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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14265795
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 62

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 33. Jahrgangs, 1913.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Full text

Nr. 62, 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
405 
INHALT: Zur Trage der Bauweise mit oder ohne Bau wich. — Verschluß bei den Grundablässen der Waldecker Talsperre. — Vermischtes: Seminar für Städtebau 
an der Technischen Hochschule in Berlin. — Festigkeit und Dichte verschiedener Mörtelmischungetl. Büoherschau. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Zur Frage der Bauweise mit oder ohne Bauwich. 
Wohl in allen größeren Städten Deutschlands tragen die Stadt 
verwaltungen heute dafür Sorge, den tagsüber in der engen und 
verkehrsreichen Geschäftsstadt beschäftigten Menschen Gelegenheit zum 
Wohnen in reiner Luft und Freude an der Pflege eines Gartens zu 
verschaffen, indem sie für bestimmte Viertel die sog. offene Bauweise 
mit einem Bauwich von durchschnittlich 10 m und einem Vorgarten 
von etwa 3 m vorschreiben. Gegen diese Bauweise ist jedoch schon 
von verschiedenen Seiten der Vorwurf erhoben worden, (daß der an 
gegebene Zweck meist nicht erreicht wird. 
Trotzdem wird heutzutage noch beständig 
die offene Bauweise auf neues Baugelände 
ausgedehnt. Es sei daher hier ein Fall 
mitgeteilt, der in besonders auffallender 
Weise die zahlreichen Nachteile dieser Be- 
bauung zeigt. 
Für den in der Abb. 1 dargestellten E 
Baublock in Langfuhr bei Danzig ist durch P 
eine Baupolizeiverordnung vom 7. April 1901» Jj 
die offene Bauweise vorgeschrieben, nach wel- j? 
eher das Grundstück nur zur Hälfte behaut 40 
werden darf, die Gebäude nicht näher als 5 m 
Winter im Gegensatz zu einem Reihenhaus; ß, die hintereu Wohnungen 
haben kein Fenster nach der Straße, was bei der Örtlichen Sitte 
des Ausrufens von Gemüsen, Kohlen usw. nachteilig ist; 7. der 
Anblick des Baublocks von der Straße her ist häßlich und unklar. 
Dieser Mißerfolg der offenen Bauweise mit engem Bauwich, Be 
schränkung der Frontlänge und schmalem Vorgartenstreifen veranlagte 
den Versuch, was sich aus demselben Baublock bei anderer Bebauung 
hätte machen lassen. Die Abb. 3 u. 4 zeigen eine Lösung mit ge 
schlossener Bauweise. Dabei wurde die Auf 
teilung des Baublocks beibehalten, obwohl 
die einzelnen Parzellen für den vorliegenden 
Fall mit einer größeren Breite günstiger 
wären. Die Vorgärten sind fortgelassen und 
durch Vorrücken der Straßenfronten an die 
Bürger-steige zu den Gärten im Inneren des 
Blocks gezogen. Die bebauten Flächen in 
Abb. 2 und Abb. 3 stimmen überein, nur 
sind den Zimmern und Küchen in Abb. 3 
größere Abmessungen als in Abb. 2 gegeben. 
Der Althoffweg, der in Wirklichkeit ohne 
sichtbaren Grund eine Krümmung hat. ist 
a Speisekammer, b Abort- 
Abb. 2. Grundstück Hochschulweg 11. 
Ausführung hei offener Bauweise. 
Abb. 1. Offene Be 
bauung. 
Garten 
20 m 
a Speise 
kammer. 
Abb. 3. Ausnutzung bei geschlossener Bauweise 
ohne Vorgartengelände. Obergeschoß. 
0 50 100 m 
Lllilmil.—L^-4 !_™L L I ! 1__J I 
Abb. 4. Geschlossene Bau* 
weise. 
an die Nach bargrenzen herantreten, keine größere Frontlänge als 18 m 
und nur zwei Vollgeschosse erhalten dürfen. Außerdem ist an drei 
