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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14265795
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 54

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 33. Jahrgangs, 1913.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Full text

349 
Sr. 54. Zentralblatt der Bauverwaltung. 
INHALT: Vorteile und Wirteohattliehkeit von Kletabäusem. — Zur EröBnung der Lötaohbergbahn. — Ve rmi achte s: Auszeichnungen. — "Wettbewerb für Entwürfe 
zum Neubau der Kaiserlichen Botschaft in Washington. — Elektrischer Betrieb der Berliner Stadt-, Ring- und Vorortbahnen. — Ausstellung der Zentral 
stelle für WohnUDgafürsorge im Königreich Sachsen. — Lehrgang über Fragen des neuseitlichen Städtebaues auf der Bauausstellung in Leipzig. — 
Jubiläumestiftung der deutschen Industrie. — Reinigung der Denkmäler In Bremen. — Notwendigkeit von Zu- und Durchfahrten. — Entstehungsgeschichte 
des Ottbeinriohsbaues. — Preußischer Beamten-Verein m Hannover. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Vorteile und Wirtschaftlichkeit von Kleinhäusern. 
Das Vorhaben der Stadt Marggrabowa, einen Bebauungsplan für 
eine verhältnismäßig umfangreiche Stadterweiterung aufstellen zu 
lassen, gab die Veranlassung zur Behandlung nachstehenden Fragen: 
„Vorteile und Rentabilität von Kleinhäusem — Flachbauten bei 
weiträumiger Bebauung - gegenüber hohen Miethäusern in kleinen 
ländlichen Städten des Bezirks namentlich unter Berücksichtigung 
der Verhältnisse in Marggrabowa. Welche Erleichterungen erscheinen 
in baupolizeilicher Hinsicht für solche Kleinhauser zulässig?“ 
Marggrabowa, im Jahre 1560 von Herzog Albrccht planmäßig als 
offene Ackerstadt angelegt, ist gegenwärtig der rege geschäftliche 
Mittelpunkt eines ländlichen Kreises und zählt etwas über 5000 Ein 
wohner. Größere Gewerbebetriebe sind nicht vorhanden. Verhältnis 
mäßig zahlreich sind die auf die Bedürfnisse der ländlichen Be 
völkerung zugescbnittenen Geschäfte, und Handwerkszweige. Der j 
Wohlstand der Bevölkerung in Stadt und Land ist bescheiden. Diesen 
einfachen Verhältnissen entsprechend war bis auf die letzten Jahre 
das allen Verhältnissen Rechnung tragende ein- oder zweistöckige 
Kinfaraiüen- oder kleine MLethaus mit geräumigem Hof und Garten 
gebräuchlich. 
Bei einfachstem Grundriß, mit schlichtem Satteldach bietet es 
den häufigen und heftigen Regengüssen und Schneetreiben des 
masurischen Klimas die wenigsten Angriffspunkte und ermöglicht 
die kräftige Durchlüftung der Räume, die infolge der Abkühlung der 
äußeren Wände sehr unter Bchweißwasserbildung zu leiden haben, j 
Die geringe und gleiche Höhe der Häuser schützt sie gegenseitig vor j 
erheblicher Abkühlung im Winter und Durchwärmung im Sommer. | 
ln wirtschaftlicher Hinsicht erleichtern die großen Grundstückstiefeii 
besonders den für den landwirtschaftlichen Bedarf arbeitenden Hand 
werkern die Errichtung der umfangreichen Lager, Werkstätten und 
Unterstände für ihre Erzeugnisse. Das Baugewerbe hatte von dieser 
Hausform den Vorteil, daß die einfach vorgebildeten lind wenig 
kapitalkräftigen einheimischen Unternehmer und Handwerker die 
kleinen Bauten ausftihren lind sich an der ständig wiederkehrenden 
Aufgabe schulen, auch mit Rücksicht auf den leichteren Verkauf 
und das leichtere Vermieten der Häuser die Baugelder eher be 
schaffen konnten. 
DieWirtschaftlichkeitderalten Kleinhäuser, die entscheidend forderen 
Bewertung als Hausform ist, muß als günstig bezeichnet werden, da 
sie bei mehreren näher untersuchten Beispielen — auf die Haus- und 
Straßenbaukosten berechnet — durchschnittlich 6,25 vH. beträgt. 
