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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XLIII.1893 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XLIII.1893 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Fußnote:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1893
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13632866
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
H. I-III

Schnellzugriff

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe XLIII.1893 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. I-III
  • H. IV-VI
  • H. VII-IX
  • H. X-XII

Volltext

1 
2 
JAHRGANG XUIL 
1893. 
HEFT I BIS Ul. 
Der Neubau des Oerichtsgebäudes in Frankfurt a* M. 
(Mit Zejöhnuügen auf 
Die Vorgeschichte des im Jahre 1889 vollendeten 
neuen Gerichtsgebäudes in Frankfurt a. M. reicht bis in das 
Jahr 1877 zurück und hängt mit der Einführung der neuen 
Gerichtsverfassung zusammen. Bia dahin war Frankfurt a. M. 
der Sitz eines Appellationsgerichts. Nach der Neuordnung 
gingen dessen Geschäfte an ein Oberjanclosgericht über. Wohl 
in der Befürchtung, dafs dieses nacft-einem andern Orte ver 
legt werden könnte, erbot sich die S^adtgemeinde, einen 
Bauplatz zur Errichtung eines Gebäudes für dasselbe kosten 
los abzutreten. Aber auch bei den übrigen Gerichtsbehörden, 
die zum Theil in gemietheten alten Gebäuden untergebraoht 
waren, hatte sich schon lange das Bedürfnis nach ander- 
weiten, dem Geschäftsumfange besser entsprechenden Räumen 
dringend geltend gemacht. Es wurde deshalb der ursprüng 
liche Plan erweitert und ein großer Neubau, in welchem 
sämtliche Gerichte vereinigt werden sollten, ins Auge ge 
fasst. Die Auswahl unter den hierzu geeigneten Bauplätzen 
war gering, da die Stadtgemeinde nur über wenige solche 
verfügte und einen besonderen Werth darauf legte, das neue 
Gerichtsgebäude in dem Ostviertel, welches der Hebung und 
Verschönerung bedurfte, zu errichten. Nach langen Ver 
handlungen und nachdem sich die Staatsregierung für die 
benöthigte gröfsere Baufläche zur Zahlung einer Entschädi 
gung an die Stadt bereit erklärt hatte, wurde das sogenannte 
„Klapperfeld“ gewählt, ein zwischen den städtischen Anlagen 
am Bethmannschen Weiher und der Hauptstrafse, der ver 
längerten Zeil, belegener Bauplatz. 
Die Lage dieses Bauplatzes ist keine besonders bevor 
zugte. Das Grundstück besitzt eben nur die ausreichende 
Gröfse und weist einen nur mittelguten Baugrund auf. Un 
regelmäßig in seiner Begrenzung, von zum Theil häfsliehen 
Straften umgeben, bot der Platz erhebliche Schwierigkeiten für 
die Grundriftentwicklung sowohl wie für die Gestaltung des 
Aeuftem des Gebäudes. Gleichwohl ist es dem entwerfenden 
Architekten, verstorbenen Oberbaudireotor Endeil, gelungen, 
diese Schwierigkeiten in ungezwungener Weise zu überwinden. 
Der Bauplatz hält eine Fläche von rund 6700 qm, von 
welcher nach Abzug der Vorgärten an der Südseite, der zur 
Verbreiterung der Straften freigelassenen Flächen an den 
drei übrigen Seiten und der beiden groften Höfe im ganzen 
4213 qm bebaut sind. 
Der Grundrif a, in der der Ausführung entsprechenden 
Gestalt (Blatt 3 und 4), ist das Ergebnift eingehender Be- 
tathungen des aus Gerichts- und Baubeamten zusammenge 
setzten gemischten Ausschusses, welcher im Laufe der Bau 
ausführung mehrfach Aenderungen der ursprünglich geplanten 
Raumvertheilung beschlossen hat. Beiläufig sei diesbezüglich 
erwähnt, dafs u. a. die Aufnahme einer Justizhauptkasse, 
einer Gerichtskasse Und eines dritten Sitzungssaales für das 
