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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14265795
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 48

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 33. Jahrgangs, 1913.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Full text

ftr. 48. 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
313 
INHALT: Verbesserung der Oderwusserstraßo unterhalb von Breslau. - Bücher seli au. 
[Alle Reehte Vorbehalten.] 
Verbesserung der Oderwasserstraße unterhalb von Breslau. 
Dei’ preußische Landtag hat vor kurzem einen Gesetzentwurf ver 
abschiedet, dessen Durchführung für alle an der Oder beteiligten 
Kreise, vor allem die Schiffahrttreibenden, weitgehende Vorteile er 
warten läßt. Dem Gesetz betreffend die Verbesserung der Odervvasser- 
straße, kurz Odergesetz genannt, war eine eingehende Denkschrift bei 
gegeben, der die nachstehenden Ausführungen im allgemeinen entnommen 
sind. Die in dem neuen Gesetz vorgesehenen Arbeiten stellen gewisser 
maßen einen Schlußstein dar in der Zahl der umfangreichen Bauaus 
führungen, die für die Schiffahrt und Landeskultur mit Aufwendung 
erheblicher Mittel vorgenommen sind. Zu diesen oberhalb von Breslau 
und unterhalb von Küstrin teils ausgeführten, teils noch in Ausführung 
begriffenen Maßnahmen gehören die Kanalisierung der Oder von Kosel 
abwärts bis unterhalb von Breslau bei Ransem, der Bau der neuen 
Schleppzugschleusen oberhalb der Neißemündung. Großschiffahrt 
weg und Umgehungskanal bei Breslau und die Landeskultur für die 
Zwecke der angeordneten Arbeiten zur Senkung der Mittel- und 
Sommerhöchwasserstände auf der Strecke Küstrin—Badulm. Auf 
der kanalisierten Strecke steht der Schiffahrt eine geringste Tiefe 
von 1,50 m zur Verfügung, die auch unterhalb Kiistrins später stets 
vorhanden sein wird. Die mittlere Oder 
(s. Lageplan) zwischen Breslau und Küstrin 
bleibt somit an Leistungsfähigkeit zurück. 
Staubecken 
des Bedarfs an Zuschußwasser hängt von der jeweiligen Wasser 
führung der Oder und ihrer Nebenflüsse ab. Im Jahre 1911 z. B. wäre 
.der Bedarf auf der ganzen Strecke annähernd gleich gewesen. Im 
ungünstigsten Jahre 1904 wäre bei Hansern eine Aufhöhung um 
65 cm, bei Fürstenberg um 60 cm notwendig geworden. 
Das Zuschuß wasser soll vorläufig in einem Staubecken auf 
gespeichert werden, der Bau weiterer Staubecken ist durch das Gesetz 
nicht ausgeschlossen. Eine große Anzahl von Stellen, die für die 
Anlage von Staubecken geeignet erschienen, ist. untersucht worden, 
am geeignetsten hat sich das Tal der Glatzer Neiße oberhalb Ott- 
maehau erwiesen. Mit verhältnismäßig geringen Kosten kann hier 
ein umfangreiches Staubecken errichtet werden, dessen rechtzeitige 
Füllung durch Hochwasser nach der Größe des Zuflußgebiets gewähr 
leistet ist. Das Becken faßt nach dem vorläufigen Entwurf hei 
voller Füllung rund US Mill. cbm und bedeckt dabei einen 
Flächenraum von etwa 2000 ha Die größte Wassertiefe beträgt. 
12 m. Die geologischen Verhältnisse sind günstig. In der Talsohle 
befindet sich eine wasserdichte Tonschicht in etwa 8 m Tiefe 
unter Gelände, die, seitlich ansteigend, das Becken mit einer wasser 
dichten Schicht umschließt. Der Abschluß des Beckens geschieht 
durch einen Erddamm von etwa 5500 m Länge und 15 m größter 
Höhe. In dem Damm ist für die Entnahme des Zuschußwassers und 
da in ihr die Wassertiefen in trockenen Jahren soweit 
absinken, daß die Schiffahrt vollkommen stockt. 
Das Ziel der Verbesserung der Oder unterhalb 
Breslaus ist nun, durch weiteren Ausbau und mit Hilfe 
von Zuschuß'wasser aus Staubecken eine für die Schiffahrt nutzbare 
geringste Wassertiefe von 1.40 m in genügender Breite zu schaffen, so 
daß die auf der Oder üblichen 4001-Schiffe auch zu wasserarmen 
Zeiten die Oder mit wenigstens Dreiviertelladung befahren können. 
Diese Wassertiefe soll während der ganzen Schiffahrtzeit wenigstens 
vorhanden sein, abgesehen von Jahren mit ganz außergewöhnlichen 
Wasserklemmen, wie sie 11)04 und 1911 eintraten. 
Bei den bisher an der Oder vorgenommenen Regulierungsarbeiten 
wurde eine bestimmte Wassertiefe hei dem gemittelten niedrigsten 
Wasserstand einer längeren Beobachtungszeit angestrebt. Der jetzt 
