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Adressbuch für den Berliner Buchhandel (Public Domain) Ausgabe 53.1927 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Adressbuch für den Berliner Buchhandel (Public Domain) Ausgabe 53.1927 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1902
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1897-1902
ZDB-ID:
2940365-0 ZDB
Frühere Titel:
Berliner Adreßbuch
Spätere Titel:
Berliner Adreßbuch
Schlagworte:
Berlin
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1875-1899
Adressbücher 1900-1924
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1898
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-520602
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1875-1899
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Einwohner Berlins und seiner Vororte

Kapitel

Titel:
G

Kapitel

Titel:
Gr

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  • Adressbuch für den Berliner Buchhandel (Public Domain)
  • Ausgabe 53.1927 (Public Domain)
  • Einband
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen Groß-Berlins. [Aufführung im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels]
  • Werbung
  • Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen Groß-Berlins. [Ohne Aufführung im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels]
  • Institute und behördliche Bibliotheken
  • Berliner Kommissionäre und deren Sortiments-Kommittenten
  • Werbung
  • Tabelle: In Berlin durch Kommissionäre vertretene auswärtige Sortiments-Buchhandlungen
  • Berliner Handlungen
  • Berliner und auswärtige Verleger
  • Buchhändlerische Fachblätter
  • Direkte Bücherwagen
  • Satzungen der Korporation der Berliner Buchhändler
  • Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel
  • Verkehrsordnung für den Berliner Platzverkehr
  • Werbung
  • Buchhändlerische Vereine Berlins
  • Buchhändlerische Vereine
  • Sachverständigen-Kammern
  • Industrie- und Handelskammer zu Berlin
  • Sachverständige für buchhändlerische Angelegenheiten
  • Bücher-Revisoren
  • Index
  • Werbung
  • Rückdeckel

Volltext

236 
BesteUanstalt für den Berliner Buchhandel. 
deren Wunsch werden die Beträge nach vorheriger Einsendung der Ab 
schnitte auf das Postscheckkonto der betreffenden Firma überwiesen. 
Die Beträge sind innerhalb von 14 Tagen abzuheben; nach dieser Zeit 
lehnt die Bestellanstalt die Verantwortung für die Aufbewahrung der Be 
träge ab. 
Irrtümlich eingelöste Barbeischlüsse werden von der Bestellanstalt aus 
nahmslos nur am Tage der Einlösung zurückgenommen, und zwar hat die 
Mitteilung (auch telephonisch) bis spätestens 2 Uhr zu erfolgen. Spätere 
Rückgaben sind an den Absender bar zu bewirken. 
Die bei einmaliger Vorzeigung nicht eingelösten Barbeischlüsse werden 
an die Aufgeber bei der Abrechnung zurückgegeben. Einer nachträglichen 
Einlösung dieser zurückgeschriebenen Barbeischlüsse auf der Bestellanstalt 
kann nicht stattgegeben werden. 
Verkehr von und nach Leipzig. 
§ 29. 
Die Bestellanstalt vermittelt unentgeltlich: 
a) den gesamten Skripturenverkehr der Mitglieder der Bestellanstalt 
von und nach Leipzig in täglichen Postsendungen bis zur Gewichtsgrenze 
von je 200 g. Übergewicht gegen Zahlung ist nicht zulässig; 
b) den Drucksachenverkehr der Mitglieder von und nach Leipzig in 
täglichen Sendungen bis zur Gewichtsgrenze von je 5§0 g ohne besondere 
Berechnung. Übergewicht wird nach einem vom Vorstände der Korpo 
ration festzustellenden Satze berechnet und nachträglich erhoben. 
§ 30. 
Der Inhalt der Sendungen darf gegen die Bestimmungen der Post 
ordnung nicht verstoßen; für alle Folgen der Zuwiderhandlung haftet der 
Aufgeber. 
§ 31. 
Die täglich von Leipzig eintreffende Postsendung wird nicht vor 9 Uhr 
morgens ausgegeben. Die Schlußzeit für die Sendungen nach Leipzig ist 
nachmittags 2 Uhr. 
§ 32. 
Die Bestellanstalt befördert für den durch die Veranlagung festgesetzten 
Beitrag für jedes Mitglied ohne weitere Berechnung Beischlüsse von und 
nach Leipzig bis zu einer Gewichtsgrenze von je 25 kg im Monat. Bei 
Überschreitung dieses Gewichtes tritt eine Nachberechnung zu einem vom 
Vorstande der Korporation festgesetzten Satz ein. Den Sendungen sind 
Begleitscheine, die in der Bestellanstalt käuflich zu haben sind, beizufügen. 
§ 33. 
Übertragungen des nichtausgenützten Freigewichts von einem Monat 
auf den andern finden nicht statt. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich.
	        

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