Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Other:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Other titles:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Publication:
Berlin: Ernst 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Dates of Publication:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Succeeding Title:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1903
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14120164
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 42

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1903 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß des XXIII. Jahrgangs, 1903.
  • Nr. 1
  • Nr. 2
  • Nr. 3
  • Nr. 4
  • Nr. 5
  • Nr. 6
  • Nr. 7
  • Nr. 8
  • Nr. 9
  • Nr. 10
  • Nr. 11
  • Nr. 12
  • Nr. 13
  • Nr. 14
  • Nr. 15
  • Nr. 16
  • Nr. 17
  • Nr. 18
  • Nr. 19
  • Nr. 20
  • Nr. 21
  • Nr. 22
  • Nr. 23
  • Nr. 24
  • Nr. 25
  • Nr. 26
  • Nr. 27
  • Nr. 28
  • Nr. 29
  • Nr. 30
  • Nr. 31
  • Nr. 32
  • Nr. 33
  • Nr. 34
  • Nr. 35
  • Nr. 36
  • Nr. 37
  • Nr. 38
  • Nr. 39
  • Nr. 40
  • Nr. 41
  • Nr. 42
  • Nr. 43
  • Nr. 44
  • Nr. 45
  • Nr. 46
  • Nr. 47
  • Nr. 48
  • Nr. 49
  • Nr. 50
  • Nr. 51
  • Nr. 52
  • Nr. 53
  • Nr. 54
  • Nr. 55
  • Nr. 56
  • Nr. 57
  • Nr. 58
  • Nr. 59
  • Nr. 60
  • Nr. 61
  • Nr. 62
  • Nr. 63
  • Nr. 64
  • Nr. 65
  • Nr. 66
  • Nr. 67
  • Nr. 68
  • Nr. 69
  • Nr. 70
  • Nr. 71
  • Nr. 72
  • Nr. 73
  • Nr. 74
  • Nr. 75
  • Nr. 76
  • Nr. 77
  • Nr. 78
  • Nr. 79
  • Nr. 80
  • Nr. 81
  • Nr. 82
  • Nr. 83
  • Nr. 84
  • Nr. 85
  • Nr. 86
  • Nr. 87
  • Nr. 88
  • Nr. 89
  • Nr. 90
  • Nr. 91
  • Nr. 92
  • Nr. 93
  • Nr. 94
  • Nr. 95
  • Nr. 96
  • Nr. 97
  • Nr. 98
  • Nr. 99
  • Nr. 100
  • Nr. 101
  • Nr. 102
  • Nr. 103

Full text

Nr. 42. 
Zentralblatt der Bauyerwaltung. 
261 
INHALT: Diö Baupolizei Verordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903. 
[Alle Rechte Vorbehalten.] 
Die Baupolizeiordmmg für die Tororte von Berlin vom 21. April 1903. 
Am 1. Mal d. J. ist für die Vororte von Berlin eine neue 
Baupolizeiordnung in Kraft getreten. 1 ) Ihre Vorgängerin, die 
10 Jahre in Geltung gewesen ist, hat den Vororten ein den 
Grundsätzen der Städtehygiene entsprechendes Gepräge verliehen. 
Die in der Abhandlung des Zentralblattes der Bauverwaltung vom 
14. Januar 1893 gekennzeichneten Ziele beruhen im wesentlichen 
auf dem allgemeinen Grundsatz, die Bebauung der Großstadt nach 
außen hin an Dichtigkeit stetig abnehmen und flacher werden zu 
lassen. Daß die hierbei unvermeidlichen Eigentumsbeschränkungen 
nicht allein Angriffe im einzelnen, sondern auch gegen die Rechts 
gültigkeit der gesamten Verordnung hervorrufen würden, war vor 
auszusehen. Klärung in die widerstreitenden Ansichten brachte 
die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1894. 