»ufgestellte Plan - für den weiteren Ausbau der Strecke Ransem— 
Lebus stützt sich dagegen auf die „Ausbauwassermenge“ (A. W.), das 
ist diejenige Wassermenge, die im Mittel der sechs ungünstigsten 
Jahre des Jahrzehntes 1900 bis 1909 hei geringster Wasserführung 
zum Abfluß gekommen ist. Unter Anpassung an den vorhandenen 
Zustand soll das Strombett derartig ausgebaut werden, daß die 
nutzbare Wassertiefe bei A. W. von 1.10 m bei Breslau auf 1,40 m 
auf der unteren Strecke zunimmt. 
Der weitere Ausbau wird darin bestehen, den Stromschlauch, 
der auf der ganzen Strecke durch Buhnen und zum großen Teil auch 
durch Vorlagen bereits festgelegt, ist. durch Ausbau der Buhnenköpfe 
und Vorlagen sowie durch Ergänzung der sonstigen Strombauwerke 
auszubilden. Dabei werden die Erfahrungen berücksichtigt werden, 
die an drei auf Grund des Wasserstraßengesetzes vom 1. April 1905 
ausgefUhrten Probestrecken von je 10 km Länge gesammelt worden 
sind. Im einzelnen sind die Bauwerke den Örtlichkeiten anzupassen. 
An stark einbuchtenden Ufern werden im Anschluß an die Ausfüllung 
der Buhnenfelder Uferdeckwerke gebaut werden. Die hierbei erforder 
lichen Erdmassen werden aus der Abgrabung hoher Vorländer usw. 
gewonnen. Bei Bestimmung der Höhenlage der Abgrabungen und 
Anschüttungen sind die für die Landeskultur maßgebenden Wasser 
stände sorgsamst zu berücksichtigen. Beim Ausbau der Werke wird 
zur Ermäßigung der Unterhaltungskosten darauf Bedacht genommen 
werden, an Stelle der leichtvergänglichen Faschinen Steine in größerem 
Umfange zu verwenden. 
Um auf der ganzen Strecke des Stromlaufs eine geringste Wassertiefe 
von 1,40 m zu erhalten, muß hei A.W. der Wasserspiegel durch Zu 
führung von Zusclmßwasser entsprechend gehoben werden. Die Größe 
Lageplan. 
Schwedt 
das Ablassen des Hochwassers ein massives Bauwerk von etwa 220 m 
Länge mit zahlreichen verschließbaren Öffnungen vorgesehen. 
Die in das Staubecken hinein fallende. Eisenbahn muß auf etwa 
9 km durch eine am Bande des Beckens sich hinziehende Umgehungs- 
Unio ersetzt werden. Das in Anspruch genommene Gelände ist 
größtenteils Acker, zum Teil Wald und Wiese.* Für den Verlust der 
Wiesen ist geplant, Ersatz durch Auf höhen solcher Flächen zu ge 
winnen. die künftig unter hohem Grundwasserstand leiden würden. 
Etwa 120 Häuser und Gehöfte müssen beseitigt oder, soweit sie 
am Rande des neuen Stausees liegen, gehoben werden. Außer der 
Einbuße an Grundstücken werden die Grundbesitzer auch Störungen 
ihres wirtschaftlichen Betriebes erleiden. Es liegt im öffentlichen 
Interesse, daß die ausgekauften Besitzer möglichst in der dortigen 
Gegend wieder angesiedelt werden und daß die Eingriffe in vor 
handene Wirtschaftsbetriebe möglichst durch Landabfindungen einen 
Ausgleich finden. 
Von dem Gesamtinhalt des Staubeckens kommen etwa 86 Mill. cbm 
als Zuschußwasser in Betracht. Ein Hoch wasserschutzraum von 
23 Mill. cbm wird einen Teil der häutigen Hochwasser der Glatzer 
Neiße aufuehmen. Vielleicht wird es möglich sein, den Schutz- 
raum durch rechtzeitiges Ablassen des Beckens noch zu vergrößern. 
Bin weiterer Teil des .Inhalts soll zu Fisehereizweckeu und zur 
Kraftausnutzung ständig gehalten werden. Wie weit diese Neben 
zwecke sich mit dem Hauptzweck des Beckens vereinigen lassen 
werden, steht noch nicht fest. 
Die Kosten aller im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sind zu 
40 Mill. Mark berechnet. Hiervon entfallen 21,5 Mill. Mark auf den 
Bau des »Staubeckens, während der Ausbau der Oder 18,5 Mill. Mark 
erfordert. Die jährlichen Unterhaltungs- und Betriebskosten sind zu 
750 000 Mark ermittelt. Für das Staubecken sind hiervon 50 000 Mark 
angesetzt. Die Bauzeit ist für das Staubecken auf 5, im übrigen 
auf 10 Jahre bemessen. 
Aus dem letzten Teile der Denkschrift zum Gesetz, der eingehend 
die wirtschaftliche und finanzielle Seite behandelt, seien nur einige 
Angaben entnommen. Untersucht wurde ein Zeitraum von 23 Jahren, 
von 1889 bis 1912. hl 12 Jahren sank während dieser Zeit der 
Wasserstand der Oder unter 1,40 m Tiefe, davon in den Jahren 1904 
und 1911 an 130 bezw. 139 Tagen. Die mittlere Ausnutzungsfähigkeit
	        

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