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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1930 (Public Domain)

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fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Issue1930 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Publication:
Berlin: Ernst, 1881 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing

Volume

Publication:
1930
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14443166
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 11

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Issue1930 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 50. Jahrgangs, 1930.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52

Full text

229 
Handlungen mit den Ilinzuzuzieheiiden eine Person die Leitung 
und damit das Recht, aber nicht die Pflicht zur Hinzuziehung 
weiterer Kollegen erhält. Es ist Sache der Fühlungnahme, 
welche Architekten sich schließlich zusaramenfmden und unter 
welchen Gesichtspunkten. Diese letzteren müssen möglichst 
eindeutig bereits vor Inangriffnahme der Arbeit klargestellt 
sein. Und es scheint ebenso notwendig, daß während der 
ersten Arbeiten die für alle verbindlichen Gesichtspunkte 
seitens des Führers aufgestellt werden und daß diesem für 
den Notfall ein Vetorecht bis zur ‘Möglichkeit des Ausschlusses 
zusteht. 
Unter diesen Voraussetzungen kann es der Gemeinschaft über 
lassen bleiben, ob sie sich die Arbeiten horizontal oder 
vertikal teilt. 
Sachlich gesehen hat eigentlich nur die horizontale Teilung 
eine Berechtigung. Für die Wirtschaftlichkeit der Wohnungen 
ist es nicht günstig, daß soviel wie möglich Einzelaufträge 
vergeben werden. Und der Gedanke der Arbeitsgemeinschaft 
wird nur dann am Leben bleiben, wenn durch ihn die Wirt 
schaftlichkeit gewinnt. Das kann geschehen, wenn die Summe 
der Erfahrungen mehrerer Architekten zur größeren Voll 
endung des Werkes angewandt wird, wenn also das Subjektive 
ganz verschwindet. Dies würde die horizontale Arbeitsweise 
notwendig machen. Es ist selbstverständlich, daß hierbei die 
Führung eine völlig eindeutige und mit größten Befugnissen 
ausgestattete sein muß. Die Verstimmung des Bauherrn 
gegenüber den Architekten, die sonst nicht zu vermeiden ist, 
ist jedenfalls schlimmer, als die Verstimmung der Kollegen 
untereinander, die sich selten ganz wird vermeiden lassen. 
Bei dieser „horizontalen” Zusammenarbeit würde eine Arbeits 
teilung je nach der besonderen Erfahrung und Befähigung 
der einzelnen erfolgen, in ähnlicher Weise, wie heute auch 
sonst schon die Funktionen des Architekten arbeitsteilig aus- 
geübt werden. Die Gemeinschaftsarbeit würde hier identisch 
werden mit einer Art von Großbetrieb oder einer Verbindung 
von Architekten im Soziusverhültnis für eine bestimmte Auf 
gabe. Wenn man von horizontalen Arbeitsgemeinschaften wie 
von etwas Neuem spricht, so muß man sich jedoch klar darüber 
sein, daß die Arbeitsform eben dieselbe wie die eines größeren 
Büros sein muß und daß die besten bestehenden Büros die 
Vorbilder dafür abgeben werden. Neben der Arbeitserledigung 
selbst ergibt sich daraus auch das Maß der Verpflichtungen 
und Rechte, die in jeder Beziehung von vornherein fest- 
zulegen sind, wenn auch das Naturell der Mifarbeitenden in 
einzelnen Fällen ein entsprechendes Entgegenkommen ge 
stattet. Ist der Großbetrieb, der keine durchaus neue, sondern 
eine Jahrhunderte alte Form darstellt, das Vorbild für die 
Arbeitsgemeinschaften, so kann dagegen gesagt werden, daß 
dann die Frage des Betriebskapitals nicht ganz einfach ist 
und daß es andererseits bereits große Büros gibt, die nichts 
anderes als Arbeitsgemeinschaften sind. Es gibt Fälle, in 
denen sich eine Tradition und gleichzeitige Elastizität 
objektiven Wohnungsbaues arbeitsteilig zeigt, und zwar unter 
gesinnungsgemäßer, d. h. innerlich freier Mitarbeit der 
Beteiligten, die in dem Führer nur eben den sich 
exponierenden, das Risiko übernehmenden Träger dessen 
sehen, was auch sie für richtig halten. Und es gibt weiterhin 
Fälle, in denen dieser Träger die Mitarbeit der anderen offen 
bekennt und angibt, soweit sie von einschneidender Bedeutung 
