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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1930 (Public Domain)

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fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1930 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1930
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14443166
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 17

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue1930 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 50. Jahrgangs, 1930.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Illustration: Taf.6
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Full text

313 
Zentralblatt der Bau Verwaltung 
MIT NACHRICHTEN DER REICHS- UND STAATSBEHOERDEN • HERAUSGEGEBEN IM PREUSS. FINANZMINISTERIUM 
SCHRIFTLEITER: INGENIEURBAU RICHARD BERGIUS - HOCHBAU Dr.-Ing, GUSTAV LAMPMANN 
50, JAHRGANG BERLIN, DEN 30. APRIL 1930 NUMMER 17 
Ail« Redkte Vorbehalten. 
GRUNDSÄTZLICHES ZUM S1EDLUNGSBAU. 
Vou Dr.-Ing. Fritz Block, Architekt BDA, Hamburg. 
Die folgenden, grundsätzliche Fragen der Wohnbauplanung berührenden Aus 
führungen sind dem Erläuterungsbericht entnommen, den der Verfasser seinem Welt- 
bet&erbenfmurf für die von der Keichsforschungsgesellschaft für Wirtschaftlichkeit im 
Hau- und Wohnungswesen beabsichtigte Siedlung in Berlin-Haselhorst beigegeben hatte. 
D. Schriftl. 
PROBLEMSTELLUNG. 
Während in den letzten Jahren die Wohnung mit 
allen Einzelheiten Gegenstand wertvoller Arbeiten ge 
wesen ist, müssen die Kernfragen des Städtebaues als weit 
weniger geklärt angesehen werden. Die Zelle des Be 
bauungsplanes ist die Wohnung. Diese Einzelzelle kann 
vielfach ihre endgültige Gestaltung noch nicht erfahren, 
weil ihr Hemmnisse entgegenstehen, die in der ungenügen 
den Klärung der grollen Zusammenhänge städtebaulicher 
Art liegen. Diese Klärung ist daher dringend nötig, und 
zwar aus folgenden Gründen: 
1. Wertvolle Grundrililösungen können nicht zur Aus 
führung kommen, weil man ihnen den Vorwurf der Un 
wirtschaftlichkeit macht. Dieser Vorwurf ist auf seine Be 
gründung zu untersuchen. Es ist nachzuweisen, dall er bei 
richtiger Planung des städtebaulichen Rahmens hinfällig 
wird. 
2. Der Einfluß der ßodenerschliefiung auf die Wirt 
schaftlichkeit des Endproduktes (die Wohnflächeneinheit) 
muß klar erfaßt werden durch Zerlegung in die einzelnen 
Kostenelemente und deren Untersuchung auf die richtige 
und wirtschaftliche Form. Es ist nachzuweisen, welchen 
Aufwand für Boden und Erschließung die Nutzflächen 
einheit tragen kann. Nach Feststellung der Erschlicfiungs- 
kosten ergibt sich der angemessene Bodenwert. 
3. Unsere heutigen Bauordnungen sind zu einer Zeit 
entstanden, als die neuen Erkenntnisse noch keinerlei Gel 
tung hatten und stehen infolgedessen ihrer Durchführung 
entgegen. Sie müssen diesen neuen Forderungen ent 
sprechend umgestaltet werden; das können sie aber erst, 
wenn die Problemstellung völlig geklärt und anerkannt ist. 
4. Das moderne Leben stellt au den Städtebau völlig 
neue Anforderungen, geeignet, den Organismus einer Stadt 
von Grund auf umzugestalten, Diese neuen Forderungen 
müssen klar formuliert, erfaßt und auf ihre Auswirkung 
untersucht werden. Bei richtiger Problemstellung sind sie 
geeignet, in wirtschaftlicher, technischer und kultureller 
