
Honorar aufzubringen. Dafür ist der Nachweis der 
wirtschaftlichen Verhältnisse zu erbringen. In der 
Regel kann nur eine Teilfreistelle bis zu 10,— DM 
gewährt werden. Beim Nachweis einer wirtschaftlichen 
Notlage kann eine weitere Teil- bzw. Vollfreistelle 
gewährt werden. 
Förderungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. 
Der Antrag ist unter Verwendung des Vordruckes (An- 
lage 2) bei der Musikschule einzureichen. Über den 
Antrag entscheidet der Leiter der Musikschule. Die 
Entscheidung wird dem Antragsteller. schriftlich mit- 
geteilt. 
(1) Im Falle der Gewährung von Förderungsleistungen 
übernimmt das Land Berlin für den Musikschüler. die 
Zahlung des Betrages, um den sich das vereinbarte 
Honorar verringert (Nummer 2 des Unterrichtsver- 
trages — Anlage 4 —). 
(2) Die Zahlung kann jederzeit eingestellt werden, 
wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der För- 
derungsleistungen nicht mehr vorliegen oder sonstige 
in der Person des Musikschülers liegende Gründe ge- 
geben sind, diesem die Förderungsleistungen zu ent- 
ziehen. In allen anderen Fällen beträgt die Frist für 
die Mitteilung der Zahlungseinstellung vierzehn Tage 
zum nächsten Monatsersten. Die Mitteilung hat schrift- 
lich zu erfolgen. 
VII. Sonstiges 
(1) Berlin haftet nicht für während des Unterrichts 
sowie auf dem Wege vom und zum Unterrichtsort ent- 
stehende Personen- oder Sachschäden (wie z.B. Unfall 
oder Diebstahl). 
(2) Der Musikschüler hat eine entsprechende schrift- 
liche Erklärung bei der Anmeldung in der Musikschule 
abzugeben (Anlage, 3). | 
VIII. Schluß vorschriften 
Diese Ausführungsvorschriften treten. mit Wirkung 
vom 1. Oktober 1972 in Kraft und. mit Ablauf des 
80. September 1977 außer Kraft. 
Gleichzeitig werden aufgehoben: 
a) die Allgemeine Anweisung für die Musikschulen an 
den Volkshochschulen Berlins vom 28. Januar 1969 
(ABl. S. 185 — Dbl. II1/1969 Nr. 25), geändert durch 
Verwaltungsvorschriften vom 23. Juni 1970 (ABl. 
S. 774 — Dbl. 1111/1970 Nr. 65), 
15. 
16. 
LT.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.