war. Damit wird zugleich den jüngeren Kräften das Feld 
zum materiellen Aufstieg und zur Selbständigkeit eröffnet. 
Es könnte demnach sein, daß das, was man etwas modisch 
und sentimental „Arbeitsgemeinschaft“ nennt, konsequent 
durchdacht nichts anderes ist als das richtig geleitete und gut 
organisierte große Büro für Entwurf und Bauleitung. Dieses 
wiederum ist in der Aufgabe des großstädtischen Wohnungs 
baus selbst begründet; es ist notwendig nicht allein aus wirt 
schaftlichen Gründen, sondern um für die praktische und 
architektonische Entwicklung des Wohnungsbaus an Stelle des 
Eladcerns und des resultatlosen Disputieren» eine Stabilität, 
ja, man kann sogar sagen, Tradition zu setzen. Die voll 
kommensten Leistungen in der Architektur überhaupt dürften 
wohl nur durch die beharrliche und ständige Verfeinerung 
des in seinen Grundzügen Gleichartigen zu erreichen sein." 
Naherungsformeln für den Bedarf des Bauingenieurs. 
Der Ingenieur ist bei seiner Tätigkeit sehr häufig auf Näherungs 
formeln angewiesen. Oft bieten sie den einzig möglichen 
Weg, um schwierigere und umständlichere mathematische 
Rechnungsvorgänge, die praktisch nicht gut durchgeführt werden 
können, zu umgehen. Es gibt eine ganze Reihe von solchen 
Näherungsformeln. Man könnte darüber vielleicht ein Buch 
zusammenschreiben, wenn in streng sachgemäßer mathema 
tischer Weise bei jeder einzelnen auch noch der Grad und die 
Bedingungen der Annäherung angegeben würden. Hier möchte 
ich nur eine Zusammenstellung geben, wie ich sie im Laufe vieler 
Jahre aus allen möglichen Werken zusammengetragen habe. Es 
könnte damit vielleicht eine Lücke ausgefüllt werden, denn 
außer in der „Hütte" (25. Aufl. 1. Bd. S. 147), wo sich ein 
winziger Anlauf zu einer Zusammenstellung von Näherungs 
formeln findet, ist mir nichts einer Zusammenstellung ähnliches 
bekannt. 
Viele Annäherungen ergeben sich aus binomischen, Exponcntial- 
und logarithmischen Reihen bei kleinem x durch Weglassung 
der Glieder höherer Potenzen; z. B. 
(I ±x)>*^ 1 ± w« (für kleines x), im besonderen: 
(l+X)Ȁil+2,r; 
(1+xP 
«1 + 3x; 
\ r \=bx 
l . X 
- -—»1 -=r\ 
d^x 2 
1 
ttl =F x; 
1 
st 1 “i“ 2x; 
l±a: 
1 
+y : 
V I +x? 
«1+ ®. 
wl+ 3‘ 
1 
* __ x . 
-1-y, 
A __ ,, , 
P 
x; 
1 
A-2-x. 
q v'h+xk q 
Ferner 1 + x (immer für kleines x gerechnet'; 
a*^l-j-(^o)xÄl~F<2,3026Ioga)x; Jn(l±x’Ä=tx oder genauer 
x y-; ^3x + |x 3 ; Jn(x + Yx* + 1) äüc — ^ ; 
/g8 
sinxÄX(fürkleinesx) oder genauerx —y ;cosxä1 oder genauer 
1 
st — 
x 
1 x® x® 
„ ; arcsinxÄx oder genauer x + -^--t 
x 3 o 
7-a 
1 —y- f -f- 0,04167 x 4 j ; igxmx oder genauer x+y; ctgx; 
oder genauer 
arctgx^x oder genauer x- 
®tnx*x oder genauer 
x + y ; (SofxÄd oder genauer l + -y; cosa + y bei kleinem 
f^cosa-h^sina; sinx und Igx können bei kleinem x gegen 
einander vertauscht werden. 
1 -f-x 
(l+x)(l + y) st 1+x+y für kleines x und y; y-j-y *1 + x—y 
desgl.; ~ — WCnn *®. klein S e 8 en 
-/ X + V , t/x-j-V 1 
y xy ä—oder —— ' , wenn x und y wenig von ein- 
ander verschieden; (14- x, m il 4* ^ 1 + + n y- 
/1+x*ä0,96 +0.4x (bei O^x^l) 
oder genauer ^0,93432 + 0,42695 * (bei0<x<l); i 5 Ä:-^--y2 
4 4 
yy + y x (bei 0 < x < 1); 
+ yX* (bei 0 < x < 1); /x; 
1 \a gx 1 
1 H « e (für x sehr groß); —- 
SC f sc 
■ ln a (für x sehr klein 1 ; 
log(l—x) 
;log« (für x sehr klein); lo g(l + x)^ 0,43429x (für 
y + y* + yV Uür 1 >x>y>0); 
kleines x); x* + y a ^ 
^ 0,961 x+0,398 y (bei einem größten 
cc 
relativen Fehler von 4 vH, der bei — = 2,41 
eintritt) (Poncelet). 
Vf+x* + y*«0,86069 + 0.48702X + 0,28626*/ 5 
(für l>x>y>0;; (« 
np 
TÖÖ 
in* y 
pn 
W 
(für kleines p): V& + y* & x + y^ 
Abb. 1. 
/je kleiner y ira Verhältnis zu x); —(wenn Fall- 
' Vd 
besdileunigung g in nt); sinnx^asinx (für kleines x) und 
tgaxÄatgx desgl.; cos(a + x)Ätcosa + xsina tfür kleines x); 
sin« n ä?0,0i745a (bei kleinem a in Graden); (für 
SC 
kleines x); für den zum Zentriwinkel« gehörigen Kreisbogen 
»rz= Ä CB (Abb 1) ist s aty- (86—«); für flache Bögen mit derSpann- 
4 h* 
weite 21 und der Pfeilhöhe h ist die Bogenlänge r»2i + -y — ; 
für Bögen ist y ä ~ bei kleinem y. y | 
U—-a?-~J
	        

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