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Städtebau (Public Domain) Ausgabe 20.1925 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Städtebau (Public Domain) Ausgabe 20.1925 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1929
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14208442
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 12

Schnellzugriff

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  • Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 20.1925 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Index
  • H. 1/2
  • H. 3/4
  • H. 5/6
  • H. 5/8
  • H. 9/10
  • H. 11/12

Volltext

133 
Abb.2—5 / Neugestaltung- des Bebauungsplanes für das Dulsberg-Gelände ln Hamburg 
Architekt: Oberbaudirektor Fritz Schumacher, Hamburg 
Abb. 2 (oben links) / Der im Jahre 1903 gesetzlich fcstgestellte Bebauungsplan, 
der in der Annahme entstand, daß gewerbliche Betriebe sich hier ansiedeln würden. 
Abb. 3 (oben rechts) / Versuch einer Aufteilung in Wohnblcicke. Das 1903 fest 
gestellte Hauptstraßen netz ist beibehalten. 
Abb. 4 (Mitte rechts) zeigt diejenige Verbauung, auf die »ich die Scbaubilder Abb, 1 
und 5 beziehen. 
Block« im Sinne einer Wohnbebauung aufzutcilen, befrie 
digte nicht. (Abb. 3.) Erst als man sich von dem bisherigen 
Plan völlig befreite, ergaben sich die Vorteile, welche die 
erstrebten Reformen wirtschaftlich zuließen. (Abb. 4.) 
Bezüglich der Verkehrswege behält der neue Plan die un 
erläßliche Diagonal-Verbindung zwischen dem Bahnhof 
Fricdricihsberg und dem Bahnhof Gartenstadt-Wandsbek 
bei, vor allem aber schafft er klare Verbindungen mit den 
maßgebenden großen Linienzügen des anschließenden preu 
ßischen Wandsbek, deren richtige Beachtung zugleich eine 
organische Verbindung mit dem dahinter liegenden harn- 
burgischen Farmsen bedeutet. 
Zwischen die Verkehrsstraßen legen sich kleinere Wohn 
straßen, in die der Verkehr niemals einzudringen vermag, 
i»nd die deshalb in Breiten von 9 m und 11 m angelegt 
werden können; vordere Baulinien von 4 und 5 m sichern 
den nötigen Abstand der Hauswändc. Diese Straßen er 
geben geeignete Baublöcke für eine wirtschaftliche Aus 
nutzung durch die schmalen Blocktiefcn einer sozial er 
wünschten Bauweise, die ohne Hintcrflügel arbeitet. 
In dem ganzen Gebiet ist nur eine Bautiefe gestattet, die 
je nach der Zimmerzahl der Wohnungen bei Reihenhäusern 
zwischen höchstens 11 m Tiefe (bei Zweizimmerwohnungen) 
und 16 m Tiefe (bei Acht- und mehr Zimmerwohnungen) 
schwankt. Alle Räume einschließlich der Treppenhäuser 
müssen unmittelbar am Lichte liegen und in jedem Geschoß 
dürfen nur zwei Wohnungen an ein Treppenhaus ange- 
schlossen werden, so daß stets Wohnungen mit QucrlüL 
tung entstehen müssen. 
Größtenteils sind nur zwei Obergeschosse zugclassen. an 
der großen Verkehrsstraße Dehnhaide bis zu drei Oberge-
	        

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