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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1923 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1923
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14194619
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 33/34

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1923 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 43. Jahrgangs, 1923.
  • Nr. 1/2
  • Nr. 3/4
  • Nr. 5/6
  • Nr. 7/8
  • Nr. 9/10
  • Nr. 11/12
  • Nr. 13/14
  • Nr. 15/16
  • Nr. 17/18
  • Nr. 19/20
  • Nr. 21/22
  • Nr. 23/24
  • Nr. 25/26
  • Nr. 27/28
  • Nr. 29/30
  • Nr. 31/32
  • Nr. 33/34
  • Nr. 35/36
  • Nr. 37/38
  • Nr. 39/40
  • Nr. 41/42
  • Nr. 42/43
  • Nr. 41/42
  • Nr. 43/44
  • Nr. 42/43
  • Nr. 45/46
  • Nr. 47/48
  • Nr. 49/50
  • Nr. 51/52
  • Nr. 53/54
  • Nr. 55/56
  • Nr. 57/58
  • Nr. 59/60
  • Nr. 61/62
  • Nr. 63/64
  • Nr. 65/66
  • Nr. 67/68
  • Nr. 69/70
  • Nr. 71/72
  • Nr. 73/74
  • Nr. 75/76
  • Nr. 77/78
  • Nr. 79/80
  • Nr. 81/82
  • Nr. 83/84
  • Nr. 85/86
  • Nr. 87/88
  • Nr. 89/90
  • Nr. 91/92
  • Nr. 93/94
  • Nr. 95/96/97/98
  • Nr. 99/100
  • Nr. 101/102
  • Nr. 103/104

Full text

Zentralblatt der Bauverwaltung 
MIT NACHRICHTEN DER REICHS- UND STAATSBEHOERDEN ♦ HERAUSGEGEBEN IM PREUSS. FINANZMINISTERIUM 
WÖCHENTLICH EINE D O PPELN UMMER 
Bezugspreis im April: Direkt bei der Post 2000 M., beim 
Verlag durch Postüberweisung 2200 M. Auslandspreis auf 
Anfrage. Einzelne Hefte 600 M. zuzügl. Porto u. Verpackg. 
geg. Voreinsendung oder Nachn. des Betrages. Bestellungen 
durch alle Postanstalten, Buchhandlungen und den Verlag. 
Verlag: 
Guido Hackebeil Akt.-Ges. 
Berlin S 14, Stallschreiberstr. 34-35 
Fernspr.: Dönhoff 4410/12. Postscheckkonto: Berlin 118 855 
(Guido Hackebeil). Anzeigenpreise; Für den allgemein. Teil 
200 M. für die 50mm breite mm-Höhe, für Kleine Anzeigen 
(Stellen usw.) 130 M. f. die 35mm breite mm-Höhe. Wieder 
holungen mit Rabatt. Alle Zuschriften darüber an den Verlag. 
NUMMER 33/34 
43. JAHRGANG BERLIN, DEN 25. APRIL 1923 
SCHRIFTLEITER: RICHARD BERGIUS und Dr.-Ing. NONN, BERLIN W 66, WILHELMSTRASSE 89 
INHALT: Der Südturm des Magdeburger Domes und die Lage der ehemaligen Nikolaikirche. — Der Einfluß einer gefüllten Ta sperre 
auf die Hochwasserwellen. — Die Briefe Balthasar Neumanns und Dokumente aus den ersten Baujahren der Würzburger 
Residenz. — Untersuchungen über Erhärtung von Zement nach Einwirkung niedriger Temperaturen. — Die städtische Nord* 
Südbahn in Berlin (Schluß von Seite 188) — Vermischtes. — Patente. — Bücherschau. — Amtliche Mitteilungen. 
(Alle Rechte Vorbehalten.) 
Der Südturm des Magdeburger Domes und die Lage der ehemaligen Nikolaikirche. 
Der angeblich schiefe Turm. 
Vom Regierungsrat v. Lüpke in Berlin. 
Bei einer Nachprüfung der Ausführungen von Hasak über die 
Schiefstellung des südlichen Turmes vom Magdeburger Dom (1919 
d. Bl, S. 61) hat sich auf Grund der Meßbildaufnahmen und Meßbild 
auftragungen ergeben, daß die Hasaksche Zeitbestimmung für jene 
angebliche mittelalterliche „Umsturzbewegung“ anfechtbar ist. 