Straßen ein Vorgarten von 3 m Tiefe vorgesehen. Der Zuschnitt der 
Bauparzellen erfolgte derart, daß unter Innehaltung der angegebenen 
Bestimmungen die Errichtung eines vorteilhaften Hauses möglich ist. 
Die Bebauung des Blockes wurde im Jahre 1911 begonnen und ist 
bis heute nahezu vollendet worden. Die Abb. 1 zeigt den ganzen 
bebauten Block, die Abb. 2 in größerem Maßstab den Grundriß eines 
Grundstücks in üblicher Form. Die wesentlichen Nachteile dieser Be 
bauung dürften aus den Abbildungen hervorgehen und folgende sein: 
1. die Bauwiche sind dunkel und zugig; 2. ein Drittel der Wohn 
zimmer hat nur Fenster nach diesen Bau wichen und als Gegenüber 
Küchen und Aborträume des Nachbarhauses; 3. Lärm und Staub von 
der Straße dringen in die Grundstücke: 4. auf den unbebauten Teilen 
derJGrundstücke lassen sich wohnliche Gärten nicht herrichten; auch 
gedeihen in den dunklen Bauwichen die Pflanzen schlecht; 5. die 
Ausbildung des Hauses mit vier sichtbaren Außenwänden erhöht die 
Baukosten und später die Ausgaben der Mieter für die Heizung im 
geradlinig dargestellt. Durch die Wahl der geschlossenen Bauweise ohne 
Vorgärten ist im Inneren des Baublocks, geschüzt gegen Straßenlärm 
und Staub, eine Gartenfläche von rd. 40:120 m Größe entstanden, 
auf der Pflanzen und Bäume bei guten Licht- und Luftverhältnissen 
gedeihen können. Die Mehrzahl der Zimmer hat einen freien Blick 
auf dieses Gartenland. Auf dem unbebauten Teil eines jeden Grund 
stücks läßt sich, wie Abb. 3 zeigt, ein wohnlicher Garten herrichten. 
Alle Nebenräume und die Treppen sind nach der Straße 'zu an 
genommen; da es sich im vorliegenden Falle nicht um Verkehrs 
straßen handelt, auf denen viel zu sehen ist, dürfte es genügen, wenn 
von jeder Wohnung die Küche und ein Zimmer auf die Straße geht. 
Fline Durchlüftung des Baubloeks durch Unterbrechung der Häuser 
reihen ist nicht erforderlich, da es sich um Gebäude mit nur zwei 
Vollgeschossen handelt. Bei einer Bebauung des Baublocks nach den 
Abb. 3 u. 4 wären gesunde, ruhige Wohnungen mit Genuß eines 
größeren Gartenlandes und eines eigenen kleinen Gartens gewonnen 
worden, während jetzt nur etwas Halbes entstanden ist. 
Beutlien i. Oberschlesien. Mackenthun. 
Verschluß bei den Grimdablassen der Waldecker Talsperre. 
rin 
A n 
T". 
Im allgemeinen erhalten die Grundablässe größerer Talsperren 
je zwei oder drei hintereinander angeordnete Verschlußeinrichtungen, 
damit im Falle der Unbenutzbarkeit der einen noch eine zweite oder 
dritte zur Verfügung steht. Die gewöhnliche Anordnung, wie sie 
auch meist von Intze angewendet ist, besteht darin, daß über dem 
luftseitigen Ende der Grundablaßrobre ein kleines Haus errichtet und 
in diesem der Schieber untergebracht wird, der wegen seiner be 
quemen Lage und Zugänglichkeit gewöhnlich zum öffnen und Schließen 
der Rohre benutzt werden soll. Der zweite und dritte Verschluß be 
finden sich an der Wasserseite der Talsperrenmauer und zwar meist 
in einem besonderen Schieberturme, der ein Trockenlegen und Nach 
sehen der Verschlußeinrichtungen gestattet. Die Schiebertürrne haben 
in vielen Fällen auch noch den Zweck, bei Trinkwasserversorgung 
das Wasser aus bestimmten, jedoch entsprechend der Füllung; des
	        

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