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Berliner illustrierte Zeitung (Public Domain) Ausgabe 1895, IV. Jahrgang, Nr. 1-52 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1929
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14208442
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 27

Abbildung

Titel:
Taf.12

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  • Berliner illustrierte Zeitung (Public Domain)
  • Ausgabe 1895, IV. Jahrgang, Nr. 1-52 (Public Domain)
  • Nummer 1
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  • Nummer 48
  • Nummer 49
  • Nummer 50
  • Nummer 51
  • Nummer 52
  • Farbkarte

Volltext

Rr. 183. 
Der Theateragent brachte sein Anliegen höflich 
por: „über ein Kind, das am 18. September 1884 
eboren, Auskunft zu erhalten,“ — als giftig, wie eine 
Spinne, der Hagere von seinem Holzstuhle auffuhr: 
„Warum kommen Sie nicht des Morgens? — 
Jetzt — um 6 Uhr — und wo ist der Kopfzettel? ...“ 
Fragend sah 83... den Gelbsüchtigen an: — 
Der Kopfzettel? Hier auf dem Auslandspaß der 
Mutter des Kindes ist die laufende Nummer, unter 
der es eingetragen, sowie alle Daten enthalten. Ich 
pächte, das genügte — —?“ 
„Sie dächten? — Sie dächten — mit nichten, 
mein Verehrtester! Die Mutter des Kindes muß 
selbst kommen und es reklamiren, sonst verweigere 
ich jede Auskunft!“ 
Und damit schlug der Hagere sein vor ihm 
liegendes Buch zu, daß eine große, graue Staub⸗ 
volke sich erhob und auf eine Sekunde den Gelb— 
süchtigen verdeckte. 
82 .. behielt seine Ruhe. 
„Die Mutter des Kindes liegt in der Schweiz im 
Sterben — da wird's mit dem „Reklamiren“ wohl 
nicht gut gehen. Da Sie mir jedoch jede Auskunft 
berweigern, werde ich morzen zum Direktor der 
Anstalt mich verfügen und —“ 
„Das ist nicht nöthig, mein Herr!“ — sagte eine 
sanfte, wohltönende Stimme, die einem geben 
schlanken, jungen Mann angehörte, der offenbar der 
Vorgesetzte des Gall- oder Gelbsüchtigen zu sein 
schien, denn er klappte zusammen wie ein Feder— 
messer und steckte eilig die spitze lange Nase in ein 
Bündel Schriften, das auf dem nächsten Regale lag. 
„Wollen Sie mir diesen Auslandspaß wohl 
geben, damit wir die Nummer finden?“ 
Der Theateragent verbeugte sich achtungsvoll und 
gab Nelly Deszys Paß dem jungen Beamten, der 
twas rauher dem Hageren zurief: 
„Gifthuͤber! Geben Sie 'mal Jahrgang 1884 
— Tabelle O, dann können Sie gehen! Es ist 
ß Uhr vorüber!“ 
Der Hagere holte, geschwind die Leiter ersteigend, 
das umfangreiche Buch und entschlüpfte nach tiefem 
Bückling zur Thüre hinaus. 
Als Mann von Welt bot der junge Beamte dem 
Agenten einen Stuhl und begann dann, vor dem 
Schreibtisch sitzend, mit prüfendem Blick langsam die 
Seite des großen Folianten zu übersehen. 
Es war so still in dem Zimmer, man hätte den 
Tritt einer Fliege wahrnehmen können, und diese 
venigen Sekunden genügten, um eine ganze Welt 
on Ien durch Z3..s Gehirn zu jagen: 
„Lebt es?“ — erscholl es in tausend Variationen. 
Sein Herz schlug dabei laut und heftig und der 
Agent meinte nicht anders, als man muͤsse das Ticken 
des menschlichen Uhrwerks deutlich vernehmen. 
