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Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Der Bär : illustrierte Wochenschrift für vaterländische Geschichte
Erschienen:
Berlin: Zillesen 1900
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Erscheinungsverlauf:
1875-1900 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Titelzusatz Band 1-4: Berlinische Blätter für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 5: Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde
Titelzusatz Band 6-14: illustrierte Berliner Wochenschrift, eine Chronik für's Haus
ZDB-ID:
2924408-0 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1891
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Fußnote:
Seite 478-479, 492-493, 506-507, 520-521, 534-535, 548-549, 562-563, 576-577, 590-591 und 604-605 fehlen in der Druckvorlage
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14610460
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 1/18:1890/91
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Geschichte, Kulturgeschichte

Ausgabe

Titel:
6. Dezember 1890, No. 10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 15.1965,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1965,32 Nummer 32, 20. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,33 Nummer 33, 21. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,34 Nummer 34, 28. Mai 1965
  • Ausgabe 1965,35 Nummer 35, 4. Juni 1965
  • Ausgabe 1965,36 Nummer 36, 11. Juni 1965
  • Ausgabe 1965,37 Nummer 37, 16. Juni 1965
  • Ausgabe 1965,38 Nummer 38, 18. Juni 1965
  • Ausgabe 1965,39 Nummer 39, 25. Juni 1965
  • Ausgabe 1965,40 Nummer 40, 2. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,41 Nummer 41, 7. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,42 Nummer 42, 8. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,43 Nummer 43, 9. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,44 Nummer 44, 13. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,45 Nummer 45, 14. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,46 Nummer 46, 16. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,47 Nummer 47, 20. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,48 Nummer 48, 23. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,49 Nummer 49, 30. Juli 1965
  • Ausgabe 1965,50 Nummer 50, 6. August 1965
  • Ausgabe 1965,51 Nummer 51, 13. August 1965
  • Ausgabe 1965,52 Nummer 52, 20. August 1965
  • Ausgabe 1965,53 Nummer 53, 27. August 1965
  • Ausgabe 1965,54 Nummer 54, 3. September 1965
  • Ausgabe 1965,55 Nummer 55, 7. September 1965
  • Ausgabe 1965,56 Nummer 56, 10. September 1965
  • Ausgabe 1965,57 Nummer 57, 17. September 1965
  • Ausgabe 1965,58 Nummer 58, 24. September 1965
  • Ausgabe 1965,59 Nummer 59, 1. Oktober 1965
  • Ausgabe 1965,60 Nummer 60, 8. Oktober 1965
  • Ausgabe 1965,61 Nummer 61, 14. Oktober 1965
  • Ausgabe 1965,62 Nummer 62, 15. Oktober 1965
  • Ausgabe 1965,63 Nummer 63, 22. Oktober 1965
  • Ausgabe 1965,64 Nummer 64, 29. Oktober 1965
  • Ausgabe 1965,65 Nummer 65, 3. November 1965
  • Ausgabe 1965,66 Nummer 66, 5. November 1965
  • Ausgabe 1965,67 Nummer 67, 9. November 1965
  • Ausgabe 1965,68 Nummer 68, 10. November 1965
  • Ausgabe 1965,69 Nummer 69,12. November 1965
  • Ausgabe 1965,70 Nummer 70, 10. November 1965
  • Ausgabe 1965,71 Nummer 71, 26. November 1965
  • Ausgabe 1965,72 Nummer 72, 3. Dezember 1965
  • Ausgabe 1965,73 Nummer 73, 10. Dezember 1965
  • Ausgabe 1965,74 Nummer 74, 13. Dezember 1965
  • Ausgabe 1965,75 Nummer 75, 17. Dezember 1965
  • Ausgabe 1965,76 Nummer 76, 23. Dezember 1965
  • Ausgabe 1965,77 Nummer 77, 30. Dezember 1965

