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Reden gehalten im Festsaale des Berliner Rathauses (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reden gehalten im Festsaale des Berliner Rathauses (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14265795
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 29

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  • Reden gehalten im Festsaale des Berliner Rathauses (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Text / Sudermann, Hermann
  • Impressum
  • Farbkarte

Volltext

Meine verehrten Herren, die Sache, um die es sich in der lex 
deinze handelt, ist ja allerdings in ihren Gegensätzen sehr klar. 
Das Wesen der Litteratur in ihren Romanen, in ihren Dramen ist 
der Conflict. Der Conflict findet immer nur statt zwischen 
zwei Weltanschauungen, zwischen der gebotenen Sitte und dem 
individuellen Empfinden, und grade in diesem Conflict besteht 
das Wesen unserer Litteratur. Wenn Sie, statt diesen Con— 
flict dem ästhetischen Urtheil zu unterwerfen, den Polizeirichter 
herbeirufen, dann, m. H., haben Sie der Freiheit der Litteratur 
ein Ende bereitet. Wir sind der Ansicht, nicht die Polizei 
und die Gerichte sind hier die richtigen Urtheiler, sondern es 
ist das Gewissen eines freien Volkes, das hier entscheiden 
muß, das ästhetische Gewissen, und da kann man ja wohl 
sagen: es ist die Aufgabe der Litteratur, der Presse, dieses 
Gewissen zu erleuchten und nach Kräften zu führen. Aber 
ich sage mir, welche Aufgabe kann die Kritik, welche kann die 
Litteratur und die Presse haben, wenn sie, indem sie das Ge⸗ 
meine und Falsche tadelt, sich vor die Frage gestellt findet: 
sind wir nicht gemeine Denuncianten, rufen wir nicht die 
Polizei in dieses Amt hinein? Nicht die Sittlichkeit fördern 
werden Sie mit solchen Sachen, sondern Sie werden das gerechte 
Richteramt und ich möchte sagen, die litterarische Polizei, die 
die Kritik ausübt, nullifiziren. 
Ja, meine verehrten Herren, wenn ich mir ein Bild 
machen soll von dem, was eigentlich diese lex Heinze für uns 
bedeutet, so fällt mir immer die Scene aus dem Deutschen 
Reichstag ein, wie die Abgeordneten der Nation versammelt 
waren um einen Tisch, auf dem eine Reihe von unzüchtigen 
Darstellungen aufgehäuft war, wie diese unzüchtigen Dar⸗ 
stellungen herumgereicht wurden, und wie es dann in den 
parlamentarischen Berichten von ihnen heißt: „begleitet von 
großer Heiterkeit!“ Ja, m. H., ich mache den Herren gar
	        

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