Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 30.1903 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 30.1903 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1915
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14286575
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 41

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 30.1903 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 1903
  • No. 2, 15. Januar 1903
  • No. 3, 22. Januar 1903
  • No. 4, 5. Februar 1903
  • No. 5, 12. Februar 1903
  • No. 6, 19. Februar 1903
  • No. 7, 26. Februar 1903
  • No. 8, 5. März 1903
  • No. 9, 12. März 1903
  • No. 10, 19. März 1903
  • No. 11, 26. März 1903
  • No. 12, 2. April 1903
  • No. 13, 16. April 1903
  • No. 14, 30. April 1903
  • No. 15, 7. Mai 1903
  • No. 16, 14. Mai 1903
  • No. 17, 28. Mai 1903
  • No. 18, 11. Juni 1903
  • No. 19, 18. Juni 1903
  • No. 20, 26. Juni 1903
  • No. 21, 10. September 1903
  • No. 22, 24. September 1903
  • No. 23, 8. Oktober 1903
  • No. 24, 22. Oktober 1903
  • No. 25, 29. Oktober 1903
  • No. 26, 5. November 1903
  • No. 27, 19. November 1903
  • No. 28, 3. Dezember 1903
  • No. 29, 10. Dezember 1903
  • No. 30, 17. Dezember 1903
  • No. 31, 29. Dezember 1903