Nach eingehenden Ausführungen über die Grundsätze, die bei 
Aufstellung von großstädtischen Bebauungsplänen zu beobachten ! 
sind, wurde darin der in der Gesamtanlage der Vorortbauordnung ■ 
liegende Grundgedanke, daß in der Umgebung Berlins die Anlage ' 
und die dauernde Erhaltung möglichst großer Teile mit ländlicher ■ 
Bebauung und vielem Pflanzenwuchs zur Abwendung gesundheit- ■ 
licher Gefahren zu sichern sei, anerkannt und die Durchführung ' 
dieser Absicht ausdrücklich als zur Zuständigkeit der Polizei- J 
behörde gehörig bezeichnet. War sonach die Rechtsgültigkeit 
selbst nicht mehr zu bekämpfen, so fehlte es nicht an Angriffen 
wegen Zuweisung zu umfangreicher und ungeeigneter Gelände für 
die landhausmäßige Bebauung, sowie gegen die Zweckmäßigkeit 
einzelner Bestimmungen und ihre Auslegung. Bezüglich des 
ersteren Punktes mußte die irrige Auffassung zerstreut werden, 
als ob es sich lediglich um Schaffung von Landhaussiedlungen 
nach der Art der Grunewalder handle, die nur den Begüterten 
den Aufwand eines eigenen Hauses gewährte, während auch hier 
die Errichtung von Hausern mit Wohnungen für vier, sechs und 
acht Familien gedacht war, die sich für verhältnismäßig billige 
Miete den behaglicheren Genuß einer Wohnung fern vom Getriebe 
der Großstadt in gesunder Luft und anmutiger Umgebung ge 
statten sollen. Schuld an dieser mißverständlichen Auffassung 
mag die nicht ganz richtige Bezeichnung dieser Bauweise als land 
hausmäßige gewesen sein, während doch nur eine offene Bebauung 
im Gegensatz zu der geschlossenen gemeint war. Diese Bezeich 
nung ist in der neuen Bauordnung zur Durchführung gebracht 
worden. Bei ihrer Aufstellung kam es hauptsächlich darauf an, 
den durch den veränderten Verkehr und die anders gestaltete Be 
siedlung einzelner Gebiete veränderten Verhältnissen und den im 
Laufe der Zeit gewonnenen Erfahrungen zugunsten der Gemeinden 
und Privatbesitzer, soweit es das öffentliche Interesse zuließ, zu ent 
sprechen. So haben im Laufe der Jahre infolge des bis in die 
äußersten Teile der Vororte sich verzweigenden elektrischen 
Straßenbahnbetriebes, sowie infolge der Ansiedlung von störeuden 
Betrieben und Eisenbahnanlagen die einzelnen Vorortgebiefce eine 
sehr verschiedene Entwicklung erfahren. Während einzelne schnell 
emporgeblüht und fast übervölkert sind, liegen andere vollständig 
brach und werden durch die Zugehörigkeit zum Landhausgebiet 
in ihrer Entwicklung zweifellos beeinträchtigt. Diese Mängel ab 
zustellen und neue Grenzen auf Grund sorgfältiger Prüfung der 
örtlichen Verhältnisse zu ziehen, galt bei der Umarbeitung als 
vornehmste Aufgabe. Zu den vorerwähnten neuzeitlichen Ein 
richtungen, welche auf die Umgestaltung der umliegenden Gelände 
von Einfluß sind, ist auch der in der Ausführung begriffene Teltow- 
Kanal mit seinen Anlegestellen und Hafenanlagen zu rechnen, der 
in einer Länge von etwa 40 km von seiner Mündung in die Havel 
bei Klein Glienicke im Westen und bei Grünau in die Wendische 
Spree im Osten die Vorortgelände von Klein Machnow, Teltow, 
Giesendorf, Groß Lichterfelde, Steglitz, Lankwitz, Mariendorf, 
Tempelhof, Britz, Rudow und Altglienicke durchschneidet. 
Es ist daher zu begreifen, daß bei den von der Potsdamer 
Regierung geführten örtlichen Verhandlungen einerseits Anträge auf 
Herauslassung aus dem alten Landhausgebiete, anderseits auf Bei 
behaltung der bisherigen Bauweise, sowie Anträge auf Einführung 
der offenen Bebauung in neuen Gebieten laut geworden sind. 
Alle diese Anträge sind auf Grund örtlicher Besichtigungen 
und Verhandlungen eingehend geprüft und soweit angängig be 
rücksichtigt worden. 
Zu den aus der landhausmäßigen Bauweise Ausscheidenden 
und der geschlossenen Bauweise Zugewiesenen gehören: 
*) Veröffentlicht im 18. Stück des Amtsblattes der Königlichen 
Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin vom 1. Mai d. J. 