Hinsicht Lösungen hervorz^bringen, die im Sinne unserer 
heutigen Erkenntnisse Bestformen darstellen. 
An Stelle des Beiläufigen muß das Wesentliche zum 
Ausgangspunkt aller Lösungen gemacht werden, dann 
wird auch auf diesem Gebiete die beste Lösung zu 
gleich die sparsamste sein. Um zu diesem Ziel zu gelangen, 
ist es nötig, an Stelle der leider noch vielfach geübten Be 
handlung von Einzclfragen das gesamte Gefüge tech 
nischer, wirtschaftlicher und soziologischer Probleme zu 
sammenhängend unter großen Gesichtspunkten zu unter 
suchen. Die große Problemstellung lautet, den Aufwand 
für das Massenerzeugnis Wohnung in seinen einzelnen 
Elementen nach den Methoden zeitgemäßer Gütererzeu 
gung klar zu erfassen und auf die Bestform zu unter 
suchen. Es handelt sich also darum, die besten wirtschaft 
lichen Ergebnisse zu finden, unter restloser Erfüllung aller 
technischen und kulturellen Anforderungen, einmal der 
Wohnzelte, dann aber auch des Gesamtorganismus „Stadt“. 
Diese Wirtschaftlichkeit darf keine enge „Nurwirtschaft- 
lidikeit“, sondern muß eine soziale und optimale Wirt 
schaftlichkeit sein, also keine Billigkeit, sondern eine 
P reis w ürdigkeit. 
Auch die Stadt ist ein Gebrauchsgegenstand und ha / 
als solcher die ihm obliegenden Funktionen bei einem 
Mindestmaß an Aufwand aufs beste zu befriedigen. Die 
Funktionen einer Stadt sind: Beste Erfüllung des Wohn- 
und Gemeinschaftslebens, beste Erfüllung des Arbeits 
lebens, beste Erfüllung des Erholungslebens und beste Er 
füllung der Ansprüche des Verkehrs. Diese Anforde 
rungen müssen zunächst immer wieder unter dem Gesichts 
punkt der besten und zugleich wirtschaftlichsten Form ge 
klärt werden. Nach dem Vorgang technisch wirtschaftlicher 
Erzeugung werden Funktionen am vollkommensten erfüllt, 
wenn man sie klar trennt und jede einzeln in der ihr 
ungemessenen Form erfüllt. 
Einer besonderen Untersuchung bedürfen die ge- 
stalterischen Probleme. Scheinbar über den Rahmen einer 
solchen Untersuchung hinausgehend, sind sie das stärkste 
Hindernis einer gesunden und wirtschaftlichen Formung. 
Die rein formal eingestellte Städtebankunst der letzten 
Jahrzehnte hat eine Reihe von Gesetzen und Regeln auf- 
gestellt, die daraufhin untersucht werden müssen, ob sie 
nach unseren heutigen Erkenntnissen und Anforderungen 
noch Geltung haben, weil sie einer endgültigen Lösung 
entgegenstehen. Die gestalterische Auffassung darf der 
besten baulichen Lösung durch Schaffung der Grundlagen 
für die Anwendung von Normen, Typen und Serienbau 
nicht entgegenstehen, im Gegenteil, sie muß sic fördern. 
DIE WOHNZELLE. 
Es kann heute bereits als allgemein anerkannter 
Grundsatz gelten, daß die Wohnung die Grundlage des 
Bebauungsplanes ist, und daß der Standpunkt als über 
wunden gilt, erst Bebauungspläne aufzustellen und sich 
dann mit „den gegebenen Verhältnissen“ so gut wie mög 
lich abzufinden. Der Grundriß der Wohnung ist aus den 
Wohnvorgängen zu entwickeln. Die letzten Jahre haben 
uns eine große Fülle von interessanten wertvollen Grund- 
rißlosungen gebracht« die zum großen Teile das Ergebnis 
langer Versuchsreihen sind. Es hat sich aber gezeigt, daß 
es nur in ganz verschwindend wenigen Fällen gelungen ist, 
diese wertvollen Studien in die Wirklichkeit umzusetzen. 
Die dadurch herbeigeführte Lage hat etwas durchaus
	        

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