Nach A. Weiß soll die Wirtschaftlichkeit des Kleinhauses 5,7 vH. 
betragen, so daß bei diesen Beispielen ungefähr Vw der Gesamt- 
hftukosten für den Bauplatz aufgewendet werden könnte. Bei An 
nahme entsprechender Abmessungen der Baustelle würden diese einen 
Einheitspreis bis zu 2 Mark für 1 qm zulassen. 
Das Kleinhaus hat sich demnach als die Hausform erwiesen, die 
dem Klima, den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Forderung 
wirtschaftlicher Ertragsfähigkeit bisher völlig entsprach. Sie wird 
auch die Form sein, die für die Stadterweiterung hauptsächlich in 
Frage kommt, da sich die Zusammensetzung der Bevölkerung der 
Stadt Marggrabowa in absehbarer Zeit im wesentlichen nicht ändern 
wird, weil weder eine überwiegende Industrie, noch die Verlegung 
einer größeren Behörde oder Garnison dorthin zu erwarten ist, sondern 
nur eine Steigerung des Verkehrs vom Lande und von Rußland her 
infolge der Schaffung neuer und günstigerer Eisenbahnverbindungen. 
Es wttrde also auch dos Kleinhaus die vorherrschende Bauform 
bleiben müssen, um den Handwerkern möglichst günstige Vor 
bedingungen für ihr wirtschaftliches Vorwärtskommen zu geben, und 
vor allem auch, um den Arbeiterstand an die Scholle zu fesseln und 
somit den Bestrebungen entgegenzukommen, die daraufhin abzielen, 
der Abwanderung der ostpreußischen Bevölkerung nach dem Westen 
Einhalt zu tun. Das Bedürfnis nach selbständigen Arbeiterwohnungen 
besteht; die Schaffung ist bis jetzt gescheitert daran, daß die 
geltende Baupolizeiverordnung einerseits hohe Anforderungen an die 
Stand-, Verkehrs- und Feuersicherheit stellt, anderseits aber durch 
die zugelassene enge und hohe Überbauung der Grundstücke bereits 
eine erhebliche Verteuerung des Baulandes veranlaßt hat. da jetzt 
heim Verkauf von Grundstücken in der Nähe der Stadt mit der Er 
richtung von mehrstöckigen Mietkaseme» gerechnet und der Preis 
der Baustellen danach bemessen wird. Däs zur Bebauung reife Land 
kostet durchschnittlich etwa das 20 bis 25fache des Wertes von reinem 
Ackerland, an der noch nicht völlig ausgebauten Bahnbofstraße be 
reits das 50 fache. Es sind nur noch wenige Lagen innerhalb des 
für den neuen Bebauungsplan vorgesehenen Gebietes, wo sich der 
P/eis bisher unter 2 Mark für I qm gehalten hat. Das bedeutet 
namentlich für die Handwerkszweige, die für das Land arbeiten und, 
wie vorbemerkt, besonders bei dem immer mehr steigenden Bedarf 
an landwirtschaftlichen Maschinen sehr umfangreiche Lager usw. 
brauchen, eine außerordentliche Verteuerung der Geschäftsunkosten 
und damit ihrer Erzeugnisse. Und dabei ist die Mietkaserne völlig 
ungeeignet für die hiesigen Verhältnisse. Die hohen Häuser bleiben 
für Jahre hinaus bei dem nur langsam vor sich gehenden Bevölkerungs 
zuwachs ungeschützt gegen Hitze und Kälte mit ihren großen Ab 
kühlungsflächen stehen, sind schlecht durchlüftbar und daher meistens 
feucht. Die Dachform mit den vielen Kehlen ist für das landesübliche 
sehr spröde verschalte Pfannendach zu verwickelt, es ist deshalb 
meistens ein flaches Pappdach ausgeführt worden, das im Verein mit 
der ganzen maßstablosen Form der Häuser die schlichte Schönheit 
des sonst noch recht einheitlichen Stadtbildes gänzlich vernichtet. 
Zu dem Bau dieser großen Häuser reichen die technischen und geld 
lichen Fähigkeiten der hiesigen Unternehmer und Handwerker nicht 
aus, es werden daher Auswärtige ipit der Ausführung betraut, das 
dafür aufgewendete Geld somit der Stadt entzogen. Die erheblichen 
Geldmittel, die durch den Bau solcher Großhäuser festgelegt werden, 
die Unsicherheit im Vermieten bei einem auch nur geringen Über 
angebot halten die ohnehin nicht zahlreichen vermögenden Bauherren 
von dem Bau weiterer Häuser ab, so daß eine ziemliche Wohnungs 
not und Steigerung der Mieten eingetreten ist, an der auch das Er 
richten von Beamtenwohnhäusem nur wenig hat ändern können. 
