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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe II.1852 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe II.1852 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Fußnote:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1852
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13538481
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
H. III/IV

Schnellzugriff

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  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe II.1852 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • H. I/II
  • H. III/IV
  • H. V/VI
  • H. VII/VIII
  • H. IX/X
  • H. XI/XII
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der im Jahre 1851 im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente

Volltext

Herausgegeben 
unter Mitwirkung der Königlichen technischen Bau-Deputation 
und des Architekten-Vereins 
ZU 
aaaaasj« 
Redactear Erbkam. Ferlag von Ernst & Korn. 
III Uv. IV. J Ährgang II» jw i, «ss». 
Amtliche Bekanntmachungen. 
Circular-Verfiigung an sämmtliche Königl. Regierungen 
und die Ministenal-Bau-Gommission zu Berlin, das Quer- 
gefallc der Chausseen betreffend. 
Das für die Wölbung der Chaussee-Sleiobahnen bisher hei ge- 
ringer Längenneigung angewandte Manfs von einem halben Zoll adf 
jeden Fufs der ganzen Breite, wonach also das Gefalle von der 
Mitte nach den Seiten der Bahn einen Zoll auf jeden Fufs beträgt, 
hat, wie der Königl. Regierung nicht entgangen sein wird, eines 
Theils die für die Erhaltung der Bahnen nachlheiligc Folge, dafs 
der Verkehr, ^sur Vermeidung der zu stark abhängigen Seiten, dabei 
vorzugsweise nur auf dem inittlern Thcile Statt zu linden pflegt; 
andern Theils wird dadurch bei der Anwendung der so wichtige» 
Maafsrcgel, durch theilweise Absperrung der Bahnbreite eine mög 
lichst gleichrnäfsigc Abnutzung zu erzielen, eine stärkere Erschwe 
rung der Passage herbeigeführt. 
Wenn nun ein Gefälle von der Witte nach den Seite« nur die 
Ableitung der Nässe zum Zweck hat, die dazu erforderliche Erhal 
tung des ursprünglichen QuerprofUs aber um so eher erreicht wird, 
je fester das angewandte Material ist, und je weniger dem Verkehr 
Anlafs gegeben wird, die Balmseiteu zu vermeiden, so bestimme 
ich hierdurch, dafs versuchsweise hei den in künftigem Jahre aus 
zuführenden neuen Steindecken von der Form nach einem Kreis- 
Abschnitt Abstand genommen, und das Querprofil so ungeordnet 
werde, dafs von der Mitte nach den Seiten, bei Anwendung von 
| Basalt, Granit oder andenn gleich festen Material ein stetiges Ge 
fälle von einem halben Zoll, bei weniger gutem Gestein von 
Dreivierlel Zoll auf den Fufs, Statt llndct. 
Durch die Abwalzung erhält die Bahnmitte die nöthige Abrundung, 
lilnsichls der Sommerwege und Banketts hat sich eine Vermeh 
rung des bisher üblich gewesenen Gefälles von einem halben Zoll 
auf den Fufs, besonders an solchen Orten als zweckmäfsig heraus- 
gestellt, wo ein geeignetes Material zur Befestigung nicht zu Gebote 
steht. Hiernach hat die Königl. Regierung bei der mit der Anlage 
neuer Steindecken in der Regel verbundenen Regulirung dieser Stra- 
fsentheile, nach Maßgabe der Längenneigung und der örtlichen Um 
stände, eine Vermehrung des Gefälles bis zu Dreiviertel Zoll auf 
den Fufs eintreten zu lassen. Von dem Erfolge dieser Anordnun 
gen sehe ich im Mai 1853 Anzeige der Königl. Regierung entgegen. 
Berlin, den 31. Decerober 1851. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Hey dt. 
An sämmtliche Königl Regierungen und die 
Ministerial-Bau-Commission 
6
	        

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