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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1913
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14265795
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 34

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis des 33. Jahrgangs, 1913.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Full text

Air. S4« 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
225 
INHALT: Entwurf einer weiteren Vertiefung des Rheins von St. Goar bis zur Hainmündung. — Die geplante ruSBiaoh*peraische Eisenbahn DBChulfa—Täbris—Kaswin. — 
Das Ozeanographische Museum, in Monaco. — Vermischtes: Dritter internationaler StraÖenkongreß in London. — Versuche über das Rosten von Eisen 
in Mörtel und Mauerwerk. — Zur Baugesohichte des Rastatter Schlosses. — Büoherschau. 
[Alle Rechte Vorbehalten] 
Entwurf einer weiteren Vertiefung des Rheins ron 8t. Goar Dis zur Mainmündung. 
Vom Geheimen Oberhaurat Roeder und Regierungsbaumeister Paxmanti in Berlin. 
Zu Anfang des 20. Jahrhunderts ist die letzte umfassende 
Regulierung des Rheinstroms zwischen der Mainmündung und der 
holländischen Grenze abgeschlossen worden. Hierbei wurde eine 
geringste Wasscrtiefe zwischen der Mainmundung und St. Goar von 
2,00 m, von hier ab bis Köln von 2,50 m und von Köln bis zur Grenze 
von 3,00 m bei gemitteltem Niedrigwasser (gern. N.W. = + 1,50 m 
Kölner Pegel, = + 0,70 m Mainzer Pegel, ==* 4-1,25 m Binger Pegel) 
hergestellt. Auf den beiden letztgenannten Strecken ist die Fahrstraße 
150 m, von St. Goar bis unterhalb Bingerbrück (abgesehen von der 
Kauber Strecke, wo sie sich in zwei Arme von je 60 m Breite spaltet) 
wenigstens 90 m breit. Im Übergang zwischen der Felsenstrecke und 
dem Rheingau, dem sogenannten Binger Loch, und im Rheingau selbst 
konnte bisher eine gleichmäßige Breite nicht hergestellt werden. Die 
Breite der Fahrstraße ist indessen auch hier im allgemeinen aus 
reichend. Eine Ausnahme bildet nur die Fahrstraße im eigentlichen 
Binger Loch, dessen Breite nur 30 m beträgt. 
Die Mittel zu dieser Regulierung wurden für die rein preußische 
Strecke von Bingen abwärts vom preußischen Landtage in Höhe von 
nur 22 Millionen Mark im Jahre 1879, für die Rheingaustrecke in Höhe 
von etwa 2 Millionen Mark in den Jahren 1884 bis 1897 bewilligt. 
Nach dem in den achtziger Jahren vorhandenen Verkehr konnten die 
erstrebten Verhältnisse für eine Reihe von Jahren als ausreichend 
gelten. Dennoch betrachtete die preußische Regierung mit diesem 
Ausbau die Aufgabe der Wasserbauverwaltung noch nicht als abge 
schlossen. Sie gab schon zu Anfang der neunziger Jahre bei den 
Verhandlungen über die Vervollständigung der Kanalisierung des 
Mains den anderen Uferstaaten gegenüber die Erklärung ab, daß sie 
die Durchführung der 2.50 m tiefen Fahrrinne von 8t. Goar bis zur 
Mainmündung erstrebt und daß auch mit Rücksicht auf diesen Plan 
die Kanalisierung des Mains auf die gleiche Tiefe ausgeführt werden 
sollte. Inzwischen hat die Rheinschiffahrt infolge der mit so be 
scheidenen Mitteln durchgefflbrten Rheinregulierung und entsprechend 
der steigenden wirtschaftlichen Entwicklung einen ungeahnten Auf 
schwung genommen; die Größe dieser Entwicklung der letzten 20 Jahre 
geht aus der nachstehenden Übersicht hervor: 
Bezeichnung 
1. Anzahl derSegelschiffe u. Schlepp 
kähne im ganzen 
2, Ihre Gesamttragfähigkeit •. . . 
1890 
5 841 
v 
3. Anzahl der Eisenkähne mit mehr 
als 10001 Tragfähigkeit . . . . 