Full text

von Leuten, die die Sache nicht näher kennen, daraus geschlossen 
werden könnte, daß man gegen die Sache selbst etwas hat; ich möchte 
aber dem Magistrat anheimgeben, in Zukunft bei solchen Vorlagen 
nicht nur die Baudeputation, sondern die Kunstdeputation vorher um 
ihr Gutachten zu ersuchen. 
(Sehr richtig!) 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß das dem General 
feldmarschall Grafen von Roon zu errichtende Denkmal auf der 
Südseite der Promenade der Alsenstraße unter den in der Vorlage 
vom 27. Mai er. (Drucksache 497) angegebenen Bedingungen zur 
Aufstellung gelangt.) 
Vorsteher Dr. Langerhans: Zehnter Gegenstand der Tages 
ordnung: 
Vorlage — zur Kenntnisnahme —, betreffend die erfolgte 
Bauabnahme des Ausbaues der Stadtbahnbogen Nr. 396 
und 497 in der Lüneburgerstrafte zu Straftenreinigungs- 
depots. — Vorlage 499, 
(Die Versammlung nimmt Kenntnis.) 
Elfter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschluftfaffung —, betreffend die Veräufte- 
ruhg alten Wegelandes in der Boxhagenerstrafte. — Vor 
lage 500. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die vor den 
Grundstücken Boxhagenerstraße 16 und 16 a belegenen 15 qm alten 
Wegelandes an den Eigentümer Belig gegen Zahlung eines Kauf 
preises von 4 000 Ji und Auflassung von 3 qin Straßenland 
von dem Grundstücke „Boxhagenerstraße 16" an die Stadtgemeinde 
veräußert werden.) 
Zwölfter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschluftfaffung —, betreffend den Verkauf 
einer an der Bevernstratze, Ecke Gröbenufer belegenen Par 
zelle. — Vorlage 501. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Verkauf der aut dem 
vorliegenden Lageplan rot eingezeichneten, an der Bevernstraße 
Ecke des Gröbenufers belegenen Parzelle Nr. 18 von zirka 737 qm 
Größe zum Preise von 160 Jt pro Quadratmeter unter Erlaß der 
anteiligen ortsstatutarischeu Straßenanliegerbeiträge der Bcvernstraße 
und des Gröbenufers einverstanden.) 
Dreizehnter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschluftfaffung —, betreffend den Verkauf 
zweier an der Bevernstrafte belegenen Parzellen. — Vor 
lage 502. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die auf 
dem vorliegenden Plan rot eingezeichneten, an der Bevernstraße 
belegenen Parzellen Nr. 14 und 15 von etwa 748 und 737 qm 
Größe zum Preise von 130 JC pro Quadratmeter unter Erlaß der 
Straßenregnlierungskosten freihändig verkauft werden.) 
Vierzehnter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschluftfaffung —, betreffend die baulichen 
Veränderungen und die Neuinstandsetzung des Ratskellers. 
. — Vorlage 503. 
Herr Zylicz und ebenso Herr Stapf beantragen die Ueberweisung 
der Vorlage an einen vom Vorstande zu wählenden Ausschuß von 
15 Mitgliedern. 
Stadtverordneter Stapf: Meine Herren, mit der Vorlage 
will der Magistrat einen Teil dessen jetzt gleich ausführen lassen, was 
die Versammlung durch ihren Beschluß vom 19. Juni v. Js. verlangt 
hat; ein anderer Teil soll zunächst unausgeführt bleiben. Einzelnes 
will der Magistrat überhaupt nicht ausführen, oder er läßt es un 
berücksichtigt; dagegen hat er anderes neu vorgesehen, was in unserem 
Beschlusse gar nicht verlangt war. Sofort ausgeführt soll werden die 
Erneuerung der gesamten inneren Ausstattung des Ratskellers und 
der Küche sowie die Verlegung des Bierkellers. Zunächst nicht aus 
geführt soll werden der Umbau des abgesonderten Zimmers und der 
dazu gehörigen Nebenränme. Unerwähnt sind geblieben der Speiseu- 
aufzug zu den Festräumen, die Akknmulatorenanlage, die Schmuck- 
streifen. Gar nicht auszuführen beabsichtigt der Magistrat die Ent 
lüftung des Ratskellers, und neu hinzugefügt hat er zwei Eingänge 
an der Hauptfront an der Königstraße sowie ein Zelt für 280 Sitz 
plätze auf der Straße längs der Hauptfront an der Königstraße. 
201 
Es wird über die einzelnen Punkte wohl ein lebhafter Meinungs 
austausch stattfinden, und deshalb wird es richtig sein, die Angelegen 
heit einem Ausschuß zur Vorberatung zu überweisen. Der Ausschuß 
soll sofort ernannt werden und nach erfolgter Reichstagswahl die An 
gelegenheit so erledigen, daß wir die Vorlage mindestens in der letzten 
Sitzung vor den Ferien verabschieden können. Ich möchte, meine 
Herren, weiteres dazu nicht ausführen und bitte Sie, den Ausschuß 
antrag anzunehmen. 
(Die Versammlung beschließt die Einsetzung eines vom Vorstande 
zu ernennenden Ausschusses.) 
Vorsteher Dr. Langerhans: Ueber die Mitglieder des Aus 
schusses haben wir uns schon geeinigt; es sind die Herren Baumann, 
Borgmann, Esmann, Ewald, Fasquel, Frick, Giese, Iden, Körte, 
