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Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Fußnote:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1856
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13558306
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Königl. Preuss. Ober-Praesidium der Provinz Brandenburg
  • [Handschriftliche Anmerkungen]
  • [Einleitung]
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten. § 1 - § 6a
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung. § 7 - § 9
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften. § 10 - § 46
  • I. Allgemeine Vorschriften. § 10 - § 21
  • II. Einzelvorschriften. § 22 - § 46
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen. § 47 - § 56
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser. § 57 - § 66
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten. § 67 - § 72
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen. § 73 - § 78
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin am 30. Januar 1912
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • III. Kreis Osthavelland
  • IV. Kreis Zauch-Belzig
  • Anhang I.
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Anhang II. Polizeiverordnung betreffend die Arbeiterfürsorge auf Bauten
  • Erster Nachtrag zur Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912. Polizeiverordnung vom 27. März 1912
  • Titelblatt
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • Dritter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Vierter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Sechster Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Siebenter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Farbkarte

Volltext

Die angrenzenden Giebel der aneinander ge— 
bauten Häuser müssen sich im wesentlichen 
decken, und die Stirnseiten der aneinander 
gebauten Gebäude müssen annähernd in der— 
selben senkrechten Ebene liegen. Ungedeckte 
Teile müssen architektonisch ausgebildet wer— 
den. 
Nebenanlagen sind nur bis zu einer Höhe 
von 4mbis zur Schnittlinie der Umfassungs— 
wände mit der Dachfläche zulässig, in ihnen 
dürfen keine selbständigen Wohnungen ein— 
gerichtet werden. 
») Lichthöfe dürfen nicht angelegt werden. 
6) 
Fünfter Abschnitt. 
Sondervorschriften für Einfamilienhäuser. 
Für die Errichtung von Einsamilienhäusern 
und, den Umbau von bestehenden Gebäuden zu 
Einfamilienhäusern treten die Vorschriften des 
812 Ziffer 2 und 3, der 88 18 und 14, 16—-18, 
19, Ziffer 2, 20, 22-26, 27 Ziffer 1, 30, 31 
35, 36 und 75562 außer Kraft und werden 
durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt. 
8 57. 
Anwendungsgebiet. Begriff des Einsamilien— 
hauses. Veränderung seiner Zweckbestimmung. 
1. Einfamilienhäuser dürfen im ganzen Gel— 
tungsgebiete dieser Polizeiverordnungen errichtet 
werden. 
2. Als Einfamilienhaus gilt ein Haus, das 
für den Aufenthalt einer Familie bestimmt ist.
	        

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