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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1901 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14108803
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 78

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1901 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXI. Jahrgangs, 1901.
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Volltext

Nr. 78. Centralblatt der Bauverwaltung, 477 
INHALT: Das Baiigonossenscliaftswesen in Haarlem in Holland. Uebor Betonbau und Bauunfälle, — Vermischtes: Künstliche Hebung des Wasserspiegels im 
Asow sehen Meere. — Hängegerüst. — Büch er sch au. 
fAlle Rechte Vorbehalten.] 
Das Diui^eiiosseiischaftsweseii in Haarlem in Holland. 
Von M, P. de Clereq in Haarlem. 
(Deutsch von J. Stubben.) 
Abb. 1. 
Häuser der Baugenossenschaft 
„Eigen llaard“. 
so begannen die Sorgen der Frau und der 
ebenso wie vor Zeiten die Bahnbrecher des 
der kleine Club der Weber in Boeksdale, 
Während der letzten fünfzehn Jahre hat das Baugeuossenschafts- 
weson zur Verbesserung der Wohnungs Verhältnisse besonders in 
Haarlem eine starke Verbreitung gefunden. Enmitliigt durch das 
Beispiel Englands, schritt anfangs eine kleine Zahl Haarlemer Ein 
wohner zur Selbst- 
Jiülfe: erst, spater er 
kannte man den 
engen Zusammen 
hang der Wohnungs 
frage mit der socialen 
Frage überhaupt und 
mit der öffentlichen 
Gesuru lh eitspflege. 
Das Ziel der Genos 
senschaften , durch 
Zu sa m menarbeite n 
die eigenen Inter 
essen zu fördern, hat 
um so mehr An 
spruch auf allge 
meine Antheiinalime, 
als gleichzeitig die 
wi cli ti gsten socialen 
A ngel('.genheiten (1 a - 
durch gefördert wer 
den. 
Die Bauabsichten 
der ersten kleinen 
Genossenschaft fa n - 
den vor 15 Jahren 
nicht allein geringe 
Unter Stützung, son 
dern entschiedenen 
Widerstand. War der 
Mann besch wie! i ti gt, 
Verwandten. Aber 
Gen ossenselmfts wesen s, 
durchsetzten, was sie 
als nützlich und uoth- 
wendig erkannt hat 
ten, so hat auch die 
erste Haarlemer Bau 
genossenschaft in der 
Kaiserstrafse trotz des 
Klemrnuthes ilirer 
Mitbürger ihre Bau 
absichten durchge 
führt, und mit dem 
Erfolge kam auch 
die Nachfolge. Heute 
stellt, I laariem an der 
Spitze aller niederlän 
dischen Provinzen, 
denn die Zahl der 
Baugenossenschaften 
beträgt nicht weniger 
als 31. Alle diese 
Vereinigungen be 
zwecken den Bau 
gesunder, bequemer 
und angenehmer 
Wohnungen und den 
geordneten Eigen- 
tlmmservverb der von 
den Mitgliedern be 
wohnten Häuser. Die 
Zahl der Häuser und 
die Miethpreise sind 
bei den einzelnen Genossenschaften sehr verschieden. „De Vol- 
harding“ (Die Ausdauer) hat z. B. lf!8 Wohnungen, deren 
wöchentliche Mietlie ‘2 bis 2,40 Gulden beträgt. „Eigen llaard“ 
(Eigener Herd) besitzt 19 Häuser am Kinderhuissingel: der Mieth- 
preis beträgt für das aus Abb. 1 ersichtliche eingeschossige Haus 228, 
für das zweigeschossige Haus 288 Gulden, wobei die Unterhal 
tungskosten dem Bewohner zur Last fallen. Die Genossenschaft 
Abb. 2. 
Häuser der Baugenossenschaft 
„Ons tehuis“. 
war die erste, welche von einem neu aufgeschlossenen Baugelände 
Gebrauch machte; nachdem dieses inzwischen durch eine Brücke mit 
der alten Stadt verbunden worden ist, würde der übliche Miethpreis, 
wenn es sieh um gewöhnliche Zinshäuser handelte, heute für die 
kleinen Häuser auf 300 bis 325, für die 1 grofsen auf 425 bis 450 (.bilden 
sich belaufen, ohne dafs die Bewohner jemals Eigent Immer werden, 
könnten. Aber auch ohne solche besonderen Umstände würden die 
Miethpreise höher sein, 
wenn nicht genossen 
schaftlich gebaut worden 
wäre. Denn drei Gründe 
nüthigen den Hausbesitzer, 
seine Miethfordernng zu 
steigen: die Entschädi 
gung für seine persön 
liche Thal igkeit, die Unter- 
haltungskosten und end 
lich die Ausfälle bei 
Nicl lt v erinietlmng, Mieth- 
ermäfsigung oder Nicht 
zahlung. Das genossen 
schaftliche Bauen vermei 
det diese Nebenkosten: 
die persönliche Thätigkeit, 
in eigener Angelegenheit 
geschieht unentgeltlich: 
die Unterhaltungskosten 
liegen dem Bewohner ob, 
der allen Anlafs hat, sorg 
fältig und sparsam mit 
seiner Wohnung umzu- 
sen, welche die Interessen der Vereinigung in Gefahr bringen, aus- 
gestofsen werden können, dafs ferner Gast- oder Sekankwirthscliaft 
und der Verkauf alkoholischer Getränke in den Genossenschaffs 
häusern untersagt sind. 
Etwas reicher sind die Schauseiten der 15 Häuser, die von der 
Genossenschaft „Coornliert“ au der Brouwerskade und in der 
Coomhertstrafse erbaut worden sind (Abb. 3). Der Gnindrils dieser, 
Abb. 
Häuser der Baugenossenschaft 
„Coornliert“. 
gelien: Ausfälle der ge 
dachten Art kommen 
nicht vor. Es werden 
genau so viel Wohnungen gebaut, wie Genossen vorhanden sind, und 
die Aufnahme schlechter Zahler wird schon um deswillen vermieden, 
weil das niederländische Genossensehaftsgesetz jeden Genossen ver 
antwortlich für das Ganze macht. 
Abb. 2 stellt, die Ansichten der Häuser der Baugenossenschaft 
..Uns tehuis“ (Unser Heim) i.u der Roosveldstrafse dar. Sie be 
sitzt, 70 Wohn- und 4 Geschäftshäuser; die Miethen betragen 2,20 
und 2,75 Gulden _____ 
wöchentlich. Tf " T !T' 
Trotz mancher 
V erschiei lenh ei 
ten stimmen die 
.Satzungen aller 
Haarlemer Bau 
genossenschaf 
ten darin über 
ein, dafs Genos- 
Ka. 
, Kt 
E 
i r 
TT 
- Ki. 
Ka. 
h 
jdrtcn 
Abb. 5. Obergescliofs. 
Abb. 4. Erdgeschofs, 
Abb. ü.
	        

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