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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1930 (Public Domain)

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fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1930 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1930
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14443166
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 30

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue1930 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 50. Jahrgangs, 1930.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Full text

529 
Zentralblatt der Bauverwaltung 
MIT NACHRICHTEN DER REICHS- UND STAATSBEHOERDEN • HERAUSGEGEBEN IM PREUSS. FINANZMINISTERIUM 
SCHRIFTLEITER: INGENIEURBAU RICHARD BERGIUS ■ HOCHBAU Divlng. GUSTAV LAMPMANN 
50. JAHRGANG BERLIN, DEN 30. JULI 1930 NUMMER 30 
Alle Rechte Vorbehalten. 
DIE NEUE REICHSBAUFORSCHUNG. 
Vorbemerkung der Schriftleiiung. 
Die Reihsforshung&gesellshaft für Wirtschaftlichkeit im Bau- 
und Wohnungswesen hat ihren äußeren und inneren Umbau 
vollzogen auf der Grundlage der neuen Satzungen, die in der 
Mitgliederversammlung am 2. März d. J. verabschiedet wurden. 
Aus einer Liste, die nach schriftlich eingereichten Vorschlägen 
der Mitglieder zusammengesiellt worden war, hat der Reichs 
arbeitsminister am 21. Mai den Verwaltungsrat (21 Personen) 
bestellt. Dieser hat sich, am 2. Juli den früheren Verwaltungs- 
ratsvorsitzenden Dr.-Ing. Kiepert wiedererwählt und zu seiner 
Stellvertretung Frau Dr. Luders, M. d. R. Zum geschäfts- 
führenden Vorstand hat der Reichsarheitsminisier bestellt Pro 
fessor W. von Möllendorf, Dr. Weber und Dipl.-lng. 
Deutsch. Der Vorstand hat ah ihm verantwortliche sach 
verständige Berater Architekt Otto Haesler, Celle, Professor 
Dr.-Ing. Siedler, Berlin, und Dr.-Ing. Edgar Hotz, 
Hannover, berufen. Sie haben die Aufgabe: 1. für Verbindung 
mit den für Forschungen in Frage kommenden Persönlichkeiten 
und Stellen zu sorgen und mit ihnen Vorschläge für das Arbeits 
programm auf zustellen; 2. den Forschern und den Forschungs- 
Stellen gegenüber das Interesse der Rfg wahrzunehmen; 
J. untereinander Fühlung zu halten, um die Einheitlichkeit des 
gesamten Arbeitsprogramms zu sichern. 
ln diesem Vorgehen, kommt praktisch zum Ausdruck, was wir 
schon immer gefordert haben: Bewußte Aufgabenbcschränkung 
und ihre konzentrierte Bearbeitung durch wenige verantwortliche 
Persönlichkeiten mit dem Ziel einer möglichst schnell realisier 
baren, möglichst erheblichen Verbilligung der Wohnungsher- 
stellung. Erster Schritt in dieser Richtung ist der Auftrag an 
Architekt Otto Haesler, an Hand einer Siedlung von Kleinst- 
wohnungen, die er nach einem System baut, das sich ah wirt 
schaftlich bereits bewährt hat, die baulichen, technischen, bau- 
und oolkmirtschafÜichen Grundtaisachen planmäßig zu ordnen 
und auf der so gewonnenen einheitlichen Vergleichsgrundlage alle 
für die Rationalisierung in Betracht kommenden Faktoren zu 
überprüfen. Diese Untersuchungen versprechen auf jeden Fall 
eine bisher nicht erreichte technische und finanzielle Durch 
leuchtung aller Bauvorgänge. Schon aus diesem Grunde erschien 
uns die Veröffentlichung angezeigt. Dem folgenden das Pro 
gramm allgemein umschreibenden Aufsatz sollen in etwa monat 
lichen Abständen die eigentlichen Forshungsergebnisse folgen. 
BAUFORSCHUNG AN KLEINSTWOHNUNGEN IN CELLE. 
Von Architekt Otto Haesler, Celle. 
Die Untersuchungen erfolgen im Aufträge der Reichs 
forschungsgesellschaft für Wirtschaftlichkeit im Bau- und Woh 
nungswesen unter der Oberleitung des Ardiitekten Otto Haes 
