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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Fußnote:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1854
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13544691
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
H. VII/X

Abbildung

Titel:
Bl. N

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1909 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXIX. Jahrgangs, 1909.
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  • Nr. 103

Volltext

tfr.24. 
161 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
INHALT: AmtllohM: Bekanntmachung. — Wohtaintllohst; Über Kleinwohnungen in norwegischen Städten. — Versammlungen der Vereine der Baustoffgeworbe.— 
Vermischtes: Erste öffentliche Sitzung der Akademie dee Bauwesen». — Wettbewerb um FasBadenentwürfe für ein Verwaltungsgebäude der Berliner 
Handwerkskammer. — Ausstellung im Kunstgewerbemuseum in Berlin. — HarthuLzdübel zum Befestigen der Sohwellensohraiiben. — Form zur Herstellung 
von Blechrohrbetonpfählen. — Verschlußvorriohtungen an Nottüren. — BLackwell-Insel-Brhoke über den East River in Neuyerk. — Büoherschau. 
{Alle Rechte Vorbehalten.] 
Amtliche Mitteilungen. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des Preisausschreibens vom 15. Januar 1908, betreffend 
eine Abhandlung über die künstlerische Gestaltung von Eisenkonstruk 
tionen im Gebiete der Architektur und des Ingenieurwesens,*) sind 
5 Arbeiten eingegangen. Der ausgesetzte erste Preis von 8000 Mark 
hat nicht erteilt werden können. 
Den Arbeiten „Magna est res arcbitectura“, Verfasser Professor 
an der Technischen Hochschule T>r.=5b l 9- Eugen Michel in Han 
nover, und „Vom Nützlichen durch das Wahre zum Schönen“, Ver 
fasser Kaiserlicher Eisenbahn-Bau- und Betriebsinspektor 3)r.*3ttQ. 
*) Zentralblatt der Bauverwaltung 1908, S. 33 u. 84. 
Jordan in Straßburg i. Elsaß, ist je ein zweiter Preis von 1000 Mark 
zuerkannt worden. 
Auf Grund des Preisausschreibens vom 1. Juli 1908, betreffend 
eine vergleichende Darstellung neuerer Anlagen zur Ausnutzung der 
Wasserkräfte 2 ) sind 7 Arbeiten eingegangen. 
Der Arbeit „Ein Fragment“, Verfasser Großherzoglich badischer 
Regierungsbaumeister Adolf Ludin in Mannheim, ist der ausgesetzte 
Preis von 3000 Mark zuerkannt worden. 
Berlin, den 20. März 1909. 
Königliche Akademie des Bauwesens. 
Hinckeldeyn. 
3 ) Zentralblatt der Bauverwaltung 1908, S. 357 u. 383. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Nichtamtlicher Teil. 
über Kleinwohnungen in norwegischen Städten. 
Im Anschluß an den Aufsatz über Norwegens Baugesetze im vor. 
Jahrg, d. Bl. (S. 507) dürfte die Mitteilung*) einiger Grundrisse will 
kommen sein, aus denen im besonderen zu ersehen ist, wie der Bestim- 
in Bergen. Hier sind vier kleine Wohnungen von je zwei Stuben 
und Küche von einer gemeinsamen Haupttreppe aus zugänglich; 
außerdem haben je zwei Wohnungen eine gemeinschaftliche Hinter 
treppe erhalten. Diese Lösung ist vortrefflich, 
aber auch etwas aufwändiger. 
In Abbildung 4 ist der Grundriß eines eben 
falls viergeschossigen Wohnhauses in Kristiania 
dargestellt. In jeder Gebäudehälfte befinden sich 
3 Wohnungen von je einem Zimmer nebst Küche 
und eine Wohnung von zwei Zimmern mit Küche. 
Die vier kleinen Flure sind um ein Haupttreppen- 
20* 1 
Abb. 3. Drittes und viertes Stockwerk 
eines viergeschossigen Hauses in Bergen. 
Abb. 2. Zweites Stockwerk eines Wohnhauses 
in Kristiania. 
Abb. 4. Zweites, drittes und viertes Stockwerk 
eines viergeschossigen Wohnhauses in Kristiania. 
rnung der Baugesetze, daß jede — auch die kleinste — Wohnung 
zu zwei Treppen Zugang haben muß, entsprochen wird. Die für 
Norwegens Städte herausgebildeten Grundrißformen für größere 
Wohnungen mit Haupt- und Nebentreppe bringen nichts wesentlich 
Neues, dagegen die für Mittel- und Kleinwohnungen getroffenen An 
ordnungen. Die einfachste und wohlfeilste, für rauhe Himmelstriche 
aber kaum zu empfehlende Form zeigt aneinandergereibte kleinste 
Wohnungen, deren Küchen und Flure nach dem Hof zu liegen. An 
den Hoffronten laufen in allen Stockwerken genügend breite 
Galerien entlang, die je nach der Größe der Häuser mit zwei oder 
drei Treppenhäusern verbunden sied. Die Wohnungen, welche 
sämtlich Querlüftung gestatten, sind allein über die Gal Äfften er 
reichbar, was für eine Anzahl der Bewohner ein Vorübergehen an 
Türen und Fenstern der Nachbar Wohnungen mit sieb bringt. 
Abbildung 3 zeigt den Grundriß eines viergeschossigen Hauses 
*) Nach einem weiteren Bericht des Regierungs- und Baurats 
de Bruyn in Kopenhagen. 
haus angeordnet. An drei weitere Nottreppen sind gruppenweise je 
zwei Giebelwohnungen und die vier Mittelwohnungen angeschlossen. 
Die Nottreppen, für welche eine Laufbreite von 0,80 m statthaft ist, 
sind unmittelbar von den Zimmern aus erreichbar. Eine Durch 
lüftung der Wohnungen ist in den in den Abbildungen 3 und 4 ge 
zeigten Fällen allein mit Hilfe der Nebentreppe möglich. 
Abbildung 2 zeigt ein mehrfach verwendetes Beispiel mit Vier- 
und Sechs-Zimmer-Wohnungen aus Kristiania, bei welchem die 
Nebentreppe y der einen Wohnung mittels des Ganges t über den 
Balkon z von einer zweiten Wohnung aus erreicht werden kann. 
Diese Anordnung entspricht der für Kristiania geltenden Bestim 
mung, daß jeder Wohn- und Arbeitsraum zu zwei Treppen un 
gehinderten Zugang haben muß, wobei kein Punkt in gerader 
Linie weiter als 15 m von einer dieser Treppen entfernt sein darf. 
Je kleiner die Wohnungen werden, um so länger werden die Galerien, 
da man an eine Nottreppe möglichst viele Wohnungen anschließt. 
Besonders vorteilhaft für Klein wohnungsviertel ist die in 
Kristiania jetzt in der Regel beobachtete Einteilung des Baulandes
	        

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