Ladewig, Mentet, Ramlow, Reimann, Stapf und Zylicz. Ich bitte 
Herrn Esmann, die Herren zu sammeln und heute noch die Konsti 
tuierung des Ausschusses zu veranlassen. 
Fünfzehnter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Aeufternng —, betreffend die Einführung 
des Ächtuhrladenschluffes bei den Nähmaschinenhändlern. 
— Vorlage 504. 
Hier liegt ein Antrag vor: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, zu dem Erlaß einer 
Verordnung, betreffend den Achtuhrladenschluß für die Verkaufs 
stellen der Nähmaschinenbranche seine Genehmigung zu versagen. 
Stadtverordneter Michelet: Meine Herren, ich möchte Sie 
ersuchen, den Erlaß einer Verordnung, betreffend den Achtnhrladen- 
schluß in der Nähmaschinenbranche nicht zu befürworten, und zwar 
weil es für mich gewiß ist, daß, sobald wir hier den ersten Schritt 
tun, natürlich sofort verschiedene andere Branchen nachfolgen werden; 
zweitens aber, weil ich es für eine Vergewaltigung der wirtschaftlich 
Schwachen gegenüber den wirtschaftlich Bessergestellten halte. Ich 
bitte, meine Herren, mich nicht zu verkennen; deshalb will ich gleich 
vorweg bemerken: wenn es sich darum handeln sollte, eine Ver 
ordnung zu erlassen, wonach die Arbeitstätigkeit für die Angestellten 
in einem Ladengeschäft bis auf 8 Uhr Abends beschränkt werden sollte, 
dann würde ich sofort auf ihrer Seite sein und würde mich lebhaft 
dafür ins Zeug werfen. Ich würde das dringend und lebhaft unter 
stützen; aber einem freien selbständigen Handeltreibenden hier Hinder 
nisse in den Weg zu legen, wo es noch dazu garnicht notwendig ist, 
das halte ich für eine Härte. Meine Herren, ist denn ein geöffneter 
erleuchteter Laden ein Hindernis für den öffentlichen Verkehr, ist es 
denn ein unlauterer Wettbewerb, wenn einzelne Geschäftslokale ge 
öffnet sind, während die Geschäftslokalitäten anderer Konkurrenten 
geschlossen sind? Nein, meine Herren, mögen sich doch von den An 
gehörigen einer Brauche so viele zusammentun, als da wollen, und 
unter sich friedlich beschließen, die Geschäfte um 8, 7 oder 6 Uhr zu 
schließen, so würde ich und wahrscheinlich kein anderer etwas dagegen 
haben. Aber darum, weil ein großer Teil der Ladeninhaber einer 
Branche sich für den Ladenschluß zu einer früheren Tagesstunde einigt, 
darum den kleineren Teil — das sind die wirtschaftlich Schwächeren, die 
das nicht mitmachen können — dazu zu zwingen, nun auch ihrerseits 
ihr Geschäftslokal zu schließen, meine Herren, das halte ich, noch 
einmal gesagt, für eine Härte. Meine Herren, der Handelsmann ist 
in meinen Augen genau derselbe Arbeiter wie jeder andere Arbeiter. 
So wenig, wie wir dem Künstler verbieten können, in seinem 
Atelier nach 8 Uhr zu arbeiten, so wenig, wie wir dem Gelehrten 
vorschreiben können, seine Studierstube um 8 Uhr zu schließen, so 
wenig,, wie wir dem Heimarbeiter vorschreiben können, nach 8 Uhr 
in seiner Werkstatt nicht mehr zu arbeiten, ebenso wenig — sollte 
ich meinen — könnte man dem Handeltreibenden verbieten, nach 8 Uhr 
in seinem geöffneten Laden das Geschäft fortzusetzen. 
Meine Herren, Sie können mir ja einwerfen: es existiert doch 
bereits ein Gesetz, das den Neunuhrladenschluß vorschreibt. Das ist 
richtig. Ich habe aber den Neunuhrladenschluß nach dieser Richtung 
hin, soweit es den Einzelnen betrifft, ebenso als eine Härte empfunden, 
und darum möchte ich, weil ich es damals schon für eine Härte ge 
halten habe, diese Härte nicht noch verschärfen, indem ich den zwangs 
weisen Neunuhrladenschluß auf 8 Uhr herabsetze. 
Meine Herren, bedenken Sie auch: in welcher Lage befinden sich 
verschiedene, wenn ich so sagen darf, kleine Existenzen! Sie haben nur 
ein Geschäftslokal und dahinter vielleicht Stube und Küche noch für 
sich und ihre Familie als Wohn- und Schlafrauin; die freuen sich, 
wenn das Geschäft zu Ende, daß sie noch Licht und Luft zuführen 
können in ihre Räume dadurch, daß sie ihre Ladentür offenhalten, 
namentlich im Sommer. Sie haben alleinstehende Geschäftsleute mit 
einem Geschäftslokal, von dem nur ein kleiner Teil durch eine spanische 
Wand abgeschlagen ist, der ihnen als Schlafraum dient; wenn die 
dadurch sich Licht und Luft zuführen wollen, indem sie die Ladentür 
aufstehen lassen, dann heißt cs: das darfst du nicht, du mußt schließen. 
Treiben sie diesen Geschäftsmann damit nicht mit Gewalt in die Kneipe, 
wofür er weder Geld noch Lust hat?
	        

Downloads

Downloads

The text can be downloaded in various formats.

Full record

ALTO TEI Full text
TOC

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.