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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1897 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1897 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Fußnote:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1905
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12891753
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
H. I-III

Beilage

Titel:
Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1897 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 2. Januar 1897
  • No. 2 (2-8), 2. Januar 1897
  • No. 3 (12-23), 9. Januar 1897
  • No. 4 (24-38), 16. Januar 1897
  • No. 5 (43-56), 23. Januar 1897
  • No. 6 (58-66), 30. Januar 1897
  • No. 7 (68), 1. Februar 1897
  • No. 8 (69-86), 6. Februar 1897
  • No. 9 (88-101), 13. Februar 1897
  • No. 10 (105), 16. Februar 1897
  • No. 11 (106-118), 20. Februar 1897
  • No. 12 (153), 20. Februar 1897
  • No. 13 (154), 27. Februar 1897
  • No. 14 (155-180), 27. Februar 1897
  • No. 15 (182-183), 1. März 1897
  • No. 16 (184-199), 6. März 1897
  • No. 17 (204), 10. März 1897
  • No. 18 (205-209), 13. März 1897
  • No. 19 (212), 13. März 1897
  • No. 20 (213), 15. März 1897
  • No. 21 (214), 16. März 1897
  • No. 22 (215), 17. März 1897
  • No. 23 (216-225), 20. März 1897
  • No. 24 (230), 20. März 1897
  • No. 25 (231), 23. März 1897
  • No. 26 (232-237), 27. März 1897
  • No. 27 (276), 27. März 1897
  • No. 28 (277-284), 3. April 1897
  • No. 29 (287-295, 10. April 1897
  • No. 30 (297), 12. April 1897
  • No. 31 (298), 17. April 1897
  • No. 32 (301-319), 24. April 1897
  • No. 33 (321), 28. April 1897
  • No. 34 (322-324), 1. Mai 1897
  • No. 35 (330-343), 8. Mai 1897
  • No. 36 (345-359), 15. Mai 1897
  • No. 37 (367), 17. Mai 1897
  • No. 38 (368-374), 22. Mai 1897
  • No. 39 (377), 29. Mai 1897
  • No. 40 (378), 29. Mai 1897
  • No. 41 (379-393), 29. Mai 1897
  • No. 42 (425-433, 5. Juni 1897
  • No. 43 (440-446), 12. Juni 1897
  • Anlage: ad No.43 (440-446), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: ad No.43 (447-454), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 44 (455-485), 19. Juni 1897
  • No. 45 (516), 4. September 1897
  • No. 46 (417418), 7. August 1897
  • No. 47 (519-586), 4. September 1897
  • No. 48 (601-606), 11. September 1897
  • No. 49 (640-672), 18. September 1897
  • No. 50 (679-687), 25. September 1897
  • No. 51 (690-691), 2. Oktober 1897
  • No. 52 (696-710), 9. Oktober 1897
  • No. 53 (714-725), 16. Oktober 1897
  • No. 54 (732), 19. Oktober 1897
  • No. 55 (733-742), 23. Oktober 1897
  • No. 56 (743), 27. Oktober 1897
  • No. 57 (744-754), 30. Oktober 1897
  • No. 58 (760-768), 6. November 1897
  • No. 59 (810-835), 13. November 1897
  • No. 60 (839-858), 20. November 1897
  • No. 61 (865-881), 27. November 1897
  • No. 62 (882-891), 4. Dezember 1897
  • No. 63 (894-909), 11. Dezember 1897
  • No. 64 (915-918), 18. Dezember 1897
  • No. 65 (962), 24. Dezember 1897
  • No. 66 (963-979), 24. Dezember 1897