Oberlandesgericht erst nachträglich angeordnet worden ist, 
wodurch allerdings die ursprünglich für etwaigen Zuwachs 
des Amtsgerichts verfügbaren Bäume wesentlich eingeschränkt 
würden. Der Gruudrift gliedert sich einftch und klar. Die 
f. Bwir««!. XLGt. ■’ 
Blatt 1 — 5 im Atlas.) 
(AU» Recht» vorbehjJted.) 
Zugänge liegen in der Mitte jeder Geb&udeseite und leiten 
mit Ausnahme desjenigen an der Nordseite unmittelbar auf 
die Haupttreppen. Die Höfe werden von der Nordseite her 
mittels Durchfahrten erreicht, deren eine zugleich die Zu 
gänge zu den Gefängniszellen des Schwur- und ünter- 
suchungsgerichts enthält. Das Oberlandesgericht, als die 
einzige Behörde, welche eine vollständig abgeschlossene Ver 
waltung besitzt, ist räumlich von den übrigen Gerichtsbe 
hörden getrennt und Hegt im östlichen Theile des ersten 
und zweiten Stockwerks. Die Bäume des Landgerichts und 
der Staatsanwaltschaft ordnen sich in beiden Obergeschossen 
um die in der Mitte der Nord-, Süd- und Westfront ge 
legenen groften Sitzungssäle und sind aufseniem im Mittel 
bau zwischen den Höfen untergebracht. Das Untersuchüngsge- 
rioht, welches voraussichtlich später in ein neu zu erbauendes 
Üntersuchungsgeföngnift verlegt werden wird, befindet sich 
nebst den Bäumen für die Justizhauptkasse und die Geriohts- 
kaaae im Erdgesehoft. Den übrigen Theil des letzteren 
nehmen die Amtsgerichte und drei Castellanswohmmgen ein. 
Da das Erdgesehoft nicht Raum genug zur Aufnahme aller 
20 Amtsgerichte bot, so muftten zwei Abtheilungen (Nach- 
laftsachen und Civilprooeft) in das L bezw. 2. Stockwerk 
verlegt werden. Für die Staatsanwaltschaft sind aufserdem 
einige Räume im Dachgeschoft ausgebaut, und für den zur 
Bedienung der Heizanlagen dauernd angestellten Oberheizer 
ist eine Dienstwohnung im Kellergeschofe eingerichtet wor 
den. Abgesehen von Fluren, Gängen, Aborten, Wohnungen, 
Zellen usw. sind im ganzen 170 eigentliche Geschäftsräume und 
Säle vorhanden. Das Kellergeschofe hat 3 m, das Erdgeschoß 
4,63 m, das 1. Stockwerk 4,93 m, das 2, Stockwerk 4,50 m Höhe, 
nur der Schwurgerichtssaal erhebt sich in diesem zu der noch 
gröfseren Höhe von 6,70 m. An der südwestlichen Gebäude- 
eoke liegt die Kellersohle in gleicher Höhe mit der Strafeen- 
krone, welche nach der nordöstlichen Ecke um 1 m ansteigt. 
Die Architektur des Gebäudes ist in den Formen 
derjenigen Spielart deutscher Renaissance gehalten, welche 
von Endell besonders gepflegt wurde. Die hervorragendsten 
Bautheile, wie Mittelbauten, Giebel, Erker, Haupteingäuge usw. 
sind durch bildnerischen Schmuck und reichere Ausstattung 
ausgezeichnet, während die Eauptfrontflächen ein schlichter 
behandeltes System zeigen. Die Hauptansicht an derHeüigkreuz- 
strafte ist ganz auf die perspeoüvisohe Wirkung berechnet, 
woraus sich auch das Breitenverhältnift des Mittelbaues zu den 
Seitenflügeln und zur Gesamtfrouttänge erklärt. Durch Verwen 
dung von rothem Miltenberger Mainsandstem neben gelber Zie 
gelverblendung ist eine sehr lebhafte und dabei doch nicht 
unruhige Farbenwirkung erzielt. Der feste und wetterbestän 
dige Miltenberger Stein hat, die Hauptgesimse und groften Deck 
platten ausgenommen, keine Abdeckung erhalten und erlaubte 
die Herstellung von Gebälken, auf denen schwere Platten und 
Brüstungen ruhen, in Längen big zu 4 m freitragender Weite. 
Wen hübschen Schmuck haben die gekuppelten Fenster 
der Mittel- und Eckbauten im ersten Stockwerk durch Ein- 
1
	        

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