„Bella Deszy, geboren am 18. September 1884 
— gestorben an Lungenentzündung am 26. Oktober 
8 Jahres“ — sagte die wohllautende Stimme 
or ihm. 
„Todt! todt — und sie quälte und sehnte sich 
zanze zehn Jahre!“ 
Aus den stahlgrauen Augen perlten ihm un— 
hewußt mehrere helle Tropfen, die auf die gefalteten 
dände und den grauen Kastorhut fielen. 
Forschend betrachtete ihn der junge, freundliche 
Mann. Dann sagte er milde: 
„Sie sind der Vater des Kindes?“ 
Nein!“ — erwiderte 3... — „Ich war nur 
der Freund eines unglücklichen Mädchens, das es 
zeboren.“ 
Er erhob sich und entfernte sich mit herzlichem 
de für den wohlwollenden Beamten des Findel⸗ 
zauses. 
Mechanisch stieg er die Treppe hinunter, ging an 
dem alten Hüter vorbei, zum Thore hinaus — es 
ctegnete wieder und die goldene Sonne hatte sich ver⸗ 
trochen. Grau und düster lag das alte Gebäude nun 
vor ihm, und seine Stimmung war es nicht minder. 
Sein altes Herz hatte ein sunges Leben zu finden 
zehofft, dem er sich widmen konnte, an das er An⸗ 
echt hatte — nun war es todt, und die Mutter — — 
Vor vier Tagen erhielt der alte 3... von un⸗ 
bekannter Hand einen großen, schwarzgestegelten Brief. 
Der Poststempel „Zürich“ sagte ihm alles und seine 
Augen füllten sich mit Thränen, 
So war denn, Nelly Deszy, Marquise von L.. 
xlöst von allen Körper- und Seelenleiden, hinüber— 
gegangen in jenes Land, von wannen keine Wiederkehr. 
Verstummt war die Aeolsharfe, Seele genannt, 
die Saiten zerrissen. — Wenige Stunden, ehe die 
Agonie sie befallen, hatte die Marquise noch des 
Aden Freundes gedacht. Marjam, der langjährigen 
Pflegerin, wurde der Auftrag: Ein auf, Elfenbein 
Jemaltes —ãnisd dee letzten Zeilen heimlich zu 
enden. er Zettel lag bei. J 
Heißen, Danti, Sie Guter! Auch Ihre Wünsche 
ür meine Gesundheit erfüllen sich! Leicht ist mir 
uind so wohl, als hätte ich Schwingen. Ganz nahe 
st mir meine kleine Bella — die Nacht trägt auf 
euchten Flügeln eine wundersame Melodie zu mir 
zer — ich sehne mich zu schlafen — — denn 
nein wundes Hetz hat sich ja „ehn Jahre umsonst 
remartert““ 
Verliner Illustrirle Zeilung. 
Rilder aus der Verbrecherwelt.“ 
KUriminaliftische Studien. 
—ñN Machdruck verboten.) 
II. „Gekappt“. 
Hon A. Oskar Klaußmann. 
* 
gelang, den Thãter zu ergreifen.“ So 
schließen in vielen Faͤllen die Zeitungs— 
berichte, welche uns Kunde von der Ver— 
üͤbung eines größeren oder kleineren Ver— 
brechens hringen. 
ur die meisten Leser ist der Vorfall damit er— 
edigt. Der Thäter jist verhaftet und wird natuürlich 
erurtheilt werden. Nur der Eingeweihte weiß, daß 
her Augenblick, in welchem der Verbrecher „gekappt“, 
» h. ergriffen ist, den Beginn einer Periode anzeigt, 
n welcher ein großartiger, geistiger Kampf, ein Kampf 
her List gegen List, zwischen dem Verbiecher einer— 
eits, der Polizei und dem Staatsanwalt andererseits 
eführt wird. Staunen und Bewunderung erregt 
3 für den Eingeweihten, mit welcher Konsequenz, 
nit welcher geistigen Beweglichkeit, mit welcher Ge— 
hicklichkeit, Klugheit und Schlauheit dieser Kampf 
on seiten des Verbrechers ausgefochten wird. Mit 
zedauern sieht man eine Geistes-Schärfe, eine 
eistige Gewandtheit, eine Benutzung der sonder— 
arsten und kleinsten Hilfsmittel angewendet, welche 
lle zusammen wirklich einer weitaus besseren Sache 
vürdig wären. 