ler, Celle, in dessen Händen die Planbearbeitung und die Ober 
leitung für die Durchführung der Siedlung liegt. 
Die bauwirtsdiaftlichen Untersuchungen und Feststellungen 
erfolgen an Ort und Stelle, erstreiken sidi aber auch auf die 
Beobachtung der Arbeitsvorgänge in den einzelnen in Frage 
kommenden Werkstätten, wie Schlosser-, Tischler-, Klempner 
betriebe usw. 
Die einzelnen Arbeitsvorgänge werden genau in der Reihen 
folge, wie sie sich am Bau abwickeln, in ihrem erforderlichen 
Aufwand ermittelt und an Hand einer Registratur in der Reihen 
folge der Kostenanschlags Positionen je Wohnzeile und Reihen 
haus festgelegt. Daraus erfolgt dann die Errechnung des er 
forderlichen Aufwandes, der in Bauarbeiterstunden aus- 
gedrückt wird. 
Die Umrechnung des Aufwandes in Bauarbeiterstunden 
geschieh* wie folgt: 
1 Maurerstunde 
. . . = 1,15 Bauarbeiterstunden, 
1 Zimmererstunde 
. . . - 1,15 
1 Lehrlingstunde . 
. . . 0,42 
1 Gespannstunde . 
. . . - 2,21 
1 Arbeiterstunde . 
... ^ 1,00 
Z. B. ergibt sidi der Wert 1,15, indem der Stundeolohn des 
Maurers durch den Stundenlohn des Arbeiters dividiert wird: 
1,30 : 1,13 - 1,15. 
Für die Untersuchungen und Feststellungen ist der Architekt 
Andreas Müller, Celle, bestellt. Die örtliche Bauleitung liegt 
in Händen des Bauführers Hans Blohme. 
Geplant ist die Errichtung von gesunden, wohnkulturell 
wertvollen Wohnungen zu tragbaren, billigen Mieten für die 
wohnungsbedürftige werktätige Bevölkerung. 
Lage: Zur Verfügung steht das im Besitz der Stadt Celle 
befindliche, von der Straße „Am Galgenberg“ zugängliche und 
für Bauzwecke geeignete Gelände „Blumläger Feld“, dessen Er 
schließung nadi besonderen städtebaulichen Erkenntnissen aus 
dem Lageplan auf S. 530 ersichtlich ist. Die Bebauung ist in 
Zeilenform im Flachbau (Erd- und Obergeschoß) vorgesehen. 
Durch die Trennung von Verkehrs- und Wohnstraßen ist be 
sonderer Wert auf die Senkung der Straßenbaukosten gelegt. 
Das Bauprogramm des ersten Bauabschnittes erstreckt 
sich auf 88 Wohnungen, welche in Form von zwei verschiedenen 
Wolvntypcn zur Durchführung gelangen. Die östlich gelegene 
Zeile I enthält 44 Wohnungen des Wohntyps I in drei verschie 
denen Größen. Das gleiche gilt von der westlich parallel 
laufenden Zeile II. Am nördlichen Ende der Zeile I liegt 
das Gebäude für die zentrale Beheizung sämtlicher Wohnungen, 
welches gleichzeitig auch die zentrale Bad- und Washanlage für 
diese Wohnungen enthält. Zwischen den beiden Zeilen ist eine 
Querzeile mit reiner Südlage vorgelagert, die in sieben Ein- 
familienreihenhäuser für lungenkranke Familien aufgeteilt ist. 
Die Herstellung dieser Wohnungen nach erhöhten gesundheit 
lichen Anforderungen ist mit Mehrkosten verbunden. Um auch 
für diese Wohnungen tragbare Mieten zu ermöglichen, sind über 
die Hauszinssteuer hinaus besondere Zuweisungen notwendig. 
Während sich der Wohntyp I aus den bestimmten Abmessungen 
der eingebauten Möbel entwickelt, sind die Wohnungen des 
Wohntyps II in Zeile II um so viel größer bemessen, wie dies mit 
Rücksicht auf die unbestimmten Maße beliebiger Möbel der be 
treffenden Familien notwendig ist. 
Beide Wohntypen gelangen in je drei verschiedenen Wohn- 
gröflen zur Durchführung, die nach den in den Schlafräumen 
einwandfrei aufstellbaren Betten als Bettentypen bezeichnet 
werden. j ■ \ j ! 
Die Verteilung der Wohnung nach Wohn- und Bettentypen 
ist folgende: 
Zwei- 
Vier- 
Sechs- 
Wohnzeile I bettentyp bettentyp bettentyp 
44 Wohnungen 
nach Wohntyp I 10 
12 
22 
Wohnzeile II 
44 Wohnungen 
nach Wohntyp II 10 
12 
22 
“20" 
24 
44-88 
7 Wohnungen in der Querzeile 7 
Insgesamt 95 Wohnungen.
	        

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