Ein Zimmer kostet in den einfachsten Häusern 100 bis 120 Mark, in den 
besseren 150 bis 200 Mark jährlich. Und trotz dieser hohen Mieten ist 
die Wirtschaftlichkeit der großen Miethäuser geringer als die der 
kleinen, sie beträgt durdfcchnittlich nur 5,25 v. H. der Haus- und 
Btraßenbaukosten. 
Die enge und hohe Überbauung eines Grundstücks ist also für 
die kleinstädtischen Verhältnisse nicht ohne weiteres gleichbedeutend 
mit der Steigerung seiner Ertragsfähigkeit, sie ist es nur dann, wenn 
sie zur Schaffung von Speichern, Werkstätten oder sonstigen gewerb 
lichen und wirtschaftlichen Räumen, also für werbende Anlagen er 
folgt; für reine Wohnzwecke ist sie es keinesfalls. 
Auf die Mietkaseme als Wohnform kann also für das weitere 
Stadtgebiet ohne jedes wirtschaftliche Bedenken verzichtet werden. 
Es wären zu diesem Zwecke, abgesehen von einer entsprechenden Ge 
staltung des Bebauungsplanes, in der Bauordnung ergänzende Be 
stimmungen zu treffen, die die enge und hohe Bebauung mit reinen 
Wohnbauten erschweren oder ganz auaschließen und den Kloinhans- 
bau begünstigen. Denn die als Beispiele oben angeführten Klein- 
häuser mit guter Verzinsung sind sämtlich alte Häuser mit schwachen 
Innenwänden, schmalen und steilen Treppen, niedrigen Geschoßhöhen, 
ohne Brandgiebel usw. Es würden daher die entsprechenden, auf das 
Großhaus zugeschnittenen Bestimmungen der Baupolizeiordnung zu 
mildern oder ganz zu beseitigen sein, umsomehr, als die sonst wohl 
zur Hebung des Kleinwohnungsbaues angewendeten Mittel — wie 
Steuer-, Kanal-, Wasserzins- und Straßenbaukostenerlaß oder die 
Beschaffung von Bargeldern — mit Rücksicht auf die geldliche Lage 
der Stadt ausgeschlossen sind. 
. In Betracht würden kommen u. a. 1. Einschränkung der Grundmauer- 
tiefen. wenigstens für die Innenmauern; 2. Einschränkung der Ge 
schoßhöhen für das Erdgeschoß auf 2,50 m, für das Dachgeschoß auf 
2,30 m i. 1.; 3. Zulassung von balkentragenden Zwischenwänden von 
12 cm Stärke mit Mauerlatte bei geringen Balkenlängen; 4. Zulassung 
von schwachen oder gemeinsamen Brandmauern ohne Hocli- 
führung über die Dachdeckung; 5. Zulassung der Verkleidung 
der Außenwände, namentlich von Giebelmauem, die später zugebaut 
werden, mit Schindeln, Windbrettem usw., Zulassung von Fenstern 
mit Genehmigung des Nachbarn, vorausgesetzt, daß ein Zubauen der 
selben nicht erfolgen kann; 6. Einschränkung der Treppenbreiten 
und Zulassung steilerer Steigungsverhältnisse, Fortfall der massiven 
AbSchlußwände für das Treppenhaus*); 7. Zulassung von Strohlehm- 
mörtel für das Putzen von Wänden und Ausmauern von Fachwänden; 
H. Verringerung der Entfernungen von Öfen und Herden von den 
übrigen Bauteilen; 9. Zulassung von Erkern, Freitreppen und sonstigen 
Vorbauten, nach außen aufschlagenden Fenstern im Erdgeschoß auch 
bei geringeren Straßenbreiten; 10. Herabsetzung der Eigengewichte usw. 
für die statischen Berechnungen. 
Marggrabowa. Neubert, Reglerungsbaumeister. 
*i Alle diese Erleichterungen würden u. E. nur für Häuser mit 
höchstens einem Obergeschoß, allenfalls noch mit einzelnen Räumen 
im Dachgeschoß zulässig erscheinen. D. Schrftltg.
	        

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