Das große Publikum weiß von diesem geistigen 
dampfe, weiß von allen Praktiken der Gauner, von 
»en Kniffen, die angewendet werden, von der schweren 
Thätigkeit der Untersuchungsrichter und ihrer durch 
zxfahrung gewitzigten Routine fast nichts. Ja, es 
nuß sogar konstatirt werden, daß es sehr viele Unter— 
uchungsrichter giebt, besonders wenn es jüngere 
zuristen sind, die keine Kenntniß von den Gauner— 
zraktiken haben und die daher sehr geringe Erfolge 
ei ihrem Inquiriren erreichen oder von den ge—⸗ 
viegten Verbrechern geradezu zum Narren gehalten 
verden. Es fehlt den Juristen bekanntlich eine 
zraktische, kriminalistische Ausbildung, und wenn sich 
uch mehr und mehr Stimmen dafür geltend machen, 
»iese Ausbildung schon auf der Universität durch 
esondere Vorlesungen herbeizuführen, so scheint die 
zerwirklichung dieser Idee noch in weitem Felde zu 
egen. 
Man könnte über diesen Kampf zwischen Ver— 
recher einerseits, der Polizei, dem Untersuchungs⸗ 
ichter und Staatsanwalt andererseits nicht nur ein 
ickleibiges, sondern ein mehrbändiges Werk schreiben. 
Vir muͤssen uns heute darauf beschränken, skizzenhaft 
ie hauptsächlichsten Punkte dieses hochinteressanten 
dampfes anzudeuten. 
Der Augenblick der Verhaftung eines Verbrechers, 
elbst wenn er in Hagranti ergriffen wurde, ist ein 
ür die Untersuchung hoch wichtiger. Der xroutinirte 
Lolizeibeamte weiß, daß er vor allem den Verbrecher 
u revidiren hat. Unterläßt er das, so hat die ganze 
erichtliche Untersuchung meist gar keinen Zweck und 
ine Verurtheilung des Verbrechers kann vielleicht 
nicht herbeigeführt werden. Hat er den Verbrecher 
est und revidirt er schleunigst seine gesammte 
eidung, so kann er bei ihm vorfinden; gestohlene 
gegenstaͤnde oder Diebesinstrumente; das Vorhanden⸗ 
ein beider wird einen schweren Belastungsbeweis gegen 
en Verbrecher bilden. Unterläßt der verhaftende 
Zzolizeibeamte dieses Revidiren, so wird es dem Ver⸗ 
recher gelingen, auf dem, Transport bis zu dem 
gefängniß die verdächtigen Gegenstände zu „planten“, 
h. fortzuwerfen oder sie womöglich einem andern 
omplizen zuzustecken. Ja, es ist vorgekommen, daß 
zerbrecher, z. B. Taschendiebe, die von ihnen ge— 
ohlenen Sachen dem sie revidirenden Beamten in 
ie Tasche gesteckt haben. Diese Untersuchung des 
zerbrechers darf nicht nur eine oberflächliche sein, 
yndern muß sich bei der Kleidung auf jeden ein— 
elnen Theil, auf jede Naht erstrecken. Gewiegte 
Jerbrecher machen es wie ein geschickter Feldherr, 
er bei Beginn der Schlacht auch an den Rückzug 
enkt. Der Verbrecher weiß, daß ihn z. B. bei 
inem Einbruch sein Schicksal in Gestalt des Gekappt⸗ 
»erdens ereilen kann, und er, sorgt nicht nur vurch 
eine Verwandten und Helfershelfer vorher für einen 
llibi-Beweis, sondern er versucht auch Dinge mit in 
as Gefängniß zu schmuggeln, die sein Entweichen 
rmöglichen. Er bringt also in den Nähten seines 
tockes feine Sägen oder Feilen unter; er näht in 
eine Taschen oder in seinen Rockkragen Papiergeld 
der Goldstücke ein, um dieses Geld zur Bestechung 
er Gefängnißbeamten zu benutzen oder um Mittel 
u haben, wenn ihm die Flucht gelingt und er sich 
aöglichst schnell seinen Verfolgern entziehen muß. 