Zunächst ist die dem Aufsatz beigegebene Abbildung wenig ein 
wandfrei; sie ist offenbar mit einem keineswegs verzeichnungsfreien 
Objektiv aufgenommen, denn wie das lange Umganggesims am oberen 
Rand des Bildes zeigen sich auch die äußeren Turmkanten rechts und 
links ziemlich stark nach innen gewölbt. Erscheint schoii hierdurch 
die z. T. tatsächlich vorhandene Schiefstellung der äußeren Turmkanten 
übertrieben, so wird dieser Eindruck noch durch eine hart am rechten 
Bildrand gezogene Senkrechte, die als Lot aufgefaßt werden muß, 
weiter verstärkt. Wenn sich der Südturm nach Süden übergelegt hätte, 
so müßten alle Senkrechten auf seiner West- und Ostseite schräg 
stehen, aber untereinander gleichlaufend und auf den gleichmäßig 
nach Süden abfallenden, ehemals wagerechten Gesimsen senkrecht 
geblieben sein. Über dem Westportal müßten die Gewände des großen 
Mittelfensters, dessen nördlicher Bogen bei dem angeblichen Unglück 
auseinandergeklafft sein soll, weil die Südhälfte sich der Bewegung 
des Turmes anscbloß, während die nördliche stehen blieb, ebenso wie 
die noch längeren senkrechten der das Fenster umrahmenden Maßwerk 
blenden merkbar nach oben auseinanderlaufen. Nichts von alledem 
ist der Fall. Die vorhandenen Meßbilder (Nr. 75, 14 und 22 u. a. m., 
auch 860,60) ergeben vielmehr übereinstimmend und einwandfrei 
rechnerisch und zeichnerisch den folgenden Tatbestand: 
1. Das unterste Turmgeschoß des SUdturmes steht in allen seinen 
Teilen tadellos senkrecht, ein Zustand, der eigentlich allein schon 
genügt, um die Haltlosigkeit der Hasakschen Behauptungen darzutun. 
2. Das dieses Geschoß abdeckende Kaffgesims liegt so gut wie 
genau, das nächste Gesims mit dem Umgang über dem zweiten Ge 
schoß aber so auf das Zentimeter genau in der Wage, wie es bei 
alten Bauwerken nur selten der Fall sein dürfte. 
3. Die Südseite dieses zweiten Geschosses wie auch die der beiden 
darauffolgenden, besonders ihre Südwestkanten, zeigen freilich ein 
merkwürdiges Überhängen nach Süden: das zweite auf seine Höhe 
von rd. 17,6 m um etwa 8 cm, das dritte auf 18,8 m um etwa 10 cm 
und das vierte bei rd. 14,7 m Höhe etwa um 11 cm, während das 
oberste achteckige Geschoß wieder ganz senkrecht steht. Ständen 
also die Kanten der Geschosse 2 bis 4 genau übereinander, so hingen 
sie zusammen etwa 29 cm über. 
4. Nun machen aber die auf der Seite des Mittelbaues gelegenen 
Kanten eben dieser Geschosse diese Neigung nach Süden keineswegs 
mit: wie der im untersten und im zweiten Geschoß ihnen vorgelegte, 
reichgegliederte Strebepfeiler stehen auch die frei sichtbaren Nordwest 
kanten des dritten und vierten Geschosses vollkommen lotrecht. Die 
Westansicht jedes der Geschosse 2 bis 4 ist also nicht etwa, wie es 
bei einer Senkung des ganzen Turmes der Fall sein müßte, ein schräg 
gestelltes Rechteck, sondern je ein sich einseitig ganz schwach nach 
oben verbreiterndes Trapez mit zwei rechten Winkeln. 
5. Der von Hasak zwischen dem dritten Geschoß und dem späteren, 
giebeigekrönten Zwischenbau gesehene Keil ist nichts weiter als ein 
Teil der rückliegenden Mittelbauwand, der nur deshalb keilförmig 
erscheint, weil der ihn links begrenzende Strebepfeiler sich stufen 
förmig nach unten verbreitert, während die lotrechtstehende Turm 
kante den anderen angeblichen KeLIschenkel bildet; gerade er vor 
allem müßte aber schräg gestellt sein, wenn eine Lücke zwischen lot 
rechtem Mitteibau und schiefem Turm auszufüllen gewesen wäre. 