Volltext

437 
M 43. 
(440—446.) 
Aortagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
440. Vorlage (J.-Nr. 727 8t. II. 97) — zur Beschlußfassung 
—, betreffend die nach dem Einkommensteuer - Gesetze 
vom 24. Juni 1801 für die hiesige Vorcinschätzungs- 
Kommission für die Wahlperiode vom 1.2lpril1808/00 
bis dahin 1900/1901 vorzunehmenden Neuwahlen der 
Mitglieder und Stellvertreter. 
Die Wahl- beziehungsweise Ernennungsperiode der Mitglieder 
und Stellvertreter der Voreiuschätzungs - Kommission für 1895/96 bis 
1897/98 läuft mit dem gegenwärtigen Steuerjahre ab. Da die ini 
Herbst d. Js. vorzunehmende Voreinschätzung der Einkommensteuer 
bereits von der neuzubildenden Voreinschätznngs - Kommission zu be 
wirken ist, so müssen die Maßnahmen zur Herbeiführung der Wahlen 
für 1898/99 bis 1900/1901 schon jetzt eingeleitet werden. 
Durch Verfügung der Königlichen Steuer-Direktion voni 10. Mai 
1894 war die Gesammtzahl der Mitglieder auf 7 869 und die der 
Stellvertreter auf 1838 festgesetzt worden. Inzwischen haben Theilungen 
der Stadtbezirke 
64 
in 
64 a 
Illld 
64 b 
76 
- 
76 a, 
76b und 
78 a 
- 
78a und 
78 o 
108 
-- 
108a 
-- 
108 b 
175 
- 
176 a 
- 
175b 
179 
s 
179 a 
- 
179 b 
181 
s 
181a 
- 
181b 
242 b 
- 
242 b 
- 
242 o 
246 
- 
246 a 
- 
246 b 
254b 
- 
264b 
- 
254 ck 
254 c 
s 
254 o 
- 
254 o 
261 
- 
261a 
- 
261b 
291 
- 
291a 
- 
291b 
292 
- 
292 a 
- 
292 b 
320 
- 
320a 
- 
320b 
326 
- 
326 a 
' - 
326 b 
stattgefunden. Dementsprechend halten wir nach dem im Allgemeinen 
bereits durchgeführten Grundsätze, für jeden Stadtbezirk eine besondere 
Unterkommission der Boreinschätzungs-Kommission zu bilden, eine hier 
nach sich ergebende Vermehrung der Unterkommissioneu für geboten. Die 
Einkommensteuerliste des Stadtbezirks 261 a würde jedoch, wenn die vor 
jährige Einschätzung zu Grunde gelegt wird, 4440 Veranlagte aufweisen. 
Dieser, wie auch die übrigen Stadtbezirke, welche eine sehr hohe Bevölke 
rungszahl haben, und bei denen bereits im Vorjahre mehr als 4000 
Einschätzungen zu bewirken waren, sind daher — was auch für die 
laufende Periode stattgefunden hatte — in zwei Untcrkommissionen 
zerlegt worden, zumal diesbezügliche Gesuche bereits wiederholt von 
den Vorsitzenden der betreffenden Unterkommissionen mit Rücksicht auf 
ihre und der Mitglieder ungewöhnliche Belastung gestellt worden sind. 
Bei dem bisher in zwei Unterkommissionen getheilten Stadtbezirke 284, 
welcher nach der letzten Einschätzung insgesammt 8 551 Veranlagte 
enthält, ist auf Bitten der bisherigen beiden Vorsitzenden eine Theilung 
in drei Uiiterkomniissionen vorgenommen worden. Derartigen Be 
zirken, welche wir nach Maßgabe der für die Veranlagung sämmt 
licher Gemeindesteuern aufgestellten Grundstückslisten in zwei oder drei 
Unterkommissionen getheilt haben, sind wiederum neben der laufenden, 
sich stets mit der Bezeichnung des Sladtbezirks deckenden Nummer 
des Unterkommissionsbezirks die Bezeichnungen I, II bezw. III bei 
gefügt worden. Im Ganzen stellt sich hiernach die Anzahl der Unter- 
kommissionen für 1898/99 bis 1900/1901 auf 366 gegen 849 für 
1895/96 bis 1897/98. 
Bei den Bezirken 247 und 308, deren Einkommensteuerlisten nach 
der letzten Einschätzung zwar auch über 4 000 Veranlagte ausweisen, 
haben wir jedoch auf ausdrückliche Vorstellung der betreffenden Vor 
sitzenden von einer Theilung noch abgesehen. Dagegen ist für diese, 
sowie auch bei einigen anderen Unterkommissionen nach den bis 
herigen Erfahrungen die von den betreffenden Vorsitzenden beantragte 
Vermehrung der Mitgliederauzahl unerläßlich, während bei einzelnen 
Unterkommissionen sogar eine Verminderung der Mitgliederanzahl hat 
eintreten können. 
Die für die so gebildeten 366 Unterkommissionen erforderlichen 
8 303 Mitglieder und 
1 926 Stellvertreter 
sind in dieser Höhe gemäß §. 34 des Einkommensteuer-Gesetzes vom 
24. Juni 1891 seitens der Königlichen Stcner-Dircktion für die 
Dauer der nächsten Wahl- bezw. Erncnnungspcriode von 1898/99 bis 
1900/1901 festgesetzt worden. 
Nach der beigefügten Nachweisung der für die ncugebildeten 
Unterkommissionen der hiesigen Voreinschätznngs-Kommission erforder 
lichen Mitglieder und Stellvertreter sind 
4 347 Mitglieder und 
968 Stellvertreter 
von der Stadtverordncten-Versammlung zu wählen, während 
3 956 Mitglieder und 
963 Stellvertreter 
von der Königlichen Steuer-Direktion ernannt werden. 
Betreffs der Wahl selbst sind nach §. 31 des Einkommensteuer- 
Gesetzes vom 24. Juni 1891 bezw. nach Arftkcl 40 zu 4 der Aus 
führungs-Anweisung des Herrn Finanzministers vom 5. August 1891 
folgende Bestimmungen zu beachten: 
Wählbar sind nur Einwohner des Gemeindebezirks, 
welche preußische Staatsangehörige sind, das 25. Lebensjahr 
vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehren 
rechte befinden. Von einer bestimmten Höhe des Einkommens, 
insbesondere von dem Bezüge eines solchen von mehr als 
900 M ist die Wählbarkeit nicht abhängig. 
Auch ist bei der Wahl darauf zu achten, daß die ver 
schiedenen Arten des Einkommens -- Kapitalvermögen, 
Grundbesitz, Handel und Gewerbe, gewinnbringende Be- 
schäftignng — unter den gewählten Mitgliedern nach Maß 
gabe der in jedem Bezirke obwaltenden Einkommens-Ver- 
hältnisse thunlichst vertreten sind. 
Hierzu gestatten wir uns noch die Bitte auszusprechen, bei der 
vorzunehmenden Wahl das Augenmerk darauf richten zu wollen, daß
	        

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