4. Gesamtverkehr in den deutschen 
Rheinhäfen an Gütern in . . . 
5. Verkehr an der Koblenzer Schiff 
brücke, Anzahl der Schiffe . . 
73 
13714322 
•-) 
1900 
1910 
8 041 10344 
4 590 888 
2 564 400 
537 
1 229 
28 244142 j 50 256 707 
44 593: 52 826 
Die Tragfähigkeit fast aller größeren Kähne kann bei kleineren 
Wasserständen im Verkehr zwischen dem Niederrhein und dem Mittel 
rhein oberhalb St. Goar nicht voll ausgenutzt werden. Beispielsweise 
war die Wassertiefe von 2,50 m, welche für einen Kahn von etwa 
1250 t Tragfähigkeit und 2,35 m Tiefgang wenigstens notwendig ist, 
oberhalb St. Goar im Durchschnitt der Jahre 1906 und 1907 nur an 
199 Tagen, im Durchschnitt der Jahre 1898 bis 1907 nur an 210 Tagen, 
in dem besonders trocknen Jahre 1911 gar nur an 156 Tagen vor 
handen. Hätte die Fahrstraße die zwischen Köln und St. Goar bereits 
vorhandene 'Fiele von 2,50 m bei gern. N.W. auch weiter oberhalb 
aufgewiesen, so hätte sie in den entsprechenden Zeitabschnitten im 
Mittel an 268, 291 und 244 Tagen jährlich, also an einem Mehr von 
69, 81 und 88 Tagen jährlich für den Verkehr von 2,35 m tiefgehenden 
Kalmen genügt. Hierbei sei bemerkt, daß in letzter Zeit Kähne von 
2,50 bis 2,70 m Tiefgang und 1500 bis 1850 t Tragfähigkeit wegen 
ihrer großen Wirtschaftlichkeit für Massengüter besonders bevorzugt 
werden, daß vereinzelt aber auch Kähne mit noch größerem Tiefgang 
(bis 2,98 m) Vorkommen. Für solche Kähne würde sich eine Zusammen 
stellung derjenigen Tage, an welchen die für sie erforderliche Wasser 
tiefe in den Jahren 1898 bis 1907 und 1911 vorhanden war, wesent 
lich ungünstiger stellen. 
i geringe Tiefe oberhalb St. Goar ist also sehr hinderlich. 
Zwischen Köln und St. Goar befinden sich keine bedeutenderen 
Bestimmungsorte für den Rhein-Güterverkehr. Kähne, welche nach 
Plätzen oberhalb St. Goar bestimmt sind, müssen in Rotterdam oder 
in den niederrheinischen Häfen auf die Fahrtiefe in der Felsenstrecke 
abgeladen werden. Dabei kommt es sehr häufig vor, daß bei un 
vorhergesehenem Sinken des Wasserstandes in der Felsenstrecke die 
erwartete Wassertiefe nicht mehr vorgefunden wird. Die Kähne 
müssen, dann in St. Goar mit großen Kosten geleichtert werden, um 
ihre Fahrt fortsetzen zu können. 
Die geschilderten Zustände lassen erkennen, welchen Wert eine 
weitere Vertiefung der Strecke St. Goar bis zur Mainmündung und 
Mannheim für einen großen Teil der Rheinschiffahrt haben würde. 
Der Main besitzt auf seiner kanalisierten Strecke von der Mündung 
bis Offenbach eine Tiefe von 2,50 m. Die gleiche Tiefe ist für die 
Fortführung der Mainkanalisierung bis Aschaffenburg vorgesehen. Der 
Ausbau der hessisch- bayrisch - badischen Rheinstrecke bis Mannheim 
auf die gleiche Tiefe ist mit verhältnismäßig geringen Mitteln aus 
führbar (bei den Verhandlungen Uber das Schiffahrtabgabengesetz zu 
rd. 2 600 000 Mark angegeben einschließlich der Kosten für die erforder 
liche Vertiefung der Häfen usw.). Der Verkehr zwischen dem Nieder 
rhein und den Haupthäfen im Gebiet des Mittelrheins, Mannheim, 
Frankfurt a. M. usw r . würde also durch eine Vertiefung der Rheinstrecke 
St. Goar—Mainmündung um 50 cm eine wirksame Förderung erfahren. 
