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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) IssueLXII.1912 (Public Domain)

Bibliographic data

Periodical

Title:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other:
Preußen / Technische Bau-Deputation Architektenverein <Berlin>
Publication:
Berlin: Ernst\, 1851 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin\, 2010
Dates of Publication:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Note:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente 1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats 1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind 1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten 1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten 1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten 1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Succeeding Title:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts Berlin Newspapers and Journals Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1912
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin\, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13693614
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
H. VII-IX
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts Berlin Newspapers and Journals
APA (6th edition):
H. VII-IX. (n.d.).

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • IssueLXII.1912 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. I-III
  • H. IV-VI
  • H. VII-IX
  • H. X-XII

Full text

493 
Leioer, Zur Erforschung der Geschiebe’ und Sinkstoffbewegungen. 
4 94 
eine andere Schleppkraftsgröße gekennzeichnet ist wie die 
Beendigung. 
"Wir unterscheiden daher zweckmäßig einen Ruhegrenz 
wert der Schleppkraft jSJ, bei welchem gelagertes Geschiebe 
in Bewegung kommt, und einen Bewegungsgrenzwert 
der Schlepptraft *S2, bei welchem bewegtes Geschiebe 
zur Ruhe kommt. Nach den genannten Versuchen ergab sich 
S r etwa 30 vH. größer als St- Wir nennen 
15) 
ä 
Ä 
die Lagerungsziffer einer Geschiebeart. Es ist anzu 
nehmen, daß X nicht konstant ist, sondern bei scharfkantigem 
oder platt lagerndem Geschiebe und solchem mit eigener 
Klebekraft einen größeren Wert hat als bei rundem und 
absolut reinem Geschiebe. Eigentliche Verschlickung der 
Oberfläche bleibt zweckmäßig bei den Untersuchungen aus 
geschlossen. Nach den bisherigen Beobachtungen könnte 
man im Mittel X = 1,3 rechnen. 
Gesucht werde der Bewegungsgrenzwert a h 0 der 
Schleppgeechwindigkeit für ein Geschiebe, dessen Grenz 
werte S T 0) S b 0 und Oo bekannt sind. Nach Gleichung 12 war 
für den Ruhegrenzzustand 
r (p * Xo ' Vao 
er“ 
Oft 
29 
Der Festwert dieser Grenzgleichung wurde mit dj 2 be 
zeichnet, nämlich 
$o’ r2 r2 
“ — VoVao = ffo . 
Dementsprechend wäre für den Bewegungsgrenzzustand St 
16) 
<P 
b 2 b 2 
yo * — O 0 . 
Es wird also 
17) 
jri 
Oo 
_b2 : 
st 
18) 
= yx. 
Jede Geschiebeart beginnt sich abzulagern, sobald 
"\fy ■ also sobald das Produkt aus der Wurzel des 
Emheitsgewichts und der Schleppgeschwindigkeit einen 
für das betreffende Geschiebe feststehenden Bewegungs 
grenzwert ot erreicht. Für die Lösung des Geschiebes 
ist demnach St und a r 0i für die Ablagerung St und ot 
maßgebend. Um auch gegen Zufälligkeiten eine ge 
wisse Sicherheit zu haben, wird man in der Praxis diese 
Beziehung umkehren. Man ermittelt die zu erwartende 
Schleppkraft S und rechnet bei zu befürchtender Austiefung 
mit Bewegungsgrenzwerten ($<$£), bei befürchteter Ver 
landung mit Rubegrenzwerten (5> *S£). Oder man ermittelt 
die zu erwartende Sohleppgeschwindigkeit v a und das Ein 
heitsgewicht des Wassers y, bildet den Wert \ y • v a und 
rechnet bei befürchteter Austiefung mit Bewegungsgrenz 
werten (Vy • bei befürchteter Verlandung mit Euhe- 
grenzwerten (Vy • v a > <rj). In der Praxis muß an Stelle 
von tv näherungsweise die mehr oder weniger willkürlich© 
Sohlengesohwindigkeit v 8 treten, für welche dann auch die 
Grenzwerte <f 0 und o l a zu ermitteln wären. Man nennt sie 
zum Unterschiede und s b 0 . 
Zeitschrift f. Bauwesen. J&hig. I.Xtt. 
Abgesehen von der Vernachlässigung des Einheite- 
gewichts und der Dehnbarkeit des Begriffes Sohlengesohwindig 
keit steht also die Bewegung einer bestimmten Gesohiebeart 
in unmittelbarer Abhängigkeit von der Größe der Sohlen 
geschwindigkeit. Dieses war auch früher hist allgemein 
anerkannt und wurde durch die Praxis bestätigt, während 
seit Bekanntwerden des Sohleppkraftgesetzes zwei Anschau 
ungen unter gegenseitigem Ausschluß einander gegenüber 
stehen: Sohlengesohwindigkeit gegen Schleppkraft. 
Dieser Gegensatz zwischen Schleppkrafttheorie und Sohlen- 
gesohwindigkeitstheorie besteht aber in Wirklichkeit nicht, viel 
mehr sind für den Beharrungszustand beide Theorien nur ver 
schiedene Formen ein und desselben Gesetzes. Da sich jedoch die 
Sohleppkraft nicht nur in der Natur, sondern auch besonders bei 
der Entwurfsarbeit leichter bestimmen läßt als die tatsächlich 
wirksame Sohlengeschwindigkeit, so wird sich meistens die 
Rechnung mit Schleppkräften mehr empfehlen, zumal sie 
einen sehr anschaulichen Einblick in die Verhältnisse ge 
währt. Anderseits ergibt jedoch die Rechnung mit Sohlen 
geschwindigkeiten wahrscheinlich auch dort noch brauchbare 
Werte, wo die Verhältnisse sehr stark von den Voraus 
setzungen der Du Boysschen Gleichung abweichen; m diesen 
Fällen wird man also Sohlengeschwindigkeiten verziehen. 
Dasselbe würde für die leichter meßbare mittlere Ge 
schwindigkeit gelten, wenn diese in einem linearen Verhältnis 
zur Sohleppgeschwindigkeit stehen würde. Es besteht die 
bekannte Beziehung 
, 19) v m = c ■ 
oder für einen unendlich breiten, gleichmäßig tiefen Fluß 
20) v m ' = c-V#J, 
darin Vm die mittlere Geschwindigkeit in einer Senkrechten. 
Hingegen wäre in diesem Fall nach Gleichung 11 
— 
Nach der Eytelweinschen Formel war c ein allein von 
der Rauhigkeit abhängiger Wert, stand also in linearem 
Verhältnis zu q>. Nach der damaligen Anschauung war 
man also auch berechtigt, die mittler© Geschwindigkeit ähn 
lich wie die Sohlengeschwindigkeit als Maßstab der Schlepp 
kraft zu benutzen. Unsere heutige Erkenntnis lehrt jedoch 
noch eine weitere Abhängigkeit des Wertes c von J und H. 
Daraus folgt: 
Die mittlere Geschwindigkeit in einer Senkrechten darf 
nicht ohne weiteres als Maßstab für die Beanspruchung der 
Standfähigkeit eines Flußbettes benutzt werden. In anderer 
Weise läßt sich jedoch die mittlere Geschwindigkeit gut 
für die Schleppkraftstheorie verwerten,. 
Es war ___ 
Vm “ C <ytj 
und nach dem Du Boysschen Gesetz 
Also wird 
21) 
oder 
22) 
32
	        

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