6. Das große Mittelfenster über dem Westportal hat völlig gleich 
laufende und lotrechte Gewände, und ebensowenig zeigen die fast 
doppelt so langen Geraden der es begleitenden Maßwerkblenden eine 
Abweichung vom Lot. Das Fenster kann also nicht auseinander 
geklafft sein, und der in seinem nördlichen Spit^bogenschenkel un 
verkennbar einmal eingetretene Schaden muß andere Ursachen gehabt 
haben. Das darüber binlaufende Deckgesims steigt vom Nord- zum 
Südturm hin um 15 cm an, und zwar von der Nord westecke des 
ersteren bis zur Mitte über dem Zwischenbau, also dem Fensterscheitel 
in langer, ziemlich gerader Linie 6Vs cm, von da bis zum Anschluß 
an den Südturm, d. h. auf die halbe Mittelbaubreite, 8V2 cm. Also 
gerade wieder das Stück des Gesimses, welches infolge der behaupteten 
Vorgänge nach Süden abfallen müßte, steigt besonders stark nach 
dorthin an. Die das Fenster umrahmenden Rechteck- und Zwickel 
blenden folgen der Schräglage des Deckgesimses durch ganz leises, 
treppenförmiges Ansteigen ihrer Oberkanten in drei kleinen Stufen 
von Nord nach Süd. Hingen diese Unregelmäßigkeiten überhaupt mit 
einem Wegsacken des Südturmes zusammen, so wären sie, ebenso wie 
die Neigung des Gesimses, nur im umgekehrten Sinne denkbar. 
7. Der Nordturm zeigt dieselben ungewöhnlichen Zustände wie 
der Südturm, nur in gemilderter Form und im Spiegelbild. Hier hängt 
schon im untersten Geschoß die Nordwestkante um etwa 4 cm auf 
11,6m Höhe nach Norden über, im zweiten und dritten Geschoß um 
je etwa 7 cm, vom vierten ab dagegen steht sie lotrecht, wie es auch 
hier die dem Mittelbau zugewendeten Kanten in sämtlichen Stock 
werken tun. Auch der „Keil* ist hier im dritten Geschoß naturgemäß 
genau so vorhanden wie auf der Südseite. Von den Gesimsen fällt 
das unterste ein klein wenig von Nord nach Süd, also gerade wieder 
umgekehrt, wie man erwarten sollte, wahrend dasjenige über dem 
zweiten Geschoß, wie unter 6. bereits angedeutet, von Nord nach Süd, 
also im entgegengesetzten Sinne steigt. 
Da sich an beiden Türmen je die beiden der Gebäudemitte ab- 
und je die beiden ihr zugewendeten Kanten im gleichen Sinne ver 
halten, neigen sich also in den betreffenden Geschossen die beiden 
ganzen, einander abgewandten Turmseiten nach Süd und Nord über, 
während die einander zugewandten lotrecht stehen. Der Ursache für 
diese merkwürdige Erscheinung kann natürlich lediglich an Hand der 
Meßbilder nicht naebgegangen werden. Das Nächstliegende wäre ja, 
an Gewölbeschub, der die Mauern auseinandertrieb, zu denken; doch 
dann wäre nicht erklärlich, warum nicht auch die im Lot gebliebenen 
West- und Ostseitsn der Turmgeschosse sich ebenso übergeneigt haben 
sollten. Aber es befinden sich, wie mir berichtet wird, in den Türmen 
überhaupt nirgends Gewölbe, noch sollen sich solche trotz der ver 
einzelt angelegten Anfänger vermutlich jemals darin befunden haben. 
Während also mit Vorstehendem wohl hinreichend klar erwiesen 
ist, daß von einer Umsturzneigung des Südturmes niemals die Rede 
gewesen sein kann, muß eine Begründung der tatsächlichen, gering 
fügigen Schrägstellung einzelner Teile an beiden Türmen ebenso wie 
die Zeitbestimmung für den Eintritt dieses Zustandes schuldig ge 
blieben werden. Da Hasak mit der fälschlich angenommenen Senkung 
des Südturmes auch die örtliche Lage und den Zeitpunkt des Abbruchs 
der Nikolaikirche in enge Beziehung setzt, so erscheint seine Lösung 
auch dieser Fragen nicht mehr befriedigend und daher neuer Unter 
suchung bedürftig. 
II. 
Die ehemalige Nikolaikirche. 
Von Dr. Hans Kunze in Magdeburg, 
a) Die geschichtliche Überlieferung. 
Im Zusammenhang mit der Erbauung des Reicbsbankgebäudes 
vor der Westseite des Magdeburger Domes werden zur Zeit die Garten 
anlagen südwestlich des Südturmes umgestaltet. 1 ) Die dadurch not 
wendig werdende Beseitigung der Rasendecke und Verschiebung nicht 
unbedeutender Erdmassen schien .mir eine günstige Gelegenheit zu 
bieten, der Anregung von P. J. Meier in den „Geschichtsblättern für 
x ) Näheres darüber in der „ Magdeburgischen Zeitung“ vom 
12. Juni 1919.
	        
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