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Das Grundbuch der Stadtgemeinde Berlin oder historische Darstellung des Grundvermögens der Stadtgemeinde (Public Domain) Ausgabe 1-3 Abtheilung I-III (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Grundbuch der Stadtgemeinde Berlin oder historische Darstellung des Grundvermögens der Stadtgemeinde (Public Domain) Ausgabe 1-3 Abtheilung I-III (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14265795
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 92

Schnellzugriff

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  • Das Grundbuch der Stadtgemeinde Berlin oder historische Darstellung des Grundvermögens der Stadtgemeinde (Public Domain)
  • Ausgabe 1-3 Abtheilung I-III (Public Domain)
  • Erste Abtheilung. Das Weichbild der Stadt
  • Zweite Abtheilung
  • Titelblatt
  • I. Das Berliner Revier
  • 1. Das neue Berliner Rathhaus
  • Karte III. Berliner Revier
  • 2. Das Stralauer Revier
  • Karte IV. Stralauer Revier
  • 3. Das Königstädter Revier
  • Karte V. Königstädter Revier
  • 4. Das Spandauer Revier
  • Karte VI. 1tes Spandauer Revier
  • 5. Das Friedrich-Wilhelmstädter Revier
  • Karte VII. Friedr. Wilhelmstädt. Revier
  • 6. Das II. (äußere) Spandauer Revier
  • Karte VIII. 2tes (äusseres) Spandauer Revier
  • 7. Revier Wedding
  • Karte IX. Revier Wedding
  • 8. Das Moabiter Revier
  • Karte X. Moabiter Revier
  • 9. Das Alt-Cölner Revier
  • Karte XI. Revier Alt-Cöln
  • 10. Das Neu-Cölner Revier
  • Karte XII. Revier Neu-Cöln
  • 11. Das Friedrichswerdersche Revier
  • Karte XIII. Revier Friedrichswerder
  • 12. Das Dorotheenstädter Revier
  • Karte XIV. Dorotheenstädtisches Revier
  • 13. Friedrichstädtisches Revier
  • Karte XV. Friedrichstädtisches Revier
  • 14. Das Louisenstädter Revier
  • Karte XVI. Das Louisenstädter Revier
  • 15. Das II. (äußere) Friedrichstädtische Revier
  • Karte XVII. 2tes (äusseres) Friedrichstädtisches Revier
  • 16. Das Schöneberger und Tempelhofer Revier
  • Karte XVIII. Schöneberger u. Tempelhofer Revier
  • [II]. Der Grundbesitz außerhalb des Weichbilds
  • Dritte Abtheilung
  • Erster Nachtrag zum Grundbuche der Stadtgemeinde Berlin
  • Farbkarte

Volltext

231 
von dem Vorderhause völlig überbaut und von der Straße aus durch 
einen geräumigen Thorweg zugänglich, der allein nur für das Spritzen⸗ 
haus benutzt wird. 
Schon bei der Erbauung der Friedrichstadt, in den dreißiger 
Jahren des vorigen Jahrhunderts, scheint dieses Grundstückzum Spritzen⸗ 
hause bestimmt worden zu sein; denn nach dem Grundbuche vom Jahre 
1754 bestand es bereits als öffentliches Gebäude, während das Vor⸗ 
derhaus und der übrige, nicht zum Spritzenhause benutzte Raum der 
Königlichen Servis-Commission gehörte. 
Im Jahre 1805 wurde das Grundstück vom Fiscus öffentlich 
verkauft und durch den Adjudications-Bescheid vom 24 Mai 1805 
dem Regierungsrath Schultz, mit der in Hyprethekenbuche von diesem 
Grundstücke Friedrichstadt Vol. 21. Nr. 1501. bewirkten Verbindlich⸗ 
keit, zugeschlagen, „das in Rede stehende Spritzenhaus mit dem dazu 
nöthigen Thorwege im Hause, auch den im Hofe stehenden Brunnen 
zu ewigen Zeiten als ein dem hiesigen Magistrat gehöriges 
Eigenthum, dessen Benutzung dem Polizei-Directorium zusteht, darin 
zu belassen.“ 
8. Das Straßenrei 
en 
devpot Königsgrätzer⸗ 
Ueber den Ursprung dieses Ernudstücks giebt das Hypotheken— 
buch von der Friedrichstadt Vol. 24. Nr. 1722, pag. 257 folgende 
Nachricht: 
„Ein Hochlöbliches Polizei-Directorium“ (dasselbe war eine 
Abtheilung des Magistrats) „hat diesen Fundum, welcher zu 
dem Gassen-Reinigungswesen besstimmt und zu Wohnungen 
für die dabei angestellten Knechte, Schirrmeister, auch zu den 
Stätten für die nöthigen Pferde gewidmet ist, von dem 
Gouvernement, als welchem die Direction und Administration 
das Gassen-Reinigungswesen anvertraut war, am 31. März 
1742 mit übernommen und Wohlgedachtes Kollegium ist 
auch seit dieser Zeit im ruhigen Besitz geblieben; daher denn 
auch dieser Fundus für ein unstreitiges Eigenthum des 
Gassen-Reinigungswesens per Decr. vom 18. August 1801 
erachtet und dergestalt den 23. ejd intabulirt ist.“ 
Gestützt auf dieses Intabulat verlangt der Magistrat die Aner—
	        

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