Ift findet man bei verhafteten Verhrechern in den 
eidern eingenäht auch Gift. Es sind dies aller— 
ings meist nicht die gewohnheitsmäßigen Verbrecher, 
) Die beiden ersten Skizzen der Serie „Der Hut““ und 
„Auf einem Zahrmarkt des Ostens werden neuhinzu— 
reten den Abonnenten auf Verlangen unentgeltlich nam— 
eltiefert. 
5 
ondern Leute, die, wie ungetreue Kassirer, ihre 
Schande nicht überleben wollen und sich womöglich 
m Untersuchungsgefängniß sofort durch Gift das 
Leben nehmen. 
Ist die Ergreifung und Durchsuchung des Ver—⸗ 
rechers vollendet, so wird er der Polizei zum ersten 
Verhör vorgeführt. Dieses erste Verhör, ist das 
vichtigste. Selbst der routinirte Verbrecher hat noch 
unicht Zeit gefunden, sich die Sache möglichst günstig 
urecht zu legen. Im ersten Verhör verwickell er sich 
n Widerspruͤche, verräth er sich durch einzelne An— 
»eutungen, giebt sich Blößen, die man bei ihm 
riemals wiederfindet, wenn er erst in der Einsamkeit 
des Gefängnisses tage- und wochenlang Gelegenheit 
jatte, seinen „Fall“ nach allen Dimensionen zu 
iberlegen und mit aller Geistesschärfe durchzudenken. 
Noch mehr aber als die gewohnheitsmäßigen 
Verbrecher sind Neulinge im ersten Verhör befangen 
ind geneigt, ein Geständniß abzulegen, wenn man 
ie nuͤr richtig behandelt. Der junge Mensch, der 
um ersten Male die Bahn des Verbrechens betritt, 
vird fast ausnahmslos weich werden und ein Ge— 
tändniß ablegen, wenn ihn der inquirirende Polizei— 
eamte an seinem Gefühl packt, wenn er ihn erinnert 
in seine Eltern, an seine anständige Verwandtschaft, 
in die furchtbare Zukunft, die ihm droht, wenn er 
iuf der Bahn des Verbrechens fortschreitet. Gelingt 
s dem Ihquirirenden, den Neuling zu erschüttern, 
hn vielleicht zum Weinen zu bringen, so hat er ge— 
vonnenes Spiel, und rückhaltlos wird der JInauisit 
illes gestehen. 
Dem alten, ergrauten Verbrecher, dem „schweren 
Jungen“, kann man natürlich nicht mit „Gefis— 
zuselei“ und Gemüthssachen kommen. Gemütl hat 
r, längst nicht mehr, obgleich fast jeder Verbrecher in 
einem Innern eine Stelle besitzt, wo er sehr weich 
st. Das ist oft Liebe zu seinen Kindern oder zu 
inderen nahen Verwandten, herzliche Zuneigung zu 
rgend einer „Braut“ oder zur Frau, aufrichtige, 
pferbereite Freundschaft für irgend einen langjährigen 
Henossen, und es erscheint demjenigen, der sich mit 
driminalistik beschäftigt, geradezu wie ein Trost, daß 
nan immer wieder inmitten der Verrohung und 
zerwilderung auch bei den schwersten Verbrechern 
olch' edle Regungen zu beobachten Gelegenheit hat. 