Volltext

Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang Nr. 65 3. November 1965 1555 
(2) 8 99 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 9 und Abs. 5 (2) Der Aufsichtsrat hat über das Ergebnis der 
Satz 1 gilt sinngemäß. Die sofortige Beschwerde | Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu 
findet nur statt, wenn das Landgericht sie.in der berichten. In dem Bericht hat der Aufsichtsrat auch 
Entscheidung für zulässig erklärt. Es soll” sie nur _ mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang 
zulassen, wenn dadurch die Klärung einer Rechts- er die Geschäftsführung der Gesellschaft während 
frage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten des Geschäftsjahrs geprüft hat. Er hat ferner zu 
ist. dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 
Kea ar ; durch die Abschlußprüfer Stellung zu nehmen. Am 
(3). Für die Kosten des Vertahrens gilt die Kosten- N . Ya 
ordnung. Für das Verfahren des ersten Rechtszugs : en Juß SS en a er zu rn 
wird das Doppelte der vollen Gebühr erhoben. Für ' 09 nacı Cem :ADSCHLESENCEN. EIGERNIS KEIMET den 
den zweiten Rechtszug wird die gleiche Gebühr er- fung Einwendungen zu erheben Sind und OP Sr rn 
hoben; dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß billigt. 
Erfolg hat. Wird der Antrag oder die Beschwerde, (3) Der Aufsichtsrat hat seinen Bericht innerhalb 
zurückgenommen, bevor es zu einer Entscheidung eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegan- 
kommt, so ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. gen sind, dem Vorstand zuzuleiten. Wird der Bericht 
Der Geschäftswert ist von Amts wegen festzusetzen. dem Vorstand nicht innerhalb der Frist zugeleitet, 
Er bestimmt sich nach $ 30 Abs.2 der Kostenord- hat der Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich eine 
nung. Der Abschlußprüfer ist zur‘ Leistung eines Weitere Frist von nicht mehr als einem Monat zu 
Kostenvorschusses nicht verpflichtet. Schuldner der setzen. Wird der Bericht dem Vorstand nicht vor Ab- 
Kosten ist die Gesellschaft. Die Kosten können je- lauf der weiteren Frist zugeleitet, gilt der Jahres- 
doch ganz oder zum Teil dem Abschlußprüfer auf- abschluß als vom Aufsichtsrat nicht gebilligt. 
erlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. 
Zweiter Unterabschnitt Dritter Abschnitt 
Prüfung durch den Aufsichtsrat Feststellung des Jahresabschlusses. 
Gewinnverwendung 
I Erster Unterabschnitt 
Vorlage an den Aufsichtsrat 
(1) Unverzüglich nach Eingang des Prüfungs- Feststellung des Jahresabschlusses 
berichts der Abschlußprüfer hat der Vorstand den 
Jahresabschluß, den. Geschäftsbericht und den Prü- 8 172 
fungsbericht dem Aufsichtsrat vorzulegen, Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat 
(2) Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluß, so ist 
den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptver- dgjeser festgestellt, sofern nicht Vorstand und Auf- 
sammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns sichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahres- 
machen will. Der Vorschlag ist, sofern er keine ab- abschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. 
weichende Gliederung bedingt, wie folgt zu glie- Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats 
dern: sind in den Bericht des Aufsichtsrats an die Haupt- 
1. Verteilung an’die Aktionäre eu. Versammlung aufzunehmen, 
2. Einstellung in offene Rücklagen retten de trier 
3. Gewinnvortrag Er tn $ 173 
4. zusätzlicher Aufwand bei Beschluß- Feststellung durch die Hauptversammlung 
fassung nach dem Vorschlag des (1) Haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, 
Vorstands um die Feststellung des Jahresabschlusses der Haupt- 
5, Bilanzgewinn N versammlung zu überlassen, oder hat der Aufsichts- 
rat den Jahresabschluß nicht gebilligt, so stellt die 
(3) Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, von Hauptversammlung den Jahresabschluß fest. 
den Vorlagen Kenntnis zu nehmen. Die Vorlagen . ; 
sind auch jedem Aufsichtsratsmitglied auf Verlan- ©) Anfden TANTE SaPSCIND sind 58 110 bis 150 101 
gen auszuhändigen, soweit der Aufsichtsrat nichts SOZU WEHEN. Die Tanptversemmlung dert bei S PT 
anderes beschlossen hat. Feststellung des Jahresabschlusses nur die Beträge 
in offene Rücklagen einstellen, die nach Gesetz’ oder 
5 171 Satzung in offene Rücklagen einzustellen sind. 
. (3) Ändert die Hauptversammlung den vom Vor- 
Prüfung durch den Aufsichtsrat stand aufgestellten Jahresabschluß, so haben die 
(1) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß, den Abschlußprüfer ihn erneut zu prüfen, soweit es die 
Geschäftsbericht und den Vorschlag für die Ver- Anderung fordert. Ein bereits erteilter Bestätigungs- 
wendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Auf Ver- vermerk ist unwirksam. Vor der erneuten Prüfung 
langen des Aufsichtsrats haben die Abschlußprüfer gefaßte Beschlüsse der Hauptversammlung über die 
an seinen Verhandlungen über diese Vorlagen teil- Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinn- 
zunehmen. verwendung werden erst wirksam, wenn auf Grund
	        

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