Die preußische Wasserbauverwaltung hat daher, ihren früheren 
Plan von neuem prüfend, einen Entwurf aufgestellt, dessen Ergebnisse 
in der im Ministerium der öffentlichen Arbeiten bearbeiteten Denk 
schrift „Die Vertiefung des Rheins von St. Goar bis zur Mainmündung, 
Berlin 1908" zusammengefaßt sind. 
Regulierungswasserstände. Zum besseren Verständnis der 
nachfolgenden Ausführungen mögen an dieser Stelle einige Angaben 
über die Regulierungswasserstände eingeschaltet werden. Den letzten 
Regulierungsarbeiten wurde der bereits mehrfach erwähnte sogenannte 
gemittelte Niedrigwasserstand, welcher zuletzt 1885 von den Rhein 
uferstaaten festgesetzt wurde, zugrunde gelegt. Im Jahre 1908 wurde 
festgestellt, daß die für die Rheinregulierung als maßgebend geltenden 
Wasserstände an den einzelnen Hauptpegeln einander nicht mehr ent 
sprachen, und auf Grund der Untersuchungen der Landesanstait für 
Gewässerkunde in Berlin für das Jahrfünft 1901 bis 1905 der sogenannte 
„Gleichwertige Wasserstand 1908“ (Gl. W. 1908) bestimmt. Die Unter 
schiede des Reguliernngswasscrstandes 1885 und des Gl. W. 1908, 
welchen beiden der Wasserstand -f-1,50 m Kölner Pegel zugrunde 
gelegt war, ergibt sich aus nachstehender Übersicht. 
Pegel zu: Mainz Bingen j Kaub 
Köln 
Gern. N.W. 1885 . 
Gl. W. 1908 . . 
Unterschied 
+ 0,70 ! +1,25 
+ 0,45 ; +1,28 
— 0,25 | + 0,03 
+ 1,30 +1.50 
+ 1,43 ; +1,50 
+ 0,13 I - 
(s. Veröffentlichung „Bedeutung der Niedrigwasserstände des Rheins“, 
Jahrgang 1908 d. Bl., S. 169.) 
Nach einem Beschluß der Rheinuferstaaten vom Jahre 1908 sollen 
für weitere umfassende Regulierungsbauten diejenigen Wasserstände 
als Grundlage dienen, welche nach dem Durchschnitt der Jahre 1901 
bis 1905 jährlich an 20 eisfreien Tagen unterschritten werden; d. i. der 
Wasserstand + 1,22 m Kölner Pegel, welchem gleichwertig sind: 
+ 1,24 m Kauber Pegel 
+1,11 „ Binger 
+ 0,25 „ Mainzer „ 
Zur Beschreibung der jetzigen Verhältnisse in der fraglichen Strom 
strecke mögen folgende Angaben dienen. 
Die Rheingaustrecke zwischen km 0 und km 27 (Biebrich bis 
unterhalb Rtidesheim) weist bei niedrigen Wasserständen geringes 
Gefälle, etwa 1 :9300 bis l : 11100 im oberen und 1:5600 bis 1 :6400 
im unteren Teil, und mäßige Geschwindigkeiten auf. Stromspaltungen 
treten mehrfach auf. Die Gesamtstrombreite wechselt infolgedessen 
beständig; sie beträgt stellenweise 1000 bis 1200 m. Als Normalbreite 
des Mittelwasserspiegels zwischen Parallelwerken, welche sich vor beiden 
Ufern hinziehen, ist das Maß von 450 m durchgeführt, und zwar so 
wohl für den einheitlichen Stromlauf wie für die Summe von zwei 
durch eine Insel getrennten Armen. 
Felsenstrecke. Unterhalb Bingens wird der Rhein wieder zum 
Gebirgsstrom. Er durchbricht das rheinische Schiefeigebirge und 
schneidet ein enges Tal tief darin ein. Da das Flußbett ganz aus 
felsigem Untergrund gebildet wird und hier und da Felsbänke den 
Wasserspiegel noch überragen, so wird die in Betracht kommende 
Strecke, welche von km 27 bis km 54, also von Bingen bis St. Goar
	        

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