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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe IV.1854 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Title:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Dates of Publication:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Note:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Succeeding Title:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1854
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13544691
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
H. V/VI

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe IV.1854 (Public Domain)
  • Title page
  • H. I/II
  • H. III/IV
  • H. V/VI
  • H. VII/X
  • H. XI/XII
  • Contents

Full text

14 
205 
Amtliche Bekanntmachungen 
206 
Circular-Verfügung, die Aufstellung der Bau-Rapporte 
betreffend. 
Die nach der Circular-Verfügung vom 30. November 1843, 
IV. 18961 jährlich zweimal, und zwar am 20. Januar und 20. 
Juli zu erstattenden Bau-Rapporte haben lediglich diejenigen 
Bauten zum Gegenstände, welche dem Ressort der Central- 
Verwaltnng für das Bauwesen angehören, während die Bau-Aus 
führungen für die übrigen Behörden dabei nicht mit berück 
sichtigt werden. 
Bei der gegenwärtigen Organisation der Bauverwaltung, 
welche eine vollständigere Uebersicht des Staatsbauwesens und 
der damit verbundenen Geschäfte der Baubeamten erfordert, 
wird jedoch aufser jenen, auch ferner in der vorgeschriebenen 
Art und Form zu erstattenden Rapporten, künftig die Einrei 
chung eines eigenen Rapportes nöthig, welcher die Ausführung 
aller solcher, zu dem Ressort des Ministeriums für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten nicht gehörigen, Neu- und 
Reparatur-Bauten umfafst, deren Pläne und Kosten-Anschläge 
zur Superrevision der Abtheilung für das Bauwesen gelangt 
sind, oder vorscbriftsmäfsig hätten gelangen sollen. 
Zu diesem Zwecke hat die Königliche Regierung jährlich 
nach beiliegendem Schema einen Rapport über die im verflosse 
nen Jahre ausgefuhrten Neu - und Reparatur-Bauten der ge 
nannten Kategorie mir, ohne besonderen Begleitungsbericht, 
einzureichen und damit für das laufende Jahr zu beginnen. 
Dagegen sind sowohl die Land- und Wasser-, als die Chaus 
see-Bau-Rapporte für die Zukunft nicht mehr halbjährlich, 
sondern beiderlei Rapporte nur einmal alljährlich, und zwar 
am 20. Januar jeden Jahres pünktlich und ohne Erinnerung 
cinzureichen. 
Berlin, den 17. März 1854- 
Der Minister für Handel, Gewerbe and öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
An sämmtliche Konigl. Regierungen. 
„ Schema, 
Rapport 
über die Ausführung derjenigen zum Ressort des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten nicht 
gehörigen Neu- und Reparatur-Baue in dem Regicrungs-Bezirk von welchen die Pläne und Kosten-Anschläge 
zur Superrevision der Abtheilung für das Bauwesen gelangt sind, oder vorscbriftsmäfsig hätten gelangen sollen. 
Für das Jahr 18... Eingereicht den .... Januar 18... Königl. Regierung. Abtheilung .. 
jy$ 
Gegenstand und Ort des Baues. 
Der Ban 
ressortirt. 
Die 
Darauf 
sind ver 
ausgabt. 
Xblr.fS.JP. 
Der Bau 
Name 
des leitenden 
Kreis-Baa- 
beamten, 
Anmerkungen nebst Anzeigen. 
1) Wieweit der Bau vorgeschritten ist. 
2) Aua welchen Fonds die Kosten 
erfolgen. 
3) Ob und welche Beihülfe dem lei 
tenden Baubeamten bewilligt ist, 
oh die veranschlagte Summe bei 
der Ausführung zutreffen, oder 
welche Differenz sich muthmafs- 
Uch ergehen wird u. a. w. , 
Anscbla 
Summ 
betrag 
Thlr.|S. 
S 8 " 
e 
. 
P. 
ist an 
gefangen. 
wird 
vollendet. 
Circular-Verfügung, das Verfahren bei Beschaffung des 
Chaussee-, Bau- und Unterhaltungs-Materials betreffend. 
Den mittelst Berichts vom —. j a> « r e j n _ 
H. 25. November) * 
gereichten Entwarf za einer Instruction über das Verfahren bei 
Beschaffung des Chaussee-Bau- und XJnterhaltungs - Materials, 
trage ich zu genehmigen Bedenken, weil die bei der Gewin 
nung und dem Transport dieser Materialien obwaltenden Ver 
hältnisse so verschieden sind, dafs allgemeine Instructionen sel 
ten zutreffen und oft mehr hemmend als fordernd auf das Lie 
ferungs-Geschäft einwirken können. Es mufs daher für zweck 
mäßiger erachtet werden, dafs jene localen, zum Theil auch 
wohl persönlichen Verhältnisse in jedem concreten Falle wohl 
erwogen, und mit Vermeidung jedes unuöthigen Zeitverlustes, 
zum Vortheil des Chausseebaufonds möglichst benutzt werden. 
So hat einerseits die Erfahrung es bestätigt, dafs das un 
bedingte Festhalten des Licitations- oder Submissions-We 
ges häufig die Theilnahme der Besitzer kleiner Ackerwirth- 
schaften oder der Fuhrleute mit unerheblichem Gewerbebetriebe, 
welche sich auf feste Contracte und bestimmte Lieferungsfris 
ten ungern einlassen, verringert, und dafs dadurch die Anfuhr 
der Baumaterialien oft beträchtlich vertheuert wird; während 
andererseits auch Umstände eintreten können, in welchen Rück 
fracht, landwirtschaftliche Operationen und dergleichen er 
wünschte Gelegenheiten zur Verminderung der Gewinnunga- 
und Transportpreise darbieten, welche, da sie den Behörden 
nicht immer bekannt werden, nur durch öffentliches Ausgebot 
an den Mindestfordernden nutzbar gemacht werden können. 
Ferner kommt in Betracht, ob die Gewinnungs-Orte des verlang 
ten besten Materials schon im Voraus zu bestimmen sind; ob sie 
hinreichende Ausbeute versprechen; ob und welche Schwierig 
keiten sowohl bei der Gewinnung, als bei der Abfuhr zu über 
winden sind, und ob dennoch es vorteilhafter erscheint, Ge 
winnung und Transport getrennt, oder vereint auszogeben. 
Welchen Einfluß diese und andere Verhältnisse auf das
	        

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