1) Von Steglitz das Gebiet zwischen Schloßstraße, Florastraße 
und Eisenbahn im Anschluß an Friedenau, wobei Billigkeitsgründe 
dafür sprachen, Steglitz in diesem Teil ebenso wie den angrenzen 
den Teil von Friedenau zu behandeln ; 
2) Friedenau und zwar der Teil im Anschluß an das Hochbau 
gebiet der Gemeinde selbst und der Gemeinde Schöneberg und 
Wilmersdorf, sowie einige im Anschluß an die Gemeinde Steglitz 
liegende Baublöcke im südlichen Gemeindegelände; 
3) von Lichterfelde ein kleinerer, im nordöstlichen Gemeinde 
gebiet im Anschluß an die Berlin-Potsdamer Eisenbahn und die 
Gemeinde Steglitz belegener Teil; 
4) das bisherige Landhausgebiet von Mariendorf mit Ausnahme 
von Südende und der Rauhen Berge, für welche die Bauklasse C 
vorgeschrieben ist; doch ist in Südende auch die Bauweise nach 
Bauklasse DII zulässig; 
5) das Landhausgebiet von Tempelhof mit Ausnahme des 
Gutsparks und einiger der Bauklasse D überwiesenen Banblöcke 
im südlichen Gemeindeteile ; 
6) Teile von Lankwitz; 
7) das ganze Landhausgebiet von Adlershof; 
8) ganz Johannisthal; 
9) das Gelände des Forstfiskus an der Oberspree nördlich von 
Grünau wegen der für Fabrikbetriebe sehr günstigen Lage; 
10) von der Gemeinde Grünau das nordöstlich der Jägerstraße 
liegende Gelände; 
11) von der Gemeinde Treptow das zwischen der Baumschulen 
straße und dem Teltowkanal belegene bisherige Landhausgebiet; 
12) das ganze bisherige Landhausgebiet der Gemeinde Pankow; 
13) desgl. der Gemeinde Dalldorf, 
Ferner sind ans dem bisherigen Landhausbaubezirk aus 
geschieden und der neu gebildeten Bauklasse A (vier volle Wohn- 
geschosse mit Bauwich) überwiesen: 
1) Das große zusammenhängende besonders wertvolle Gebiet 
der Gemeinden Friedenau, Wilmersdorf und Schmargendorf, welches 
im Norden und Nordosten von der Ringbahn, im Osten durch die 
Gemeindegrenze gegen Grunewald, ira Süden durch das Hochbau 
gebiet der Gemeinde Schmargendorf und durch die Gemeinde 
grenzen gegen Dahlem und Steglitz und im Westen durch die 
Odenwald- und Stubenrauchstraße (Friedenau) begrenzt wird. 
Doch sind, um einen stufenweisen Uebergang zu den Landhaus- 
gebieten Grunewald und Dahlem herzustellen, einige diesen Ge 
meinden angrenzende Baublöcke des obigen Gebiets den Bau 
klassen B und C zugewiesen worden; 
2) von Steglitz die von der Heese-Berg-Filanda und Südend 
straße einerseits und von der Körner-Berg-Thorwaldsenstraße und 
der geplanten Straße H umschlossenen Gebiete. 
Schließlich sind einige frühere Landhausbaugebiete einer er 
giebigeren Bauweise nach Bauklasse B (drei volle Wohngeschosse 
mit Bauwich) zugewiesen worden : 
1) Friedrichshagen; 
2) von Friedrichsfelde der nördlich der schlesischen Eisenbahn 
belegene Teil; 
3) Hohenschönhausen; 
4) Niederschönhausen. 
Für die Aufrechterhaltung der bisherigen landhausmäßigen 
Bauweise sind unter anderen eingetreten: 
1) die Gemeinde Grunewald 
2) „ * Zehlendorf 
3) „ „ Groß Lichterfelde 
4) „ „ Mariendorf für Südende und die Rauhen Berge 
5) „ „ Rahnsdorf 
6) „ „ Steglitz bezüglich einiger Gebietsteile 
7) „ „ Oberschöneweide für Ostend 
8) „ * Friedrichshagen für Kolonie Hirschgarten 
9) fast alle Grundbesitzer der Kolonie Seehof (Teltow) für Seehof. 
Die Neueinftihrung der landhausmäßigen Bebauung wurde be 
antragt für: 
1) Wannsee (Stolpe) 
2) Zehlendorf (Erweiterung nach Süden) 
3) Klein Schönebeck und Schöneiche (einzelne Teile) 
4) Dahlwitz (einzelne Teile der Gemeinde und des Gutsbezirks) 
5) Köpenicker Stadtforst (erheblicher Teil) 
6) Müggel berge seitens des Forstfiskus 
7) den Schutz der Havelufer,
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.