Da der Verkehr zwischen Kriminalbeamten und Ver— 
rechern speziell in Berlin ein recht gemüthlicher ist, 
o sucht der inquirirende Polizeibeamte den „schweren 
Jungen“, der nicht gestehen will, durch Liebens— 
vürdigkeit und Entgegenkommen zu irgend welchen 
Heständnissen zu bewegen. Er macht, wenn es sein 
nuß, mit ihm Scherze, er gewährt ihm Erleichterungen, 
ndem er ihm die Fesseln abnehmen läßt, indem er 
hm vielleicht ein Glas Bier holen läßt, ja ihm zu 
inem guten Mahl und zu einer Cigarre verhilft. 
Für solche Aufmerksamkeiten ist selbst der alte Gau— 
zieb dankbar und er versucht wenigstens nicht direkt, 
den untersuchenden Polizeibeamten anzulügen oder 
hn zum Narren zu machen. 
Solche Kordialität beim Inquiriren kommt natürlich 
iur vor, wenn der Kriminalbeamte und der Ver— 
recher alte Bekannte sind und schon wiederholt mit 
inander zu thun hatten; ganz anders liegt die 
Zache, wenn ein fremder Verbrecher zum ersten Mal 
en Polizeibeamten vorgeführt wird und dieser Ver— 
recher alle Veranlassung hat, zu leugnen, die Polizei 
licht wissen zu lassen, wer er ist. Der Verbrecher 
erweigert dann entweder direkt die Personalien und 
berläßt es der Polizei, durch monatelange Forschungen, 
urch Herumfragen bei allen Kriminalbehörden, durch 
zeröffentlichung von Personalbeschreibungen des Ver— 
afteten, durch Anfertigung von Bildern, Versenden 
ieser Bilder an die Kriminalbehörden und Ver— 
ffentlichung dieser Bilder in den sogenannten Spähe⸗ 
ind Polizeiblättern zu erkunden, wer der Verhaftete 
st. Die eines solchen „Unbekannten“, 
er hartnäckig jede Auskunft über sich verweigert, 
rfolgt ja schließlich doch; aber diese Verurtheilung 
rjtreckt sich nur auf den letzten Fall. Der Verhaftete 
ber würde die fünffache, ja vielleicht die zehnfache 
Strafe erhalten, wenn man wüßte, wer er ist, weil 
rschon mehrfach bestraft ist und bekanntlich bei der 
5trafabmessung frühere Strafen erschwerend ins 
Zewicht fallen. Die Untersuchung gegen einen solchen 
Inbekannten dauert einige Monate länger, aber er 
part sich durch diese Monate viele Jahre Zuchthaus. 
die Anthropometrie giebt ja die Möglichkeit, die 
Zerbrecher rasch wiederzuerkennen, wenn sie schon 
inmal mit der Polizei, in Konflikt gerathen und 
usgemessen und beschrieben worden sind, Selbst 
ber wenn die Anthropometrie schon seit Jahrzehnten 
n der Kriminalistik eingeführt sein wird, werden 
Lerbrecher aufgegriffen, die sehr ae sind und 
die sich doch noch nicht in den Listen irgend einer 
Polizeibehörde finden. Auch diese Leute werden 
sann mit Erfolg die Unbekannten spielen und jede 
Auskunft über sich verweigern. 
Giebt der fremde Verbrecher seine Personalien 
in, so hat natürlich der inquirirende Polizeibeamte 
rzicht die mindeste Veranlassung, ihm zu glauben. 
sr wird in erster Linie annehmen müssen, daß der 
angebliche Name falsch ist. Legitimationen, die der 
Verbrecher hei sich hat, sind absolut kein Beweis für 
die Richtiakeit seiner Behauptungen, und bei dem
	        

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